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Rechtliche Aspekte von Personalgesprächen. Reinbek – 25. September 2013. Einstellungsgespräche Gespräche im bestehenden Arbeitsverhältnis Trennungsgespräche. Einstellung. Bestehendes Arbeitsverhältnis. Trennung. keine besonderen gesetzlichen Grundlagen für Personalgespräche.
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Rechtliche Aspekte von Personalgesprächen Reinbek – 25. September 2013
Einstellungsgespräche Gespräche im bestehenden Arbeitsverhältnis Trennungsgespräche
Einstellung Bestehendes Arbeitsverhältnis Trennung
keine besonderen gesetzlichen Grundlagen für Personalgespräche
Einstellungsgespräche • Problembereiche: • Diskriminierungsschutz (AGG) • Datenschutz(Bewerberdaten erheben, speichern, löschen) • unzulässige Fragen • Anwesenheit Betriebsrat
Einstellungsgespräche AGG • AGG-relevante Fragen sollten stets unterbleiben: • Rasse • ethnische Herkunft • Geschlecht • Religion • Weltanschauung • Behinderung • Alter • sexuelle Identitätfür Bewerber regelmäßig ungünstige Beweissituation
Einstellungsgespräche Datenschutz • § 32 BDSG • Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zweckes des Beschäftigungsverhältnisses • Neuregelung zum 01.09.2009 • „Beschäftigte“ • zentrales Merkmal: Erforderlichkeit(vorher § 28 BDSG: „dienen“)
Einstellungsgespräche Datenschutz • § 32 BDSG betrifft • Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten • anlässlich Entscheidung über Begründung, für die Durchführung oder die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen
Einstellungsgespräche Datenschutz BDSG nur automatisierte DV § 32 BDSG auch manuelle DV
Einstellungsgespräche Datenschutz • Merkmal der Erforderlichkeit: • Müssen für diesen Zweck überhaupt Daten erhoben werden? • Müssen gerade diese Daten erhoben werden? • Mindestergebnis oder bestes Ergebnis? • Objektiver oder individueller Maßstab?
Einstellungsgespräche Fragerecht • Fragerecht des Arbeitgebers: • Der Arbeitgeber darf immer nach Umständen fragen, die sich auf die in Aussicht genommene Tätigkeit beziehen. • Fragen, die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen, sind unzulässig und dürfen falsch beantwortet werden, z.B. • Gewerkschafts-/Parteizugehörigkeit • geplante Heirat, Kinderwunsch • Weltanschauungsfragen
Frage nach Schwerbehinderung im laufenden Arbeitsverhältnis – BAG Urt. v. 16.02.2012 – 6 AZR 553/10
Einstellungsgespräche Fragerecht • Mitteilungspflichten des Bewerbers: • Der Bewerber muss von sich aus offenbaren, wenn bestimmte Umstände die Arbeitsausübung als solche beeinträchtigen, z.B. • Verurteilung wegen Untreue eines Buchhalters • fehlende Fahrerlaubnis eines LKW-Fahrers • gesundheitliche Beeinträchtigungen, Allergien
Einstellungsgespräche Fragerecht • Wird ein mitteilungspflichtiger Umstand nicht mitgeteilt • oder • eine zulässige Frage betreffend einen für den Abschluss des Arbeitsvertrages relevanten Umstand falsch beantwortetkann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis- bei späterer Kenntnis ggf. auch noch nach Jahren –wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB anfechten.
Einstellungsgespräche Mitbestimmung • kein Anwesenheitsrecht bei Vorstellungsgespräch und Vertragsverhandlungen • kein Mitbestimmungsrecht, wer konkret eingestellt wird – keine Auswahlentscheidung • ggf. interner Ausschreibungsanspruch § 93 BetrVG • allgemeines Zustimmungserfordernis § 99 BetrVG, aber beschränkte Verweigerungsgründe • Mitbestimmung bei Personalfragebögen/ Bewerberfragebögen § 94 BetrVG
Bestehendes AV • Situationen von Personalgesprächen: • Personalentwicklungsgespräche • Störungen im Arbeitsverhältnis / Krisengespräche • Mitarbeiterbeschwerden
Bestehendes AV • Allgemeines: • Anspruch auf Personalgespräch? • Anspruch auf Waffengleichheit? • Wer sollte auf Arbeitgeberseite teilnehmen? • Wer handelt rechtsverbindlich für den Arbeitgeber?
Bestehendes AV • Problembereiche: • Verbindlichkeit von Absprachen • Mündliche Abmahnungen • Teilnahmepflicht • Quittungspflicht • Beschwerderecht • Anwesenheit Dritter
Bestehendes AV Verbindlichkeit • Beispiel: mündliche Zielvereinbarung • Schriftformerfordernis nur für Vertragsbeendigung • Arbeitgebervertreter muss Handlungskompetenz haben • getroffene Vereinbarungen sind beiderseitig bindend • Beweissituation und Dokumentation
Bestehendes AV Verbindlichkeit Beweissituation: AN AG Partei Zeuge
Bestehendes AV Verbindlichkeit • Dokumentation: • Gesprächsnotiz • Bestätigungs-Email • Aufnahme in Personalakte • Gegenzeichnung durch Arbeitnehmer
Heimlicher Tonbandmitschnitt eines Personalgesprächs – LAG Köln Urt. v. 18.05.2011 – 8 Sa 364/11
Bestehendes AV Abmahnung • Formalien der Abmahnung • keine Formvorschriften (mündlich/schriftlich) • Dokumentationsfunktion der schriftlichen Abmahnung • kein Anhörungserfordernis des Arbeitnehmer • weitere formell-inhaltliche Voraussetzungen
Bestehendes AV Abmahnung Inhaltliche Formalien der Abmahnung 1. Hinweisfunktion 2. Warnfunktion
Entfernung einer „bedeutungslosen“ Abmahnung aus der Personalakte – BAG Urt. v. 19.07.2012 – 2 AZR 782/11
Bestehendes AV Teilnahmepflicht • folgt aus Direktionsrecht, § 106 GewO • besteht damit grundsätzlich • Missverständnisse durch fehlerhafte Interpretation einer BAG-Entscheidung
Teilnahmepflicht am Personalgespräch – BAG Urt. v. 23.06.2009 – 2 AZR 606/08
Bestehendes AV Quittungspflicht • Beispiel: Bestätigung einer Sicherheitsbelehrung • zählt i.d.R. zum Pflichtenkreis des Arbeitnehmers • Weigerung i.d.R. Pflichtenverstoß • keine Pflicht zur Abgabe von Willenserklärungen
Bestehendes AV Beschwerderecht • Arbeitnehmer hat Recht zur Beschwerde, § 84 BetrVG (auch ohne Betriebsrat im Betrieb) • Maßregelungsverbot • Bescheidungsanspruch • aber: ergebnisoffen
Bestehendes AV Anwesenheit Dritter • Fallgruppen: • Kollegen • Ehepartner • Rechtsanwälte • Betriebsrat • Schwerbehindertenvertretung • Gewerkschaftsmitarbeiter
Bestehendes AV Anwesenheit Dritter • Betriebsrat: • nur im Rahmen ausdrücklicher gesetzlicher Regelung • § 81 Abs. 4 BetrVG: Tätigkeitsänderung mit Know-how-Defiziten • § 82 Abs. 2 S. 2 BetrVG:Leistungsbeurteilungen • § 83 Abs. 1 S. 2 BetrVG:Einsicht in Personalakte • § 84 Abs. 1 S. 2 BetrVG:Beschwerderecht
Anwesenheit des Betriebsrat bei Personalgesprächen – BAG Beschl. v. 16.11.2004 – 1 ABR 53/03
Trennung • Problembereiche: • Primäre Zielsetzung: Aufhebungsvertrag • sozialrechtliche Folgen • Anfechtung des Aufhebungsvertrags • Anhörung vor Verdachtskündigung
Trennung Aufhebungsvertrag • Vorteile von Aufhebungsverträgen aus Arbeitgebersicht: • ähnlich rechtssicher wie Eigenkündigung • kein allgemeiner oder besonderer Kündigungsschutz • Vermeidung von Kündigungsschutzverfahren • keine Einbeziehung des Betriebsrats • geräuschlose Abwicklung
Trennung Sozialrechtliche Folgen • Hauptrisiko für den Arbeitnehmer: • Sperrzeit im Arbeitslosengeldbezug • § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III • 12 Wochen Dauer und Minderung des Bezugszeitraums • „Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe“ • Aufhebungsvertrag ist grds. Mitwirken an Beendigung und Herbeiführung des Versicherungsfalls
Trennung Sozialrechtliche Folgen • Bundesagentur (Verwaltungsanweisung): • keine Sperrzeit, wenn • Abfindung nicht größer 0,5 BMG pro Beschäftigungsjahr • sonst betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre • Kündigungsfrist eingehalten wird und • Arbeitsnehmer nicht unkündbar war
Trennung Anfechtung • Aufhebungsverträge wie alle Verträge anfechtbar • Folge: kein Beendigungstatbestand, Verzugslohnanspruch bei Arbeitsangebot, § 615 BGB • Anfechtungsvorschriften u.a. §§ 123, 119 BGB • Darlegungs- und Beweislast: Arbeitnehmer
Trennung Anfechtung • Anfechtung nach § 123 BGB: • arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung • Täuschung auch durch Unterlassen oder Behauptungen „ins Blaue“ • Drohung grds. zulässig, aber darf nicht widerrechtlich sein
Trennung Anfechtung • Anfechtung nach § 119 BGB: • Anfechtung wegen Irrtums • keine Motivirrtümer (Sperrzeit!) • nur Erklärungsirrtümer
Trennung Anfechtung • Hauptanfechtungsgründe: • Behauptung, massiv unter Druck gesetzt worden zu sein • Behauptung, nicht wegen Überraschung und Verzweiflung mehr gewusst zu haben, was man tue • Irrtum über die Sperrzeitproblematik • fehlende familiäre Rücksprache • Anwaltskontakt
Trennung Verdachtskündigung • stark kritisiert, aber gleichwohl anerkannt • Kündigungsgrund liegt im Verdacht einer schwerwiegenden Vertragspflichtverletzung • Verdacht muss dokumentierbar sein • Anhörungserfordernis vor Ausspruch
Trennung Verdachtskündigung • Anhörung vor Ausspruch: • Fairnessgebot, Aufklärungspflicht • muss den zeitlichen Rahmen des § 626 Abs. 2 BGB berücksichtigen • schriftlich wie mündlich möglich
Trennung Verdachtskündigung • Aufforderung zur Äußerung: • unter Information über konkreten Verdacht • unter Fristsetzung zur schriftlichen Äußerung oder Gesprächsteilnahme am … • Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson?
Einladung zur Anhörung vor einer Verdachtskündigung – LAG Berlin-B. Urt. v. 30.03.2012 – 10 Sa 2272/11(nicht rechtskräftig)
Trennung Verdachtskündigung • Gesprächsverlauf: • substantiierte Konkretisierung des Vorwurfs • Aufklärung des Sachverhalts • Befassen mit Verteidigungsvorbringen • ggf. weitere Nachforschungen und erneuter Vorhalt