Strafrecht
Aufbauschema fr vollendete Vorsatztaten. Tatbestand objektiver Tatbestand (eventuell durch Unterlassen, 13) Ursachenzusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg. Urschlich ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfllt. subjektiver Tatbestand 15, 16
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