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Strafrecht Allgemeiner Teil

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Strafrecht Allgemeiner Teil

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    1. Strafrecht Allgemeiner Teil Christof Riedo

    2. 21: Strafbarkeits-voraussetzungen jenseits von Unrecht und Schuld

    3. berblick Objektive Strafbarkeitsbedingungen Verjhrung Strafantrag Ermchtigung

    4. Objektive Strafbarkeits-bedingungen

    5. Objektive Strafbarkeitsbedingungen Begriff: Materielle Voraussetzungen der Strafbarkeit, die nicht zum Unrecht oder zur Schuld gehren ?Mssen vom Vorsatz nicht erfasst sein

    6. Objektive Strafbarkeitsbedingungen Beispiel: Art. 133: Raufhandel: Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Krperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. ? Tod oder Krperverletzung eines Menschen als objektive Strafbarkeitsbedingung

    7. Objektive Strafbarkeitsbedingungen Normalfall:

    8. Objektive Strafbarkeitsbedingungen Sonderfall 1: Objektive Strafbarkeitsbedingung

    9. Objektive Strafbarkeitsbedingungen Sonderfall 2: "berschiessende Innentendenz"

    10. Verjhrung (Art. 97-101)

    11. Verjhrung im Allgemeinen Zweck: Abnahme des Vergeltungsbedrfnisses Spezialprventive Sinnlosigkeit spter Sanktionierung Beweisschwierigkeiten

    12. Verjhrung im Allgemeinen Begriff: Untergang des staatlichen Strafanspruchs durch Zeitablauf

    13. Verjhrung im Allgemeinen Arten: Verfolgungsverjhrung: hindert die zustndigen Behrden an der Strafverfolgung Vollstreckungsverjhrung: untersagt die Vollstreckung einer ausgesprochenen Sanktion

    14. Verjhrung im Allgemeinen Rechtsnatur: H.L.: Institut des materiellen Strafrechts ("Strafaufhebungsgrund") A.L.: Institut des formellen Rechts (Prozesshindernis; negative Prozessvoraussetzung) ?Praktische Bedeutung der Frage gering

    15. Verfolgungsverjhrung Beginn der Frist (Art. 98): Grundsatz Zeitpunkt der strafbaren Handlung (mit dem Tag, an dem der Tter "die strafbare Ttigkeit ausfhrt") ?Gilt auch bei Erfolgsdelikten

    16. Verfolgungsverjhrung Beginn der Frist (Art. 98): Sonderflle "Einheitsdelikte": Mit der letzten strafbaren Handlung Dauerdelikte: Wenn das deliktische Verhalten aufhrt Unterlassungsdelikte: Wenn der Tter sptestens htte handeln mssen Beteiligung mehrerer: Sobald der letzte Tatbeitrag geleistet wird

    17. Verfolgungsverjhrung Dauer der Frist: Grundstze (Art. 97) 30Jahre, wenn die Tat mit lebenslnglicher Freiheitsstrafe bedroht ist; 15Jahre, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht ist; 7 Jahre, wenn die Tat mit einer anderen Strafe bedroht ist.

    18. Verfolgungsverjhrung Dauer der Frist: Sondernormen: Art. 101: Unverjhrbarkeit Art. 109: bertretungen Art. 118 Abs. 4: Schwangerschaftsabbruch Art. 178: Ehrverletzungen Art. 302 Abs. 3: Beleidigung fremder Staaten und internationaler Organisationen Nebenstrafrecht (Art. 333 Abs. 6!) Art. 123b BV: Unverjhrbarkeitsinitiative

    19. Verfolgungsverjhrung Berechnung, Wahrung und Ablauf der Frist: Berechnung nach dem Kalender (Art. 110 Abs 6), wobei der Tag des Fristbeginns nicht mitzuzhlen ist Prfung von Amtes wegen Wahrung durch Verurteilung in erster Instanz (Art. 97 Abs. 3)

    20. Verfolgungsverjhrung Rechtsfolgen bei Ablauf der Frist: Im Untersuchungsverfahren: Einstellung des Verfahrens Im Hauptverfahren: ?H.L.: Freispruch ?A.L.: Prozessentscheid

    21. Verfolgungsverjhrung Milderes Recht: Bei Straftaten vor dem 1.10.2002: Lex mitior: Art. 389

    22. Vollstreckungsverjhrung Beginn der Frist: Mit dem Tag, an dem das Urteil vollstreckbar wird (Art. 100 Satz 1 StGB)

    23. Vollstreckungsverjhrung Dauer der Frist: Art. 99 Abs. 1 30 Jahren, wenn eine lebenslngliche Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde; 25 Jahren, wenn eine Freiheitsstrafe von zehn oder mehr Jahren ausgesprochen wurde; 20 Jahren, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens fnf und weniger als zehn Jahren ausgesprochen wurde; 15 Jahren, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem und weniger als fnf Jahren ausgesprochen wurde; 5 Jahren, wenn eine andere Strafe ausgesprochen wurde. ?Sonderregeln beachten

    24. Vollstreckungsverjhrung Berechnung der Frist: Art. 99 Abs. 2 Nach dem Kalender (Art. 110 Abs. 6) Sonderregeln: Art. 99 Abs. 2: "Verlngerung" der Frist: um die Zeit, whrend der sich der Tter im ununterbrochenen Vollzug dieser oder einer anderen Freiheitsstrafe oder Massnahme, die unmittelbar vorausgehend vollzogen wird, befindet; um die Dauer der Probezeit bei bedingter Entlassung.

    25. Strafantrag (Art. 30-33)

    26. Strafantrag (Art. 30-33) Normalfall: Offizialdelikte: Straftaten, bei denen die Strafverfolgung unabhngig vom Willen des Verletzten von Amtes wegen durchzufhren ist Sonderfall: Antragsdelikte: Straftaten, bei denen die Strafverfolgung nur auf Antrag (i.d.R. des Verletzten) hin erfolgt

    27. Strafantrag (Art. 30-33) Arten von Antragsdelikten: Absolute Antragsdelikte: Straftaten, bei denen die Strafverfolgung generell nur auf Antrag hin erfolgt Relative Antragsdelikte: Straftaten, bei denen die Strafverfolgung grundstzlich von Amtes wegen erfolgt, bei Vorliegen bestimmter Tter-Opfer-Relationen aber nur auf Antrag hin

    28. Strafantrag (Art. 30-33) Relative Antragsdelikte: Beispiel: Eliane Aeby und Marcel Luginbhl sind seit zwei Jahren miteinander verlobt. Zu Beginn ihrer Bekanntschaft hatte er ihr eine Brosche im Wert von CHF 500 gestohlen. Nun gesteht er seine Tat, gibt ihr das Schmuckstck zurck und fragt sie, ob sie ihn trotz allem heiraten wolle. Sie stimmt diesem Antrag freudig zu, die beiden heiraten. Leider hat auch Elianes Mutter von Marcels Vergehen erfahren - und die zeigt ihn an.

    29. Strafantrag (Art. 30-33) Relative Antragsdelikte: Angehrige: Ehegatten Eingetragene Partner Verwandte in gerader Linie voll- und halbbrtige Geschwister Adoptiveltern und -geschwister und -kinder

    30. Strafantrag (Art. 30-33) Relative Antragsdelikte: Familiengenossen: Personen, "die im gleichen Haushalte leben". Enge Auslegung: Personen, die "gemeinsam essen, wohnen und unter einem gemeinsamen Dache schlafen" Hauptanwendungsflle: Konkubinate und WGs

    31. Strafantrag (Art. 30-33) Rechtfertigung von Antragsdelikten: Geringer Unrechtsgehalt Erhebliche Tangierung der Persnlichkeitsrechte des Verletzten Enge persnliche Beziehungen zwischen Tter und Opfer

    32. Strafantrag (Art. 30-33) Strafantrag: Willenserklrung eines Antragsberechtigten, es sei wegen der Begehung eines Antragsdelikts ein Strafverfahren einzuleiten und durchzufhren

    33. Strafantrag (Art. 30-33) Strafanzeige: Erklrung gegenber einer zustndigen Behrde, es sei ein bestimmtes Delikt begangen worden ?blosse Wissenserklrung ?kann von jedermann erstattet werden

    34. Strafantrag (Art. 30-33) Rechtsnatur des Strafantrages: H.L. und Praxis: Prozessvoraussetzung Prozessvoraussetzungen: prozessuale Bedingungen bzw. Umstnde, die erfllt sein mssen, damit ein Strafverfahren eingeleitet und durchgefhrt werden darf

    35. Strafantrag (Art. 30-33) Strafantragsberechtigung Art. 30 Abs. 1: Jeder, der durch die auf Antrag strafbare Handlung verletzt worden ist, kann die Bestrafung des Tters beantragen

    36. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 123 / 125: Krperverletzung Beispiel: Herr Roux wird in einer Beizenschlgerei so stark verletzt, dass er whrend mehrerer Tage seiner Arbeit in einer Schreinerei nicht nachgehen kann.

    37. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 123 / 125: Krperverletzung Beispiel: Schaller schlgt auf Marti ein. Dessen Freund Zosso, der direkt daneben steht, erleidet dadurch einen Schock.

    38. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 144: Sachbeschdigung Beispiel: Ein Fernseher wird beschdigt (im Sinne von Art. 144 StGB); der Schaden betrgt CHF 250. Eigentmerin des entwendeten Gerts ist das Fachgeschft Fernseh AG. Die hat den Fernseher an Herrn Salamin vermietet.

    39. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 144: Sachbeschdigung Beispiel: Ein Fernseher wird beschdigt (im Sinne von Art. 144 StGB); der Schaden betrgt CHF 250. Eigentmerin des entwendeten Gerts ist Frau Lopez, allerdings bentzt auch deren Liebhaber, Herr Pauli, den Fernseher ab und zu, um sich Fussball-Spiele anzuschauen.

    40. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 173 ff.: Ehrverletzungen Beispiel: Knzi bezeichnet die Ehefrau seines Kegelclub-Kollegen Brtschi als "Luder".

    41. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 173 ff.: Ehrverletzungen Beispiel: Knzi bezeichnet die Ehefrau seines Kegelclub-Kollegen Brtschi als "Hure".

    42. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 180: Drohung Beispiel: Eine Lokalpolitikerin erhlt einen anonymen Brief mit der Drohung "Ich werde Deinen Mann umbringen".

    43. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 180: Drohung Beispiel: Eine Lokalpolitikerin erhlt einen anonymen Brief mit der Drohung "Ich werde Dich umbringen".

    44. Strafantrag (Art. 30-33) Sonderfall: Mehrere Verletzte Beispiel: Aus einem Leserbrief: "Das Pastoren-Paar Hurni geht regelmssig auf Diebestour".

    45. Strafantrag (Art. 30-33) Bei Handlungsunfhigkeit des Verletzten sind antragsberechtigt (Art. 30 Abs. 2 / 3): sein gesetzlicher Vertreter (die Eltern, der Vormund); die Vormundschaftsbehrde, soweit der Verletzte bevormundet ist; der handlungsunfhige Verletzte selbst, wenn er urteilsfhig ist.

    46. Strafantrag (Art. 30-33) Bei Tod des Verletzten: Antragsrecht jedes Angehrigen (Art. 30 Abs. 4): Beispiel: Herr Carell hat vor einiger Zeit eine Scheidungsklage eingereicht. Frau Nager erzhlt berall herum, das sei ja wohl kein Wunder, Frau Carell sei nmlich eine verlogene Gans. Kurz nach der Scheidung stirbt Frau Carell bei einem Autounfall.

    47. Strafantrag (Art. 30-33) Was gilt bei "Verletzung" eines Toten? Beispiel: Nach einem Politskandal setzte sich Uwe Barschel in die Schweiz ab und logierte in einem Genfer Hotel. Ein Stern-Journalist drang ins Hotelzimmer ein, wo er Barschels Leiche vorfand und fotografierte. Die Ehefrau, die Mutter und die Geschwister von Barschel stellten Strafantrag. (BGE 118 IV 319 = Pra 1995, Nr. 210)

    48. Strafantrag (Art. 30-33) Inhalt des Strafantrages BGer: Gefordert ist eine Willenserklrung des Berechtigten, "dass die Strafverfolgung stattfinden solle, und zwar eine solche Willenserklrung, welche nach dem massgebenden Prozessrecht die Strafverfolgung auch tatschlich in Gang bringt und das Verfahren ohne weitere Erklrung des Antragstellers seinen Lauf nehmen lsst".

    49. Strafantrag (Art. 30-33) Inhalt des Strafantrages: Anforderungen im berblick Nennung des Antragsberechtigten Erklrung des Willens, es solle eine Strafverfolgung stattfinden Umschreibung der Tat Bezeichnung des Tters? Bezeichnung der Willenserklrung? Unbedingte Erklrung?

    50. Strafantrag (Art. 30-33) Form des Strafantrages: Massgebend ist kantonales Prozessrecht I.d.R. ist der Strafantrag schriftlich einzureichen oder mndlich zu Protokoll zu geben Bei Formmangel: Ungltigkeit des Strafantrages

    51. Strafantrag (Art. 30-33) Adressat des Strafantrages: Massgebend ist kantonales Prozessrecht I.d.R. kann der Strafantrag bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Untersuchungsrichter-behrden eingereicht werden

    52. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31): Beginn der Frist: Die Strafantragsfrist beginnt am Tag, an welchem dem Antragsberechtigten "der Tter bekannt wird". ?Vorausgesetzt: Kenntnis von Tat und Tter

    53. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31): Kenntnis der Tat Beispiel: Im Zuge einer heftig gefhrten Streiterei ber die Benutzung der gemeinschaftlichen Waschmaschine wird Rotzetter von seinem Nachbarn Stadelmann verbal und ttlich angegriffen.

    54. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31): Kenntnis der Tat Beispiel: Als Peyer aus den Ferien nach Hause zurckkehrt, muss er feststellen, dass Teile seines Gartenzaunes umgeknickt sind. Eine Nachbarin erzhlt ihm, sie htte letzte Nacht Lrm gehrt, sei zum Fenster gegangen und habe gerade noch sehen knnen, wie Zahno davongefahren sei.

    55. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31): Kenntnis des Tters Beispiel: An seinem Arbeitsplatz findet Hayoz eines Morgens eine anonyme Nachricht mit wsten Beschimpfungen. Aufgrund der rumlichen Gegebenheiten und der im Umlauf befindlichen Schlssel steht aber fest, dass nur drei Personen die Tat begangen haben knnen.

    56. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31): Dauer der Frist: Drei Monate Berechnung der Frist: Nach dem Kalender, wobei der Tag der Kenntnisnahme nicht mitzuzhlen ist

    57. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31): Wahrung der Frist: Mit Postaufgabe am letzten Tag der Frist (24.00 Uhr) Endet die Frist an einem Samstag, einem Sonntag oder einem anerkannten Feiertag: Verlngerung der Frist bis zum nchstfolgenden Werktag

    58. Strafantrag (Art. 30-33) Unteilbarkeit des Strafantrages (Art. 32): Beispiel: Zwei Jugendliche entwenden in einem Kiosk gemeinsam Waren im Gesamtwert von CHF 100. Dabei werden sie von einer Angestellten ertappt, die schreit um Hilfe, worauf sich die beiden davonmachen. Am nchsten Tag kommt einer der beiden Tter vorbei und bringt die gestohlene Ware zurck.

    59. Strafantrag (Art. 30-33) Unteilbarkeit des Strafantrages (Art. 32): Begriff der Beteiligten: Mittter Anstifter Gehilfen

    60. Strafantrag (Art. 30-33) Unteilbarkeit des Strafantrages (Art. 32): Wirkung des Grundsatzes: Aufklrungspflicht der Behrden Keine Ausdehnung des Verfahrens von Amtes wegen

    61. Strafantrag (Art. 30-33) Prfung des Strafantrages: Ob ein gltiger Strafantrag vorliegt, ist von den zustndigen Behrden in jeder Phase des Verfahrens von Amtes wegen zu prfen.

    62. Strafantrag (Art. 30-33) Wirkungen des gltigen Strafantrages: Prozessvoraussetzung erfllt: Vorgehen wie bei einem Offizialdelikt

    63. Strafantrag (Art. 30-33) Fehlen eines gltigen Strafantrages: Prozessvoraussetzung nicht erfllt: Einstellung des Verfahrens

    64. Strafantrag (Art. 30-33) Verzicht auf das Antragsrecht (Art. 30 Abs. 5): Durch den Berechtigten Willenserklrung, eine begangene Tat solle nicht verfolgt und bestraft werden Ausdrckliche Erklrung, aber auch durch konkludentes Verhalten Verzicht wirkt "endgltig"

    65. Strafantrag (Art. 30-33) Rckzug des Strafantrages (Art. 33 Abs. 1-3): Durch den Berechtigten Willenserklrung, eine Straftat solle entgegen einem bereits eingereichten Strafantrag nun doch nicht verfolgt verurteilt werden

    66. Strafantrag (Art. 30-33) Rckzug des Strafantrages (Art. 33 Abs. 1-3): Bis "das Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht erffnet ist" Unteilbarkeit Einstellung des Strafverfahrens Keine Erneuerung des Strafantrages

    67. Strafantrag (Art. 30-33) Einspruch (Art. 33 Abs. 4): Um sich von einem Verdacht "reinzuwaschen" In der Praxis kaum anzutreffen

    68. Relative Offizialdelikte und Verfahrenseinstellung (Art. 55a)

    69. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Delikte, bei denen die Strafverfolgung grundstzlich einen Strafantrag voraussetzt, bei besonderen Tter-Opfer-Beziehungen aber von Amtes wegen zu erfolgen hat

    70. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Kriminologisches: Gewalt an Frauen 20.7 % der Frauen wird im Verlaufe ihres Lebens durch den Partner physische und / oder sexuelle Gewalt zugefgt (Gillioz/De Puy/Ducret, Violence, 69 f.). 29.9 % der befragten Frauen waren Opfer von Gewalt oder Drohungen durch frhere Partner (Gloor/Meier, Gewalt, 26). Kosten von rund 400 Mio CHF jhrlich

    71. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Kriminologisches: Gewalt an Mnnern 5 % der befragten Mnner gaben an, durch einen Akt huslicher Gewalt bereits einmal eine Verletzung erlitten zu 10 % wurden von einer Partnerin bereits einmal geohrfeigt (Jungnitz et. al., Gewalt, 10 f.).

    72. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Rechtspolitische Grundidee Offizialisierung von Gewalt im sozialen Nahraum Stattdessen: Mglichkeit der Verfahrenseinstellung Dadurch: Verringerung des Drucks auf das Opfer

    73. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Sachlicher Anwendungsbereich einfache Krperverletzungen (Art. 123) wiederholte Ttlichkeiten (Art. 126) Drohungen (Art. 180) Ntigungen (Art. 181) ?Abschliessende Aufzhlung

    74. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Persnlicher Anwendungsbereich Straftat zwischen Ehegatten Straftat zwischen eingetragenen Partnern Straftat zwischen hetero- oder homosexuellen Lebenspartnern ?Jeweils whrend der Beziehung oder innert eines Jahres seit der Trennung

    75. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Provisorische Einstellung Voraussetzung: Ersuchen oder Zustimmung des Opfers bzw. des gesetzlichen Vertreters

    76. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Provisorische Einstellung Das Verfahren "kann" eingestellt werden Zwingende Einstellung oder Ermessen der Behrden? Mgliche Kriterien

    77. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Provisorische Einstellung Wirkung: Blosse Suspendierung

    78. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Wiederaufnahme Nach erfolgtem Widerruf: Wiederaufnahme des Verfahrens Kein Ermessensspielraum der Behrde

    79. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Definitive Einstellung Bleibt ein Widerruf aus: Definitive Verfahrenseinstellung Grundstzlich kein Ermessensspielraum der Behrde

    80. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Rechtspolitische Beurteilung: Zahlreiche Verfahrenseinstellungen Weiterhin bestehender Druck auf das Opfer Unter Umstnden widersinnige Strafverfolgung Allenfalls schdliche Nebeneffekte

    81. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Weitere Schutzbehelfe Persnlichkeitsschutz gemss ZGB Kantonale Polizei- und Gewaltschutzgesetze

    82. Ermchtigungsdelikte

    83. Ermchtigungsdelikte Begriff: Delikte, deren Verfolgung die besondere Erlaubnis (die "Ermchtigung") einer politischen Behrde voraussetzt Rechtsnatur: Ermchtigung als Prozessvoraussetzung Zweck: Schutz von Behrdenmitgliedern und Beamten vor mutwilligen Strafanzeigen (und damit Schutz staatlicher Institutionen)

    84. Ermchtigungsdelikte Beispiele: Art. 302 StGB Art. 14 Verantwortlichkeitsgesetz (SR 170.32): Die Strafverfolgung von durch die Bundes-versammlung gewhlten Magistratspersonen wegen strafbarer Handlungen, die sich auf ihre amtliche Ttigkeit oder Stellung beziehen, bedarf einer Ermchtigung der eidgenssischen Rte.

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