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Arbeitnehmerbeteiligung Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2012-2013 Beteiligung an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Datum | Name der Veranstaltung. Übergeordnetes Ziel: Management eines zentralen Unternehmens-risikos durch hohe Leistung bei Sicherheit und Gesundheitsschutz.

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Presentation Transcript


  1. ArbeitnehmerbeteiligungKampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2012-2013Beteiligung an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Datum | Name der Veranstaltung

  2. Übergeordnetes Ziel: Management eines zentralen Unternehmens-risikos durch hohe Leistung bei Sicherheit und Gesundheitsschutz Wesentliche Grundsätze zur Erzielung einer hohen Leistung bei Sicherheit und Gesundheitsschutz: • Managementsystem auf Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen • Umsetzung mithilfe von Planung, Bereitstellung, Überwachung und Überprüfung • Starkes und aktives Führungsverhalten „von der Spitze“ • Arbeitnehmerbeteiligung

  3. Sicherheits- und Gesundheitskultur auf der Grundlage von Führung und Beteiligung Eine Kultur, in der alle Seiten ihre Rechte, Aufgaben und Zuständigkeiten in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz akzeptieren und zusammenarbeiten, um Gesundheitsschäden und Verletzungen zu vermeiden Führung geht Hand in Hand mit Beteiligung. Das leitende Management: • muss sich für Sicherheit und Gesundheitsschutz engagieren und • ist verantwortlich für die Schaffung der Voraussetzungen für Partnerschaft und Beteiligung. Ohne gute Führung ist die Beteiligung zum Scheitern verurteilt.

  4. Was ist unter Arbeitnehmerbeteiligung zu verstehen? (1) Eine grundlegende Arbeitnehmerbeteiligung beinhaltet: • Bereitstellung von Informationen • Bereitstellung von Anweisungen und Unterweisungen • Anhörung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter Diese Punkte sind in allen Mitgliedstaaten gesetzlich vorgeschrieben.

  5. Was ist unter Arbeitnehmerbeteiligung zu verstehen? (2) Eine vollständige und echte Beteiligung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter am Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz beinhaltet mehr als reines Informieren, Unterweisen und Anhören. • Die Arbeitnehmer und ihre Vertreter dürfen und sollen sich auch an den Entscheidungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beteiligen. • Es gibt eine wirksame „Aufwärtskommunikation“: Die Arbeitnehmer finden ein offenes Ohr, und auf das Vorgebrachte wird entsprechend reagiert. • Das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern fußt auf Zusammenarbeit, Vertrauen, Respekt und gemeinsamer Problemlösung. Hierin besteht das größte Potential für Verbesserungen bei Sicherheit und Gesundheitsschutz.

  6. Zweigleisiger Prozess Die Beteiligung der Arbeitnehmer an Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ist ein zweigleisiger Prozess, der für alle Beteiligten (Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bzw. deren Vertreter) folgendes beinhaltet: • Sie sprechen miteinander. • Sie hören sich die Anliegen der anderen Seite an. • Sie bringen Bedenken vor und lösen Probleme gemeinsam. • Sie bemühen sich um Ansichten und Informationen und tauschen diese untereinander aus. • Sie besprechen Probleme rechtzeitig. • Sie berücksichtigen die Ansichten der anderen. • Sie treffen Entscheidungen gemeinsam.

  7. Vorteile für das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz Die Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern ist für die Arbeitgeber ein große Hilfe beim praktischen Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz: • Erhöhung der verfügbaren Ressourcen • Unterstützung bei der Erkennung von Risiken am Arbeitsplatz • Garantie, dass Sicherheits- und Gesundheitskontrollen praktikabel sind • Größere Akzeptanz dieser Kontrollen, mehr Engagement für sichere und gesunde Arbeitsmethoden

  8. Gesetzgebung Die Anhörung von Arbeitnehmern ist in die Gesetzgebung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz eingebunden, da ihr in Bezug auf die Risikoprävention und die Ermittlung wirksamer Lösungen eine hohe Bedeutung zukommt. Im Rahmen des Managements von Sicherheit und Gesundheitsschutz unterliegen die Arbeitgeber in Europa bestimmten gesetzlichen Mindestanforderungen: • Bereitstellung von Informationen für die Arbeitnehmer • Bereitstellung von Anweisungen und Unterweisungen für die Arbeitnehmer • Anhörung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter Die konkreten Anforderungen werden durch die nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken bestimmt.

  9. Die Richtlinie 89/391/EWG (Rahmenrichtlinie) bestimmt die Mindestanforderungen zur Anhörung von Arbeitnehmern (1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitnehmer und/oder ihre Vertreter anzuhören und deren Beteiligung bei allen Fragen betreffend die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Sie müssen: • das Recht der Arbeitnehmer bzw. ihrer Vertreter, Vorschläge zu unterbreiten, respektieren und • für eine ausgewogene Beteiligung sorgen.

  10. Die Richtlinie 89/391/EWG (Rahmenrichtlinie) bestimmt die Mindestanforderungen zur Anhörung von Arbeitnehmern (2) Die Arbeitnehmer müssen zu folgenden Punkten angehört werden: • zu jeder Aktion, die wesentliche Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit haben kann • zu der Benennung der Arbeitnehmer, die für Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bzw. für die Hinzuziehung außerbetrieblicher Fachleute (Personen oder Dienste) verantwortlich sind • zu den Informationen im Zusammenhang mit Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitnehmergruppen, die Risiken ausgesetzt sind, einschließlich Anhörung zu: • Schutzmaßnahmen • Liste schwerer, meldepflichtiger Unfälle und Vorkommnisse • Unterweisung der Arbeitnehmer in Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

  11. Die Richtlinie 89/391/EWG (Rahmenrichtlinie) bestimmt die Mindestanforderungen zur Anhörung von Arbeitnehmern (3) Die Arbeitnehmervertreter haben das Recht, den Arbeitgeber zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz aufzufordern. Die Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmervertretern folgendes gestatten: • Freistellung während der Arbeitszeit und die Möglichkeit zur Ausübung ihrer Rechte • Vorbringung der gemachten Beobachtungen bei behördlichen Inspektionen Die nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken bestimmen die konkreten Anforderungen für die Bereitstellung von Informationen, für Anhörungen, Arbeitnehmervertreter und Sicherheitsausschüsse.

  12. Regelungen zur Beteiligung (1) Die Beteiligung muss in systematischer, durchgängiger und geplanter Form erfolgen. Es ist von großer Bedeutung, für eine echte und wirksame Beteiligung bei der Gefährdungsbeurteilung zu sorgen. Die Beteiligung muss nicht kompliziert sein. Erreichen lässt sie sich beispielsweise folgendermaßen: • Durch Arbeitnehmervertreter und Sicherheitsausschüsse • Durch Arbeitsgruppen, die sich mit bestimmten Problemen befassen • Bei der Unterweisung – durch Aufforderung der Arbeitnehmer, ihre Ansichten über die besprochenen Punkte mitzuteilen

  13. Regelungen zur Beteiligung (2) Persönliche Gespräche und Rückmeldungen können wie folgt realisiert werden: • Durch Verfahren zur Meldung von Verletzungen, Beinaheunfällen usw. sowie durch Rückmeldungen zu Verbesserungsvorschlägen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz • Durch die Einbeziehung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit bei Mitarbeiterbesprechungen („Toolbox“-Gespräche), Einweisungsveranstaltungen, Abteilungs-/Teamsitzungen, über das Intranet des Unternehmens, Vorschlagsprogramme usw. • Durch Umfragen und andere Studien und Untersuchungen

  14. Regelungen zur Beteiligung (3) Beteiligung von Arbeitnehmervertretern bzw. der Arbeitnehmer selbst: • Die direkte Beteiligung der Arbeitnehmer und die Beteiligung der Arbeitnehmervertreter schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern lassen sich kombinieren, um die größtmögliche Wirkung zu erzielen. • Über einen Arbeitnehmervertreter, der die Ansichten seiner Kollegen vorbringt, kann die gesamte Belegschaft an Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes beteiligt werden. Die Anforderungen für Arbeitnehmervertreter und Einrichtungen wie Sicherheitsausschüsse werden durch die nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken bestimmt.

  15. Erfolgsfaktoren (1) Die Führung engagiert sich beim Dialog und bei der Einbeziehung der Arbeitnehmer: • Offene Herangehensweise • Bei allem Rückmeldung • Ausreichende Freistellung • Aufforderung der Arbeitnehmer, sich zu beteiligen, auch als Arbeitnehmervertreter Kombination formaler und nicht formaler Methoden Ermöglichung der Beteiligung aller Arbeitnehmer (Schichtarbeiter, Teilzeitbeschäftigte, Telearbeiter usw.)

  16. Erfolgsfaktoren (2) Systematische Beteiligung an allen Managementprozessen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Unterweisung von Managern, Aufsichtspersonen und Arbeitnehmervertretern Eine Kultur, in der Sicherheit und Gesundheitsschutz Bestandteil aller Verantwortungsbereiche sind

  17. Schlussfolgerung (1) • Voraussetzung für eine vollständige Arbeitnehmerbeteiligung: • Eine wirksame Kommunikation und Anhörung, Vertrauen und Respekt, Zusammenarbeit und Partnerschaft, Gespräche, bei denen beide Seiten aufeinander eingehen, sowie gemeinsames Handeln

  18. Schlussfolgerung (2) • Vorteile einer guten Arbeitnehmerbeteiligung: • Optimale Nutzung des Wissens aller • Vorteile für das Unternehmen in Form niedrigerer Verletzungsraten • Häufig Steigerungen bei Produktivität, Qualität und Effizienz • Größeres Engagement der Beschäftigten • Mehr Zusammenarbeit • Gemeinsame Problemlösung

  19. Netzwerkgestützte Kampagne 19 Zentrale Stärke: nationale Focalpoints und dreigliedrige Netze Aber auch: Kontakt/Austausch mit anderen Akteuren und Partnern • Offizielle Kampagnenpartner (gesamteuropäische und internationale Organisationen) einschließlich Sozialpartner, NRO, Branchenverbände und ‑netzwerke sowie Privatunternehmen • Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU einschließlich Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Vertretungen der EU, Agenturen der EU und Enterprise Europe Network

  20. So können Sie sich an der Kampagne beteiligen 20 • An der Kampagne können alle Einzelpersonen und Organisationen teilnehmen. Sie können sich in folgender Form beteiligen: • Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen und Materialien zur Kampagne • Mitwirkung an einer der zahlreichen Veranstaltungen, wie Konferenzen, Wettbewerbe, Werbekampagnen, die während der Kampagne stattfinden • Organisation eigener Aktivitäten

  21. Angebot zur Kampagnenpartnerschaft 21 Gesamteuropäische Organisationen können sich ebenfalls als Kampagnenpartner bewerben. Die Agentur bietet Folgendes: • Bescheinigung über die Partnerschaft • Begrüßungspaket • Werbung auf EU-Ebene und in den Medien • Online-Kommunikationsplattform • Internetauftritt für Partner

  22. Europäischer Wettbewerb für gute praktische Lösungen 22 • Anerkennung herausragender und innovativer Beiträge • Aufforderung von Managern und Arbeitnehmern zur Zusammenarbeit • Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit • EU-Mitgliedstaaten, EWR-Länder, Länder des westlichen Balkans und die Türkei • Zwei Kategorien: • Arbeitsstätten mit weniger als 100 Beschäftigten • Arbeitsstätten mit 100 oder mehr Beschäftigten • Gewinnerauswahl anhand der über die nationalen Focalpoints eingereichten Beiträge http://osha.europa.eu/de/about/competitions

  23. Material 23 • Leitfaden zur Kampagne • Praxisleitfäden für Arbeitnehmer und Manager • Beispiele für gute praktische Lösungen • Nachrichten zu Veranstaltungen im Rahmen der Kampagne • Präsentationen und animierte Videoclips • Alle Materialien sind in 24 Sprachen verfügbar. www.healthy-workplaces.eu

  24. Wichtige Termine 24 • Start der Kampagne 18. April 2012 • Europäische Wochen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit: Oktober 2012 und 2013 • Preisverleihung im Rahmen des Europäischen Wettbewerbs für gute praktische Lösungen: April 2013 • Gipfel im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“: November 2013

  25. Weitere Informationen 25 • Besuchen Sie die Website der Kampagne:www.healthy-workplaces.eu • Näheres zu Veranstaltungen und Aktivitäten in Ihrem Land erfahren Sie über Ihren nationalen Focalpoint: www.healthy-workplaces.eu/fops

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