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Das neue Jugendschutzgesetz seit 1.April 2003

Das neue Jugendschutzgesetz seit 1.April 2003. Jugendschutzgesetz. Jugendschutzgesetz. Alkohol und Tabak :. das Rauchen ist für Kinder und Jugendliche unter 16 verboten Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Alkohol in der Öffentlichkeit weder konsumieren noch kaufen

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Das neue Jugendschutzgesetz seit 1.April 2003

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Presentation Transcript


  1. Das neue Jugendschutzgesetzseit 1.April 2003

  2. Jugendschutzgesetz

  3. Jugendschutzgesetz Alkohol und Tabak: • das Rauchen ist für Kinder und Jugendliche unter 16 verboten • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen Alkohol in der Öffentlichkeit weder konsumieren noch kaufen • unter 16 Jahren ist die Weitergabe von Alkohol und Tabak nicht erlaubt • Jugendliche im Alter von 14-16 Jahren dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (leichte) alkoholische Getränke zu sich nehmen • Erst ab 16 Jahren darf Alkohol gekauft werdenund erst ab 18 Jahren darf Branntwein konsumiert werden

  4. Jugendschutzgesetz Aufenthaltsrecht: • Kinder unter 14 Jahren dürfen sich ohne Begleitung eines Erwachsenen (nur) bis 20.00 Uhr in der Öffentlichkeit aufhalten • Zwischen 2400 abends und 500 früh ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Aufenthalt an öffentlich zugänglichen Orten (Straßen, Bahnhöfe) ohne wichtigen Grund nicht erlaubt • 14 bis 16-jährigen ist der Aufenthalt in Diskos, Tanzveranstaltungen, etc. nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten bis max. 24.00 Uhr gestattet • der Aufenthalt in Nachtbars oder Nachtclubs ist verboten

  5. Jugendschutzgesetz Rechte der 14-16-jährigen: • ab 14 hat man Religionsfreiheit • 14 Jährige haben das Recht bei allen Entscheidungen innerhalb der Familie mitzubestimmen (sofern es sie selbst betrifft) • mit 15 hat man das Recht die Schule zu beenden • ab 15 Jahren dürfen Jugendliche während der Schulferien 8 Stunden täglich arbeiten, aber nur 4 Wochen im Jahr • ab 15 Jahren darf man Mofa fahren • ab 14 Jahren können Jugendliche bedingt bestraft werden, wenn sie wissentlich und willentlich Unrechtes getan haben (Strafmündigkeit)

  6. Jugendschutzgesetz Rechte ab 16 Jahren: • ab 16 darf man Moped fahrenab 16 darf man heiraten ab 16 Jahren darf man bis 24.00 Uhr ausgehen (Kino, Gaststätten,...) (in Begleitung eines „Erziehungsbeauftragten“ auch länger)ab 16 darf man sein Testament machenab 16 muss man einen Personalausweis besitzen • Ab 16 verlieren Jugendliche den strafrechtlichen Schutz gegen sexuellen Missbrauch von Kindern • für Mädchen endet der strafrechtliche Schutz gegen die Verführung weiblicher Personen • für die Jugendvertretung im Betriebsrat erhalten Jugendliche das aktive und passive Wahlrecht • Jugendliche, die mit 16 Jahren ihre Schulausbildung abgeschlossen haben, dürfen das ganze Jahr über 5 Tage in der Woche arbeiten

  7. Schutz der Jugendlichen vor gefährdenden Medien:

  8. Schutz der Jugendlichen vor gefährdenden Medien:

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