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Berufsvorbereitung für schulpflichtige Jugendliche Stand: Februar 2010

Berufsvorbereitung für schulpflichtige Jugendliche Stand: Februar 2010. Niedersächsisches Kultusministerium. Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009. Schulpflicht. Berufseinstiegsschule (BES). Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Berufseinstiegsklasse (BEK). Qualifizierungsbausteine.

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Berufsvorbereitung für schulpflichtige Jugendliche Stand: Februar 2010

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Presentation Transcript


  1. Berufsvorbereitung für schulpflichtigeJugendliche Stand: Februar 2010 Niedersächsisches Kultusministerium

  2. Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Schulpflicht Berufseinstiegsschule (BES) Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufseinstiegsklasse (BEK) Qualifizierungsbausteine Leistungsbewertung Förderunterricht

  3. Schulpflicht Niedersächsisches Kultusministerium

  4. Schulpflicht Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2009 Dauer der Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre, davon mindesten 9 Jahre an allgemein bildenden Schulen Vorzeitiges Ende Die Schulpflicht endet für Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, eine Werkstatt für Behinderte, eine Jugendwerkstatt oder eine andere Einrichtung nach § 67 Abs. 5 besucht haben. Ende in besonderen Fällen Wenn aufgrund von Schulversäumnissen nicht mehr zu erwarten ist, dass ein Bildungsgang erfolgreich beenden werden kann, können Schüler/innen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, der Klasse verwiesen werden. Alternative Schulpflichterfüllung Schulpflichterfüllung nach § 67 Abs 5

  5. Schulpflicht Frage zur Schulpflicht Sind Personen, die vor Beginn des neuen Schuljahres volljährig geworden sind, aber noch keine 12 Jahre Schule, bzw. 9 Jahre allgemeinbildende Schule und ein Vollzeit-Schuljahr Berufsschule gemacht haben, noch schulpflichtig? Laut Schulgesetz beginnt die Schulpflicht im siebten Lebensjahr (also zwischen 6 und 7) und endet nach 12 Jahren (§ 64 u. 65 NSchG). Dieses gilt grundsätzlich, also auch für Kinder die später eingeschult werden!!  Die tatsächliche Schulbesuchszeit ist hier unwichtig. Damit ergibt sich folgende Rechnung: Geboren:                              1.  Juli   2000 gilt bis 30. September 2000 Beginn der Schulpflicht:     1. August 2006       Ende der Schulpflicht         31. Juli  2018 (Ein  Schuljahr wird immer vom 1.8. bis zum 31.7. gerechnet.) Wer vor Schuljahresbeginn volljährig geworden ist,  hat  seine 12 jährige Schulpflicht erfüllt!

  6. Berufseinstiegsschule (BES) Niedersächsisches Kultusministerium

  7. Die Berufsbildenden Schulen (BBS) FG 3-jährige 23.000 Schüler/innen FS 9.000 Schüler/innen BOS 400 Schüler/innen BBS 267.000 Schüler/innen Berufsschule (Teilzeit) 161.000 Schüler/innen Ich habe Insgesamt 265.905 Schüler ausgerechnet FOS 16.000 Schüler/innen BES - BVJ - BEK 9.100 Schüler/innen BFS mit beruflichem Abschluss 14.000 Schüler/innen BFS 1-jährige BFS 2-jährige BFS 33.000 Schüler/innen

  8. Berufseinstiegsschule Berufsvorbereitungsjahr Berufseinstiegsklasse 1 Jahr Vollzeitunterricht Ziel: Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschul-abschluss mit besonderem individuellen Förderbedarf. Ziel: Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Berufsausbildung oder den Besuch einer BFS Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss im Einzelfall Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss

  9. Einjährige berufliche Grundbildung ab 1.8.2009 Einjährige berufliche Grundbildung ab 1.8.2009 BFS Inhalte = 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung: HS-Abschluss • Betriebliche • Ausbildung • Arbeit • Maßnahmen • der Arbeits- • verwaltung Betriebliche Ausbildung • BEK • Inhalte: • insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis • Ziel: • Steigerung der Ausbildungsreife • HS-Abschluss • BVJ • Ziel: • Berufstätigkeit • Ausbildung durch • individuelle Förderung o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss FÖRDERSCHULE // HAUPTSCHULE

  10. Berufs-vorbereitungsjahr (BVJ) Niedersächsisches Kultusministerium

  11. Berufsvorbereitungsjahr Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen

  12. Berufsvorbereitungsjahr Eckdaten Leitgedanke Den Jugendlichen dort abholen wo er steht und soweit fördern wie es geht Vorrangiges Ziel Förderung der Berufsreife Förderung der Ausbildungsreife Klassengröße 9 bis 17 Schüler/innen, (Landesdurchschnitt ca. 11, 5 Sch.) Teilung in der Praxis möglich § 67 Abs 5 NSchG Individuelle Förderung unter Einbindung auch außerschulischer Ressourcen.

  13. Berufsvorbereitungsjahr Optionale Lernangebote Förderung von Interessen, Neigungen und Kreativität BVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten eines vermehrten Deutschunterrichts. Schulsozialarbeit Berufsbildende Schulen mit BVJ verfügen über mindestens eine sozialpädagogische Fachkaft. Hauptschulabschluss möglich Förderangebot von sechs Stunden, Je 2 Stunden Deutsch, Mathe und Englisch

  14. Schulpflichterfüllungim Rahmen einzelfallbezogener Förderpläneentsprechend des NSchG vom 3.März 1998, zuletzt geändert am 18. Juni 2009 §67 Schulpflicht im Sekundarbereich II (5) 1Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können ihre Schulpflicht durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. 2Die Schule, die ein Berufsvorbereitungsjahr führt, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auch die Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer anderen Einrichtung mit der in Satz 1 genannten Aufgabenstellung gestatten. 3Die Erfüllung der Schulpflicht erfolgt auf der Grundlage eines einzelfallbezogenen Förderplans, der von der Jugendwerkstatt oder der anderen Einrichtung und von derjenigen berufsbildenden Schule gemeinsam aufzustellen ist, die von der Schülerin oder dem Schüler zu besuchen wäre. Schulpflichterfüllung im Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne entsprechend desNSchG vom 3.3.1998, zuletzt geändert am 28. August 2002 BERUFSBILDENDE SCHULE verantwortlich für die Förderpläne BVJ Jugend- Werkstatt 4-8 schulpflichtige Jugendliche Betrieb Einzelfälle Soziale Einrichtungen Einzelfälle Lehrgänge etc. Einzelfälle

  15. Berufseinstiegsklasse Eckdaten der BEK

  16. Berufseinstiegsklasse Klassenbildung/Budget das zugewiesene Budget legt zugrunde eine Klassenfrequenz von 18, 37 Unterrichtswochen. • Fachrichtungen • 1. Agrarwirtschaft •  2. Bautechnik •  3. Chemie, Physik und Biologie •  4. Drucktechnik •  5. Elektrotechnik •  6. Fahrzeugtechnik •  7. Farbtechnik und Raumgestaltung •  8. Hauswirtschaft und Pflege •  9. Holztechnik • 10. Körperpflege • Lebensmittelhandwerk und Gastronomie • Metalltechnik • 13. Textiltechnik und Bekleidung • Wirtschaft • Schwerpunktbildung ist möglich.

  17. Berufseinstiegsklasse Aufnahmevoraussetzung 1) Ohne Hauptschulabschluss( Regelfall ) a) Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder b) ein Berufsvorbereitungsjahr 2) Mit Hauptschulabschluss( Einzelfall ! Regelfall ist hier die BFS.) a) Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 und b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahme- verfahrens Überweisung Bis zu sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts kann in ein BVJ überwiesen werden. Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule diese nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.

  18. Berufseinstiegsklasse Prüfung Berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation und Mathematik je eine Klausurarbeit von je 90 Minuten Berufsbezogener Lernbereich: Jeder Qualifizierungsbaustein schriftliche und praktische Prüfung QB erhält eine gemeinsame Note Vereinfachtes Verfahren: Durchgeführt und bewertet von der jeweiligen Lehrkraft

  19. Berufseinstiegsklasse Curriculare Ausrichtung Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch orientieren sich an Standards der HS Klasse 9 Berufsbezogener Lernbereich Qualifizierungsbausteine Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden Mindestens 4, maximal 9 im Schuljahr Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen Praktikum Vier Wochen bzw. 160 Stunden z.B. 2 x2 Wochen, 20 x 1 Tag pro Woche Lernortkooperation QB‘s ganz oder teilweise von Betrieben vermittelt

  20. Berufseinstiegsklasse www.bvj.nibis.de

  21. Qualifizierungs-bausteine Niedersächsisches Kultusministerium

  22. Qualifizierungsbausteine Standards für Qualifizierungsbausteine • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses. • Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan. • Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit. • Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar. • Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.

  23. Qualifizierungsbausteine Vorgaben: • Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan. • Vermittlungsumfang von 60 bis 120 Zeitstunden. • Mindestens 4, maximal 9 QB‘s im Schuljahr. • Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen. • Werden mit einer gemeinsamen Note versehen. Die Bewertung errechnet sich zeitanteilig aus Praxis und Theorie. • Inhalte werden durch ein Kompetenzbilddokumentiert. Kompetenzbilder werden grundsätzlich vergeben - auch bei Misserfolg • Leistungsbewertung erfolgt durch Note im Zeugnis und besonderes Zertifikat. Zeugnis:1 oder 2 Zertifikat: Ziel mit gutem Erfolg erreicht Zeugnis:3 oder 4 Zertifikat: Ziel mit Erfolg erreicht Zeugnis:5 oder 6 kein Zertifikat • Wenn QB abgeschlossen, sind Kompetenzbild und Zertifikat umgehend auszuhändigen. • Eine erste Aushändigung spätestens im November. • Zertifikate werden von FT und/oder FP Lehrkraft unterzeichnet.

  24. BBS Leese Schulträger Landkreis Retsum Kompetenzbild des Qualifizierungsbausteins 1: Wegweiser durch die Küche 1. Zugrunde liegender Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter Ausbildungsberuf: 2. Zielformulierung: Die Schülerin/der Schüler arbeitet gem. den UVV und des HACCP-Konzeptes nach Anweisung in einer hauswirt. Küche. Sie/er kennt die gebräuchlichen Geräte und Arbeitsmittel. 3. Zeitlicher Umfang: 90 Zeitstunden 4. Zu entwickelnde Kompetenzen: 5. Leistungsfeststellung: Die Leistungsfeststellung erfolgt über eine kontinuier- liche Tätigkeitsbewertung im Unterrichtsbetrieb, einen schriftlichen Leistungsnachweis und eine Arbeitsprobe. ................................................. .............................. Unterschrift Datum Siegel

  25. Leistungsbewertung Niedersächsisches Kultusministerium

  26. Leistungsbewertung 4 4 5 4 4 6 5 4 4 Versetzung (gilt entsprechend für Abschlüsse) BbS-VO § 5 Voraussetzungen der Versetzung 1Eine Schülerin oder ein Schüler ist am Ende eines Schuljahres zu versetzen, wenn die Leistungen in allen Lernbereichen mit mindestens der Note "ausreichend" und in den einzelnen Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note "mangelhaft" oder nicht mehr als in einem Fall mit der Note „ungenügend“ bewertet worden sind. Über die Festsetzung der Noten für die Lernbereiche entscheidet nach Maßgabe des § 23 Abs. 4 Satz 1 die Klassenkonferenz. Was ist dabei zu beachten?

  27. Leistungsbewertung Leistungsbewertung und Abschlüsse (§ 22, BbS-VO) Die Note für einen Lernbereich ist aus den in den zugeordneten Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zeitanteile und der Bedeutung der vermittelten Kompetenzen für den Bildungsgang zu ermitteln. (Abs 3) „Der Festsetzung der Noten zum Ende eines Schuljahres sind die im gesamten Schuljahr erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der Leistungsentwicklung zugrunde zu legen.“ (Abs 2) Zwischennoten sind auf Zeugnissen nicht zulässig. (Abs 1)

  28. Leistungsbewertung

  29. Leistungsbewertung Vergabe Hauptschulabschluss in der BEK Berufsübergreifender Lernbereich 14 3(3,4) 4 (4,1) 4 (3,8) 4(4,3) 5 (4,6) 3 (3,3) Berufsbezogener Lernbereich 21 (756 J.-Std.) 3(3,3) 3 (2,9) 4 (3,6) 4(4,0) 2 (2,4) 3 (3,0) ABSCHLUSS JA JA JA JA NEIN NEIN

  30. Leistungsbewertung

  31. Leistungsbewertung Vergabe Hauptschulabschluss im BVJ 3 Berufsübergreifender Lernbereich 7 → 6 3 3 3 3 3 3/4 4 3 3 4 Berufsbezogener Lernbereich 24 → 23 3 3 3 4 3 3 3 2 4 2 5 Förderangebot Hauptschulkurs 6 4 4 3 2 3 4 4 4 4 4 ABSCHLUSS JA JA JA NEIN NEIN JA JA/ NEIN

  32. Förderunterricht Niedersächsisches Kultusministerium

  33. Förderunterricht Besondere, individuelle Förderung um Ausbildung erfolgreich abzuschließen. • Bis zu 2 Stunden zusätzlicher Pflichtunterricht • Vorrangig in BEK, BFS (1-jährig), BS • Größe einer Fördergruppe 4 bis 8 Schüler/innen • „In einem Förderkurs können auch Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen zusammengefasst werden, daher sollte die Organisation des gesamten Förderunter-richts einer Schule einem Koordinationsbereich zugewiesen werden. Aufgrund des besonderen pädagogischen Anspruchs und der beschriebenen Zielgruppe ist – wenn vorhanden - der Koordinationsbereich zu wählen, in dem auch die Berufseinstiegsschule angesiedelt ist.“ (EB-BBS) • zusätzliches Budget: Pro Klasse 0,5 Std pädagogisches Förderbudget

  34. BS BES 1j-BFS BEK 2j-BFS Danke für Ihr Interesse.

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