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E x p o r t f i n a n z i e r u n g Berufsakademie Berlin 2002. Risiken im Auslandsgeschäft. Wirtschaftliches Politisches Währungs- Risiko Risiko risiko Fabrikationsrisiko Maßnahmen Abwertung

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Presentation Transcript


  1. E x p o r t f i n a n z i e r u n g Berufsakademie Berlin 2002

  2. Risiken im Auslandsgeschäft Wirtschaftliches Politisches Währungs- Risiko Risiko risiko Fabrikationsrisiko Maßnahmen Abwertung Warenabnahmerisiko Revolution, Krieg Wechselkurs- Zahlungsunwilligkeit Zahlungsverbot schwankung Zahlungsunfähigkeit Devisenbewirt- schaftung

  3. Wirtschaftliche und politische Risiken große Entfernungen unterschiedl. Währungs- systeme unterschiedliche Rechtsordnungen u. Handelsbräuche politische und wirtschaftliche Ereignisse – erhöhtes Abnahmerisiko – erhöhtes Zahlungsrisiko – erhöhtes Lieferrisiko – erhöhtes Risiko d. Beschlagnahme oder Zerstörung – Kursänderungs- risiken – Transferrisiken Transport- risiken ...

  4. ... Sicherungsmöglichkeiten • durch Einschaltung von Versicherungen und Banken • Internationale Regeln für die Auslegung der handels-üblichen Vertragsformen (INCOTERMS) • Einheitliche Richtlinien der ICC, Paris • durch Einschaltung von Hermes Versicherung

  5. Zahlungsbedingungen im Auslandsgeschäft E X P O R T E U R I M P O R T E U R Zahlungsbedingungen aus Sicherheitsgesichtspunkten

  6. Zahlungsbedingungen im Auslandsgeschäft E X P O R T E U R I M P O R T E U R Vorauskasse Offenes Zahlungsziel Dokumenten Inkasso gegen Zahlung Dokumenten Inkasso gegen Akzept Zahlung nach Lieferung Dokumenten Akkreditiv Zahlungsbedingungen aus Sicherheitsgesichtspunkten

  7. 1 2 3a 4a 5 6 7 8 3b 4b Bestätigtes Akkreditiv(zahlbar bei Avisbank) Importeur Exporteur Akkr.-Bank Avisbank

  8. 4b 3b 8 7 6 5 4a 3a 2 1 Bestätigtes Akkreditiv(zahlbar bei Avisbank) Warenversand, Produktion Importeur Exporteur Order, Vertrag o. ä. Zahlungsversprechen (= ZV) Auftrag zur Akkr.-eröffng. Dokumenenaushändig./ Belastung Dokumenteneinreichung/ Zahlung Bestätigung (= ZV) Avisierung Dokumentenweiterleitung/ Verrechnung Akkr.-Bank Avisbank Akkreditiveröffnung

  9. Kurzfristige Exportfinanzierung Finanzierung von Zahlungszielen im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften mit einer Laufzeit nicht länger als 1 Jahr (Gemeint ist hier nicht die Vor- Finanzierung von Exporten) Instrumente der kurzfristigen Exportfinanzierung können sein:  Kontokorrentkredite  Finanzierung im Zusammenhang mit Akkreditiven  Forderungsankauf  Export-Factoring

  10. Kurzfristige Exportfinanzierung Forderungsankauf aus bestätigten Nach-Sicht Akkreditiven CAF Commerzbank Ankauf von Akkreditiv-Forderungen regreßloser Forderungsankauf, d.h. ohne Rückgriffsmöglichkeiten auf den Forderungsgeber nach vollzogenem Ankauf

  11. CAF  Voraussetzung ist die Aufnahme akkreditivkonformer Dokumente  Schuldner ist die ausländische Bank- Bonität des Importeur ist nicht relevant  Laufzeit je nach Akkreditvbedingungen (z.B. 30, 90,120 oder 180 Tage nach B/L)  wurden das Akkreditiv von einer anderen Bank avisiert/bestätigt, wird die Forderung formal bei dieser geltend gemacht (nicht bei der ausländischen Akkreditivbank)

  12. Beispiel für eine Kalkulation: CIF-Angebot 180 Tage Zahlungsziel Materialaufwand TDM 80 Personalaufwand TDM 10 Verpackungskosten TDM 1 Versicherungskosten TDM 1 Zollabfertigung TDM 0,5 Transportkosten TDM 10 Abwicklung Akkreditiv (inkl. Bestätigung) TDM 2 Gewinnmarge TDM 10 Zwischensumme TDM 114,5 Käuferzinsen Zahlungsziel 180 Tage 3,75 % p. a. TDM 2,1 GESAMT CIF-Preis TDM 116,6

  13. Forfaitierung DEFINITION Forfaitierung ist der regreßlose Ankauf kurz- mittel- und langfristigen Buch- und Wechselforderungen aus dem Exportgeschäft

  14. Ankaufsbedingungen  Die Forderung muß abstrakt sein- vom Grundgeschäft losgelöst, einredefrei und abtretbar  Der Forderung muß ein Export-/ Dienstleistungsgeschäft zugrunde liegen  Die Forderung muß i.d.R. durch eine Bank im Land des Importeurs oder durch eine andere international anerkannte Bank besichert sein

  15. Forfaitierung stammt vom französischen “ à forfait“ und bedeutet “ im Bausch und Bogen“. Es beinhaltet die Idee der Aufgabe von Rechten. Der Verzicht des Rückgriffs der Bank (Forfaiteur) auf den Exporteur (Forfaitist) ist bei der Forfaitierung ein wichtiges Merkmal.

  16. Dokumentationsformen bei der Forfaitierung Wechselforderung Solawechsel oder gezogener Wechsel (mit Bankaval ) Übereignung der Wechsel (Einigung, Indossament, Übergabe) falls im Ausland oder anderer Währung als Landeswährung zahlbar, ist Effektivvermerk notwendig Buchforderung besichert durch Zahlungsgarantie oder Akkreditiv Abtretung der Zahlungsansprüche aus dem Liefervertrag und der Garantie bzw. dem Akkreditiv durch den Exporteur an die forfaitierende Bank Liefernachweis und Rechnungskopien als Nachweis der rechtlichen Existenz der Forderung

  17. Verantwortung des Exporteurs bei der Forfaitierung  Rechtsbeständigkeit der Forderung  Echtheit der vorgelegten Dokumente  Erfüllung des Liefervertrages

  18. Forfaitierungsindikation Indikation: Art der Finanzierungsofferte, in der neben den Daten des Exportgeschäftes die Konditionen und die Gestaltungsmöglichkeiten einer begleitenden Finanzierung sowie die Voraussetzungen für die Kreditvergabe vorgestellt werden

  19. Notwendige Angaben bei einer Forfaitierungsanfrage  Land des Schuldners  Abnehmer  Solawechsel/ gezogener Wechsel  Aval/ Garantie/ Akkreditiv der Bank  zu forfaitierender Gesamtbetrag  Fälligkeiten  Verfügbarkeit der Dokumente  Warenart

  20. Kosten der Forfaitierung Abrechnung zu einem Diskontsatz (Vorwegabzug), der sich aus den Refinanzierungskosten zuzüglich einer Marge unter Beachtung der jeweiligen Risiken ergibt Zinsmethode: Euromethode 365/360 Respekttage: je nach Zahlbarstellung Bereitstellungsprovision: ja nach Vorlagetermin der Dokumentation

  21. Exporteur (=Forfaitist) 1 Ausländischer Importeur 2 3 4 Bank (= Forfaiteur) 5 6 F o r f a i t i e r u n g

  22. 1. Exporteur ist im Besitz einer verzinslichen Restkaufpreisforderung 2. Für diese hat der Besteller dem Exporteur von einer Bank avalierte (Sola-) Wechsel ausgestellt 3. Exporteur verkauft seine Restkaufpreisforderung und die Zinsforderungen an eine Bank (Forfaiteur) und übergibt dieser die Wechsel 4. Exporteur erhält von der Bank den - um Diskontabschlag verminderten- Gegenwert der Forderung 5. Bank ist nach Ankauf neuer Gläubiger des Bestellers 6. Besteller leistet Schuldendienst nunmehr an die Bank

  23. V e r g l e i c h CAF Forderungen aus bestätigten Nach- Sicht Akkreditiven Laufzeit ab 15- 365 Tage betragsmäßig keine Beschränkung FORFAITIERUNGDokumentierte Forderungen aus Lieferungen Laufzeit kurz- bis mittelfristig Richtgröße ab EUR 50.000

  24. Verbleibende Problematiken Keine Produktionsfinanzierung Forderungsankauf ist nicht immer möglich- kein Markt bei stark risikobehafteten Ländern Auftragserteilung Materialeinkauf Herstellung Lieferung Zahlung Finanzierung Bonitätsrisiko Liquiditätsbedarf

  25. Exportfinanzierung wichtige Unterschiede zwischen For faitierung und Fa ctoring Fo: Ankauf kurz- und mittelfristiger Forderungen Fa: Ankauf kurzfristiger Forderungen bis 90 Tage Fo: Ankauf von Wechsel- und Buchforderungen Fa: Ankauf von Buchforderungen Fo: Einzelgeschäft Fa: Factoring-Vertrag (Rahmenvertrag) Fo: Mindesthöhe EUR 50.000,-- Fa: Massengeschäft

  26. Exportfinanzierung wichtige Unterschiede zwischen For faitierung und Fa ctoring Fo: wirtschaftliches und politisches Risiko wird abgekauft Fa: deckt nur wirtschaftliches Risiko Fo:abstrakte Forderung, Auszahlung abzgl. Diskont Fa:Auszahlung abzgl. Sperrbetrag (5-20 %) Fo: keine spezielle Dienstleistungen Fa:Übernahme des Mahnwesens/ Debitorenbuchhaltung Fo:Forderungen können am internationalen Markt gehandelt werden Fa:kein Markt

  27. Kurzfristige Exportfinanzierung Vorteile der Forfaitierung  zinsgünstige Liquiditiätsbeschaffung  bilanzentlastend  kein Kursrisiko  keine Kreditbindung  einfache Abwicklung  kein Selbstbehalt

  28. Das System der Exportfinanzierung Es gibt in Deutschland ein aus der Historie gewachsenes, dreiteiliges System: Geschäftsbanken  KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau (öffentlich rechtlich)  AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH Alle drei Bereiche sind in verschiedenen starkem Maße beeinflußt durch die staatliche Exportkreditversicherung

  29. Die Exportförderpolitik Deutschlands Direkte Förderpolitik Bereitstellung von niedrigverzinslichen ERP- Mitteln an die KfW Indirekte Förderpolitik Gewährung von Versicherungsschutz durch HERMES Deckungen

  30. LEITLINIEN  Grundsatz der Finanzierung der Exporte durch den kommerziellen Bankenapparat ohne Exportsubventionen  Teilnahme an den Bestrebungen im Rahmen der EU zur Harmonisierung der Ausfuhrbürgschaftssysteme OECD zur Einführung wettbewerbsneutraler Prämien zum Zwecke der Beseitigungen von Wettbewerbsverzerrungen

  31. BE S T E L L E R K R E D I T Gewährung eines Kredites durch eine Bank an einen ausländischen Importeur (Besteller) unter Auszahlung an den deutschen Exporteur (Lieferant) L I E F E R A N T E N K R E D I T Refinanzierung eines durch den deutschen Exporteur (Lieferant) dem ausländischen Importeur ( Besteller) gewährten Kredites F O R F A I T I E R U N G Regreßloser Ankauf von Exportforderungen durch eine Bank

  32. HERMES Kreditversicherungs-AG Ziel der HERMES Deckungen: Förderung des deutschen Exportes zur Sicherung von Arbeitsplätzen  Sicherung von rund 400.000 Arbeitsplätzen  jeder 3. Arbeitsplatz ist exportabhängig  ca. 4 % des Exports ist hermesgedeckt  80 % der Deckungen für Entwicklungsländer  Unterstützung der neuen Bundesländer (seit 1991 Sonderkonditionen)  fast 20 % der neu gedeckten Auftragswert entfallen 1998 auf die mittel- und osteuropäischen Länder bis zum 1998 war Rußland das Land mit den höchsten gedeckten Auftragswerten  85 % der Anträge werden von KMU ´s gestellt  Umweltauswirkungen, soziale und entwicklungs- politische Aspekte spielen im Rahmen der Förderungswürdigkeit eine wichtige Rolle

  33. HERMES- Kreditversicherung Die Exportkreditversicherung des Bundes wird treuhänderisch von zwei privaten Gesellschaften (= Mandatare ) wahrgenommen 1. PWC Deutsche Revision AG, Hamburg 2. HERMES Kreditversivherungs- AG, Hamburg wobei HERMES die Federführung übernommen hat Gründung der HERMES in 1949

  34. Entscheidungen über HERMES- Deckungen trifft der IMA IMA: Interministerieller Ausschuß Sitzungen alle 21 Tage setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundesministerium für Wirtschaft, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und des Auswärtigen Amtes sowie aus Vertretern von Handel, Banken und Industrie mit beratender Funktion

  35. Grundsätze der HERMES Versicherung 1. Freie Andienung, keine Pauschalierung Ausnahme => Ausfuhrpauschaldeckung 2. Subsidarität 3. Gemeinsame Deckung wirtschaftlicher und politischer Risiken; Ausnahme => Joint Venture 4. Keine Teildeckung, betraglich oder zeitlich

  36. Grundsätze der HERMES Versicherung 5. Entgeltdifferenzierung nach Länderrisiko 6. Selbsttragende Gebühren („Selbstfinanzierung“) 7. Sparsamkeit, gemäß Bundeshaushaltsordnung 8. Selbstbeteiligung am Ausfall 9. Antragstellung vor Risikobeginn 10. Förderung von Ausfuhren deutschen Ursprungs 11. Förderwürdigkeit der Geschäfte

  37. Grundsätze der HERMES Ausfuhrkreditversicherung ... und was sie bedeuten 1. Schlechte Risiken versichern. Bei guten Risiken: Prämie sparen! Ausnahme => Ausfuhr-Pauschal-Garantie 2. Vorrang für die private Versicherungswirtschaft ! Rückzug aus kurzfristigen Risiken der OECD-Ländern 3. Bei guten Länderrisiken kostengünstigere, auf wirtschaftliche Risiken beschränkte, private Versicherungen nutzen ! (Bei wirtschaftlichen abhängigen Schuldnern wird wirtschaftliches Risiko nicht gedeckt). Entgeltersparnis durch Banksicherheiten (bei privaten Schuldnern) anstreben ! 4. Aber: Ausnahmen möglich bei Fabrikationsrisiko-Deckungen und bestimmten Großgeschäften 5. Vorsicht bei Auswahl der Exportmärkte ! Ausweichen auf “bessere” Länder kann sich lohnen.

  38. 6. Auf lange Sicht will der Bund keine Zuschüsse zur Exportkreditversicherung zahlen. 7. Vorhersehbar schadensträchtige Risiken werden nicht versichert !Vorher anfragen ! 8. Der Versicherer darf sich hierfür nicht anderweitig versichern. Er soll am Risiko echt teilhaben. 9. Ausfuhrdeckung vor Verschiffung beantragen! Fabrikationsdeckung möglichst vor Abschluß des Ausfuhrvertrages. 10. Überschreiten ausländische Zulieferungen gewisse Anteile-max. 4 0 % - so muß HERMES im Zulieferland mitversichern 11. Exporte müssen mit politischen Grundpositionen Deutschlands vereinbar sein (z.B. keine Warenlieferungen in Spannungsgebiete)

  39. 18. Mittlerer Liefertermin 0. Liefervertrag 30. Betriebsbereitschaft 42. Endgültige Abnahme Terminplanung eines Anlagen- Exportgeschäftes

  40. Mittel- und langfristige Exportfinanzierung F i n a n z i e l l e A b w i c k l u n g Aufwendungen entstehen von Fertigungsbeginn bis zur Betriebsbereitschaft in voller Höhe Zahlungseingänge bis zur Betriebsbereitschaft lediglich 10-15 % des Auftragswertes, danach Anstieg in halbjährlichen Zahlungen bis zum vollen Wert Differenz zwischen Aufwendungen und Zahlungseingängen ergibt die Finanzierungslücke oder den Kreditbedarf Deckung der Finanzierungslücke hängt von vielen Faktoren ab u.a. dem Finanzierungsinstument

  41. Zahlungsbedingungen bei HERMES mindestens 15% An- und Zwischenzahlungen (aus eigener Kraft des Bestellers) Bank kann diese auf Antrag finanzieren, aber es wird auf den ausländischen Besteller abgestellt, nicht auf den Exporteur halbjährliche Tilgung gleich hohe Raten  Kreditlaufzeit beginnt ab Starting Point bzw. mittlerer gewogener Liefertermin  Kreditlaufzeit i.d.R. 5 Jahre  sonstige Bedingungen: IMA legt Plafond fest, Bank- oder Staatssicherheiten, Orientierungsgröße, Laufzeit

  42. HERMES- Selbstbehalte Der Garantie- bzw. Bürgschaftsnehmer ist in jedem Fall mit einer bestimmten Quote am Ausfall selbst beteiligt. Seine Beteiligung beträgt im Regelfall: bei Ausfuhrgarantien für politische Risiken, 5 % d. Ausfalls für Insolvenzrisiken 15 % d. Ausfalls für Nichtzahlungsrisiken 15 % d Ausfalls bei Ausfuhrbürgschaften für die politische Risiken 5 % d. Ausfalls für Nichtzahlungsrisiken 15 % d. Ausfalls bei Finanzkreditgarantien/- bürgschaften für alle Risiken 5 % d. Ausfalls bei Garantien und Bürgschaften zur Deckung der Fabrikationsrisiken 5 % d. Ausfalls (die Selbstbeteiligung darf nicht anderweitig abgedeckt werden)

  43. HERMES- Versicherung Deckung wirtschaftlicher und politischer Risiken wirtschaftlich: Schuldner ist zahlungsunfähig politisch: K T Z M Risiken

  44. I. W a s w i r d g e d e c k t ? Fabrikationsrisiko: Selbstkosten Ausfuhrrisiko: Auftragswert + Zinsen ./. An- und Zwischenzahlungen Finanzkreditrisiko : Kreditbetrag + Zinsen

  45. II. W o v o n h ä n g t d i e I n d e c k u n g n a h m e a b ?  Länderbonität  Schuldnerbonität  Liefergeschäft  Zahlungsbedingungen

  46. Institutionen der Exportfinanzierung AKA- Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH  Sitz in Frankfurt a/M, keine Filialen, seit 1952  Geschäftszweck: Mitwirkung an der Finanzierung mittel- und langfristiger Exportgeschäfte (Lieferanten und Bestellerfinanzierungen)  Konsorten sind 41 in Deutschland ansässige an der Außenhandelsfinanzierung interessierten Groß- und Regionalbanken, Privatbankhäuser und Girozentalen  Organe: - Geschäftsführung - Gesellschafterversammlung - Aufsichtsrat und Kreditausschuß  der 15 köpfige Kreditausschuß entscheidet über die Kreditgewährungen

  47. Kreditanstaltfür Wiederaufbau (KfW)  öffentlich rechtliche Anstalt, gegründet 1948, Bund und Länder sind Eigner  Sitz: Frankfurt a/M, Außenstellen u.a. in Berlin  Organe: -Vorstand - 30 köpfiger Verwaltungsrat (mit Mitgleidern aus Regierung, Verwaltung, Wirtschaftsverbänden und Kreditwesen)  Fördertätigkeit (für kleine und mittlere Unternehmen)  niedrige Zinsen, Festzinssatz  grundsätzlich nur Bestellerkredite  Subsidiaritätsprinzip  komplementäre Kredite aus Marktmitteln

  48. Institutionen der Exportfinanzierung AKA - Tätigkeitsbereich Generell gibt es mehrere P l a f o n d s: AKA-A => für Lieferantenkredite AKA-C => für Bestellerkredite und Forfaitierungen AKA-D => für Bestellerkredite und Forfaitierungen AKA-E => Eigenmittelkredite Finanzierungsmittel fließen aus folgenden Quellen: 1. Mittel der Konsortialbanken oder Gesellschafter 2. Refinanzierung am Kapitalmarkt Die Plafonds werden je nach Kreditnachfrage angepaßt Zinssatz bei Bestellerkrediten: „LIBOR plus“

  49. Institutionen der Exportfinanzierung KfW - Tätigkeitsbereich 1. Exportfinanzierung in verschiedenen Formen (a) die öffentlich mit ERP Mitteln geförderte allgemeine Exportfinanzierung (b) die öffentlich geförderten Werften- Exportprogramme (c) Exportkredite aus eigenen Mitteln, insbesondere Flugzeugfinanzierung (d) Exportkredite aus (a) und (c) gemischt 2. das inländische Investitionskreditgeschäft 3. Kreditgewährung an Entwicklungsländer im Rahmen der Entwicklungshilfe 4. sonstige Geschäfte , insbesondere ungebundene Finanzkredite an ausländische Investoren zur Rohstoff- oder Energiesicherung der Bundesrepublik

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