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Alkohol- und Drogenkonsum im Schulalltag

Alkohol- und Drogenkonsum im Schulalltag. Fr. Meyer, Fr. Völlmer Ambulante Drogenhilfe CHAMÄLEON Fr. Zander Jugendamt Jena, FD Jugend und Bildung Fr. Birkenwald Polizei Jugendstation Jena Fr. Rausch Beratungslehrerin. 30. Mai 2012. Carl-Zeiss-Straße 3, HS 6. FSU Jena. Kleine Stoffkunde.

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Alkohol- und Drogenkonsum im Schulalltag

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Presentation Transcript


  1. Alkohol- und Drogenkonsum im Schulalltag Fr. Meyer, Fr. Völlmer Ambulante Drogenhilfe CHAMÄLEON Fr. Zander Jugendamt Jena, FD Jugend und Bildung Fr. Birkenwald Polizei Jugendstation Jena Fr. Rausch Beratungslehrerin 30. Mai 2012 Carl-Zeiss-Straße 3, HS 6 FSU Jena

  2. Kleine Stoffkunde

  3. Cannabis • Cannabis sativa (Pflanze) • zählt zu den psychoaktiven Pflanzen • Gefühlszustände und Sinneseindrücke werden verstärkt • Langzeitfolgen: Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses

  4. zerkleinerte, getrocknete weibliche Blüten sowie Pflanzenteile der Hanfpflanze beinhaltet Teer und Nikotin fast ausschließlich weibliche Pflanzen, da sie wesentlich THC- reicher sind = gepresstes Harz der Hanfpflanze, das zu braunen bzw. schwarzen Platten gepresst wird selten als Haschischöl, da Anschaffung zu teuer ist Farbe: braun, rot, schwarz, grün Haschisch oft mit Zusatzstoffen gestreckt enthält mehr THC als Marihuana Marihuana Haschisch

  5. Amphetamine/Speed • Pulverform, selten Tablette oder Kapsel • Substanz wird meist gesnieft • stimuliert ZNS, erhöhte Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit • Langzeitfolgen: hohes psychisches Abhängigkeitspotential

  6. synthetisches Stimulans auf Amphetaminbasis kristalliner oder pulverförmiger Form Euphorie, gesteigertes Selbstbewusstsein, erhöhte Aufmerksamkeit, gesteigerte Leistungsfähigkeit schnelle Toleranzentwicklung Langzeitfolgen: Crystal zehrt den Körper sehr stark aus Methamphetamin/Crystal

  7. Ecstasy • meist in Pillen/Tablettenform • verschiedene Wirkstoffe wie MDMA, MDA, MDE und MBDB • fördert kurzzeitig Ausdauer, Offenheit und Einfühlungsvermögen • Langzeitfolgen: Toleranzausbildung, Gewichtsverlust, Gedächtnisprobleme

  8. Halluzinogene • z.B. LSD, Zauberpilze, Meskalin • unterschiedlich starke Halluzinationen, verändertes Zeitempfinden • Halluzinogene haben eine 'die Seele offenbarende' Wirkung • Langzeitfolgen: liegen eindeutig im psychischen Bereich, Flashbacks, psychische Störungen

  9. Kokain • Weißes, flockiges, kristallines Pulver; geruchlos, • bitterschmeckend, schleimhautbetäubend • stark gesteigertes Selbstvertrauen, Wegfall von Hemmungen und Ängsten • Langzeitfolgen: Depressionen, starke Stimmungsschwankungen

  10. Heroin • gehört zur Gruppe der Opiate • Wirkstoff ist das sogenannte Morphin • kann geschnupft, geraucht (inhaliert), intravenös injiziert werden • schmerzlindernd, ausgleichend-beruhigend und angstlösend • psychische und physische Abhängigkeit

  11. Schule Polizei Beratung Jugendamt

  12. BtM, Alkohol und Rauchen Das Thüringer SchulG verbietet Schülern den Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln und alkoholischen Getränken innerhalb der Schulanlagen (§ 51 (6) S. 1). Ebenso ist das Rauchen im und auf dem Schulgelände untersagt (47 (2) S. 1).

  13. Betäubungsmittel • Begriffsdefinition im § 1 BtMG, und Aufzählungen in Anlagen I-III • §§ 29 – 34 BtMG Straftaten und Ordnungswidrigkeiten • in jedem Fall wird ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet (auch bei Besitz „geringer Mengen“)

  14. Umgang der Schule mit Drogen • Strafrechtliche Maßnahmen BtMG, StGB, WaffG • Pädagogische Maßnahmen§ 1 (1) ThürSchulG • Sofortmaßnahmen§ 51 (6) S. 2, 3 ThürSchulG • Wegnahme und Sicherstellung von „störenden“ Gegenständen, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören • Androhung von und • Ordnungsmaßnahmen§ 51 (3) ThürSchulG • ThürVwVfG, VA der mit Widerspruch und Anfechtungsklage anfechtbar ist, muss formell und materiell rechtmäßig sein und erzieherischen Zweck erfüllen

  15. Drogenfund – was tun? • Wegnahme und Sicherstellung § 51 (6) • sofort an Polizei/Apotheker übergeben • oder in einem Tresor wegschließen • sonst strafbar nach § 29 (1) Nr. 1i. V. m. (4) BtMG, fahrlässiges Inverkehrbringen • Vernichtung von Drogen strafbar als Strafvereitelung § 258 StGB • Aussagepflicht von Schulleiter/Lehrern

  16. Hilfe durch die Schule • Hilfspflichten: • Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht gegenüber den ihnen i. R. des Schulverhältnisses anvertrauten Schülern §§ 29 (2), 48 ThürSchulO – Schüler vor körperlichen und materiellen Schäden bewahren und zu verhindern, dass sie Straftaten begehen oder dritten Schaden zufügen • Garantenpflicht § 13 StGB • §§ 323c, 223 StGB

  17. Verpflichtungen der Schule • Gespräche mit Eltern • Informationspflichten gegenüber Eltern (Art. 6 (2) GG und § 31 ThürSchulG) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres • Beratung vermitteln, anbieten

  18. Alkohol und Rauchen • Besitz, Handel und Genuss von Alkohol verboten sowie das Rauchen innerhalb der Schulanlage untersagt • Jugendschutzgesetz • Thüringer Nichtraucherschutzgesetz

  19. Schule Polizei Beratung Jugendamt

  20. Frau Ramona Meyer- Ambulante Drogenhilfe CHAMÄLEON -Jena Chancen in der Beratung

  21. Chancen der Beratung

  22. Offenheit • Beschreiben was festgestellt wurde (Ich-Botschaften) • In der Gesprächsführung Verantwortung an die SchülerInnen abgeben • Berufliche Stellung verpflichtet dennoch zum Handeln • Respektvoller Umgang- Gespräch auf Augenhöhe: • „Ich traue dir zu…“ • Die SchülerInnen mit offenen Fragen konfrontieren • Wie sehen sie die Position • Was möchten sie ändern

  23. Transparenz SchülerInnen aufklären, dass: • Verständigung mit verantwortlichen Kollegen erfolgt • Verständigung mit den Eltern erfolgt • Polizei und Jugendamt informiert werden

  24. Wertschätzung • Wertschätzung und Förderung der sozialen Kompetenzen • Ressourcen der SchülerInnen stärken • Eigenes Verhalten reflektieren • Salutogenese (A. Antonovsky)

  25. Schule Polizei Beratung Jugendamt

  26. 1. Kinder- und Jugendschutz • Der Kd.- und Jugendschutz ist in Deutschland historisch gewachsen in drei Bereiche: • Gesetzlichen JuSch (staatliche Garantieaufgabe – ergibt sich aus dem GG) • JuSchG = Handlungsfeld geregelt • JuSchG richtet sich an Gewerbetreibenden; Erziehungsberechtigten u. Erwachsene • sowie an Erziehungsbeauftragte Personen (Bsp. Klassenfahrt) • bei Verstöße werden nur Erwachsene belangt (Bußgeld) • Struktureller JuSch (Stadtplanung, Wohnungsbau, Kita, Spielplatz) • Verbesserung der Lebensbedingungen der Kinder / Jgdl.

  27. 1. Kinder- und Jugendschutz • Erzieherischer JuSch (im Vordergrund steht der Erziehungs- und Präventionsgedanke) • Förderung der Lebenskompetenz, Kritikfähigkeit sowie Eigenverantwortung junger Menschen • Heute wird der gesetzliche und strukturelle Jugendschutz dem Erzieherischen zugeschrieben (JuSch § 14 SGB VIII). Aufklärung findet heute in der pädagogischen Grundhaltung statt und nicht durch repressive Maßnahmen (§§ 1,14 SGB VIII).

  28. 2. Themenfelder des Erzieherischen JuSch • eigenständiges Arbeitsfeld (§ 14 SGB VIII) • der Erz. Jugendschutz hat jungen Menschen, Eltern und Erziehungsberechtigten präventive Angebote und Maßnahmen zu fördern oder er schafft sie ggf. selbst

  29. 2. Themenfelder des Erzieherischen JuSch Die Themenfelder des Kinder- und Jugendschutzes sind unter anderem: • Medien / Jugendmedienschutz / Medienpädagogik • religiöse Bewegungen und Psychokulte • Gewalt und Aggression / Jugenddelinquenz • Sexualpädagogik / sexueller Missbrauch / Kindesmisshandlung / Kindesvernachlässigung • Gesundheitserziehung (legale und illegale Drogen, Essstörungen etc.) • Suchtgefährdungen (z.B. Alkohol- und Medikamentenmissbrauch) gehört um Themenschwerpunkt „Gesundheitserziehung“ • entsprechend der Verankerung wird der Kinder- und Jugendschutz nicht mehr vordergründig mit polizeilichen und ordnungsrechtlichen Mitteln gelöst, sondern primär durch das Zusammenwirken aller Fachkräfte

  30. 3. Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe • Die Zusammenarbeit und die Mitverantwortung von Kooperationspartnern ist im Thüringer Schulgesetz § 55a gesetzlich geregelt sowie im § 81 SGB VIII festgeschrieben • Entwicklung von Netzwerkstrukturen mit anderen Aufgabenfelder, Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern außerhalb der Jugendhilfe (z.B. Schule, Polizei, Gewerbeaufsicht) • Die Schule soll die Zusammenarbeit mit Fachbehörden und Fachorganisationen des Jugendschutzes suchen und anderseits ist erwünscht, dass die Mitarbeiter/innen im Jugendschutz Informations- und Beratungsangebote für Schulen und Eltern organisieren

  31. 3. Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe • die Gesamtverantwortung für Vorhaben und Prinzipien, welche für alle Schulen gelten, liegt in der Aufsicht des Staates (Art. 7 GG) • die Schule hat einen Bildungs- und Erziehungsauftrag • durch geeignete Maßnahmen hat die Schule (alle Schulformen) die Gesundheitserziehung zu unterstützen • jede Schule entwickelt ein umfassendes Konzept zur Gesunderhaltung und zur gesunden Lebensweise

  32. 3. Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe • ein Schwerpunkt des Konzepts ist die Prävention des Konsums von illegalen Drogen sowie von Tabak und Alkohol • die in den Lehrplänen festgeschriebenen Bildungsinhalte zur Gesundheitserziehung sind fächerübergreifend im Unterricht und darüber hinaus zu vermitteln (§ 47 ThürSchulG) • „Suchtprävention darf kein auf den Lehrplan aufgepfropfter Zusatz sein, sondern muss sich als integrierter Bestandteil über Fächer und Schuljahre hinweg erstrecken“ (Schäfferling. In: Greca et al. 2009, S. 158). • Gesundheits- und Präventionsprojekte bieten sich in Schulen an, da die Schüler über einen längeren Zeitraum für präventive Maßnahmen erreichbar sind • da Schüler unterschiedliches Wissen, Einstellungen und ggf. Konsumerfahrungen zu Drogen haben, können aber auch falsch angelegte Präventionsprojekte die Neugier zu Drogen wecken

  33. 4. Konzepte und Strategien zur Suchtprävention (Gesundheitsförderung) • die ersten schulischen Konzepte und Strategien zur Suchtprävention erfolgten zwischen 70er und 80er Jahren (warnende und abschreckende Aufklärung wie z.B. Bilder, Filme) • wurden keine befriedigende Ergebnisse erzielt (Konsumreduzierung- einstellung), da besonders in der Entwicklungsphase (12-18 J) pardoxe Neugiereffekte und Trotzreaktionen zu verzeichnen sind • moderne Konzepte beziehen sich auf die Lebenssituation und auf eingehende Bedürfnisse der Heranwachsenden (Aufbau eines gesunden Selbstvertrauens, Stress- und Problembewältigung, Kommunikationsfähigkeiten, Widerstand von Gruppendruck und Wissensvermittlung)

  34. 4. Konzepte und Strategien zur Suchtprävention (Gesundheitsförderung) • Konzept der Lebenskompetenzförderung setzt an die Entwicklungsanforderungen der Kinder und Jugendlichen, verfolgt eine positive, ressourcen- und kompetenzorientierte Strategie (Life Skills, Erwachsen werden) • Suchtpräventionsprogramme sind vorrangig durch interaktive Methoden wie Rollenspiele, Entspannungsübungen oder Kleingruppenarbeiten und Diskussionen angelegt

  35. 5. Programme regional und überregional • für die Erarbeitung von Grundsätzen zur Gesundheitserziehung und präventionsbezogenen Aktivitäten ist die BZgA für sucht- und gesundheitsbezogene Kampagnen, Wettbewerbe und Projekte / Interaktionsprojekte • analog gibt es in fast allen Bundesländern Landesstellen, Fachausschüsse, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise, in denen Präventionsprojekte angeboten und koordiniert werden • zudem existieren in einigen Bundesländern Landeszentralen für Gesundheitsförderung (Thüringen – Landesvereinigung f. Gesundheitsförderung AGETHUR) • AGETHUR e.V. wirkt in Gesundheitsprozessen mit, plant Programme und Projekte zur Gesundheitsförderung, gestaltet Vernetzungsprozesse und schult Multiplikatoren

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