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1. Strafrecht Allgemeiner Teil Christof Riedo
2. 21: Strafbarkeits-voraussetzungen jenseits von Unrecht und Schuld
3. berblick Objektive Strafbarkeitsbedingungen
Verjhrung
Strafantrag
Ermchtigung
4. Objektive Strafbarkeits-bedingungen
5. Objektive Strafbarkeitsbedingungen Begriff:
Materielle Voraussetzungen der Strafbarkeit, die nicht zum Unrecht oder zur Schuld gehren
?Mssen vom Vorsatz nicht erfasst sein
6. Objektive Strafbarkeitsbedingungen Beispiel:
Art. 133: Raufhandel:Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Krperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
? Tod oder Krperverletzung eines Menschen als objektive Strafbarkeitsbedingung
7. Objektive Strafbarkeitsbedingungen Normalfall:
8. Objektive Strafbarkeitsbedingungen Sonderfall 1: Objektive Strafbarkeitsbedingung
9. Objektive Strafbarkeitsbedingungen Sonderfall 2: "berschiessende Innentendenz"
10. Verjhrung (Art. 97-101)
11. Verjhrung im Allgemeinen Zweck:
Abnahme des Vergeltungsbedrfnisses
Spezialprventive Sinnlosigkeit spter Sanktionierung
Beweisschwierigkeiten
12. Verjhrung im Allgemeinen Begriff:
Untergang des staatlichen Strafanspruchs durch Zeitablauf
13. Verjhrung im Allgemeinen Arten:
Verfolgungsverjhrung: hindert die zustndigen Behrden an der Strafverfolgung
Vollstreckungsverjhrung: untersagt die Vollstreckung einer ausgesprochenen Sanktion
14. Verjhrung im Allgemeinen Rechtsnatur:
H.L.: Institut des materiellen Strafrechts ("Strafaufhebungsgrund")
A.L.: Institut des formellen Rechts (Prozesshindernis; negative Prozessvoraussetzung)
?Praktische Bedeutung der Frage gering
15. Verfolgungsverjhrung Beginn der Frist (Art. 98): Grundsatz
Zeitpunkt der strafbaren Handlung (mit dem Tag, an dem der Tter "die strafbare Ttigkeit ausfhrt")
?Gilt auch bei Erfolgsdelikten
16. Verfolgungsverjhrung Beginn der Frist (Art. 98): Sonderflle
"Einheitsdelikte": Mit der letzten strafbaren Handlung
Dauerdelikte: Wenn das deliktische Verhalten aufhrt
Unterlassungsdelikte: Wenn der Tter sptestens htte handeln mssen
Beteiligung mehrerer: Sobald der letzte Tatbeitrag geleistet wird
17. Verfolgungsverjhrung Dauer der Frist: Grundstze (Art. 97)
30Jahre, wenn die Tat mit lebenslnglicher Freiheitsstrafe bedroht ist;
15Jahre, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht ist;
7 Jahre, wenn die Tat mit einer anderen Strafe bedroht ist.
18. Verfolgungsverjhrung Dauer der Frist: Sondernormen:
Art. 101: Unverjhrbarkeit
Art. 109: bertretungen
Art. 118 Abs. 4: Schwangerschaftsabbruch
Art. 178: Ehrverletzungen
Art. 302 Abs. 3: Beleidigung fremder Staaten und internationaler Organisationen
Nebenstrafrecht (Art. 333 Abs. 6!)
Art. 123b BV: Unverjhrbarkeitsinitiative
19. Verfolgungsverjhrung Berechnung, Wahrung und Ablauf der Frist:
Berechnung nach dem Kalender (Art. 110 Abs 6), wobei der Tag des Fristbeginns nicht mitzuzhlen ist
Prfung von Amtes wegen
Wahrung durch Verurteilung in erster Instanz (Art. 97 Abs. 3)
20. Verfolgungsverjhrung Rechtsfolgen bei Ablauf der Frist:
Im Untersuchungsverfahren: Einstellung des Verfahrens
Im Hauptverfahren:
?H.L.: Freispruch
?A.L.: Prozessentscheid
21. Verfolgungsverjhrung Milderes Recht:
Bei Straftaten vor dem 1.10.2002: Lex mitior: Art. 389
22. Vollstreckungsverjhrung Beginn der Frist:
Mit dem Tag, an dem das Urteil vollstreckbar wird (Art. 100 Satz 1 StGB)
23. Vollstreckungsverjhrung Dauer der Frist: Art. 99 Abs. 1
30 Jahren, wenn eine lebenslngliche Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde;
25 Jahren, wenn eine Freiheitsstrafe von zehn oder mehr Jahren ausgesprochen wurde;
20 Jahren, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens fnf und weniger als zehn Jahren ausgesprochen wurde;
15 Jahren, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem und weniger als fnf Jahren ausgesprochen wurde;
5 Jahren, wenn eine andere Strafe ausgesprochen wurde.
?Sonderregeln beachten
24. Vollstreckungsverjhrung Berechnung der Frist: Art. 99 Abs. 2
Nach dem Kalender (Art. 110 Abs. 6)
Sonderregeln: Art. 99 Abs. 2: "Verlngerung" der Frist:
um die Zeit, whrend der sich der Tter im ununterbrochenen Vollzug dieser oder einer anderen Freiheitsstrafe oder Massnahme, die unmittelbar vorausgehend vollzogen wird, befindet;
um die Dauer der Probezeit bei bedingter Entlassung.
25. Strafantrag (Art. 30-33)
26. Strafantrag (Art. 30-33) Normalfall: Offizialdelikte: Straftaten, bei denen die Strafverfolgung unabhngig vom Willen des Verletzten von Amtes wegen durchzufhren ist
Sonderfall: Antragsdelikte:Straftaten, bei denen die Strafverfolgung nur auf Antrag (i.d.R. des Verletzten) hin erfolgt
27. Strafantrag (Art. 30-33) Arten von Antragsdelikten:
Absolute Antragsdelikte: Straftaten, bei denen die Strafverfolgung generell nur auf Antrag hin erfolgt
Relative Antragsdelikte: Straftaten, bei denen die Strafverfolgung grundstzlich von Amtes wegen erfolgt, bei Vorliegen bestimmter Tter-Opfer-Relationen aber nur auf Antrag hin
28. Strafantrag (Art. 30-33) Relative Antragsdelikte: Beispiel:
Eliane Aeby und Marcel Luginbhl sind seit zwei Jahren miteinander verlobt. Zu Beginn ihrer Bekanntschaft hatte er ihr eine Brosche im Wert von CHF 500 gestohlen. Nun gesteht er seine Tat, gibt ihr das Schmuckstck zurck und fragt sie, ob sie ihn trotz allem heiraten wolle. Sie stimmt diesem Antrag freudig zu, die beiden heiraten. Leider hat auch Elianes Mutter von Marcels Vergehen erfahren - und die zeigt ihn an.
29. Strafantrag (Art. 30-33) Relative Antragsdelikte: Angehrige:
Ehegatten
Eingetragene Partner
Verwandte in gerader Linie
voll- und halbbrtige Geschwister
Adoptiveltern und -geschwister und -kinder
30. Strafantrag (Art. 30-33) Relative Antragsdelikte: Familiengenossen:
Personen, "die im gleichen Haushalte leben".
Enge Auslegung: Personen, die "gemeinsam essen, wohnen und unter einem gemeinsamen Dache schlafen"
Hauptanwendungsflle: Konkubinate und WGs
31. Strafantrag (Art. 30-33) Rechtfertigung von Antragsdelikten:
Geringer Unrechtsgehalt
Erhebliche Tangierung der Persnlichkeitsrechte des Verletzten
Enge persnliche Beziehungen zwischen Tter und Opfer
32. Strafantrag (Art. 30-33) Strafantrag:
Willenserklrung eines Antragsberechtigten, es sei wegen der Begehung eines Antragsdelikts ein Strafverfahren einzuleiten und durchzufhren
33. Strafantrag (Art. 30-33) Strafanzeige:
Erklrung gegenber einer zustndigen Behrde, es sei ein bestimmtes Delikt begangen worden
?blosse Wissenserklrung
?kann von jedermann erstattet werden
34. Strafantrag (Art. 30-33) Rechtsnatur des Strafantrages:
H.L. und Praxis: Prozessvoraussetzung
Prozessvoraussetzungen: prozessuale Bedingungen bzw. Umstnde, die erfllt sein mssen, damit ein Strafverfahren eingeleitet und durchgefhrt werden darf
35. Strafantrag (Art. 30-33) Strafantragsberechtigung
Art. 30 Abs. 1: Jeder, der durch die auf Antrag strafbare Handlung verletzt worden ist, kann die Bestrafung des Tters beantragen
36. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 123 / 125: Krperverletzung
Beispiel: Herr Roux wird in einer Beizenschlgerei so stark verletzt, dass er whrend mehrerer Tage seiner Arbeit in einer Schreinerei nicht nachgehen kann.
37. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 123 / 125: Krperverletzung
Beispiel: Schaller schlgt auf Marti ein. Dessen Freund Zosso, der direkt daneben steht, erleidet dadurch einen Schock.
38. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 144: Sachbeschdigung
Beispiel: Ein Fernseher wird beschdigt (im Sinne von Art. 144 StGB); der Schaden betrgt CHF 250. Eigentmerin des entwendeten Gerts ist das Fachgeschft Fernseh AG. Die hat den Fernseher an Herrn Salamin vermietet.
39. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 144: Sachbeschdigung
Beispiel: Ein Fernseher wird beschdigt (im Sinne von Art. 144 StGB); der Schaden betrgt CHF 250. Eigentmerin des entwendeten Gerts ist Frau Lopez, allerdings bentzt auch deren Liebhaber, Herr Pauli, den Fernseher ab und zu, um sich Fussball-Spiele anzuschauen.
40. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 173 ff.: Ehrverletzungen
Beispiel: Knzi bezeichnet die Ehefrau seines Kegelclub-Kollegen Brtschi als "Luder".
41. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 173 ff.: Ehrverletzungen
Beispiel: Knzi bezeichnet die Ehefrau seines Kegelclub-Kollegen Brtschi als "Hure".
42. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 180: Drohung
Beispiel: Eine Lokalpolitikerin erhlt einen anonymen Brief mit der Drohung "Ich werde Deinen Mann umbringen".
43. Strafantrag (Art. 30-33) Art. 180: Drohung
Beispiel: Eine Lokalpolitikerin erhlt einen anonymen Brief mit der Drohung "Ich werde Dich umbringen".
44. Strafantrag (Art. 30-33) Sonderfall: Mehrere Verletzte
Beispiel: Aus einem Leserbrief: "Das Pastoren-Paar Hurni geht regelmssig auf Diebestour".
45. Strafantrag (Art. 30-33) Bei Handlungsunfhigkeit des Verletzten sind antragsberechtigt (Art. 30 Abs. 2 / 3):
sein gesetzlicher Vertreter (die Eltern, der Vormund);
die Vormundschaftsbehrde, soweit der Verletzte bevormundet ist;
der handlungsunfhige Verletzte selbst, wenn er urteilsfhig ist.
46. Strafantrag (Art. 30-33) Bei Tod des Verletzten: Antragsrecht jedes Angehrigen (Art. 30 Abs. 4):
Beispiel: Herr Carell hat vor einiger Zeit eine Scheidungsklage eingereicht. Frau Nager erzhlt berall herum, das sei ja wohl kein Wunder, Frau Carell sei nmlich eine verlogene Gans. Kurz nach der Scheidung stirbt Frau Carell bei einem Autounfall.
47. Strafantrag (Art. 30-33) Was gilt bei "Verletzung" eines Toten?
Beispiel: Nach einem Politskandal setzte sich Uwe Barschel in die Schweiz ab und logierte in einem Genfer Hotel. Ein Stern-Journalist drang ins Hotelzimmer ein, wo er Barschels Leiche vorfand und fotografierte. Die Ehefrau, die Mutter und die Geschwister von Barschel stellten Strafantrag.
(BGE 118 IV 319 = Pra 1995, Nr. 210)
48. Strafantrag (Art. 30-33) Inhalt des Strafantrages
BGer: Gefordert ist eine Willenserklrung des Berechtigten, "dass die Strafverfolgung stattfinden solle, und zwar eine solche Willenserklrung, welche nach dem massgebenden Prozessrecht die Strafverfolgung auch tatschlich in Gang bringt und das Verfahren ohne weitere Erklrung des Antragstellers seinen Lauf nehmen lsst".
49. Strafantrag (Art. 30-33) Inhalt des Strafantrages: Anforderungen im berblick
Nennung des Antragsberechtigten
Erklrung des Willens, es solle eine Strafverfolgung stattfinden
Umschreibung der Tat
Bezeichnung des Tters?
Bezeichnung der Willenserklrung?
Unbedingte Erklrung?
50. Strafantrag (Art. 30-33) Form des Strafantrages:
Massgebend ist kantonales Prozessrecht
I.d.R. ist der Strafantrag schriftlich einzureichen oder mndlich zu Protokoll zu geben
Bei Formmangel: Ungltigkeit des Strafantrages
51. Strafantrag (Art. 30-33) Adressat des Strafantrages:
Massgebend ist kantonales Prozessrecht
I.d.R. kann der Strafantrag bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder bei Untersuchungsrichter-behrden eingereicht werden
52. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31):
Beginn der Frist: Die Strafantragsfrist beginnt am Tag, an welchem dem Antragsberechtigten "der Tter bekannt wird".
?Vorausgesetzt: Kenntnis von Tat und Tter
53. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31): Kenntnis der Tat
Beispiel: Im Zuge einer heftig gefhrten Streiterei ber die Benutzung der gemeinschaftlichen Waschmaschine wird Rotzetter von seinem Nachbarn Stadelmann verbal und ttlich angegriffen.
54. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31): Kenntnis der Tat
Beispiel: Als Peyer aus den Ferien nach Hause zurckkehrt, muss er feststellen, dass Teile seines Gartenzaunes umgeknickt sind. Eine Nachbarin erzhlt ihm, sie htte letzte Nacht Lrm gehrt, sei zum Fenster gegangen und habe gerade noch sehen knnen, wie Zahno davongefahren sei.
55. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31): Kenntnis des Tters
Beispiel: An seinem Arbeitsplatz findet Hayoz eines Morgens eine anonyme Nachricht mit wsten Beschimpfungen. Aufgrund der rumlichen Gegebenheiten und der im Umlauf befindlichen Schlssel steht aber fest, dass nur drei Personen die Tat begangen haben knnen.
56. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31):
Dauer der Frist: Drei Monate
Berechnung der Frist: Nach dem Kalender, wobei der Tag der Kenntnisnahme nicht mitzuzhlen ist
57. Strafantrag (Art. 30-33) Antragsfrist (Art. 31): Wahrung der Frist:
Mit Postaufgabe am letzten Tag der Frist (24.00 Uhr)
Endet die Frist an einem Samstag, einem Sonntag oder einem anerkannten Feiertag: Verlngerung der Frist bis zum nchstfolgenden Werktag
58. Strafantrag (Art. 30-33) Unteilbarkeit des Strafantrages (Art. 32):
Beispiel: Zwei Jugendliche entwenden in einem Kiosk gemeinsam Waren im Gesamtwert von CHF 100. Dabei werden sie von einer Angestellten ertappt, die schreit um Hilfe, worauf sich die beiden davonmachen. Am nchsten Tag kommt einer der beiden Tter vorbei und bringt die gestohlene Ware zurck.
59. Strafantrag (Art. 30-33) Unteilbarkeit des Strafantrages (Art. 32):Begriff der Beteiligten:
Mittter
Anstifter
Gehilfen
60. Strafantrag (Art. 30-33) Unteilbarkeit des Strafantrages (Art. 32): Wirkung des Grundsatzes:
Aufklrungspflicht der Behrden
Keine Ausdehnung des Verfahrens von Amtes wegen
61. Strafantrag (Art. 30-33) Prfung des Strafantrages:
Ob ein gltiger Strafantrag vorliegt, ist von den zustndigen Behrden in jeder Phase des Verfahrens von Amtes wegen zu prfen.
62. Strafantrag (Art. 30-33) Wirkungen des gltigen Strafantrages:
Prozessvoraussetzung erfllt: Vorgehen wie bei einem Offizialdelikt
63. Strafantrag (Art. 30-33) Fehlen eines gltigen Strafantrages:
Prozessvoraussetzung nicht erfllt: Einstellung des Verfahrens
64. Strafantrag (Art. 30-33) Verzicht auf das Antragsrecht (Art. 30 Abs. 5):
Durch den Berechtigten
Willenserklrung, eine begangene Tat solle nicht verfolgt und bestraft werden
Ausdrckliche Erklrung, aber auch durch konkludentes Verhalten
Verzicht wirkt "endgltig"
65. Strafantrag (Art. 30-33) Rckzug des Strafantrages (Art. 33 Abs. 1-3):
Durch den Berechtigten
Willenserklrung, eine Straftat solle entgegen einem bereits eingereichten Strafantrag nun doch nicht verfolgt verurteilt werden
66. Strafantrag (Art. 30-33) Rckzug des Strafantrages (Art. 33 Abs. 1-3):
Bis "das Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht erffnet ist"
Unteilbarkeit
Einstellung des Strafverfahrens
Keine Erneuerung des Strafantrages
67. Strafantrag (Art. 30-33) Einspruch (Art. 33 Abs. 4):
Um sich von einem Verdacht "reinzuwaschen"
In der Praxis kaum anzutreffen
68. Relative Offizialdelikte und Verfahrenseinstellung (Art. 55a)
69. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Delikte, bei denen die Strafverfolgung grundstzlich einen Strafantrag voraussetzt, bei besonderen Tter-Opfer-Beziehungen aber von Amtes wegen zu erfolgen hat
70. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Kriminologisches: Gewalt an Frauen
20.7 % der Frauen wird im Verlaufe ihres Lebens durch den Partner physische und / oder sexuelle Gewalt zugefgt (Gillioz/De Puy/Ducret, Violence, 69 f.).
29.9 % der befragten Frauen waren Opfer von Gewalt oder Drohungen durch frhere Partner (Gloor/Meier, Gewalt, 26).
Kosten von rund 400 Mio CHF jhrlich
71. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Kriminologisches: Gewalt an Mnnern
5 % der befragten Mnner gaben an, durch einen Akt huslicher Gewalt bereits einmal eine Verletzung erlitten zu
10 % wurden von einer Partnerin bereits einmal geohrfeigt
(Jungnitz et. al., Gewalt, 10 f.).
72. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Rechtspolitische Grundidee
Offizialisierung von Gewalt im sozialen Nahraum
Stattdessen: Mglichkeit der Verfahrenseinstellung
Dadurch: Verringerung des Drucks auf das Opfer
73. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Sachlicher Anwendungsbereich
einfache Krperverletzungen (Art. 123)
wiederholte Ttlichkeiten (Art. 126)
Drohungen (Art. 180)
Ntigungen (Art. 181)
?Abschliessende Aufzhlung
74. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Persnlicher Anwendungsbereich
Straftat zwischen Ehegatten
Straftat zwischen eingetragenen Partnern
Straftat zwischen hetero- oder homosexuellen Lebenspartnern
?Jeweils whrend der Beziehung oder innert eines Jahres seit der Trennung
75. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Provisorische Einstellung
Voraussetzung: Ersuchen oder Zustimmung des Opfers bzw. des gesetzlichen Vertreters
76. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Provisorische Einstellung
Das Verfahren "kann" eingestellt werden
Zwingende Einstellung oder Ermessen der Behrden?
Mgliche Kriterien
77. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Provisorische Einstellung
Wirkung: Blosse Suspendierung
78. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Wiederaufnahme
Nach erfolgtem Widerruf: Wiederaufnahme des Verfahrens
Kein Ermessensspielraum der Behrde
79. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Art. 55a: Definitive Einstellung
Bleibt ein Widerruf aus: Definitive Verfahrenseinstellung
Grundstzlich kein Ermessensspielraum der Behrde
80. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Rechtspolitische Beurteilung:
Zahlreiche Verfahrenseinstellungen
Weiterhin bestehender Druck auf das Opfer
Unter Umstnden widersinnige Strafverfolgung
Allenfalls schdliche Nebeneffekte
81. Sonderfall: Relative Offizialdelikte Weitere Schutzbehelfe
Persnlichkeitsschutz gemss ZGB
Kantonale Polizei- und Gewaltschutzgesetze
82. Ermchtigungsdelikte
83. Ermchtigungsdelikte Begriff: Delikte, deren Verfolgung die besondere Erlaubnis (die "Ermchtigung") einer politischen Behrde voraussetzt
Rechtsnatur: Ermchtigung als Prozessvoraussetzung
Zweck: Schutz von Behrdenmitgliedern und Beamten vor mutwilligen Strafanzeigen (und damit Schutz staatlicher Institutionen)
84. Ermchtigungsdelikte Beispiele:
Art. 302 StGB
Art. 14 Verantwortlichkeitsgesetz (SR 170.32):Die Strafverfolgung von durch die Bundes-versammlung gewhlten Magistratspersonen wegen strafbarer Handlungen, die sich auf ihre amtliche Ttigkeit oder Stellung beziehen, bedarf einer Ermchtigung der eidgenssischen Rte.