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Prävention gegen Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz Der Soziale Dialog

Prävention gegen Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz Der Soziale Dialog. Quarz in Gießereien. Quarz ist ubiquitär Quarzsand ist der Grundstoff der Kerne und Formen Quarzmehl ist Grundstoff von Feuerfeststoffen Wo Quarz ist, ist auch oft Quarzfeinstaub. Rachen. Kehlkopf.

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Prävention gegen Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz Der Soziale Dialog

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Presentation Transcript


  1. Prävention gegen Quarzfeinstaub am ArbeitsplatzDer Soziale Dialog

  2. Quarz in Gießereien • Quarz ist ubiquitär • Quarzsand ist der Grundstoff der Kerne und Formen • Quarzmehl ist Grundstoff von Feuerfeststoffen • Wo Quarz ist, ist auch oft Quarzfeinstaub

  3. Rachen Kehlkopf Luftröhre und primäre Bronchien sekundäre Bronchien terminale Bronchien Alveolen Alveolen Definition von A(lveolengängigem )-Staub

  4. Quarz (A-Fraktion) an Gießereiarbeitsplätzen Rote Linie: Derzeitiger Grenzwert in A und inoffizieller Grenzwert in D: 0,15 mg/m3 Graue Linie: Vorschlag von SCOEL für EU: < 0,05 mg/m3 Die blaue Kurve gibt den 90%-Wert in mg/m3 wieder(Hauptverbandder gewerblichen Berufsgenossenschaften)

  5. Quarz (A-Fraktion)-Exposition in Gießereien Derzeitiger Grenzwert in A und inoffizieller Grenzwert in D: 0,15 mg/m3 vorgeschlagener Grenzwert von SCOEL für EU: < 0,05 mg/m3 95%-Wert 90%-Wert 50%-Wert angegeben ist der 50%-, 90%-, 95%-Wert in mg/m3 (VDG-Datensammlung mit 711 Daten aus 22 Gießereien; Messungen aus 1996-2000)

  6. Quarz Cristobalit Tridymit [mg/m3] Europäische Grenzwerte für Quarzfeinstaub

  7. IARC Klassifizierung 1997 • Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz hat eine krebserzeugende Wirkung (Crystalline silica inhaled in the form of quartz or cristobalite from occupational sources is carcinogenic to humans, group 1) • In der zugrundeliegenden Monographie wurde ausgeführt, dass krebserzeugende Wirkung nicht in allen untersuchten industriellen Situationen aufgetreten ist • In Deutschland keine Einstufung IARC: International Agency for Research on Cancer, Lyon

  8. SCOEL Stellungnahme 2003 • Der Haupteffekt auf Menschen beim Einatmen von alveolengängigem Quarz ist Silikose. Es liegen hinreichende Informationen für den Schluss vor, daß ein erhöhtes relatives Risiko bezüglich Lungenkrebs für Menschen besteht, die an Silikose erkrankt sind. • Darum verringert ein Auftreten von Silikose ebenso ein Krebsrisiko. Solange kein sachgerechter Grenzwert für Silikose identifiziert worden ist, gilt, daß ein Verringern der Exposition auch ein Silikose-Risiko verringert. • Es ist der Gedanke entstanden, daß ein Grenzwert unter 0,05 mg/m3 liegen sollte. SCOEL: European Commission DG EMPL Scientific Committee for Occupational Exposure Limits

  9. Sinkende Anzahl Silikose-Fälle in Deutschland (Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften)

  10. Anerkannte Berufskrankheiten in Eisen-, Stahl- und Tempergießereien in der MuM-BG in 1996-1999, Summe der BK: 190

  11. Auswirkungen einer EU-Einstufung • Substitution • Bei technischer Möglichkeit: geschlossenene Systeme • Minimierung bis auf Null • Kennzeichnung • Öffentliche Aufmerksamkeit • Auswirkungen auf Umweltschutz (Luftgrenzwert, Abfall) • Arbeitsplatzgrenzwert: unter 0,05 mg • Häufig nicht machbar Angemessene Antwort: Maßnahmen statt Paragrafen

  12. Was ist ein Sozialer Dialog? • Vertrag zwischen Sozialpartnern auf EU-Ebene • SD-Vereinbarung (SDV) ersetzt gesetzliche Regelungen • Erarbeiten von „Good Practices Documents“ • Arbeitgeber streben Umsetzung an • Monitoring im Unternehmen (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) • Mehrere Branchen betroffen • Formalisiertes Verfahren des EU-Vertrags • Starke Unterstützung durch die EU-Kommission!! • Unterzeichnung am 25. April 2006 • Inkrafttreten am 25. Oktober 2006

  13. Sozialer Dialog zu Quarzfeinstaub in der EU – Gremien bei den Verhandlungen NePSi Büro Negotiation Platform on Silica (NePSi) Vollversammlung Arbeitgeber Arbeitnehmer CAEF CEEMET EMF Lenkungs- Arbeitsgruppe: Regularien etc. Technische Arbeitsgruppe: Maßnahmen etc. DGV GDM VDG Gesamt-metall IG-Metall

  14. Vereinbarungstext • Ziele • Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer • Minimierung der Exposition durch Anwendung der Guten Praktiken (ohne europäische Grenzwertsetzung) • Vermehrung des Wissens • „Nichtanwendung“: • Nichtbeachtung des Vertrags und der Guten Praktiken, die zu einer erhöhten Exposition und daraus resultierenden Gesundheitsrisiken führt • Prinzipien • Wissen vergrößern, Notwendigkeit für Präventionsstrategie • Quarz ist unverzichtbar für viele industrielle Verfahren

  15. Vereinbarungstext (2) • Gute Praktiken • Verpflichtung zur Einhaltung der beschriebenen technischen Lösungen oder vergleichbarer effektiver Schutzmaßnahmen • Dokumentation im Rahmen der (ohnehin zu erstellenden) Gefährdungsbeurteilung • Überwachung und Berichterstattung • 4 Augen-Prinzip bei Überwachung der Guten Praktiken • Berichterstattungsformat erheblich angepasst und einfach zu handhaben • Aufwand für die Berichterstattung hält sich im Rahmen (Aufwand: 0,5 bis 2 Tage alle 2 Jahre) • Umsetzung und Aktualisierung kann je nach Stand der Arbeitsschutzorganisation Mehraufwand bedeuten • Berichterstattung ist der eigentliche Mehrwert aus Gewerkschaftssicht

  16. Anhang 3 Berichterstattung • In Gießereien ist alle 2 Jahre vom Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Arbeitnehmervertreter ein Bericht zur Situation bezüglich Quarzfeinstaub zu erstellen mit u.a. folgenden Angaben: • Anzahl der … • Beschäftigten • Quarzfeinstaub exponierten Beschäftigten • im Risikomanagement erfassten Beschäftigten • in der Gesundheitsüberwachung erfassten Beschäftigten • hinsichtlich Quarzfeinstaub informierten und geschulten Beschäftigten • technischen Arbeitsschutzmassnahmen • organisatorischen Arbeitsschutzmassnahmen • persönlichen Schutzmassnahmen • Freies Erläuterungsfeld Nur Angabe ja/nein, keine Zahlenangabe

  17. Vereinbarungstext (3) • Schulungen der Arbeitnehmer • Einrichtung eines Rats als einziges Organ, das die Umsetzung und Auslegung der Vereinbarung überwacht • Paritätisch besetzt, konsensuale Entscheidungen angestrebt • Bei wiederholter ungerechtfertigter Nichtanwendung der Bewährten Praktiken durch Unternehmen: Beschluss über „geeignete Maßnahmen“ • Kostenerstattung durch EU • Vertraulichkeitsklausel • Dauer • Jederzeitiges Kündigungsrecht mit Jahresfrist • Sollte EU-Recht bezüglich Quarzfeinstaub vorgeschlagen werden, kommen die Parteien zusammen, um die Auswirkungen zu beraten • Inkrafttreten • seit Oktober 2006

  18. Zum Sozialen Dialog ist fest zu halten … • Die Verhandlungen sind mit einem von allen Verhandlungs-partnern akzeptierten Ergebnis abgeschlossen worden. • Vereinbart worden sind konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen. • Die vereinbarten Arbeitsschutzmaßnahmen sowie ihre Überwachung und das Berichtswesen sind anspruchsvoll. • Die Vereinbarungen (insbesondere die bewährten Praktiken) sind an den Verhältnissen in modernen mitteleuropäischen Gießereien ausgerichtet.

  19. Leitfaden über bewährte Praktiken zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch die gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliciumdioxid und dieses enthaltender Produkte

  20. Anhang 1: Gute Praktiken Teil 1: Die wesentlichen Eigenschaften von Quarzfeinstaub 1. Einführung 1.1 Was ist Siliciumdioxid? 1.2 Quarzfeinstaub 1.3 Berufsbedingte Exposition durch Quarzfeinstaub 2. Siliciumdioxid und die Siliciumdioxidindustrie 2.1In welchen Bereichen Siliziumdioxid in Erscheinung tritt 3. Quarzfeinstaub und seine gesundheitlichen Auswirkungen 4.Risikomanagement – was muss ich tun? Anhang I:Übersicht über die berufsbedingten Expositionsgrenzwerte Anhang II: Tabelle der Prozesse, die Feinstaub erzeugen Teil 2: Aufgabenhandbuch 56 Anleitungsblätter, davon ~28 mit Gießereirelevanz

  21. Identifizieren Sie Substanzen und Be-/Verarbeitungsprozesse amArbeitsplatz, die für die Erzeugung von luftgetragenem Quarzfeinstaub verantwortlich sein können. Ständige Überprüfung Identifizieren Sie die Arbeiter, die einer Belastung ausgesetzt sein können und unter welchen Umständen diese Exposition in Erscheinung tritt. • 1 Veränderung in/bei: • * Verfahren, Material • * Gesetzgebung • 2 Neue Technologie verfügbar • 3 Ergebnisse der/des • * Überwachung der Exposition • Gesundheitsüber- • wachungsprogramms Identifizieren Sie die Häufigkeit und Dauer der Exposition für jede einzelne Person Identifizieren Sie die vorhandenen Schutzmaßnahmen Verfahren gemäß Norm EN 689 Führen Sie eine Überwachung der Exposition durch. Ständige Überprüfung Vergleichen Sie die Ergebnisse mit den relevanten Expositionsgrenzwerten Gehen Sie zu Frage 3 Anhang 1, Risikomanagement, Auszug

  22. Identische Gliederung aller Anleitungsblätter Mitarbeiter-Checkliste Abbildung oder Grafik Beschreibung der Zielvorgabe

  23. Einzelne Anleitungsblätter: Allgemeines (2)

  24. Einzelne Anleitungsblätter: Gießereien

  25. Übersetzung In Kraft Vorläufiger Bericht Treten Mai 2007 25 /10 /06 Unterschrift 25/04 /06 Zeitlicher Ablauf Die Vereinbarung tritt sechs Monate nach Abschluss in Kraft, sofern sie in alle 20 offiziellen EU-Sprachen übersetzt worden ist. 2007 findet eine vorläufige Berichterstatung zum Stand der Umsetzung statt Erste Offizielle Berichterstattung 2008, dann alle 2 Jahre. Erster Bericht Mai 2008

  26. Aktionsplan für Unternehmen • Checkliste abarbeiten • Verantwortliche Personen benennen • Schulungen organisieren • Exposition feststellen (Gefährdungsbeurteilung) • Berichterstattung vorbereiten • Weitere Informationen: • www.dgv.de • www.nepsi.eu

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