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Wahlen am 25. Mai 2014

Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen?. Wahlen am 25. Mai 2014. Ortschaftsrat Gemeinderat Kreisrat Europawahl. Alle Angaben ohne Gewähr! V.i.S.d.R.: LEBENDIGES OBERHOF e.V. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen? --- Ortschaftsrat ---.

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Wahlen am 25. Mai 2014

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Presentation Transcript


  1. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen? Wahlen am 25. Mai 2014 Ortschaftsrat Gemeinderat Kreisrat Europawahl Alle Angaben ohne Gewähr! V.i.S.d.R.: LEBENDIGES OBERHOF e.V.

  2. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen?--- Ortschaftsrat --- • Sie haben so viele Stimmen wie Kandidaten zu wählen sind. • In Oberhof gibt es 5 Ortschaftsräte - deshalb 5 Stimmen • ACHTUNG sind mehr als 5 gültige Stimmen abgegeben, ist der gesamte Stimmzettel ungültig. • Haben Sie nur einer Person Stimmen gegeben, aber mehr als 3, wird auf 3 Stimmen gekürzt

  3. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen?--- Ortschaftsrat --- • Sie können Stimmen häufeln (kumulieren), d.h. Sie können einer Person bis zu 3 Stimmen geben, also z.B. 1 x 3 Stimmen und 1 x 2 Stimmen • oder 1 x 3 und 2 x 1 Stimme oder 2 x 2 und 1 x 1 Stimme • Haben Sie einem Bewerber mehr als 3 Stimmen (z.B. 4 oder 5) gegeben, wird auf 3 zurück gekürzt. Die nicht gekennzeichneten Kandidaten erhalten keine Stimmen.

  4. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen?--- Ortschaftsrat --- • Sie können auch Stimmen auf verschiedene Wahlvorschläge verteilen (panaschieren) • Wenn Sie z.B. den Stimmzettel der Partei A verwenden, können Sie Bewerber/innen vom Stimmzettel anderer Wahlvorschläge hierher übertragen und mit Stimmen versehen. Wenn Sie nur den Namen übertragen und keine Zahl dahinter schreiben, erhält die Person 1 Stimme. • Wenn sonst nichts gekennzeichnet ist, gehen alle auf dem Stimmzettel aufgeführten Namen leer aus.

  5. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen?--- Ortschaftsrat --- Grundsätzlich gilt die positive Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet: • Sie müssen die Personen, die Sie wählen wollen, mit einer Zahl oder einem Kreuz versehen. • Wenn Sie jedoch einen Stimmzettel abgeben, ohne irgend etwas daran zu verändern, bekommt bei der Ortschaftsratswahl jede/r Bewerber/in 1 Stimme • Im Falle von Oberhof also- wenn der CDU-Zettel abgegeben wird: 5 x 1 Stimme,- wenn der Freie Wähler Zettel abgegeben wird: 4 x 1 Stimme Deshalb am Besten immer hinter den Namen der Person, die Sie wählen wollen, die Zahl der Stimmen angeben und darauf achten, dass in der Summe nicht mehr als 5vergeben sind. Wenn Sie dies beachten, können Sie eigentlich nichts falsch machen!

  6. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen?--- Gemeinderat--- • Die Vorschriften sind grundsätzlich diegleichen wie bei der Wahl der Ortschaftsräte. Allerdings kommen hier noch ein paar Vorschriften hinzu. • In Murg gibt es die unechte Teilortswahl. • Dies bedeutet, dass Sie wie bei der Ortschaftsratwahl nicht mehr Kandidaten wählen dürfen als in der Summe zu wählen sind. Dies sind insgesamt 19.

  7. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen?--- Gemeinderat--- • Hinzu kommt aber, dass Sie für jeden Ortsteil auch nicht mehr Kandidaten/innen wählen dürfen als in diesem Ortsteil Gemeinderäte zu wählen sind. Dies bedeutet, Sie dürfen maximal 10 Personen aus dem Ortsteil Murg 4 aus Niederhof 2 aus Oberhof und 3 aus Hänner wählen. • Allen, die Sie gewählt haben. dürfen Sie jeweils bis zu 3 Stimmen geben, aber ACHTUNG in der Summe dürfen Sie nicht mehr als 19 Stimmen (so viele wie Gemeinde-räte zu wählen sind) vergeben!

  8. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen?--- Gemeinderat--- Beispiel: • Sie nehmen den Stimmzettel der CDU und wählen mit je 2 Stimmen die Kandidaten Herrenknecht und Ziesing mit je 2 Stimmen, dazu schreiben Sie den Bewerber Baumgartner noch hinzu und geben auch ihm 2 Stimmen. • Dies hätte zur Folge, dass der gesamte Stimmzettel für den OT Oberhof ungültig ist. Sie haben nämlich mehr als 2 Kandidaten in Oberhof gewählt. • Gültig wäre der Zettel gewesen wenn Sie z.B. beiden CDU Kandidaten je 3 Stimmen gegeben hätten oder einen CDU Bewerber und den Bewerber der Freien Wähler mit je 2 Stimmen gewählt hätten.

  9. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen?--- Gemeinderat--- • Das ganze hört sich zwar kompliziert an; wenn man einige wenige Dinge beachten ist das Wahlverfahren aber gar nicht so kompliziert. Sie müssen beachten:   • Nicht mehr als 19 Personen wählen • in den einzelnen Ortsteilen nicht mehr Kandidaten wählen als der Ortsteil Vertreter hat • keinem der Kandidaten mehr als 3 Stimmen geben • in der Summe nicht mehr als 19 Stimmen vergeben • möglichst bei jeder der Person, die Sie wählen möchten, in dem dafür vorgesehenen Kästchen vermerken wie viele Stimmen Sie ihr geben wollen • daran denken , dass Sie Personen verschiedener Listen wählen dürfen, Sie können entweder auf einem Stimmzettel Namen von anderen Listen hinzu fügen, oder Sie können mehrere Stimmzettel verwenden und auf jedem Stimmzettel Kandidaten/innen wählen. • Aber auch dann daran denken alle oben erwähnten Vorschriften gelten trotzdem. Die von Ihnen verwendeten Stimmzettel werden zusammen wie e i n Zettel gewertet!

  10. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen?--- Kreistagswahl--- • Hier ist das Verfahren wieder etwas einfacher – praktisch gleich wie beim Ortschaftsrat. • Sie dürfen so viele Kandidaten/innen wählen wie Personen zu wählen sind. (dies sind 6) • Sie können jeder Person bis zu 3 Stimmen geben und Sie können Namen von anderen Listen übertragen.

  11. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen?--- Allgemein--- • Jeder Wahlberechtigte erhält Ende April/Anfang Mai seine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt, auf der die Wahlen vermerkt sind, für die er wahlberechtigt ist. Sollte jemand keine Benachrichtigung erhalten oder es fehlt auf der Benachrichtigung eine Wahl, für die er meint, wahlberech-tigt zu sein, dann bitte bis spätestens Freitag, 09.05.2014, 12 Uhr beim Einwohnermeldeamt im Rathaus melden. • Rechtzeitig vor der Wahl erhält jeder Wahlberechtigte die Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderäte, Kreisräte und Ortschaftsräte per Post nach Hause zugeschickt. Dort können sie dann in Ruhe ausgefüllt werden. Am Wahltag sind diese ausgefüllten Stimmzettel ins Wahllokal mitzubringen und dort in die bereitgestellten Stimmzettelumschläge einzulegen. • Die Stimmzettel für die Europawahl werden im Wahllokal ausgeben.

  12. Was ist bei den Wahlen zu beachten, um gültig zu wählen? D A N K E für Ihre Aufmerksamkeit Zum Nachlesen finden Sie diese Präsentation auf unserer HOMEPAGE www.lebendiges-oberhof.de Seite ¨Unser OBERHOF¨ ... und nicht vergessen: gehen Sie zur Wahl!

  13. Dies sind die Kandidaten aus OBERHOF: Ortschaftsrat: CDU: Eckert Angelika, Eckert Sonja, Brotz Gesima-Ruth, Brutsche Dietmar, Matt Wolfgang Freie Wähler: Rünzi Ursula, Baumgartner Roland, Maurer-Borghardt Cornelia, Meisch Herrmann Gemeinderat: CDU: Herrenknecht Rolf, Ziesing Thomas Freie Wähler: Baumgartner Roland Kreisrat: Freie Wähler: Baumgartner Roland

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