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Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit

Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit. Inhalt. Wer oder was ist Eurojust ? Entstehung Standort Aufbau Struktur Mitglieder Ziele Zuständigkeiten / Arbeitsweise Zahlen, Daten Beziehungen Das Logo Zukünftige Entwicklungen.

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Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit

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Presentation Transcript


  1. Eurojust - Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit

  2. Inhalt • Wer oder was ist Eurojust ? • Entstehung • Standort • Aufbau • Struktur • Mitglieder • Ziele • Zuständigkeiten / Arbeitsweise • Zahlen, Daten • Beziehungen • Das Logo • Zukünftige Entwicklungen WP Europarecht

  3. Wer oder was ist Eurojust ? • Einrichtung , die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafjustizbehörden fördert und koordiniert („Clearingstelle“) • Übernahme von Serviceaufgabe zur Beschleunigung der Rechtshilfe aufgrund der Unübersichtlichkeit der bi- und multilateralen Vereinbarungen • unterstützt die nationalen Dienststellen • Kontaktstelle zu Europarat, der Kommission und zu den Vereinten Nationen • Eurojust ist keine europäische Staatsanwaltschaft mit Befugnissen im Strafverfahren WP Europarecht

  4. Entstehung Bis Ende der 1990er Jahre lediglich Konzentration auf polizeiliche Zusammenarbeit Oktober 1999: Der Europäische Rat beschließt in Tampere (Finnland) die Ein- richtung einer gemeinsamen Stelle Eurojust zur justiziellen Zusammenarbeit Dezember 2000: Beschluss über die Errichtung einer vorläufigen Stelle „Pro- Eurojust“ → nahm am 1. März 2001 ihren Dienst auf Februar 2002: Mit Beschluss des Rates über die Errichtung von Eurojust wird diese Einheit formal eingesetzt Ziel: Verbesserung der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität, soweit sie zwei oder mehr Mitgliedsstaaten betrifft WP Europarecht

  5. Standort Adresse: Maanweg 174Postadresse: NL - 2516 AB The Hague Tel.: +31 70 412 5000Fax: +31 70 412 5555 E-mail: info@Eurojust.eu.int Internet: http://www.Eurojust.eu.int WP Europarecht

  6. Struktur • Pro-Eurojust: • ein Mitglied pro Staat, aber Option auf weitere Mitglieder • nur Deutschland und Irland benannten zwei Repräsentanten Eurojust: • jeder Mitgliedsstaat entsendet ein nationales Mitglied nach Maßgabe ihrer Rechtsordnung • (Staatsanwalt, Richter oder Polizeibeamter mit gleichberechtigten Befugnissen) • Assistenten der jeweiligen nationalen Mitglieder • 7 Staaten haben Assistenten benannt WP Europarecht

  7. Struktur (2) Ende Dezember 2003: 29 fest angestellte Mitarbeiter WP Europarecht

  8. Die Nationalen Mitglieder – ein Auszug Michael Kennedy Präsident Mitglied für England Ulrike Haberl-Schwarz Vize-Präsidentin Mitglied für Österreich Olivier de Baynast Vize-Präsident Mitglied für Frankreich Johan Reimann Mitglied für Dänemark Herman von Langsdorff Mitglied für Deutschland WP Europarecht

  9. Wesentlichen Ziele • Verbesserung der Kooperation durch Erleichterung von Rechtshilfeersuchen und Auslieferungsverfahren • Koordination der in den Mitgliedsstaaten anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren • Empfehlungen an Rat und Kommission sowie den gesetzgebenden Körperschaften in den Heimatstaaten • Beantwortung rechtsvergleichender Anfragen, um individuelle Verfahren zu beschleunigen und Hindernisse im Rahmen der Internationalen Rechtshilfe besser zu erkennen • Abbau von Hemmnissen für eine wirksame justizielle Zusammenarbeit • zentrale Stelle im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit u. Koordinierung WP Europarecht

  10. Zuständigkeitsbereich • alle Kriminalitätsformen und Straftaten, die auch in die Zuständigkeit von • EUROPOL fallen, z.B. • Computerkriminalität • Kraftfahrzeugverschiebung • illegaler Handel mit radioaktiven und nuklearen Substanzen • Betrug, Korruption • alle Straftaten zum Nachteil der Gemeinschaften, z.B. • Geldwäsche • Umweltkriminalität • Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung • oder wenn ein Mitgliedsstaat die Zuständigkeit beantragt WP Europarecht

  11. Arbeitsweise • kann entweder durch seine nationalen Mitglieder oder als Kollegium handeln • die Mitglieder führen keine eigenen Ermittlungen durch, treten nicht vor Gericht auf • sondern unterstützen ihre nationalen Kollegen, Fälle mit nationalem Bezug effektiver zu • bearbeiten und schneller abzuschließen • Eurojust mit relativ weitreichenden Befugnissen ausgestattet • kann die zuständigen Behörden in einem Mitgliedsstaat ersuchen, Ermittlungen zu führen oder die Strafverfolgung aufzunehmen • als Kollegium wird gehandelt, wenn es von einem oder mehreren Staaten beantragt wird oder wenn es von hohem Interesse für die beteiligten Mitgliedsstaaten ist • Probleme: • viele Mitglieder haben ihre (vollen) Befugnisse behalten, andere nicht • → dieses hat z.B. die Informationsbeschaffung in den Heimatländern erschwert • Kollegium ist nur so stark wie sein schwächstes Glied • Eurojust-Beschluss noch nicht in allen Staaten in nationales Recht umgesetzt WP Europarecht

  12. Handhabung von Einzelfällen • Erste Stufe: • Nationales Mitglied bringt einen Fall einen Fall ins Plenum ein • benennt die ersuchten Staaten • teilt den Kriminalitätsbereich mit • Angaben zur benötigten Hilfe • Zweite Stufe: • nur Mitglieder der betroffenen Staaten treffen sich • alle notwendigen Namen und Daten werden ausgetauscht • Erledigung eines Falles: • dem Kollegium wird lediglich die Art der Erledigung mitgeteilt Formlose und fernmündliche Kontakte stehen bei Kontaktaufnahme mit den Heimatbehörden im Vordergrund WP Europarecht

  13. Handhabung von exemplarischen Themenbereichen • Dritte Stufe: • Koordinierungsgespräche mit den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten • (z.B. Staatsanwälte, Richter od. Polizeibeamte) • gegebenenfalls auch unter Einbeziehung von EUROPOL oder OLAF (Europäisches • Amt zur Betrugsbekämpfung) • Beispiele: • Terrorismus-Treffen im Juni 2001 in Brüssel • (mit Unterstützung der Bundesanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, • Vertreter BKA und LKA Hessen) • Menschenhandel-Treffen im Mai 2002 • Geldwäsche und Drogenhandel-Treffen im Juli 2002 • Schwerer Betrug und Konkursvergehen im Februar 2003 WP Europarecht

  14. Bearbeitete Fälle • 1. März 2001 – 31. Dezember 2001: 185 Fälle • Im provisorischen Stadium (1. März 2001 – 28. Februar 2002): 233 Fälle • davon 60 % bilaterale Fälle • rund 1/3 mit Bezug zur BRD • 1. Januar 2002 – 31.12.2002: 202 Fälle • 1. Januar 2003 – 31. Dezember 2003: 300 Fälle WP Europarecht

  15. Statistiken WP Europarecht

  16. Statistiken WP Europarecht

  17. Kategorien von Straftaten Kategorie „Andere“ enthält 24 Straftaten, die jeweils weniger als 10 Fälle betreffen, u.a. Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU, Schmuggel, Raub, Autoschieberei, Korruption, Fälschung, Mord und Veruntreuung WP Europarecht

  18. Finanzielle Situation WP Europarecht

  19. Beziehungen zu europäischen Partnern • um auf Dauer Erfolg zu haben sind gute Beziehungen und enge Zusammenarbeit mit europäischen Partnern wichtig • Europol • Europäisches Amt zur Betrugsbekämpfung (OLAF) • Europäisches Justizielles Netzwerk (EJN) • Verbindungsstaatsanwälte und Verbindungsrichter • Europäisches Parlament • Gewährleistung regelmäßiger Kontakte zu den nationalen Behörden • Kollegium-Treffen an drei Tagen pro Woche • Kontakte mit nationalen Ermittlern, Ministerien etc. an zwei Tagen pro Woche WP Europarecht

  20. Beziehungen zu Drittstaaten • USA: • Kontakt zu den Justizbehörden der USA • Kontakt zur amerikanischern Vertretung bei der EU • USA benannten im Gegenzug drei Eurojust-Kontaktstellen • → aufgrund der Ereignisse vom 11. September 2001 • Kanada, Schweiz und Norwegen: • haben inzwischen auch Kontaktstellen benannt WP Europarecht

  21. Das Logo • November 2003 eingeführt • kräftige Farben, moderner Stil → Eurojust starke neue Institution • Schriftzug auf blauem Grund → Organ der EU • ineinandergreifende Formen und Farben → Zusammenarbeit innerhalb unterschiedlicher Rechtsordnungen • rot symbolisiert abweichende Rechtssysteme und die Entschlossenheit zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität • Waage: Gerechtigkeit • Schwert: Bekämpfung organisierter Kriminalität • EU-Sternenkreis: Organ der EU • Formen liegen innerhalb und außerhalb des Sternenkreises → Tätigkeitsgebiet innerhalb der EU, geht aber auch darüber hinaus Logo ist wie Eurojust: neu, modern, kraftvoll und dynamisch WP Europarecht

  22. Zukünftige Entwicklungen / Ziele • Umsetzung des Verfassungsentwurfs der EU • → klarere Definition der operativen Funktion • Verbesserung der Zusammenarbeit mit Europol → Überschneidungen bei operativer Arbeit vermeiden → Informationsaustausch fördern • enge Zusammenarbeit mit OLAF → Koordinierung von Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen • Umsetzung des Europäischen Haftbefehls → Eurojust enthält zwei operative Funktionen • Eurojust und Eurojust-Beschluss auf nationaler Ebene bekannter machen • Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten • Ausarbeitung von Datenschutzvorschriften • Fortsetzung der qualitativen Verbesserung d. Zusammenarbeit zwischen Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netzwerk (EJN) → Kopfstelle WP Europarecht

  23. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit !! WP Europarecht

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