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Steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte der Praxisgründung / Praxisübernahme

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte der Praxisgründung / Praxisübernahme. Steuerlicher Beginn der Zahnarztpraxis. Mit der Überlegung und dem Entschluss eine Zahnarzt- praxis zu gründen oder zu übernehmen beginnt die steuerliche Selbständigkeit als Unternehmer.

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Steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte der Praxisgründung / Praxisübernahme

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Presentation Transcript


  1. Steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte der Praxisgründung / Praxisübernahme

  2. Steuerlicher Beginn der Zahnarztpraxis Mit der Überlegung und dem Entschluss eine Zahnarzt- praxis zu gründen oder zu übernehmen beginnt die steuerliche Selbständigkeit als Unternehmer. Alle Kosten, die durch die Planung und spätere Zahnarztpraxis verursacht werden sind Betriebsausgaben

  3. Steuerlicher Beginn der Zahnarztpraxis Für die Geltendmachung dieser Vorlaufkosten / Betriebsausgaben ist erforderlich: Keine Ausgabe ohne Beleg!!! Grundsatz: Pauschalansatz und Ersatzbeleg Ausnahme:

  4. Vorweggenommene Betriebsausgaben vor Praxiseröffnung • Besuch von Niederlassungsseminaren • Praxisbesichtigungen • Besuche bei > KZV • > Einrichtungsfirmen • > Banken • > Steuerberater • > Rechtsanwälten • > Vermieter • > Kollegen

  5. Vorweggenommene Betriebsausgaben vor Praxiseröffnung Es entstehen Kosten im Zusammenhang mit • Fahrten, • Übernachtungen, • Telefonnutzung, • Porto • Bewirtungen • Umzugskosten

  6. Nachweis und Ansatz der Kosten Abzugsfähige Reisekosten • Fahrtkosten: • Bahn, Taxi, Bus, Straßenbahn, U-Bahn, Flugzeug: tatsächliche Kosten (Beleg!) • PKW: 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer (Aufzeichnungen)

  7. Nachweis und Ansatz der Kosten Abzugsfähige Reisekosten • Übernachtungskosten: • im Inland nach Beleg • im Ausland sind Pauschbeträge möglich • Lässt sich bei einem Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung der Preis für die Verpflegung nicht feststellen, so ist der Gesamtpreis zu kürzen - um 20 % für Frühstück - um je 40 % für Mittag- und Abendessen des am Unterkunftsort maßgebenden Pauschbetrags für Verpflegung bei Abwesenheit von mehr als 24 Std.

  8. Nachweis und Ansatz der Kosten Abzugsfähige Reisekosten • Verpflegungsmehraufwand im Inland: Pauschbeträge, Staffelung nach Abwesenheit • mindestens 8 bis 14 Stunden = 6,00 EUR • mindestens 14 bis 24 Stunden = 12,00 EUR • mehr als 24 Stunden = 24,00 EUR

  9. Weitere abzugsfähige Kosten vor der Zahnarztpraxiseröffnung Bewirtungskosten: strenge Formvorschriften an die Quittung! • bewirtete Personen sind aufzulisten • der Anlass der Bewirtung anzugeben • Angaben sind vom Bewirtenden einzutragen und mit Datum und Unterschrift zu bestätigen • Speisen und Getränke sind im einzelnen maschinell aufzuführen.

  10. Weitere abzugsfähige Kosten vor der Zahnarztpraxiseröffnung • Umzugskosten wenn für Zahnarztpraxisgründung erforderlich oder der Weg zum Dienstort verkürzt sich um 1 Std. pro Tag. • Was ist abzugsfähig? • Inserate • Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung • Telefonkosten • Kosten der Transportfirma oder des LKW • Trinkgelder

  11. Die Lohnbuchhaltung / Lohnabrechnung • Hohe Anforderungen an ordnungsgemäße Führung von Lohnkonto und Lohnabrechnung. Prüfung durch Finanzamt und Sozial-Versicherungsträger erfolgen regelmäßig • Beratungsempfehlung: • schriftliche Arbeitsverträge • klare Vereinbarungen • Bruttolohnvereinbarungen (nicht Nettolohnvereinbarungen) • Haftung: • Für Anmeldung und Entrichtung der Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge haftet Arbeitgeber

  12. Lohnsteuer-Anmeldung Beitragsnachweise Krankenkassen • Abführung der Lohnsteuer • Monatliche eine Lohnsteuer-Anmeldung • Monatliche Beitragsnachweise pro Krankenkasse

  13. Lohnbuchhaltung • Betriebsnummer • Steuernummer • Berufsgenossenschaft

  14. Motiviationsentgelte • Aufmerksamkeiten • Sachgeschenke bis zu 40 EUR • Geldgeschenke sind stpfl. Arbeitslohn • Annehmlichkeiten • Berufskleidung • Kindergartenzuschuss

  15. Fahrtkostenzuschüsse an Arbeitnehmer • Werden bis 20. km nicht erstattet (Verfahren anhängig) • Ab 21. km mit 15 v.H. pauschal der Lohnsteuer unterworfen • für jeden Entfernungskilometer mit 0,30 EUR

  16. Aushilfslöhne • Geringfügige Beschäftigung ist einmal neben einer Hauptbeschäftigung möglich • bis 400 EUR pro Monat Kosten für Arbeitgeber + 30% • ab 401 EUR bis 800 EUR pro Monat  LSt-Karte erforderlich gestaffelte Sozialversicherungsbeiträge

  17. Lohnbuchhaltung / BetrAVG • Anspruch auf Entgeltumwandlung max. 4% der Bemessungsgrundlage • Arbeitgeber muss informieren, kann aber den „Weg“ selbst bestimmen

  18. Kritische Betriebsausgaben • Geschenke an Geschäftsfreunde • pro Jahr und pro Empfänger max. 40,--EUR • Freigrenze (kein Freibetrag) • Keine Geschenke sind: Kränze und Blumen zur Beerdigung • Empfangene Geschenke • Geld- und Sachgeschenke durch Pharma, Labor = Zahnarztpraxiseinnahme, • Ansatz der Einnahme mit Zeitwert

  19. Kritische Betriebsausgaben • Bewirtungskosten(= gesondertes Buchungskonto!) • nur 70% abzugsfähig • Rechnung: • Anschrift der Gaststätte • Datum der Bewirtung • Auflistung der Teilnehmer • Anlaß der Bewirtung • Höhe der Aufwendungen • Die Rechnung muß maschinell erstellt sein • Speisen und Getränke sind einzeln und gesondert aufzuführen • Pauschalangaben „Speisen und Getränke“ nicht zulässig • Bestätigung der Angaben auf Beleg mit Unterschrift

  20. Kritische Betriebsausgaben • Kongresse, Seminare, Fortbildungskosten • Reiseprogramm > kein Freizeitprogramm • Teilnehmerkreis > homogen • Reiseroute > keine Touristenattraktionen • Fachliche Organisation > muß dem Ziel der Fortbildung entsprechen • Ruhetage > Urlaubsvermutung • Mitnahme von Familienangehörigen • vor- oder nachgelagerter Urlaub • Auslandskongresse > erhöhte Voraussetzungsmerkmale

  21. Kritische Betriebsausgaben • Betriebsveranstaltungen • Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebsjubiläum • Veranstaltung ist für alle Arbeitnehmer • Nur übliche Kosten steuerfrei • Beförderung, Speisen, Getränke, Kosten für Unterhaltung • Geschenke ohne bleibenden Wert (40 EUR-Grenze) • Höchstbetrag pro Arbeitnehmer = 110 EUR • Maximal 2 Veranstaltungen pro Jahr • Übersteigen die Kosten 110 EUR pro Person, • so ist der übersteigende Betrag mit • 25% Lohnsteuer pauschal zu versteuern

  22. Privatanteil KFZ-Kosten • Betriebs- oder Privatvermögen • Maßgeblich ist der Anteil der betrieblichen Fahrleistung ausgehend von der Gesamtfahrleistung • Betriebsvermögen = wenn die Nutzung des PKW für Praxiszwecke mehr als 50% beträgt • Privatvermögen = wenn die Nutzung des PKW weniger als 50% beträgt • Folgen: Falls der PKW zum Betriebsvermögen gehört • Aufnahme ins Anlagenverzeichnis • Veräußerungspreis ist Hilfsumsatz der Zahnarztpraxis

  23. Privatanteil KFZ-Kosten • Private Mitbenutzung bei Betriebsvermögen • 1% Regelung Bruttolistenpreis einschließlich Sonderausstattung zum Zeitpunkt der Erstzulassung ist Bemessungsgrundlage! • oder Fahrtenbuch führen: • Lückenlose Aufzeichnung • PKW im Privatvermögen • Betriebliche Fahrten gesondert aufzeichnen mit 0,30 EUR pro betrieblich gefahrenen Kilometer Eigene Aufzeichnungen führen (Kalender!)

  24. Steuerlicher Schuldzinsenabzug • Voll abzugsfähig, Zinsaufwendungen für • Kaufpreis • Praxiskredit (Betriebsmittelkredit) • Investitionskredite • Nicht abzugsfähig, • Ausgaben der privaten Lebensführung

  25. Buchhaltung Was ist eine Buchhaltung? • Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben • Ärzte haben eine Aufzeichnungspflicht

  26. Buchhaltung Alle Belege werden gesammelt und monatlich in einem Ordnungsregister abgelegt. Gute Vorarbeit  Einsparung von StB-Honorar • monatliche BWA  zeitnah

  27. Monatliche Betriebswirtschaftliche Auswertung

  28. .. / Fortsetzung

  29. .. / Fortsetzung

  30. Metax-Spot

  31. Metax-Betriebsvergleich

  32. 2007

  33. Steuerliche Gewinnermittlung Bei Praxisgründung / Praxisübernahme stets Vergleichrechnung aufstellen, welche Gewinnermittlung im Erstjahr günstiger ist: Überschussrechnung oder Bilanzierung EÜR – Formular zwingend

  34. Abschreibungen in der Zahnarztpraxis • Abschreibung: Verteilung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes auf die Jahre der betrieblichen Nutzung. Beispiel: • Praxiseinnahmen 200.000,00 EUR • Praxisausgaben 90.000,00 EUR • Liquiditäts-Überschuss 110.000,00 EUR • Abschreibungen 20.000,00 EUR • steuerlicher Gewinn 90.000,00 EUR

  35. Abschreibungen in der Zahnarztpraxis • Abschreibungsarten • lineare AfA • Ansparabschreibung (ab 2008 Gewinn > 100.000.-) • Amtliche AfA-Tabellen • Betriebswirtschaftlicher Grundsatz • Abschreibungsdauer = Nutzungsdauer • Nutzungsdauer = Tilgungsdauer der Kredite • Bei Nichtbeachtung = Liquiditätsprobleme

  36. Abschreibungen in der Zahnarztpraxis • Vorsicht Abschreibungsknick! Liquiditätsfalle bei Auslaufen der AfA! • AfA erhöht Praxiskosten, jedoch kein Liquiditätsabfluss • höhere Praxiskosten > Reduzierung des steuerlichen Gewinns • niedrigerer steuerlicher Gewinn > geringeres zu versteuerndes Einkommen • geringeres Einkommen > geringere Steuerschuld • geringere Steuerschuld > mehr Liquidität Achtung: Abschreibung / Steuerersparnis nicht für Konsum verwenden!

  37. Abschreibungen in der Zahnarztpraxis • Geringwertige Wirtschaftsgüter = bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten • netto nicht mehr als 150,00 EUR (neues Recht ab 2008) betragen. • Die Abschreibung beginnt mit der Lieferung, • Tag der Zahlung ist nicht entscheidend!

  38. Umsatzsteuer Umsätze aus der ärztlichen Tätigkeit sind umsatzsteuerfrei. § 4 Abs. 14 UStG

  39. Umsatzsteuer Prothetikumsätze der Zahnärzte (7%) Die Lieferungoder Wiederherstellung von Zahnprothesen, anderen Waren der Zahnprothetik sowie von kieferorthopädischen Apparaten und Vorrichtungen ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

  40. Umsatzsteuer Bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen muss die ID-Nummer auf der Rechnung angegeben werden! Umsatzsteuer bei Kleinunternehmer Grenze bei 17.500 EUR Gesamtumsatz pro Jahr

  41. Umsatzsteuer Vorsteueraufteilung • direkte Zuordnung • übrige Beträge im Verhältnis der • steuerpflichtigen / steuerfreien Umsätze

  42. Gewerbesteuer • Verkauf von Waren • Gewerbesteuer-Freibetrag = 24.500 EUR Gewinn pro Jahr

  43. Vergessen Sie die Steuern nicht • Fragebogen vom Finanzamt • Steuervorauszahlungen werden festgesetzt

  44. Vergessen Sie die Steuern nicht • Kumulierte Steuerzahlungen i.d.R. im 3.Jahr nach der Neugründung • Abgabe der Steuererklärung für das Erstjahr wird hinausgeschoben. Die Abgabe muß spätestens zum 31. Dezember des 1. Folgejahres erfolgen. • Veranlagung erfolgt im 3. Jahr • Beispiel: • Nachzahlung 1.Jahr 30.000 EUR • Vorauszahlung 2. Jahr 30.000 EUR • Vorauszahlung I. + II. für 3.Jahr 15.000 EUR • Zahlung insgesamt75.000 EUR • Fälligkeit der Nachzahlungen = 4 Wochen

  45. Vergessen Sie die Steuern nicht Merke: • keine Stundung • rechtzeitig Rücklagen bilden • Kredite vermeiden • Verzinsung Steuerschuld (15 Monate; 6% Zinsen) Vorauszahlungstermine: • 10. März • 10. Juni • 10. September • 10. Dezember

  46. Praxisgemeinschaft Praxisgemeinschaft = Kostenpool. Einzelpraxen nutzen gemeinsam Räume, Personal, Geräte. Die gemeinsamen Kosten sind von gemeinsamemKonto zu bezahlen. Kostendeckungsbeiträge sind von den Partnern nach ihrem Anteil zu erbringen. Gemeinsame Verträge = Personal, Miete, Geräte u.s.w.

  47. Gewinnverteilung in der Berufsausübungsgemeinschaft • Nach Ermittlung des Jahresergebnisses ist über Gewinnverteilung zu beschließen = Gesellschafterbeschluss • Bei gleicher Kapitalbeteiligung und identischer Entnahme eines Gewinn-Vorab, erfolgt in der Regel Gewinnverteilung nach Köpfen. • Bei ungleicher Kapitalbeteiligung kann zunächst eine Kapitalverzinsung erfolgen. • Danach wird der Restgewinn entsprechend den Beteiligungsverhältnissen aufgeteilt, oder bei anderer Absprache - nach Arbeitseinsatz/Umsatz – verteilt. • Weitere Modelle möglich.

  48. Gewinnverteilung in der Berufsausübungsgemeinschaft • Der verteilte Gewinn ist ggf. um Sonderbetriebseinnahmen zu erhöhen und um Sonderbetriebsausgaben zu vermindern. (allein zu tragende Betriebsausgaben / allein vereinnahmte Betriebseinnahmen) Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnverteilung: - Gewinn + Sonderbetriebsvermögensbereich

  49. Gründungszuschuss ab 01.08.2006 • Gefördert wird nur der Arbeitslose • Keine Förderung bei eigener Kündigung während der Karenzzeit – 3 Monate • Grundförderung – 9 Monate AL-Geld +300 EUR • Aufbauförderung – Verlängerung um 6 Monate – 300 EUR mtl.

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