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Dienstbesprechung mit den Straenverkehrsbehrden am 26.11.2009. 2. Verkehrszeichen und -einrichtungen. wurden in folgenden vier Anlagen zur StVO neu geordnet:Anlage 1 Gefahrzeichen (zu 40 StVO) Anlage 2 Vorschriftzeichen (zu 41 StVO) Anlage 3 Richtzeichen (zu 42 StVO) Anlage 4
E N D
1. StVO ab 01.09.2009 Dienstbesprechung am 26.11.2009
Auswirkungen der Novelle
2. Dienstbesprechung mit den Straenverkehrsbehrden am 26.11.2009 2 Verkehrszeichen und -einrichtungen wurden in folgenden vier Anlagen zur StVO neu geordnet:
Anlage 1 Gefahrzeichen (zu 40 StVO)
Anlage 2 Vorschriftzeichen (zu 41 StVO)
Anlage 3 Richtzeichen (zu 42 StVO)
Anlage 4 Verkehrseinrichtungen (zu 43 StVO)
+ Verkehrszeichenkatalog
Neue Ordnung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Zur besseren bersicht wurden die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen jetzt in eine Anlage zur StVO integriert und mit fr den Verkehrsteilnehmer wichtigen ergnzenden Erluterungen dargestellt. Darber hinaus bleibt es bei dem schon bestehenden amtlichen Verkehrszeichenkatalog (Hinweis in 39 bis 43 VwV) und den durch Verkehrsblattverlautbarung bekannt gegebenen amtlichen Verkehrszeichen.
a) Anlagen
Folgende vier Anlagen bestehen nunmehr:
Gefahrzeichen (Anlage 1 zu 40 StVO)
Vorschriftzeichen (Anlage 2 zu 41 StVO)
Richtzeichen (Anlage 3 zu 42 StVO)
Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 zu 43 StVO).
39 StVO (Schnee- und Eisgltte; Steinschlag; Splitt, Schotter; Bewegliche Brcke; Ufer; Viehtrieb; Fugngerberweg und Flugbetrieb)
b) Bei der Anordnung der Zeichen gilt der Grundsatz des 45 Absatz 9 StVO :
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstnde zwingend geboten ist
c) Verkehrszeichenkatalog.
In den Verkehrszeichenkatalog wurden mehrere Verkehrszeichen aus der StVO verschoben: Parken und Reisen; Wandererparkplatz; Fugngerunter- oder -berfhrung; Pannenhilfe; Autobahnhotel; Autobahngasthaus; Autobahnkiosk.
Kennzeichnend fr diese Zeichen ist ihre geringe Prsenz im Straenraum. Ihre Anordnung, wie etwa der Wandererparkplatz als Variante zum Parkplatz, bleibt weiterhin mglich, wenn hierfr ein besonderer Bedarf besteht. Neue Ordnung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
Zur besseren bersicht wurden die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen jetzt in eine Anlage zur StVO integriert und mit fr den Verkehrsteilnehmer wichtigen ergnzenden Erluterungen dargestellt. Darber hinaus bleibt es bei dem schon bestehenden amtlichen Verkehrszeichenkatalog (Hinweis in 39 bis 43 VwV) und den durch Verkehrsblattverlautbarung bekannt gegebenen amtlichen Verkehrszeichen.
a) Anlagen
Folgende vier Anlagen bestehen nunmehr:
Gefahrzeichen (Anlage 1 zu 40 StVO)
Vorschriftzeichen (Anlage 2 zu 41 StVO)
Richtzeichen (Anlage 3 zu 42 StVO)
Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 zu 43 StVO).
39 StVO (Schnee- und Eisgltte; Steinschlag; Splitt, Schotter; Bewegliche Brcke; Ufer; Viehtrieb; Fugngerberweg und Flugbetrieb)
b) Bei der Anordnung der Zeichen gilt der Grundsatz des 45 Absatz 9 StVO :
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstnde zwingend geboten ist
c) Verkehrszeichenkatalog.
In den Verkehrszeichenkatalog wurden mehrere Verkehrszeichen aus der StVO verschoben: Parken und Reisen; Wandererparkplatz; Fugngerunter- oder -berfhrung; Pannenhilfe; Autobahnhotel; Autobahngasthaus; Autobahnkiosk.
Kennzeichnend fr diese Zeichen ist ihre geringe Prsenz im Straenraum. Ihre Anordnung, wie etwa der Wandererparkplatz als Variante zum Parkplatz, bleibt weiterhin mglich, wenn hierfr ein besonderer Bedarf besteht.
3. Dienstbesprechung mit den Straenverkehrsbehrden am 26.11.2009 3 Verkehrszeichen und -einrichtungen entfallen? neu? verschoben? weitere nderungen..