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Gliederung:. 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen 04. Gesamtwirtschaftliche Verteilungstheorie 05. Institutionelle Unterschiede 06. Finanzpolitik 07. Geschichte der Sozialversicherung 08. Rentenversicherung 09. Krankenversicherung 10. Arbeitslosenversicherung

jude
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Presentation Transcript


  1. Gliederung: 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen 04. Gesamtwirtschaftliche Verteilungstheorie 05. Institutionelle Unterschiede 06. Finanzpolitik 07. Geschichte der Sozialversicherung 08. Rentenversicherung 09. Krankenversicherung 10. Arbeitslosenversicherung 11. Vermögenspolitik 12. Bildungspolitik

  2. Kapitel XI: VermögenspolitikTeil I

  3. Gliederung: 01. Einführung 02. Zielsetzungen 03. Instrumente 04. Vermögenspolitische Effizienz 05. Distributive Effizienz 06. Allokative Wirkungen

  4. Gliederung: 01. Einführung 02. Zielsetzungen 03. Instrumente 04. Vermögenspolitische Effizienz 05. Distributive Effizienz 06. Allokative Wirkungen

  5. Frage 1: Inwiefern kann über Vermögenspolitik die Einkommensverteilung verändert werden ? (1) • In einer Marktwirtschaft erzielt das einzelne Individuum da-durch Leistungseinkommen, dass es Produktionsfaktoren an-bietet. • Bisher gingen wir davon aus, dass die Verteilung der Pro-duktionsfaktoren vorgegeben sei. • Dies bedeutet auf der einen Seite, dass Unterschiede in der Einkommensverteilung zumindest bei gleichen Faktorpreisen primär darauf zurückzuführen sind, dass die einzelnen aus freien Stücken ihren Faktoreinsatz unterschiedlich festlegen, • da sie aus einer nichterwerbswirtschaftlichen Verwendung der Produktionsfaktoren einen unterschiedlich hohen Nutzen ziehen.

  6. Frage 1: Inwiefern kann über Vermögenspolitik die Einkommensverteilung verändert werden ? (2) • Auf der anderen Seite galt die Verteilung der Produktions-faktoren als für die Verteilungspolitik vorgegeben und un-veränderlich. • Beide Annahmen stimmen nicht mit der Wirklichkeit über-ein. • Unterschiede im Faktorangebot rühren nicht nur aus freiwil-ligen Entscheidungen der einzelnen, • sondern werden zum größten Teil dadurch bedingt, dass die einzelnen in unterschiedlichem Maße über Produktionsfak-toren verfügen. • Dies gilt insbesondere für den Faktor Kapital einschließlich Grund und Boden.

  7. Frage 1: Inwiefern kann über Vermögenspolitik die Einkommensverteilung verändert werden ? (3) • Hier können wir im wesentlichen zwei verschiedene Ursa-chen für Unterschiede in der Ausstattung mit Kapital unter-scheiden. • Kapital fällt den einzelnen Individuen zunächst dadurch zu, dass sie Teile ihres Einkommens sparen und investiv anlegen. • Aufgrund eines größeren Kapitalbesitzes können sie in Zu-kunft auch über höhere Einkommen verfügen. • Insoweit kann man auch hier wiederum davon ausgehen, dass Unterschiede in der Ausstattung von Kapital u. a. auch durch persönlichen Einsatz der einzelnen entstehen.

  8. Frage 1: Inwiefern kann über Vermögenspolitik die Einkommensverteilung verändert werden ? (4) • Unterschiede, die auf diese Weise entstehen, entsprechen durchaus dem Leistungsprinzip und sind deshalb politisch durchaus unbedenklich. • Allerdings müssten wir auch hier davon ausgehen, dass die einzelnen mit einer gleichen Einkommenshöhe ihre erwerbs-wirtschaftliche Zeit beginnen, • da nur in diesem Falle alle Unterschiede in der Einkommens-höhe auf die freie Spar-Entscheidung der einzelnen zurück-geführt werden können.

  9. Frage 1: Inwiefern kann über Vermögenspolitik die Einkommensverteilung verändert werden ? (5) • Bereits dann, wenn einzelne aus zufälligen Gründen, die sie selbst nicht zu vertreten haben, ihre Erwerbszeit mit einem höheren Einkommen beginnen, lassen sich nicht mehr alle zukünftigen Einkommensunterschiede mit dem Leistungs-prinzip rechtfertigen. • Unterschiede in der Einkommenshöhe zu Beginn bringen Unterschiede in der Sparfähigkeit der einzelnen mit sich • und dies wiederum bedeutet, dass Unterschiede in der Er-sparnis nicht mehr allein auf Unterschiede im Sparwillen der einzelnen zurückgeführt werden können.

  10. Frage 1: Inwiefern kann über Vermögenspolitik die Einkommensverteilung verändert werden ? (6) • Vermögen kann zweitens beim einzelnen auch dadurch entstehen, dass er Vermögen erbt. • Hier fällt ihm ohne eigenes Zutun Vermögen zu, seine zu-künftige Einkommens- und auch Sparfähigkeit steigt an, • so dass Einkommensunterschiede hier nicht mehr mit dem Leistungsprinzip erklärt werden können.

  11. Fazit: (1) • Neben der Einflussnahme auf die Faktorpreise (Lohnsätze), • der nachträglichen Korrektur durch unterschiedlichen Steuerab-zug oder Gewährung von Transfereinkommen, • dem Versuch, im Rahmen der Sozialversicherung einzelne Be-völkerungsgruppen zu bevorzugen, • kann die Einkommensverteilung auch dadurch beeinflusst wer-den, dass die Verteilung der Produktionsfaktoren (z. B. Vermö-gen) verändert wird.

  12. Gliederung: 01. Einführung 02. Zielsetzungen 03. Instrumente 04. Vermögenspolitische Effizienz 05. Distributive Effizienz 06. Allokative Wirkungen

  13. Frage 2: Welche Ziele werden im Rahmen der Vermögenspolitik angestrebt? (1) • Im Hinblick auf die Vermögensverteilung verfolgt die Ver-teilungspolitik einmal das Ziel, die Vermögensverteilung zu nivellieren, also den Differenzierungsgrad zu verringern; • zum andern geht es oftmals auch darum, den Anteil der Ar-beitnehmer am Vermögen zu erhöhen. • Historisch gesehen waren zumindest die Industriearbeiter zunächst Proletarier, also vermögenslos • und dies bedeutet, dass sie lediglich über ihre Arbeitskraft als einzige Einkommensquelle verfügten.

  14. Frage 2: Welche Ziele werden im Rahmen der Vermögenspolitik angestrebt? (2) • Aus diesem Umstand erwuchs in der Anfangsphase der In-dustrialisierung eine natürliche Vorrangstellung des Arbeit-gebers auf dem Arbeitsmarkt, • mindestens solange, als aufgrund einer geringen räumlichen Mobilität der einzelne Arbeitnehmer oftmals gar nicht zwi-schen mehreren Arbeitgebern wählen konnte. • Gerade weil der Unternehmer über Kapital verfügte, das durchaus in mehreren Alternativverwendungen hätte einge-setzt werden können, hatte er eine wesentlich bessere Aus-gangsposition auf dem Arbeitsmarkt, • die sich selbst wiederum in einem generellen Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen auswirkte.

  15. Frage 2: Welche Ziele werden im Rahmen der Vermögenspolitik angestrebt? (3) • Genau um diese Monopolstellung der Unternehmer auf dem Arbeitsmarkt aufzuweichen, wurde vor allem im Rahmen der christlichen Soziallehre das Ziel verfolgt, die Arbeitneh-mer am Vermögensbildungsprozess zu beteiligen. • Die Forderung nach einem höheren Anteil der Arbeit-nehmer am Vermögen bezieht sich aber nicht nur auf den Abbau der Unterschiede in den Positionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt, • sondern vor allem auch in der Unternehmung selbst.

  16. Frage 2: Welche Ziele werden im Rahmen der Vermögenspolitik angestrebt? (4) • Aufgrund des traditionellen Arbeitsvertrages unterliegt die Führung und Befehlsgewalt beim Arbeitgeber, • so dass die Arbeit vor Einführung der betrieblichen Mitbe-stimmung weitgehend fremdbestimmt erfolgte. • Auch in dieser Frage erhofften sich die Vertreter der christli-chen Soziallehre einen entscheidenden Wandel bei einer Be-teiligung der Arbeitnehmer am Unternehmensvermögen, • da die Arbeitnehmer als Miteigentümer automatisch an der Willensbildung der Unternehmung beteiligt sind.

  17. Frage 2: Welche Ziele werden im Rahmen der Vermögenspolitik angestrebt? (5) • In Konkurrenz hierzu trat die Forderung nach Einführung einer betrieblichen Mitbestimmung, die vorsieht, dass Arbeit-nehmervertreter sowohl im Vorstand wie auch im Aufsichts-rat an der Entscheidungsfindung der Kapitalgesellschaft gleichberechtigt mit den Kapitaleignern beteiligt sind. • Wenn man auch davon ausgehen kann, dass bei einer Erhö-hung des Anteils der Arbeitnehmer am Erwerbsvermögen auf indirekte Weise die Einkommensverteilung der Arbeit-nehmer verbessert wird, bezweckte diese Forderung zugleich eine Verbesserung der allgemeinen gesellschaftspolitischen Position des Arbeitnehmers.

  18. Frage 2: Welche Ziele werden im Rahmen der Vermögenspolitik angestrebt? (6) • Zwar wird man damit rechnen können, dass ein vermögen-der Arbeitnehmer aufgrund seiner besseren Position auf dem Arbeitsmarkt auch einen höheren Lohn realisieren kann, • die Vermögensposition des Arbeitnehmers soll diesem jedoch auch im Hinblick auf die Wahl des Arbeitsplatzes insgesamt einen besseren Start bringen. • In gleicher Weise kann natürlich die Mitwirkung des Arbeit-nehmers bei den unternehmerischen Entscheidungen eine Steigerung des Lohnes bringen.

  19. Frage 2: Welche Ziele werden im Rahmen der Vermögenspolitik angestrebt? (7) • Aber auch hier gilt, dass die Forderung nach Mitwirkung in erster Linie um ihrer selbst willen erhoben wurde, da man in einer ausschließlichen Fremdbestimmung der Arbeit eine der Menschenwürde nicht entsprechende Lösung sah. • Demgegenüber geht es bei der Forderung nach Abbau von Vermögensdifferenzierungen in viel stärkerem Maße darum, ungerechtfertigte, d. h. nicht auf individuelle Leistung zu-rückzuführende Einkommensunterschiede abzubauen. • Eher am Rande wird diese Forderung auch deshalb erhoben, um auf diese Weise generelle politische Machtpositionen, die mit Vermögen verbunden sein können, zu verringern.

  20. Frage 2: Welche Ziele werden im Rahmen der Vermögenspolitik angestrebt? (8) • Die Forderung nach Umverteilung des Vermögens bezog sich bei den bisher behandelten Zielsetzungen vorwiegend auf das Erwerbsvermögen. • Soweit die Vermögensverteilung die Einkommensverteilung bestimmt, ist es stets das erwerbswirtschaftlich angelegte Vermögen, das Unterschiede im Einkommen verursacht. • Auch die Forderungen nach Mitwirkung der Arbeitnehmer an der betrieblichen Entscheidungsfindung beziehen sich stets auf erwerbswirtschaftlich angelegte Vermögen.

  21. Frage 2: Welche Ziele werden im Rahmen der Vermögenspolitik angestrebt? (9) • Im Rahmen der Vermögenspolitik gibt es aber auch Ziel-setzungen, die gar nicht so sehr auf eine Umverteilung des Erwerbsvermögens, sondern gerade des Gebrauchsvermö-gens abheben. • So wird bisweilen das Ziel verfolgt, einem größeren Teil der Bevölkerung Wohnungseigentum zu ermöglichen. • Hier wird vor allem im Rahmen einer Familienpolitik davon ausgegangen, dass die Aufgabe der Erziehung der Kinder sehr viel zweckmäßiger erfüllt werden kann, wenn die einzel-ne Familie nicht zur Miete, sondern in einem Eigenheim wohnt, das im allgemeinen sehr viel mehr Innen- vor allem auch Außenraum bietet als eine Mietwohnung. • Auch die Gestaltungsmöglichkeiten sind in einer eigenen Wohnung günstiger als in einer angemieteten Wohnung.

  22. Frage 2: Welche Ziele werden im Rahmen der Vermögenspolitik angestrebt? (10) • Oftmals wird auch von der Vorstellung ausgegangen, dass eine Vermögensbildung in breiten Schichten einfach deshalb erwünscht ist, um dem einzelnen eine zweite, von der Arbeitskraft unabhängige Einkommensquelle zu verschaffen, • aufgrund derer der einzelne auch im Falle von erwerbs-unfähiger Krankheit, im Falle des Unfalles und der Ar-beitslosigkeit über Einkommen verfügen kann.

  23. Fazit: (2) • Zu den wichtigsten distributiven Zielen der Vermögenspolitik gehört das Ziel, den Anteil der Arbeitnehmer am Erwerbsver-mögen zu erhöhen, • den Differenzierungsgrad der Erwerbsvermögen zu reduzieren • den Anteil der Arbeitnehmer am Inlandsprodukt zu erhöhen • und einem größeren Kreis der Bevölkerung Wohnungseigentum zu ermöglichen.

  24. Gliederung: 01. Einführung 02. Zielsetzungen 03. Instrumente 04. Vermögenspolitische Effizienz 05. Distributive Effizienz 06. Allokative Wirkungen

  25. Frage 3: Mit welchen Instrumenten können die vermögenspolitischen Ziele realisiert werden ? (1) • Bei der Realisierung der vermögenspolitischen Zielsetzun-gen kann zunächst die Frage unterschieden werden, ob die bestehende Vermögensverteilung verändert werden soll • oder ob lediglich eine Veränderung in der Verteilung beim neu entstehenden Vermögen angestrebt wird. • Eine Veränderung in der Verteilung des bestehenden Ver-mögens erfolgt vorwiegend über eine Enteignung von Groß-vermögen, • verbunden mit einer Aufteilung dieses Vermögens und Zuweisung auf bisher vermögenslose Personen.

  26. Frage 3: Mit welchen Instrumenten können die vermögenspolitischen Ziele realisiert werden ? (2) • Es ist dies der Weg, der vor allem in sozialistischen Ent-wicklungsländern gewählt wurde, die noch vorwiegend a-grarwirtschaftlich geprägt waren, • bei denen das Großvermögen vorwiegend aus Agrarbesitz bestand und • bei denen eine Umverteilung des Vermögens vorwiegend in einer Aufteilung von Landbesitz durchgeführt wurde. • Dieser Weg ist in hochindustrialisierten, marktwirtschaft-lich ausgerichteten Volkswirtschaften aus mehreren Grün-den fragwürdig. • Auf der einen Seite verbieten die Verfassungen im allgemei-nen eine entschädigungslose Enteignung von Vermögen. • Eine Enteignung mit Entschädigung verhindert jedoch eine Umverteilung von Vermögen.

  27. Frage 3: Mit welchen Instrumenten können die vermögenspolitischen Ziele realisiert werden ? (3) • Auf der anderen Seite ist der Weg über die Bildung neuen Vermögens sehr viel erfolgversprechender, da der Vermö-genszuwachs so groß ist, dass in relativ kurzer Zeit auch die bestehende Vermögensverteilung verändert werden kann, • und da andererseits bei Beschränkung der Maßnahmen auf das bestehende Vermögen die Verteilung schon nach kurzer Zeit wiederum dem bisherigen Bild entsprechen kann.

  28. Frage 3: Mit welchen Instrumenten können die vermögenspolitischen Ziele realisiert werden ? (4) • Es kommt noch hinzu, dass Maßnahmen die an der Ver-mögensbildung ansetzen, politisch sehr viel leichter durch-zusetzen sind, da sie nicht in bestehende Vermögensrechte eingreifen. • Aus diesen beiden Gründen werden in diesen Ländern im Allgemeinen vorwiegend Maßnahmen der Vermögenspolitik diskutiert, die an der Vermögensbildung ansetzen.

  29. Frage 3: Mit welchen Instrumenten können die vermögenspolitischen Ziele realisiert werden ? (5) • In der BRD wurden allerdings im Rahmen der Vermögens-politik teilweise Maßnahmen durchgeführt, die mindestens z. T. am bestehenden Vermögen ansetzen. • Hierzu zählen die Maßnahmen der Privatisierung von Bun-des- und Landesvermögen, vor allem die teilweise Privati-sierung des VW-Werkes und der Preussag. • Allerdings wurden diese Maßnahmen auch durchgeführt, da staatlich gelenkte Unternehmungen ohnehin aus ordnungs-politischen Gründen als Fremdkörper angesehen wurden. • Wir wollen im folgenden die Problematik der Privatisierung aus der weiteren Betrachtung ausklammern.

  30. Frage 3: Mit welchen Instrumenten können die vermögenspolitischen Ziele realisiert werden ? (6) • Wenden wir uns deshalb dem Maßnahmenblock zu, der an der Vermögensbildung ansetzt. • Hier lassen sich zwei große Maßnahmenblöcke unterschei-den: • der Versuch, die Vermögensverteilung dadurch zu verän-dern, dass der Staat finanzielle Anreize für freiwilliges Sparen gewährt; • hierbei ist zu denken an Steuerermäßigungen oder Prämien, wobei die Prämien auf alle Ersparnisse ge-währt werden können • oder beschränkt sind auf ganz bestimmte Sparzwecke wie z. B. Sparen für Wohnungseigentum.

  31. Frage 3: Mit welchen Instrumenten können die vermögenspolitischen Ziele realisiert werden ? (7) • weiterhin wurde eine Vielzahl von Plänen diskutiert, die ein Zwangssparen vorsehen. • Man geht hierbei davon aus, dass ein Großteil der Arbeitnehmer über ein so geringes Einkommen ver-fügt, dass diese gar nicht zu einer größeren Ersparnis fähig sind, hier müsse der Arbeitnehmer vorüberge-hend zum Sparen gezwungen werden.

  32. Frage 3: Mit welchen Instrumenten können die vermögenspolitischen Ziele realisiert werden ? (8) • Drei Gruppen von Zwangssparplänen wurden diskutiert: • der Investivlohn; hier sollen bei den Tarifverträgen nicht nur Löhne ausgehandelt werden, die bar zur freien Verfü-gung ausgezahlt werden, • sondern darüber hinaus auch Investivlöhne, die für die Arbeitnehmer zwangsweise investiv angelegt werden, • wobei der Arbeitnehmer erst nach Ablauf einer längeren Frist das Recht erhält, über diese Sparbeträge frei zu verfügen. • Deshalb spricht man auch vom Zwangssparen.

  33. Frage 3: Mit welchen Instrumenten können die vermögenspolitischen Ziele realisiert werden ? (9) • Die Investivlohnpläne unterscheiden sich darin, ob die Geldbeträge in den Unternehmungen investiv angelegt werden dürfen (Leberplan) • oder ob sie an Geldinstitute abgeführt werden müssen (Häußler-Plan). • Die investive betriebliche Gewinnbeteiligung; • im Gegensatz zu den Investivlöhnen, die für die Unter-nehmungen eine feststehende Kostensumme ausmachen, hängt der Umfang der Belastung der Unternehmungen bei der investiven Gewinnbeteiligung von der jeweiligen Absatzlage ab, • verschlechtert sich diese, so verringert sich automatisch die unternehmerische Belastung.

  34. Frage 3: Mit welchen Instrumenten können die vermögenspolitischen Ziele realisiert werden (10) • Im Allgemeinen wird mit der Einführung der Gewinn-beteiligung die Vorstellung verbunden, dass diese Ge-winnbeteiligungsbeträge den Arbeitnehmern nicht bar ausgezahlt werden, sondern investiv im Betrieb, der diese Beträge aufbringt, wiederangelegt werden. • überbetriebliche Investivfonds; • sie stellen ebenfalls eine Art investiver Gewinnbeteiligung dar, wobei diese allerdings nicht auf den einzelnen Be-trieb beschränkt ist. • Es werden zentrale, überbetriebliche Fonds eingerichtet. Die Unternehmungen werden verpflichtet, einen Teil ihres Gewinnes (Ertrages) an diese Fonds abzuführen; • die Arbeitnehmer erhalten Zertifikate aus diesem Fonds, der die eingegangenen Geldbeträge selbst wiederum in-vestiv auf dem Kapitalmarkt anlegt.

  35. Fazit: (3) • Die vermögenspolitischen Ziele können einmal dadurch ange-steuert werden, dass der Staat am bestehenden Vermögen ansetzt und dieses umverteilt; hierzu zählen vor allem Enteignungen. • Ein zweiter Weg der Vermögenspolitik setzt am Vermögens-zuwachs an und versucht die Vermögensverteilung dadurch zu beeinflussen, dass die Vermögenszuwächse gleichmäßiger verteilt werden.

  36. Fragen zu Kapitel 11a: (1) 01. Inwiefern hängt die Berechtigung des Leistungsprinzips auch von der Vermögensverteilung ab? 02. Auf welche zwei Arten kann ein Wirtschaftssubjekt Vermögen erwerben? 03. Welche zwei Ziele werden im Rahmen der Vermögenspolitik vor-rangig verfolgt? 04. Warum wurden Arbeitnehmer zu Beginn der Industrialisierung Proletarier genannt? 05. Inwiefern brachte die Vermögenslosigkeit der Arbeiter zu Be-ginn der Industrialisierung eine Benachteiligung der Arbeitneh-mer? 06. Haben die Arbeitgeber auch heute noch gegenüber den Arbeit-nehmern eine monopolistische Stellung? 07. Inwiefern könnte bei einer Vermögensbeteiligung der Arbeitneh-mer die Fremdbestimmung der Arbeit überwunden werden?

  37. Fragen zu Kapitel 11a: (2) 08. Auf welchem anderen Wege kann im Namen der Arbeitnehmer eine Mitwirkung an den unternehmerischen Entscheidungen er-folgen? 09. Geht es im Rahmen der Vermögenspolitik nur um die Verteilung der Erwerbsvermögen? 10. Was versteht man unter Zwangssparen? 11. Worin unterscheidet sich der Leberplan vom Häußlerplan? 12. Worin liegt der Hauptunterschied zwischen einem Investivlohn und einer investiven Gewinnbeteiligung?

  38. Antworten zu Kapitel 11a: (1) 01. Die Einkommensverteilung hängt auch von der Vermögensver-teilung ab; nur dann, wenn der Vermögenserwerb aufgrund ei-gener Anstrengungen erfolgte, kann von der Realisierung des Leistungsprinzips gesprochen werden. 02. Vermögen kann erstens durch eigene Ersparnis, zweitens durch Vererbung erworben werden. 03. Im Rahmen der Vermögenspolitik geht es vorrangig entweder um eine Nivellierung der Einkommen oder um eine Erhöhung des Anteils der Arbeitnehmer am Volksvermögen. 04. Arbeitnehmer galten zu Beginn der Industrialisierung als Prole-tarier, da sie über kein Vermögen verfügten. 05. Die Vermögenslosigkeit der Arbeitnehmer brachte den Arbeit-nehmern zu Beginn der Industrialisierung vor allem deshalb in eine monopolistische Abhängigkeit, da mangels Mobilität ein Arbeitnehmer auf die in der Wohngemeinde vorhandenen Un-ternehmungen angewiesen war.

  39. Antworten zu Kapitel 11a: (2) 06. Eine monopolistische Stellung der Arbeitgeber ergibt sich heute oftmals aus einem Informationsvorsprung des Arbeitgebers. 07. Bei einer betrieblichen Vermögensbeteiligung können Arbeitneh-mervertreter in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer über die Geschicke der Unternehmung mitbestimmen. 08. Eine Mitwirkung der Arbeitnehmer kann auch über die institu-tionalisierte betriebliche Mitbestimmung erfolgen. 09. Im Rahmen der Vermögenspolitik wird oftmals auch das Ziel verfolgt, breiteren Schichten der Bevölkerung Zugang zu Wohn-eigentum zu verschaffen. 10. Unter Zwangssparen versteht man all die Formen der Vermögensbildung, bei denen Wirtschaftssubjekte gezwungen werden, Teile ihres Einkommens zu sparen.

  40. Antworten zu Kapitel 11a: (3) 11. Beide Pläne sehen die Einführung eines Investivlohnes im Rah-men der Tarifverhandlungen vor. Beim Häußlerplan führen die Unternehmer die Investivlohngelder an Sparkassen ab, welche diese Gelder für Kredite an Unternehmungen verwenden. Beim Leberplan verbleiben die Investivlohngelder in den Unterneh-mungen, welche diese Gelder aufbringen und stehen dort für In-vestitionen zur Verfügung. 12. Der Investivlohn stellt für die Unternehmungen ein Kostenfak-tor dar, der unabhängig von der Absatzlage der Unternehmun-gen auszuzahlen ist, während die Gewinnbeteiligungsanteile nur dann anfallen, wenn die Unternehmung auch tatsächlich Ge-winne erzielt.

  41. Fortsetzung!

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