1 / 18

Herzlich Willkommen! Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!

Herzlich Willkommen! Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden! Neue Arbeitszeiten dank AZG! 131. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 25. – 28. März 2014 in Berlin. Neue Arbeitszeiten dank AZG!. Arbeitszeitgesetz (AZG) in der Fassung vom 20.04.2013

lars
Télécharger la présentation

Herzlich Willkommen! Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Herzlich Willkommen! Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden! Neue Arbeitszeiten dank AZG! 131. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 25. – 28. März 2014 in Berlin

  2. Neue Arbeitszeiten dank AZG! Arbeitszeitgesetz (AZG) in der Fassung vom 20.04.2013 Sinn und Zweck des Gesetzes Regelungen Kontrolle und Umsetzung in der Praxis

  3. I. Sinn und Zweck des Gesetzes § 1 AZG Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer Höchstgrenzen Arbeitszeit Mindestdauer Ruhepausen Rahmenbedingungen flexible Arbeitszeiten Sonntag und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe geschützt

  4. II. Regelungen Definitionen Arbeitszeit Zeit, die zwischen Beginn und Ende der Arbeit liegt ohne Ruhepausen, § 2 Abs. 1 AZG Arbeitsbereitschaft ebenso wie Bereitschaftszeit = Arbeitszeit Besonderheit: Rufbereitschaft Zeit, in der Arbeitnehmer zur Arbeit tatsächlich herangezogen wird = Arbeitszeit

  5. II. Regelungen Grundsatz und Ausnahme Acht-Stunden-Tag, § 3 AZG danach Ruhezeit elf Stunden, § 5 AZG Merke: Niemand darf länger als sechs Stunden ohne Ruhezeit arbeiten Verlängerung auf Zehn-Stunden-Tag möglich bei: Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, Rundfunk, Landwirtschaft, Tierhaltung

  6. Neue Arbeitszeiten dank AZG! Flexibilität Ruhezeit:Verkürzung auf zehn Stunden möglich, § 5 AZG aber: Verlängerung innerhalb vier Wochen auf 12 Stunden Arbeitszeit:Verlängerung auf zehn Stunden möglich, § 3 AZG aber: Verlängerung muss innerhalb sechs Monaten auf durchschnittlich acht Stunden werktäglich ausgeglichen werden

  7. II. Regelungen • Nachtarbeit • besonderer Schutz, § 6 Abs. 1 AZG • (menschengerechte Gestaltung) • grundsätzlich acht Stunden • vor Beginn Gesundheitscheck, danach alle drei Jahre • Verlängerung auf zehn Stunden möglich, wenn abweichend von § 3 AZG innerhalb von einem Kalendermonat oder vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden

  8. II. Regelungen • Nachtarbeit • Umsetzung auf Tagesarbeitszeitplatz möglich, wenn • Gefährdung der Gesundheit, § 6 Abs. 4 a) AZG • Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, § 6 Abs. 4 b) AZG • schwerpflegebedürftige Angehörige, § 6 Abs. 4 c) AZG • sofern keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen; • evtl. Anhörung Betriebs- oder Personalrat

  9. II. Regelungen • Spielraum der Sozialpartner • abweichende Regelungen (Tarifvertrag, Dienst- oder Betriebsvereinbarung) • Verlängerung bei Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ohne Ausgleich möglich • schriftliche Zustimmung (Widerruf innerhalb sechs Monaten möglich) • bei Verlängerung der Arbeitszeit auf 12 Stunden, dann unmittelbar danach Ruhezeit von elf Stunden

  10. II. Regelungen Besondere Regelungen für besondere Situationen Aufteilung der Ruhepausen auf Kurzpausen unter 15 Minuten Kürzung um zwei Stunden, wenn Art der Arbeit es erfordert und innerhalb festgelegten Zeitraumes ausgeglichen wird Festlegung des Beginns zwischen 22.00 und 24.00 Uhr Anpassung der Ruhezeit an Besonderheiten dieser Dienste Schichtbetriebe Ruhezeit Nachtarbeit Rufbereitschaft

  11. II. Regelungen • Besonderheiten der Rufbereitschaft, § 5 Abs. 3 AZG • Unterbrechung der Ruhezeit durch Einsatz ist möglich • aber:Einsatz nicht länger als die Hälfte der Ruhezeit

  12. II. Regelungen • Abweichende Regelungen • Notfälle, Unfälle, Katastrophen • (Influenza, Schneekatastrophe, Patienten in Gefahr, Umwelteinflüsse) • unvorhersehbare Dinge • Forschung und Lehre • Vor- und Abschlussarbeiten können nicht aufgeschoben werden • Behandlung und Pflege von Menschen • Behandlung und Pflege von Tieren

  13. II. Regelungen • Sonntagsarbeit, § 10 AZG • Grundsatz:Sonntags nie! • Ausnahme: z.B. Krankenhäuser, Rettungswesen, Gastronomie • mind. 15 Sonntage im Jahr frei • Ersatzruhetag an Werktag innerhalb von zwei Wochen Vertraglicher Spielraum: Beispiel: mind. zehn freie Sonntage im Jahr in Krankenhäusern, Verringerung der Ersatzruhetage

  14. III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis Aushang des Gesetzes, Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen an „Schwarzem Brett“ Aufzeichnung des Ausgleichs, Verzeichnis der Zustimmungen bei Verzicht auf Ausgleich, Aufbewahrungspflicht (zwei Jahre) Publikation Dokumentation

  15. III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis Aufsichtsbehörden Vorlage der bei Bedarf der Länder Arbeitszeitnachweise Besichtigung der (Gewerbeaufsichtsamt, auf Anfrage Arbeitsstätte Arbeitsschutzamt) Kontrolle

  16. III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis bei Ordnungswidrigkeit Bußgeld bis zu 15.000 €, § 22 AZG bei Verletzung der Strafvorschriften Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, § 23 AZG Sanktionen

  17. III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis • Wann entstehen Minusstunden? • fehlerhafte Dokumentation • Ausgleich nicht korrekt angerechnet • Verlängerung der Arbeitszeit nicht korrekt dokumentiert • Dienst bei Rufbereitschaft nicht korrekt dokumentiert

  18. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Heinrich-Heine-Allee 1 40213 Düsseldorf Tel. +49 211 913166 Fax. +49 211 9131680 Mail: lawyers@janssen-maluga.de Internet: www.janssen-maluga.de

More Related