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Gliederung:. 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen 04. Gesamtwirtschaftliche Verteilungstheorie 05. Institutionelle Unterschiede 06. Finanzpolitik 07. Geschichte der Sozialversicherung 08. Rentenversicherung 09. Krankenversicherung 10. Arbeitslosenversicherung
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Gliederung: 01. Einführung 02. Leitbilder 03. Tarifverhandlungen 04. Gesamtwirtschaftliche Verteilungstheorie 05. Institutionelle Unterschiede 06. Finanzpolitik 07. Geschichte der Sozialversicherung 08. Rentenversicherung 09. Krankenversicherung 10. Arbeitslosenversicherung 11. Vermögenspolitik 12. Bildungspolitik
Kapitel II:Die wichtigsten Leitbilder und deren Verwirklichung
Gliederung: 01. Das Gleichheitsprinzip 02. Das Leistungsprinzip 03. Das Bedarfsprinzip 04. Das Diskriminierungsverbot 05. Downs These von der Nivellierungstendenz 06. Die Rolle der Verbände 07. Wirtschaftsverfassung und Distribution 08. Egalität nutzenmaximierend? 09. Die paretianische Redistribution
Gliederung: 01. Das Gleichheitsprinzip 02. Das Leistungsprinzip 03. Das Bedarfsprinzip 04. Das Diskriminierungsverbot 05. Downs These von der Nivellierungstendenz 06. Die Rolle der Verbände 07. Wirtschaftsverfassung und Distribution 08. Egalität nutzenmaximierend? 09. Die paretianische Redistribution
Frage 1: Was besagt das Gleichheitsprinzip? (1) • Gleiches soll gleich behandelt werden, ungleiches darf un-gleich behandelt werden. • Es besteht eine geringe Verbreitung des Egalitätsprinzips, wonach alle Einkommen gleich hoch sein sollten: • Dieses Prinzip ist nicht beim realen Kommunismus ver-breitet, wohl aber bei den utopischen Frühsozialisten. • Allgemeine Anerkennung findet jedoch das Recht aller auf ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums, allerdings bestehen Unterschiede in der Definition des Existenzmini-mums. • Es gibt die Unterscheidung zwischen einem physischen und einem kulturellen Existenzminimum. • Das physische Existenzminimum bezieht sich auf die für das Überleben notwendigen materiellen Güter.
Frage 1: Was heißt Gleichheitsprinzip? (2) • Beim kulturellen Existenzminum werden auch immate-rielle Bedürfnisse mitberücksichtigt. • Während sich das physische Existenzminimum an objek-tiven Kriterien ausrichtet, lässt sich das kulturelle Exi-stenzminimum nur durch eine politische Willensent-scheidung bestimmen. • Praktischer Maßstab für das kulturelle Existenzmini-mum ist der politisch festgelegte Sozialhilfesatz. • Oft wird eine Nivellierung als verteilungspolitische Maxime angesehen, es kann danach in der Realität ein zu hohes Niveau der Differenzierung geben. • Gerechtfertigt wird diese Maxime damit, dass eine zu hohe Differenzierung die Gefahr einer Revolution auslöst.
Frage 1: Was heißt Gleichheitsprinzip? (3) • Das Rawlsche Maximin-Prinzip toleriert eine Differenzie-rung, solange das Einkommen der ärmsten Gruppe steigt. • Anhand eines Diagramms, auf dessen Abszisse das Ein-kommen der Reichen und auf dessen Ordinate das Ein-kommen der Armen abgetragen wird, tragen wir eine Wohl-fahrtsfunktion ein. • Diese Funktion zeigt, wie durch wachstumspolitische Maß-nahmen die Einkommen der Armen und Reichen verändert werden können. • Es wird unterstellt, dass zunächst einmal das wirtschaftliche Wachstum beiden Bevölkerungsgruppen Einkommensstei-gerungen bringt, • dass aber von einem bestimmten Wachstumsniveau ab nur noch die Einkommen der Reichen steigen.
Frage 1: Was heißt Gleichheitsprinzip? (4) • Das Egalitätsprinzip kann in diesem Diagramm dadurch berücksichtigt werden, dass wir vom Koordinatenursprung aus eine positiv geneigte 45°-Linie einzeichnen. • Egalität ist nur dort gegeben, wo diese Linie die Wachs-tumsfunktion tangiert. • Das liberale Grundprinzip, wonach jede Wachstumsstei-gerung erwünscht ist, wird in diesem Diagramm durch eine negativ geneigte 45°-Linie - ausgehend von dem Schnittpunkt dieser Linie mit der Wachstumsfunktion - angezeigt. • Der Tangentialpunkt dieser Linie mit der Wohlfahrts-funktion bestimmt das Wohlfahrtsmaximum. • Das Maximin-Prinzip lässt sich in diesem Diagramm schließlich durch die waagrechte Tangente an das Maximum der Wohlfahrtsfunktion bestimmen.
Das Rawl'sche Maximin-Prinzip E arm Maximin-Prinzip Egalität liberales Prinzip Wachstumsförderung -450 45° E reich
Fazit: (1) • Verteilungspolitik verfolgt das Ziel, Ungerechtigkeiten abzubau-en. • Jede Gerechtigkeitsvorstellung geht vom Gleichheitsprinzip aus, wonach gleiches gleich, ungleiches aber ungleich zu behandeln ist. • Nur in den seltensten Fällen (etwa von den Vertretern des Frühsozialismus) wird das Gleichheitsprinzip im Sinne einer Egalität, der Forderung nach gleichem Pro-Kopf-Einkommen für alle Bürger ausgelegt. • Allerdings sind nach weitverbreiteter Auffassung alle Bürger insoweit gleich zu behandeln, als jeder einen Anspruch auf ein gleich hohes Mindesteinkommen im Sinne eines Existenzmini-mums habe und als der Differenzierungsgrad der Einkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten sollte. • Nach J. A. Rawls sind Ungleichheiten im Einkommen solange zu rechtfertigen, als die wirtschaftspolitischen Maßnahmen das Ein-kommen der einkommensschwächsten Gruppe absolut erhöhen (= Maximin-Prinzip).
Gliederung: 01. Das Gleichheitsprinzip 02. Das Leistungsprinzip 03. Das Bedarfsprinzip 04. Das Diskriminierungsverbot 05. Downs These von der Nivellierungstendenz 06. Die Rolle der Verbände 07. Wirtschaftsverfassung und Distribution 08. Egalität nutzenmaximierend? 09. Die paretianische Redistribution
Frage 2: Was versteht man unter Leistungsprinzip? (1) • Die Grundregel besagt, dass Einkommensunterschiede solan-ge gerechtfertigt sind, als sie auf unterschiedliche Leistungen zurückgeführt werden können. • Allerdings bewerten die Marktpartner ein und dieselbe Leistung unterschiedlich. • Der Marktprozess bringt eine Annäherung, jedoch nur bei vollkommenen Märkten. • Leistung wird hier im Sinne des Marktpreises verstanden. • Kritik: bei Monopol findet eine Preissteigerung durch Verknappung statt. • Leistung kann somit nur im Sinne des Konkurrenzpreises verstanden werden. • Problem: Der Konkurrenzpreis ist nicht immer bekannt. • Preiser‘s Kritik: Die Lohnhöhe hängt auch vom Eigen-tumsstatus der Arbeitnehmer ab.
Frage 2: Was versteht man unter Leistungsprinzip? (2) • Es bestehen Beziehungen zwischen dem Leistungsprinzip und der Vermögensverteilung: • Bei egalitärer Verteilung der Ressourcen wäre unter-schiedliches Einkommen Ausdruck unterschiedlicher Freizeitpräferenzen; • das individuelle Vermögen hinge dann von der unter-schiedlichen Leistung in der Vergangenheit ab. • Die Vermögensverteilung spielt aber auch eine bedeu-tende Rolle in der Erbgesetzgebung. • Die Möglichkeit, Vermögen zu vererben, wird im All-gemeinen familienpolitisch und wachstumspolitisch ge-rechtfertigt. • Auf diese Weise wird der Zusammenhalt der Familie ge-fördert, gleichzeitig werden Wachstumsimpulse ausge-löst.
Fazit: (2a) • Entsprechend dem Leistungsprinzip sind unterschiedliche Ein-kommen solange gerechtfertigt, als diese Unterschiede mit unter-schiedlicher Leistung begründet werden können. • Die Schwierigkeit bei der Realisierung dieser Forderung besteht darin, dass Anbieter und Nachfrager von bzw. nach Leistung diese unterschiedlich bewerten. • Allerdings erfolgt auf funktionierenden Märkten im Preis für diese Leistung eine Annäherung dieser Bewertungen. • Trotzdem kann nicht jeder tatsächliche Marktpreis mit dem Leistungsprinzip gerechtfertigt werden, • da bei monopolistischer Marktkontrolle der Preis durch künst-liche Verknappung erhöht werden kann • und eine künstliche Verknappung das Gegenteil eines Beitrages zum Inlandsprodukt (einer Leistung) darstellt.
Fazit: (2b) • Man hat deshalb vorgeschlagen, den Konkurrenzpreis als Lei-stungsindikator zu nehmen, die Schwierigkeit liegt darin, dass bei Fehlen von Konkurrenz der Konkurrenzpreis nicht bekannt ist. • Erich Preiser hat weiterhin darauf aufmerksam gemacht, dass auch in den Konkurrenzpreis Machtverhältnisse eingehen, sofern die Arbeitnehmer nur über die Arbeit als einzige Einkommens-quelle verfügen. • Richtig ist an dieser Vorstellung, dass in einer Markwirtschaft die Entlohnung stets von der Verteilung der Faktoren abhängt und • dass deshalb eine Entlohnung nach der Leistung nur dann als ge-rechtfertigt angesehen werden kann, wenn auch die Verteilung der Produktionsfaktoren als gerechtfertigt gilt.
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Frage 3: Was versteht man unter dem Bedarfsprinzip? • Negative Abgrenzung: Es wird hier nicht gefordert, dass der einzelne ein so hohes Einkommen beanspruchen sollte, wie es seinen Bedürfnissen entspricht. • Es ist also keine willkürliche Bedarfswahl vorgesehen. • Ausgangspunkt ist vielmehr die Erkenntnis, dass auch glei-ches Einkommen einen ungleichen Nutzen bringen kann. • Ein unterschiedlicher Bedarf entsteht vor allem einmal im Zusammenhang mit der Familie. • Wer Kinder zu ernähren hat, hat einen höheren Bedarf als Ledige. • Ein unterschiedlicher Bedarf entsteht auch dadurch, dass die einzelnen in unterschiedlichem Maße von den sozialen Risiken (Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit) betroffen wer-den, ohne hierfür zumeist verantwortlich zu sein.
Fazit: (3a) • Das Bedarfsprinzip besagt nicht, dass das Einkommen jeweils nach dem Umfang der individuellen Bedarfsäußerungen verteilt werden sollte, sondern dass • auch bei gleichem Einkommen der aus diesem Einkommen zu ziehende Nutzen sehr unterschiedlich ausfallen kann und dass deshalb Umverteilungen notwendig werden. • Die Berücksichtigung von Bedarfselementen wird einmal im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Familienlasten-ausgleich vertreten. • Erziehung und Ernährung von Kindern verursachen Kosten, die nach allgemeiner Überzeugung nicht allein von den Eltern ge-tragen werden sollten, da das allgemeine Wachstum zumindest eine Konstanz der Bevölkerung voraussetzt.
Fazit: (3b) • Zum andern wird das Bedarfsprinzip im Zusammenhang mit der Forderung nach Risikoschutz vertreten. • Die einzelnen Individuen sind von den sozialen Risiken sehr unterschiedlich betroffen. • Bei nicht schuldhaftem Verhalten der Betroffenen billigt das Bedarfsprinzip den Betroffenen eine Übernahme der mit die-sen Risiken verbundenen Kosten durch die Allgemeinheit zu.
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Frage 4: Was versteht man unter Diskriminierungsverbot? • Es gibt einerseits nicht berechtigte und es gibt andererseits durchaus berechtigte Ungleichheiten. • Das Diskriminierungsverbot legt fest, dass Unterschiede in der Einkommenshöhe, aber auch in der Behandlung einzel-ner Personen auf keinen Fall mit dem Geschlecht, der Rasse und der Religion etc. begründet werden dürfen. • Einkommensunterschiede und sonstige Unterschiede in der Behandlung einzelner Individuen müssen sich immer aus ob-jektiven Merkmalen ergeben. • Leistungsunterschiede könnten z. B. Unterschiede in der Ein-kommenshöhe rechtfertigen. • Eine unterschiedliche Einkommenshöhe könnte selbst wiede-rum einen unterschiedlichen Einkommensteuersatz rechtfer-tigen.
Fazit: (4) • Das Diskriminierungsverbot legt fest, mit welchen Unterschieden eine Einkommensdifferenzierung auf keinen Fall gerechtfertigt werden darf. • Hierzu zählt vor allem das Verbot einer Diskriminierung auf-grund der Rasse, der Religion oder des Geschlechts.
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Frage 5: Wie ist Downs These von der Nivellierungsten-denz in Demokratien zu verstehen? (1) • Downs hat die These vertreten, dass die Stimmenmaximie-rung der Politiker in einer repräsentativen Demokratie zu einer Nivellierungstendenz in den Netto-Einkommen führe und somit automatisch das Ziel einer Einkommensnivellie-rung herbeiführe. • Die Politiker könnten Stimmengewinne erzielen, wenn sie die Reichen besteuern würden und diese Steuereinnahmen den Ärmeren als Transfereinkommen zur Verfügung stellten. • Es würden nur bei der kleinen Gruppe von Reichen Stim-menverluste eintreten, aber sehr hohe Stimmengewinne bei der Gruppe der begünstigten Ärmeren. • Per Saldo würde die Umverteilung von den Reichen zu den Armen einen Stimmengewinn bringen.
Frage 5: Wie ist Downs These von der Nivellierungsten-denz in Demokratien zu verstehen? (2) • Stimmengleichheit versus Einkommensdifferenzierung • Innerhalb von Märkten üben Individuen je nach Ein-kommen einen unterschiedlichen Einfluss aus. • Folglich ergeben sich aus dem Marktprozess auch sehr unterschiedliche Einkommenshöhen. • Bei Wahlen hat jeder nur eine Stimme. • Deshalb dürfte der Einfluss auf die Politik auf alle Bürger gleichmäßig verteilt sein. • Empirische Untersuchungen unterstützen die These aller-dings nicht. • Der Hauptgrund für diesen Widerspruch dürfte darin liegen, dass die einzelnen Bürger über Interessengruppen einen zu-sätzlichen Einfluss gewinnen können, dass aber die Organi-sationsfähigkeit der Bürger sehr unterschiedlich ist.
Fazit: (5) • Nach Antony Downs führt eine demokratische Ordnung auto-matisch zu einer Nivellierung der Einkommen. • Da die Gruppe der Ärmeren stets größer sei als die Gruppe der Reichen, könne ein Politiker Stimmengewinne erwarten, wenn er eine Umverteilung von den Reichen zu den Armen in Aussicht stelle. • Der Wettbewerb der Politiker um Stimmen führe dazu, dass alle größeren Parteien unter dem Druck stehen, Umverteilungen vor-zunehmen. • Diese Thesen konnten empirisch nicht bestätigt werden, da aufgrund unterschiedlicher Organisationsfähigkeit die einzelnen Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichem Maße Einfluss auf die Politik nehmen können.
Gliederung: 01. Das Gleichheitsprinzip 02. Das Leistungsprinzip 03. Das Bedarfsprinzip 04. Das Diskriminierungsverbot 05. Downs These von der Nivellierungstendenz 06. Die Rolle der Verbände 07. Wirtschaftsverfassung und Distribution 08. Egalität nutzenmaximierend? 09. Die paretianische Redistribution
Frage 6: Welche Rolle spielen Verbände in der Demokra-tie? (1) • Die Rolle des lobbyistischen Einflusses • Das Wahlrecht legt nur einen Mindesteinfluss fest; • darüber hinaus besteht ein Einfluss über Verbände und Parteien. • Die Politiker sind teilweise auf die Verbandsaktivität ange-wiesen. • Verbände üben Einfluss auf die Wählerstimmen aus. • Die Verbände verfügen über Informationen, welche die Politiker für eine effiziente Politik benötigen. • Die einzelnen Interessengruppen verfügen aber über einen unterschiedlichen Einfluss auf die Politik. • Auch sind die einzelnen Bevölkerungsgruppen in unter-schiedlichem Maße organisationsfähig.
Frage 6: Welche Rolle spielen Verbände in der Demokra-tie? (2) • Vor allem Mancur Olson hat in einem Modell die These entwickelt, dass die Organisationsfähigkeit von Interessen-gruppen vor allem von ihrer Größe abhängt. • Auf einem Diagramm tragen wir auf der Abszisse das Kollektivgut ab, auf der Ordinate die Grenzkosten und den Grenzertrag, welche mit dem Angebot an Kollektivgütern verbunden sind. • Der Schnittpunkt der Grenzkostenkurve mit der Grenzer-tragskurve markiert die Gütermenge, welche auf einem freien Konkurrenzmarkt erzielt würde. • Nun müssen wir jedoch zwischen einem privaten und einem kollektiven Grenzertrag unterscheiden. • Die Marktteilnehmer berücksichtigen immer nur ihren privaten Grenzertrag.
Frage 6: Welche Rolle spielen Verbände in der Demokra-tie? (3) • In die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt geht jedoch der kollektive Grenzertrag ein, sodass das Wohlfahrtsoptimum beim Schnittpunkt zwischen Grenzkostenkurve und Kurve des kollektiven Grenzertrages liegt. • Dieser Schnittpunkt wird bei einer größeren Menge als beim Marktgleichgewicht erreicht. • Entscheidend ist nun, dass mit der Gruppengröße die Trans-aktionskosten steigen und die Bereitschaft zur Übernahme der kollektiven Kosten zurückgeht. • Es besteht deshalb die Gefahr, dass sich nur kleine Interes-sengruppen in Organisationen zusammenschließen und da-mit die Kollektivinteressen der Gruppen vertreten.
Das Organisationsmodellvom M. Olson kollektiver Grenzertrag Ertrag, Kosten Grenzkosten priv. Grenzertrag X opt X0 Kollektivgut Je größer die Gruppe, umso höher die Transaktionskosten, um so unwahrscheinlicher ist ein optimales Angebot.
Frage 6: Welche Rolle spielen Verbände in der Demokra-tie? (4) • Die Organisationsfähigkeit hängt neben der Gruppengröße auch davon ab, ob Interessen der Einkommenserhaltung oder Einkommenssteigerung zur Diskussion stehen. • Wenn die Gefahr einer Einkommensminderung besteht, z. B. aufgrund einer Erhöhung der Einkommensteuer, ist der drohende Nutzenverlust relativ groß. • Wenn hingegen die Aussicht besteht, das Einkommen zu erhöhen, z. B. durch Abbau von Handelsbehinderungen, ist der zu erwartende Nutzengewinn relativ gering. • Anhand der Grenznutzenkurve lassen sich diese Unter-schiede in den Nutzenveränderungen und damit auch in der Bereitschaft zur Bildung einer Interessengruppe darstellen.
Einkommenserhaltung versus Einkommenssteigerung Der Nutzenentgang bei einem Einkommensverlust ist größer als bei einem gleichgroßen Einkommenszuwachs! GN Grenznutzenfunktion E-1 E0 E+1 E
Frage 6: Welche Rolle spielen Verbände in der Demokra-tie? (5) • Die Organisationsfähigkeit einer Interessensgruppe hängt drittens auch davon ab, ob Interessen der Einkommensent-stehung oder Einkommensverwendung vertreten werden sollen. • Obwohl die Arbeitnehmerschaft eine relativ große Gruppe darstellt, war es möglich, Gewerkschaften zu bilden, da das primäre Ziel der Gewerkschaften in der Forderung nach Lohnerhöhung besteht. • Auch die Konsumentenschaft stellt eine ähnlich große Gruppe dar, ohne dass schlagkräftige Interessengruppen für die Konsumentenschaft gebildet werden. • Der Grund liegt darin, dass über die Verwendung von Einkommen sehr viel größere Meinungsverschiedenheiten bestehen als über das Ziel einer Lohnerhöhung.
Frage 6: Welche Rolle spielen Verbände in der Demokra-tie? (6) • Die Rolle der Bürokratie beim Verbandseinfluss • Ein direkter Einfluss auf die Parlamentarier ist im Allge-meinen verpönt. • Der Einfluss über die Bürokratie spielt sich stärker im Verborgenen ab und ist deshalb einflussreicher. • Werden die Gesetzesvorlagen der Ministerien durch lob-byistische Tätigkeit beeinflusst, ist dieser Einfluss den Parlamentariern, die über die Gesetze abzustimmen ha-ben, weniger bewusst, als wenn dieser Einfluss direkt auf die Parlamentarier erfolgt wäre.
Fazit: (6a) • Empirische Untersuchungen konnten die Nivellierungs-These von Antony Downs nicht bestätigen. • Der Grund hierfür dürfte vor allem darin liegen, dass in einer Demokratie nicht nur durch Wahlstimmen, sondern auch durch Verbandsaktivität politischer Einfluss ausgeübt werden kann, • dass aber die verschiedenen Bevölkerungsgruppen in sehr unter-schiedlichem Maße befähigt sind, sich in Interessengruppen zu organisieren. • So nimmt die Organisationsfähigkeit einer Interessengruppe mit ihrer Größe ab, da die Kosten der Organisationsbildung mit der Größe der Gruppe überproportional stark ansteigen.
Fazit: (6b) • Weiterhin gilt, dass sich Entstehungsinteressen besser organi-sieren lassen als Verwendungsinteressen und • dass es leichter ist, einen Widerstand gegen Einkommenskürzun-gen als eine Interessengruppe zur Erreichung von Einkommens-steigerungen zu organisieren. • Der Versuch, den Verbandseinfluss über die Bürokratie zu er-reichen, ist im allgemeinen erfolgreicher als die Beeinflussung der Parlamentarier auf direkte Weise, • da der Einfluss über die Bürokratie weniger sichtbar und damit auch weniger angreifbar ist.
Gliederung: 01. Das Gleichheitsprinzip 02. Das Leistungsprinzip 03. Das Bedarfsprinzip 04. Das Diskriminierungsverbot 05. Downs These von der Nivellierungstendenz 06. Die Rolle der Verbände 07. Wirtschaftsverfassung und Distribution 08. Egalität nutzenmaximierend? 09. Die paretianische Redistribution
Frage 7: Welche Rolle spielt die Wirtschaftsverfassung im Zusammenhang mit der Einkommensverteilung? (1) • Nach D. C. Mueller erlangt die Verfassung im Zusammen-hang mit der Einkommensverteilung eine bedeutende Rolle. • Nach Mueller entscheidet der zeitliche Horizont über das Verhalten der Wirtschaftssubjekte. • Das individuelle Verhalten hänge davon ab, ob die Aus-wirkungen sofort eintreten oder erst nach langer Zeit. • Muss der einzelne damit rechnen, dass sich die zur Dis-kussion stehenden politischen Maßnahmen unmittelbar auf sein Interesse negativ auswirken, wird der einzelne den Versuch unternehmen, diese Maßnahmen zu ver-hindern oder zumindest zu umgehen.
Frage 7: Welche Rolle spielt die Wirtschaftsverfassung im Zusammenhang mit der Einkommensverteilung? (2) • Liegen jedoch die zu erwartenden Auswirkungen in ferner Zukunft, so ist ungewiss, wie sich diese Maßnahmen auf das eigene Interesse auswirken werden, • das einzelne Individuum wird in diesem Falle die anstehen-den Maßnahmen mehr nach allgemeinen Kriterien beurtei-len, • es nimmt dann ein quasialtruistisches Verhalten ein. • Deshalb sind Verfassungsbestimmungen im Hinblick auf gesamtwirtschaftliche Ziele oftmals erfolgreicher als einfache Gesetze und Verordnungen. • In diesem Sinne erlangten die Fürsorgeeinrichtungen sowie die Einführung der dynamische Rente eine quasi verfas-sungsmäßige Bedeutung, indem die kurzfristigen Interessen hintangestellt wurden.
Fazit: (7) • Nach D. C. Mueller lassen sich Verteilungsziele im Rahmen lang-fristig angelegter Gesetzesvorhaben effizienter realisieren als im Rahmen kurzfristiger Maßnahmen. • Der Grund hierfür liegt darin, dass bei kurzfristig wirksamen Maßnahmen bekannt ist, wer zu den Verlieren der Maßnahmen zählt, sodass die belastete Gruppe Widerstand gegen diese Maß-nahmen ergreifen kann. • Je länger jedoch der Zeitraum ist, in dem sich diese Maßnahmen in distributiver Hinsicht auswirken, um so weniger ist bekannt, wer zu den Verlierern dieser Maßnahmen zählen wird. • Mueller unterstellt, dass die Bevölkerung in diesem Falle auf-grund dieser Unsicherheit eher dazu bereit ist, die Erwünschtheit dieser Maßnahmen aufgrund von objektiven Argumenten zu beurteilen und somit einen quasi-altruistischen Standpunkt zu beziehen.
Gliederung: 01. Das Gleichheitsprinzip 02. Das Leistungsprinzip 03. Das Bedarfsprinzip 04. Das Diskriminierungsverbot 05. Downs These von der Nivellierungstendenz 06. Die Rolle der Verbände 07. Wirtschaftsverfassung und Distribution 08. Egalität nutzenmaximierend? 09. Die paretianische Redistribution
Frage 8: Wirkt Egalität nutzenmaximierend? (1) • Egalität wird im Rahmen der älteren Wohlfahrtstheorie mit Hilfe der Grenznutzenfunktion gerechtfertigt. • Wir gehen von zwei Personen - einem Reichen und einem Armen - aus und unterstellen, dass beide identische Grenz-nutzenfunktionen aufweisen. • Der Reichere werde besteuert und diese Steuereinnahmen würden dem Ärmeren als Transfereinkommen gewährt. • Der Nutzenentgang beim Reicheren ist aufgrund des Geset-zes vom abnehmenden Grenznutzen des Einkommens stets geringer als der Nutzenzuwachs beim Ärmeren. • Da diese Aussage solange gilt, als der eine reicher ist als der andere, wird ein Wohlfahrtsmaximum genau bei Egalität erreicht.
a) identischeBedarfsstrukturen GN Nutzenzuwachs + - E1 E0 E2 E Jede Umverteilung erhöht den Gesamtnutzen bis zur Egalität
Frage 8: Wirkt Egalität nutzenmaximierend? (2) • Die These, dass gerade bei einer vollständigen Einkom-mensgleichheit das Wohlfahrtsmaximum erreicht wird, gilt nur unter der Annahme, dass die betroffenen Individuen alle eine gleiche Nutzenfunktion haben. • Heben wir diese Annahme auf und unterstellen, dass sich die individuellen Grenznutzenfunktionen unterscheiden, liegt das Wohlfahrtsmaximum bei einer mehr oder weniger großen Einkommensdifferenz, • wobei die optimale Einkommensdifferenz um so größer ist, je größer die Unterschiede in den individuellen Bedarfsstruk-turen sind.
b) unterschiedliche Bedarfsstrukturen Bei unterschiedlichen Bedarfsstrukturen auch unterschiedliche Einkommen. GN Je größer die Bedarfsunterschiede, umso größer ist die Einkommens- differenzierung E E10 E1 E20 E2
Frage 8: Wirkt Egalität nutzenmaximierend? (3) • Bei der Realisierung von Umverteilungsmaßnahmen entste-hen zusätzliche Kosten, sodass die den Reichen abverlangten Steuersummen nur zum Teil den Ärmeren zufließen. • Worin bestehen die Kosten einer Umverteilung? • Zusätzliche Kosten entstehen unter anderem deshalb weil: • Ein Beamtenapparat zur Verteilung notwendig ist, • eine Kontrolle des Missbrauchs benötigt wird, • trotzdem missbräuchliche Inanspruchnahme stattfindet; • Antileistungsanreize sowohl bei Begünstigten und Belas-teten entstehen; • kontraproduktive Innovationen auftreten oder • Fehlallokationen bei der Redistribution eintreten.
Einkommensgleichheit und Ressourcenverzehr GN Bürokratiekosten identische Nutzenfunktion + - E1 E2 E Bürokratie kostet einen Teil der Umverteilungsmasse
Einkommensgleichheit und Antileistungsanreize GN identische Nutzenfunktion E2´ E E1 E1´ E2 Antileistungsanreize bei Armen und Reichen reduzieren Wohlfahrt
Frage 8: Wirkt Egalität nutzenmaximierend? (4) • Die Kritik Paretos an diesen Thesen: • Nutzen lassen sich weder kardinal messen, • noch können sie interpersonell verglichen werden. • Von einem kardinalen Maßstab spricht man dann, wenn man angeben kann, um das wievielfache die eine Alter-native einen höheren oder geringeren Nutzen erzielt als eine zweite Alternative. • Es fragt sich, ob das verteilungspolitische Ziel darin bestehen soll, den unteren Einkommensschichten ein möglichst hohes Einkommen zu garantieren und hierbei sogar zuzulassen, dass der Differenzierungsgrad der Einkommen steigt, • oder aber den Differenzierungsgrad der Einkommen mög-lichst zu verringern, auch dann, wenn dadurch das absolute Einkommen auch der unteren Einkommensschichten sogar zurückgeht.