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Genehmigungsverfahren § 10 BImSchG. 1) Einreichung des Antrags durch ASteller. Zuständig: RP Darmstadt Konzentration: sämtliche notwendigen Genehmigungen z.B. auch Bauplanungsrecht, § 35 BauGB Gemeinde nur über § 36 BauGB beteiligt (gemeindliches Einvernehmen)
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1) Einreichung des Antrags durch ASteller • Zuständig: RP Darmstadt • Konzentration: sämtliche notwendigen Genehmigungen z.B. auch Bauplanungsrecht, § 35 BauGB Gemeinde nur über § 36 BauGB beteiligt (gemeindliches Einvernehmen) • Prüfung der Unterlagen durch RP, evtl. Einholung von Sachverständigengutachten
2) Veröffentlichung • Mitteilung über Antrag, Ort und Frist der Auslegung, evtl. schon über Erörterungstermin • Im amtlichen Veröffentlichungsblatt (Staatsanzeiger) • Im Internet (www.rp-darmstadt.hessen.de) • In Tageszeitung
3) Auslegung • Im RP DA, evtl. auch vor Ort im Rathaus • Dauer: 1 Monat • Einsichtnahme - durch jedermann- Überlassung einer Kurzbeschreibung- Recht Notizen, Abschriften, Kopien zu fertigen • Möglichkeit, Einwendungen zu erheben
4) Einwendungen • Jedermann, auch ohne subj. „Einwendungsbefugnis“ • Voraussetzung:- substantiiert- schriftlich- Name und Anschrift des Einwenders- mgl.: Sammeleinwendung (Vertreter zu benennen) • Frist: 1 Monat Auslegung plus 2 Wochen • Folge: Einwender ist Verfahrensbeteiligter
5) Präklusion • Fehlerhafte / unterlassene Einwendung führt zu Präklusion • Formell: keine weitere Verfahrensbeteiligung • Materiell: Einwendungen, die nicht oder nicht substantiiert vorgetragen sind, werden auch im späteren Rechtsbehelfs-/Rechtsmittel-verfahren (Widerspruch, Anfechtungsklage) nicht berücksichtigt! • Daher: Alle denkbaren Einwendungen so substantiiert als möglich vortragen
6) Erörterungstermin • Im Ermessen des RP • Teilnahme freiwillig
7) Denkbare Einwendungen • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen- Schall- Abstand, optische Beeinträchtigung, Schattenwurf • Entgegenstehende öffentliche Belange i.S.d. § 35 BauGB, insb.- schädliche Umwelteinwirkung- unwirtschaftliche Aufwendungen für Infrastruktur- Belange des Naturschutzes (insb. Artenschutz), Landschaftspflege, Bodenschutz, Denkmalpflege- Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts- Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes • Widerspruch zu Zielen der Raumordnung Regionalplan (u.U. auch in Aufstellung befindlich) • Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot • Kaution für Rückbau
8) Verfahrensabschluss • Erteilung der Genehmigung: Zustellung an alle Verfahrensbeteiligten; A: öffentliche Bekanntmachung • Genehmigung wird ebenfalls ausgelegt • Anordnung des Sofortvollzug möglich, § 80 Abs. 4 Nr. 2 VwGO • Rechtsbehelfe / Rechtsmittel- Widerspruchs-/Klagebefugnis notwendig: Möglichkeit der Verletzung in eigenen (drittschützenden) Rechten nur jeder Betroffene im eigenen Namen keine Klagemöglichkeit der Initiative- Widerspruch (Frist 1 Monat)- vorläufiger Rechtsschutz Verwaltungsgericht (Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung)- Anfechtungsklage VG (Frist 1 Monat) • Versagung der Genehmigung: Rechtsschutz für ASteller durch Widerspruch und Verpflichtungsklage beim VG