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Die Rolle des Sachverständigen im IT-Prozess

Die Rolle des Sachverständigen im IT-Prozess. (und zur Vermeidung eines IT-Prozesses). Dipl.-Ing. Albrecht Zimmermann zimmermann@zimba.de www.zimba.de. 2. Karlsruher IT-Tag, 2.7.2005. Tätigkeiten des EDV-Sachverständigen. Tätigkeit für private Auftraggeber Tätigkeit im Zivilprozess

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Die Rolle des Sachverständigen im IT-Prozess

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  1. Die Rolle des Sachverständigen im IT-Prozess (und zur Vermeidung eines IT-Prozesses) Dipl.-Ing. Albrecht Zimmermann zimmermann@zimba.de www.zimba.de 2. Karlsruher IT-Tag, 2.7.2005

  2. Tätigkeiten des EDV-Sachverständigen Tätigkeit für private Auftraggeber Tätigkeit im Zivilprozess Tätigkeit im Strafprozess Tätigkeiten für andere Gerichte

  3. 1. Tätigkeit für private Auftraggeber • 1.1 Tätigkeit für eine Partei • Situationsanalyse • Möglichkeiten der Konfliktlösung • Privatgutachten • Prozessvorbereitung gemeinsam mit Anwalt • Prozessbegleitung gemeinsam mit Anwalt

  4. 1. Tätigkeit für private Auftraggeber • 1.2 Tätigkeit für beide Parteien • Mediation • Schlichtung • Schiedsgutachten • Schiedsverfahren

  5. 2. Tätigkeit im Zivilprozess 2.1 Typische Streitgegenstände - Beweisverfahren - Mängel von Hard- und/oder Software - Urheberrechtsschutz (zivil, z.B. Schadenersatz) - Softwarepiraterie (zivil, z.B. Schadenersatz) - Bewertung von Hard- und Software - Internet (Domains, Dialer, eBay, …)

  6. 2. Tätigkeit im Zivilprozess 2.2 Was führt zu IT-Prozessen, z.B.: • Fehlendes Pflichtenheft • Mangelndes Verständnis beim SW-Lieferanten • Unterschätzung der Aufgabenstellung • Kunde ist sich intern über die Anforderungen nicht klar • Häufige Änderungswünsche • „Der Appetit kommt beim Essen“ • Wegfall/Änderung des Kundeninteresses Lieferant: „Wenn Du nicht zahlst tue ich nichts mehr“ – Kunde: „Wenn Du nichts tust, zahle ich nichts mehr !!! Jetzt eskaliert die Situation bis hin zum Prozess

  7. 2. Tätigkeit im Zivilprozess 2.3 Verschiedene Rollen des SV - Gutachtenauftrag „ohne Vorwarnung“ - Beratung des Gerichtes/Dolmetscher - Vorbereitung des Termins, ggf. Ortsbesichtigung - Mitwirkung bei der Formulierung des BB • Gutachtenerstellung • Ergänzungen, Stellungnahmen, Vergleich … • Sanierung/Mediation innerhalb des Prozesses

  8. 2. Tätigkeit im Zivilprozess 2.4 Problematische Beweisbeschlüsse „… die von der Klägerin gelieferte Software sei mangelfrei.“ Frage ist aus technischer Sicht nicht beantwortbar

  9. 2. Tätigkeit im Zivilprozess 2.4 Problematische Beweisbeschlüsse „… die vertraglich vereinbarte Leistung sei vollständig und mangelfrei erbracht worden.“ • was vertraglich vereinbart war, ist weitgehend eine juristische Frage • Frage aus technischer Sicht ggf. nicht beantwortbar

  10. 2. Tätigkeit im Zivilprozess 2.4 Problematische Beweisbeschlüsse „… die von der Klägerin gelieferte Software weist eine Vielzahl von schwerwiegenden Mängeln auf.“ • unzulässig, da Ausforschungsbeweis • Frage ist mit vertretbarem Aufwand nicht beantwortbar

  11. 2. Tätigkeit im Zivilprozess 2.4 Problematische Beweisbeschlüsse „… die von der Beklagten gelieferte Software weise die folgenden Mängel auf: 1. Das Datum in Rechnungen wird falsch angezeigt • Statt dem €-Zeichen wir EUR gedruckt • Bei Gutschriften ist der Betrag falsch …. …………………………… 183. Das System ist zu langsam - Die Mängel sind zu allgemein formuliert - Beschränkung auf die wesentlichen Mängel

  12. 2. Tätigkeit im Zivilprozess 2.5 Guter Beweisbeschluss „… die von der Klägerin gelieferte Software weise die folgenden Mängel auf: 1. Die Lagerbestände werden bei Rücklieferungen nicht aktualisiert • Die Berechnung der Mehrwertsteuer ist häufig fehlerhaft • Das System stürzt mehrmals in der Woche ab • Die Mehrsprachigkeit (3.4.23 des Pflichtenheftes) fehlt • Die Benutzerdokumentation ist unvollständig und fehlerhaft - Konkrete Mängelformulierungen mit Bezug auf den vereinbarten Sollzustand

  13. 2. Tätigkeit im Zivilprozess 2.6 Ortstermin Überprüfung komplexer Software nie durch den Sachverständigen alleine (zu hoher Einarbeitungsaufwand, Gefahr von Fehlern) Beide Parteien sollen durch kompetente und technisch gut informierte Personen vertreten sein Vorbereitung des OT durch Übersendung der Dokumentation und Vorbereitung von Testfällen mit Testdaten Die Partei, die den Mangel gerügt hat, hat ihn vorzuführen Die andere Partei beobachtet, gibt ggf. Erläuterungen zur Bedienung und überprüft z.B. ob Fehler in Parametern oder Stammdaten Der Sachverständige führt durch den Termin, „protokolliert“ und bewertet die Ergebnisse in der Regel erst im Gutachten

  14. 2. Tätigkeit im Zivilprozess 2.7 Gutachten • Grundlagen des Gutachtens • Sachverhalt (nicht juristisch, sondern technisch) • Ortstermin bzw. durchgeführte Überprüfungen • Feststellungen und Stellungnahme • Zusammenfassung Wichtig: Verständliche Darstellung schwieriger technischer Sachverhalte für den Nicht-Techniker. Beispielausdrucke, Bildschirmkopien und Fotos, etc. - soweit aussagekräftig und in Maßen – sind oft hilfreich.

  15. 2. Tätigkeit im Zivilprozess 2.8 Sanierung/Mediation innerhalb des Prozesses Voraussetzung: Noch keine Ersatzbeschaffung erfolgt, grundsätzliche Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit auf beiden Seiten. Der Sachverständige wirkt u.a. mit bei: • Klärung der noch (und wie) zu erledigenden Punkte • Klärung ob Mangelbeseitigung oder kostenpflichtiger Sonderwunsch • Festlegung von Prioritäten und Terminen • Durchführung der Abnahme Der Prozess wird ggf. für die Zeit der Durchführung der vereinbarten Maßnahmen ausgesetzt und kann von beiden der Parteien jederzeit wieder angerufen werden

  16. 3. Tätigkeit im Strafprozess Typische Straftatbestände • Urheberrechtsverletzungen • Softwarepiraterie • Computerbetrug, Scheckkarten, etc. • Kinderpornographie • Versicherungsbetrug • Internet – Vieren, Hacker, Spam, Online-Handel • Hehlerei (z.B. Wert der Gegenstände)

  17. 4. Tätigkeiten für andere Gerichte Beispiele: Finanzgerichte: Freiberuflichkeit von EDV-Beratern Arbeitsgerichte: Manipulation von Daten für Lohnabrechnung Familiengerichte: Scheidung: Wert der PC-Ausrüstung des Ehemannes

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