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Warum Schulentwicklung?

Individualisierung von Lernprozessen und Formaten der Leistungsüberprüfung in der Sekundarstufe II. Warum Schulentwicklung?. Zentrale Lernstandserhebung 8 Zentrale Prüfungen 10 Zentrale Klausuren SII Zentralabitur NRW. Standardisierung. Zentralisierung.

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Warum Schulentwicklung?

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Presentation Transcript


  1. Individualisierungvon Lernprozessen und Formaten der Leistungsüberprüfung in derSekundarstufe II

  2. Warum Schulentwicklung? • Zentrale Lernstandserhebung 8 • Zentrale Prüfungen 10 • Zentrale Klausuren SII • Zentralabitur NRW Standardisierung Zentralisierung Lernen ist ein Vorgang, der bei jedem Einzelnen anders abläuft – nur die Prüfungen sind kollektiv und zentral. Individualisierung im Unterricht Neukonzeption der Sekundarstufe II Individualisierung bei Leistungsüberprüfungen

  3. Ziele der Neukonzeption: • größtmögliche individuelle Förderung, die Stärken, Interessen und Neigungen des Einzelnen genauso berücksichtigt wie etwaige Schwächen • verstärkter Einsatz binnendifferenzierender Maßnahmen • Optimierung der Vermittlung von Wissen undKompetenzen • Erhöhung der Effizienz von Lernprozessen • Freiraum für Individualisierungsmaßnahmen und zusätzliche Bildungsangebote • Steigerung der Motivation und Begeisterung von Lernenden und Lehrenden • Intensivierung der Beratungs- und Fördertätigkeit von Lehrkräften auch innerhalb des Fachunterrichts • Individualisierung im Bereich der Leistungsüberprüfung, um noch gezielter auf die Abiturprüfung sowie das spätere Studium vorzubereiten • Erhöhung von Leistungsfähigkeit und -bereitschaft • Berücksichtigung der aktuellen bildungstheoretischen Diskussion sowie der programmatischen Ausrichtung der Schule

  4. Organisatorischer und rechtlicher Rahmen • Die Veränderungen sind als Schulentwicklungsvorhaben (SEVO) ministeriell genehmigt und sollen für sechs Jahre ausschließlich an der Hildegardis-Schule erprobt werden. • Sie gelten für alle neuen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe II und beginnen mit dem Schuljahr 2013/14. • Die Veränderungen betreffen alle unterrichteten Fächer mit Ausnahme von Literatur-, Projekt- ,Vertiefungs- und Sportkursen. • Verändert werden Regelungen bei Klausuren in der Qualifikationsphase. Alle anderen Vorschriften der APO-GOSt und die Richtlinien und Lehrpläne der Fächer gelten unverändert. • Das Stundenraster und damit der Stundenplan wird vom SEVO nicht beeinflusst. • Das SEVO wird durch das Ministerium, die Bezirksregierung Arnsberg, die HA 4 des Erzbischöflichen Generalvikariats und das ISEF (Institut für Schule, Erziehungs- und Fachwissenschaften in Bielefeld) ständig begleitet und regelmäßig evaluiert.

  5. Konkrete Modifikationen - Unterricht In allen Fächern gibt es klar erkennbare Phasen von gemeinsamem Lernen instruierend-lehrgangsförmig; Präsentation des Unterrichtsstoffes durch Lehrkraft oder SchülerInnen zum Aufbau von Fach- und Sachkompetenzen kooperativem Lernen Sicherung, Übung, Vertiefung und Anwendung der zuvor erarbeiteten Inhalte und Fähigkeiten + begleitende Beratung zum Aufbau von sozialen Kompetenzen individualisiertem Lernen eigenverantwortliches, selbstständiges und interessengesteuertes Lernen + begleitende Beratung zur Erarbeitung zusätzlicher Wissens-bestände und Kompetenzen und zur Entfaltung, Förderung und Nutzung individueller Fähigkeiten

  6. Welche Ziele sollen damit erreicht werden? Konkrete Modifikationen - Unterricht • Vermittlung von Grundlagenwissen • Erarbeitung und praktische Anwendung grundlegender wissenschaftlicher Erkenntnis- und Verfahrensweisen • Entwicklung von Reflexions- und Urteilsfähigkeit • aktive Auseinandersetzung mit Werten und Wertsystemen • Entwicklung sozialer Kompetenzen • Orientierung für die Studien- oder Berufswahl

  7. Konkrete Modifikationen - Leistungsnachweise • keine Modifikationen in der Einführungsphase • In 3 (max. 4) von den Schülern bestimmbaren Fächern mit Klausuren wird in den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase je Schulhalbjahr eine Klausur durch alternative Leistungsnachweise ersetzt. • Unter alternativen Leistungsnachweise verstehen wir eine schriftliche Arbeit ( <-> individualisiertes Lernen ) zu einem vom Schüler vorgeschlagenen und mit dem Fachlehrer abgesprochenen Thema wird eine 4 – 6 seitige Ausarbeitung nach besprochenen und bekannten Gesichtspunkten erstellt eine Projektarbeit mit Präsentation ( <-> kooperatives Lernen) in einer kleinen Gruppe wird fachintern, fächerverbindend oder fächerübergreifend ein theoretisches Thema oder eine praktische Aufgabe bearbeitet und der gesamten Lerngruppe präsentiert eine mündliche Prüfung ( <-> gemeinsames Lernen) eine Aufgabe zum Inhalt des aktuellen Halbjahres wird in ca. 20-25 Min. von dem Schüler vorbereitend bearbeitet, anschließend trägt er seine Lösung in der Lerngruppe vor und beantwortet weitere Fragen in einem Prüfungsgespräch Prüfungsgespräch

  8. Vorgaben zu den alternativen Leistungsnachweisen Alternative Leistungsnachweise können in folgenden Fächern erbracht werden: Aufgabenfeld I: Deutsch Aufgabenfeld II: Erziehungswissenschaft , Geschichte, Philosophie, Sozialwissenschaften Aufgabenfeld III: Biologie, Chemie, Physik fakultativ: katholische/evangelische Religionslehre

  9. Vorgaben zu den alternativen Leistungsnachweisen • Deutsch wird als Fach mit alternativen Leistungsnachweisen gesetzt. • Die Schülerinnen und Schüler wählen aus den Aufgabenfeldern II und III jeweils ein Klausurfach, in dem sie alternative Leistungsnachweise erbringen wollen. • Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler alternative Leistungs-nachweise in dem Fach katholische bzw. evangelische Religionslehre einbringen. • Insgesamt werden also in maximal vier Unterrichtsfächern alternative Leistungsnachweise erbracht. • In jedem gewählten Fach ist jede Form des alternativen Leistungsnachweises genau einmal zu erbringen, verteilt über die drei Halbjahre 11.1, 11.2 und 12.1. • Die genaue Verteilung wird so abgesprochen und geregelt, dass die Belastung für Schülerinnen und Schüler ausgewogen bleibt. Das heißt: keine Schülerin oder kein Schüler muss in einem Halbjahr mehr als zwei alternative Leistungsnachweise in ein und demselben Bereich erbringen. • Die in der APO-GOSt vorgesehene umfangreiche Facharbeit als Ersatzleistung für eine Klausur entfällt.

  10. Beispiel für alternative Leistungsnachweise Gewählte Fächer: • Deutsch (gesetzt) • Sozialwissenschaften • Biologie • kath. Religionslehre (zusätzlich möglich) Mögliche Verteilung in den Halbjahren:

  11. Zusammenfassender ÜberblickZiele des Schulentwicklungsvorhabens Lernende sollen als Individuen mit bestimmten Bedürfnissen, Wünschen, Stärken und Schwächen wahrgenommen und gemäß der eigenen Individualität bestmöglich in ihren Bildungsgängen begleitet und gefördert werden. Lehrende Sollen nicht nur die zentralen verbindlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch über einen pädagogischen Freiraum verfügen, in dem eigene und im Schulprofil verankerte Überzeugungen umgesetzt werden können

  12. Zusammenfassender ÜberblickPhasen des Unterrichts Phasen des Unterrichts:

  13. Zusammenfassender ÜberblickFormate der Leistungsüberprüfung

  14. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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