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das neue jugendschutzrecht

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    1. Das neue Jugendschutzrecht Aktion Jugendschutz Baden-Wrttemberg / 2003

    3. Rechtliche Grundlagen Struktureller Kinder- und Jugendschutz: SGB VIII, 1,8,79,80 und LKJHG 16,4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz SGB VIII, 14 und LKJHG 16 Restriktiver (ordnungsrechtlicher) Kinder- und Jugendschutz JuSchG, JMStV, Jugendarbeitsschutzgesetz, Auerdem in umfassenderen Regelwerken wie BGB, StGB, WaffG usw. 3

    4. Das neue Jugendschutzrecht Besteht aus dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) Beide sind aufeinander bezogen und am 1.4.2003 in Kraft getreten. 4

    5. Zu bedenken ist ... Die Gesetze zum Kinder- und Jugendschutz richten sich in erster Linie an Erwachsene !! Die Strkung der Erziehungsverantwortung und die Vorbildrolle der Erwachsenen werden in den Vordergrund gerckt. Gewerbetreibende und Veranstalter werden auf ihre Verantwortung zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hingewiesen. 5

    6. Zu bedenken ist auch... Jugendliche sind Grenzgnger/innen. Um Erfahrungen zu gewinnen, mssen Grenzen gelegentlich auch berschritten werden. Nicht alle Probleme sind lsbar oder regelbar. Sich auf den Buchstaben des Gesetzes zurck zu ziehen, reicht nicht aus. Jugendschutzbestimmungen sollten auch ein Medium der Diskussion und Auseinandersetzung mit Jugendlichen sein. 6

    7. Wichtige Begriffe im Jugendschutzgesetz Kinder: unter 14 Jahre Jugendliche: 14 - 18 Jahre Personensorgeberechtigte Erziehungsbeauftragte ffentlichkeit 7

    8. Personensorgeberechtigt sind die Eltern oder in Ausnahmefllen ein vom Familiengericht bestellter Vormund. Die Personensorge umfasst das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen, seinen Aufenthalt und seinen Umgang zu bestimmen. 8 Wer ist personensorgeberechtigt?

    9. Das ist nur in Begleitung von Personensorgeberechtigten mglich: Das Verbot der Abgabe und des Verzehrs von Alkohol (jedoch nicht Branntwein!) in der ffentlichkeit fr Jugendliche zwischen 14 und 16 ist aufgehoben. Kinder ab 6 Jahren knnen auch Kinofilme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind. 9

    10. Erziehungsbeauftragte Erziehungsbeauftragte sind ber 18 Jahre alt und nehmen (zeitweise oder auf Dauer) Erziehungsaufgaben nach Vereinbarung mit den Eltern wahr, z.B. die Begleitung einer Jugendlichen unter 16 Jahren in die Disco. Erziehungsbeauftragte bernehmen die Aufsichtspflicht und mssen auf Verlangen von Veranstaltern ihre Berechtigung darlegen. 10

    11. Passen Sie gut auf mein Kind auf ... ... das knnen Eltern nun generell zu jedem/jeder Volljhrigen sagen ... in den Anmerkungen zum Gesetzentwurf hat der Gesetzgeber als mgliche Erziehungsbeauftragte z.B. ausdrcklich ltere Geschwister genannt ... auch der volljhrige Freund, die volljhrige Freundin knnen erziehungsbeauftragt werden ... wichtig ist die konkrete Beauftragung (nicht ausreichend ist es, wenn zu einer Clique Volljhrige gehren und die Eltern den Discobesuch gemeinsam mit der Clique erlaubt haben) 11

    12. Erziehungsbeauftragt ... sind auch Personen, die Kinder und Jugendliche in Rahmen der Jugendhilfe, bei Freizeiten oder in der Ausbildung betreuen dazu zhlen auch Lehrer/innen. 12

    13. Tipps fr Eltern Erziehungsbeauftragte sollten bekannt und vertrauenswrdig sein. Es sollten klare Vereinbarungen getroffen werden (z.B.: Wie kommt das Kind nach Hause?) Erziehungsbeauftragte sollten altersgeme Freirume gewhren knnen, bei Bedarf aber auch Grenzen setzen (z.B. Alkoholkonsum) 13

    14. Prfungs- und Nachweispflicht (2, Abs. 1) Erziehungsbeauftragte mssen ihre Berechtigung schlssig darlegen knnen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgesehen! Im Zweifelsfall mssen Veranstalter oder Kontrollbehrden die Berechtigung berprfen. Zweifel knnen z.B. aufgrund des Alters oder des Verhaltens der erziehungsbeauftragten Person entstehen. 14

    15. Was tun im Zweifelsfall? Eltern anrufen Berechtigung nachprfen Zugang verweigern Verweis aus den Rumlichkeiten 15

    16. Prfungs- und Nachweispflicht - auch fr Jugendliche (2, Abs. 2) Sind Altersgrenzen zu beachten, mssen Veranstalter in Zweifelsfllen das Alter der Jugendlichen berprfen. Kraft Hausrecht knnen sie bei Nichteinhaltung der Altersgrenzen Jugendliche von einer Veranstaltung ausschlieen. Jugendliche selbst sind verpflichtet, ihr Alter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen (z.B. Personal- oder Schlerausweis) 16

    17. ffentlichkeit Das Jugendschutzgesetz gilt in der ffentlichkeit: In der Gaststtte, im Kino, in der Disco, auf Straen und Pltzen usw. Hufig wird gefragt: Wann ist eine Veranstaltung eigentlich ffentlich, wann ist sie nicht ffentlich? 17

    18. ffentlichkeit Es kommt nicht darauf an, ob ein Raum ffentlich ist oder nicht, entscheidend ist immer die konkrete Veranstaltung. ffentlichkeit bedeutet allgemeine Zugnglichkeit. Bei einer nicht ffentlichen Veranstaltung stehen die Teilnehmer/innen untereinander und mit dem Veranstalter in Beziehung. Im Zweifelsfall: Absicherung durch Teilnehmer/innen-Liste und Einlasskontrolle. 18

    19. Gaststtten ( 4) Unter 16-Jhrigen darf der Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden. Ausnahme: Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren darf der Aufenthalt gestattet werden, wenn sie in der Zeit zwischen 5 und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getrnk einnehmen. (z.B. um Wartezeiten zu berbrcken), wenn sie auf Reisen sind oder wenn sie an einer Veranstaltung eines anerkannten Trgers der Jugendhilfe teilnehmen. ber 16-Jhrige knnen sich bis 24 Uhr in einer Gaststtte aufhalten, danach gilt eine Sperrzeit bis 5 Uhr morgens. 19

    20. Was sind Gaststtten? Gaststtten sind alle ffentlichen Verkaufsstellen, in denen gewerbsmig Getrnke oder Nahrungsmittel zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden. Beispiele: Restaurants, Cafes, Hotels, Imbissstuben, Vereins- und Sportgaststtten, Bierzelte! ..(und andere fr die Dauer einer Veranstaltung ortsfeste Betriebssttten, wenn Getrnke und Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden) Kioske (Fensterverkauf) sind in der Regel keine Gaststtten. 20

    21. Neu im Gaststttenparagraph: 4, Abs.4: Die zustndige Behrde kann Ausnahmen genehmigen. Gibt es damit bereits Erfahrungen ?? 21

    22. Tanzveranstaltungen ( 5) Anwesenheit bei ffentlichen Tanzveranstaltungen darf unter 16-Jhrigen nur in Begleitung (Erziehungsbeauftragte oder Personensorgeberechtigte) gestattet werden. Ab 16 Jahren darf die Anwesenheit bis 24 Uhr gestattet werden. In Begleitung von Erziehungsbeauftragten sind die Zeitgrenzen aufgehoben. Die zustndige Behrde kann Ausnahmen genehmigen. 22

    23. Tanzveranstaltungen Ausnahmen: Veranstaltung eines anerkannten Trgers der Jugendhilfe Veranstaltungen, die der knstlerischen Bettigung oder der Brauchtumspflege dienen. Achtung: Wird z.B. eine Tanzveranstaltung aus Anlass tratidionellen Stadt- oder Dorffestes durchgefhrt, muss erkennbar sein, dass diese dem Brauchtum tatschlich dienlich ist. Weitere Ausnahmen kann die zustndige Behrde genehmigen. Sie kann auch Auflagen erteilen. 23

    24. Spielhallen, Glcksspiele ( 6) Jugendlichen darf die Anwesenheit in Spielhallen generell nicht gestattet werden auch nicht in Begleitung Erwachsener. Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmglichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur im Rahmen von Volksfesten, Jahrmrkten u.. gestattet werden, wenn der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht (10 Euro) 24

    25. Hufig gefragt ... Jugendschutz und Open-Air-Kinos? 11 gilt auch im Freien! Ohne Ausnahmen! Jugendschutz und Pop-/Rock-Konzerte? Wenn getanzt wird, gilt 5, wenn Essen und Getrnke angeboten werden, gilt zudem 4. Wird nicht getanzt, gibts nichts zu essen und zu trinken, ist ggf. 7 zu beachten. ...andere Events ggf. 7 25

    26. Jugendgefhrdende Veranstaltungen ( 7) Geht von einer ffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefhrdung aus, kann die zustndige Behrde anordnen, dass Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestattet werden darf. Die Anordnung kann auch Alters- und Zeitgrenzen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefhrdung gemindert oder ausgeschlossen wird. Beispiele: Open-Air-Konzert: Schallpegelbegrenzung, Busabholdienst Erotik-Messen: Anwesenheitsverbot fr Kinder u. Jugendl. Internet-Cafe: Anordnung umfassender Aufsicht 26

    27. Alkohol Branntwein (Spirituosen) und brannt- weinhaltige Getrnke drfen an Kinder und Jugendliche weder abgegeben werden noch darf der Konsum in der ffentlichkeit erlaubt werden. gilt auch fr alkoholhaltige Mixgetrnke (Alcopops), sofern sie Spirituosen enthalten (Bsp. Rigo: Rum; Smirnoff Ice: Wodka) keine Rolle spielt Volumenkonzentration in %

    28. Andere alkoholische Getrnke (mehr als 0,5 Vol.%, z.B. Wein, Bier, Sekt) drfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Fr Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren ist in Begleitung von Personensorgeberechtigten das Verbot der Abgabe und des Verzehrs von Alkohol in der ffentlichkeit aufgehoben (gilt nicht fr Spirituosen!).

    29. Tipps fr Veranstalter JuSchG einhalten Aufsichtspflicht gewhrleisten ==> eigener Schutz vermehrt attraktive alkoholfreie Getrnke anbieten Bsp. aus anderem Landkreis: 3 Monate alkoholfreie Jugendhuser (Idee? Illusion?) was noch? Apfelsaftgesetz

    30. Apfelsaftgesetz nderung 6 Gaststttengesetz v. 13.12.2001: ... mindestens ein alkoholfreies Getrnk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getrnk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises fr einen Liter der betreffenden Getrnke.

    31. Stuttgarter Zeitung 2.7.03: Ein halber Liter H-Milch fr 2,33 Euro Der Jugendschutzparagraf des Gaststttengesetzes wird von Lokalen sehr kreativ angewandt

    32. Alkoholische Getrnke in Automaten drfen Kindern und Jugendlichen nicht zugnglich sein.

    33. Rauchen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren drfen in der ffentlichkeit nicht rauchen.

    34. neu: Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren drfen keine Zigaretten verkauft werden. Problem Zigarettenautomaten: Erst ab 2007 mssen Zigarettenautomaten so umgerstet sein, dass sie fr unter 16-Jhrige nicht mehr zugnglich sind (Chipkarte).

    35. was noch? 11 Filmveranstaltungen Werbefilme und Werbeprogramme, die fr Tabakwaren oder alkoholische Getrnke werben, drfen nur nach 18 Uhr vorgefhrt werden.

    36. 6, Absatz 5 JMStV Werbung fr alkoholische Getrnke darf sich weder an Kinder oder Jugendliche richten noch durch die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche besonders ansprechen oder diese beim Alkoholgenuss darstellen. Entsprechendes gilt fr die Werbung fr Tabak in Telemedien. 36

    37. Zustndigkeiten im Jugendschutz Das Jugendamt bert und untersttzt die Polizei bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz Minderjhriger. Die (Orts-)Polizei ist zu-stndig fr Manahmen zur berprfung und Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen (z.B. durch Jugendschutzkontrollen) Jugendamt und Polizei sollen partnerschaftlich zusammenarbeiten. 26, 27 LKJHG 37 Fr die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht (also auch fr JuSchG) ist die untere Verwaltungsbehrde zustndig. (Landratsmter, Kreisstdte, Verwaltungsgemeinschaften, sofern sie von der Landesregierung zu unteren Verwaltungsbehrden erklrt wurden.)

    38. Zustndigkeiten im Jugendschutz wer ist zustndig fr Ausnahmeregelungen? Nach der Verordnung des Landesregierung Baden-Wrttemberg ber jugendschutzrechtliche Zustndigkeiten ist die untere Verwaltungsbehrde (in der Regel das Ordnungsamt) fr Ausnahme-regelungen und Anordnungen (in 4,5, 7 JuSchG) zustndig. Achtung: In Baden-Wrttemberg ist bei Entscheidungen ber Ausnahmen und Auflagen auch knftig das Jugendamt als Fachbehrde zu beteiligen. Achtung: Zustndige Behrde nach 8 JuSchG (jugendgefhrdende Orte) ist die Ortspolizeibehrde. 38

    39. Einige wichtige neue Regelungen im Bereich der Medien ... 39

    40. Begriffsbestimmungen (JuSchG 1) Es wird unterschieden zwischen: Trgermedien (...das, was ich mit mir herumtragen kann...) mit Texten, Bildern, Tnen, z.B. Schriften, Filme, Videos, Kassetten, CDs, CD-Roms: Hier gilt das JuSchG Rundfunk (Hrfunk und Fernsehen) und Telemedien (elektronisch verbreitet wie Internet, Intranet u. andere geschlossene Benutzergruppen ...) Hier gilt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (Der ffentlich-rechtliche Rundfunk bleibt jedoch weitgehend unberhrt) 40

    41. Filmveranstaltungen 11 Neu: Info- und Lehrprogramme, sofern vom Anbieter (!) so gekennzeichnet, unterliegen keinen Altersbeschrnkungen (Beispiel: Baumarkt ? Instruktionsprogramme) Parental Guidance: In Begleitung von Personensorgeberechtigten (!) drfen Filme ab 12 J. von Kindern ab 6 Jahren besucht werden Verbot von Alkohol- und Tabakwerbung bis 18 Uhr 41

    42. Achtung! Altersfreigaben sind auch bei nicht-ffentlichen Filmvorfhrungen verbindlich (z.B. im Rahmen von Jugendarbeit, Schule...)! Ausnahme: Wird ein Film im Klassenverband gezeigt, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unterichtsstoff steht und alle Beteiligten einverstanden sind, kann in Ausnahmefllen von der Alterskennzeichnung abgewichen werden. Lehrer/innen sollten Rektor/in informieren und Erlaubnis der Eltern einholen! Diese Ausnahmemglichkeit ist eng auszulegen! 42

    43. Videoverleihautomaten Videos oder DVDs in Automaten zum Verleih anzubieten, ist bis zu einer FSK-Freigabe ab 16 Jahren mglich. Es muss jedoch gesichert sein, dass Kinder und Jugendliche nur die fr ihre Altersgruppe gkennzeichneten Bildtrger entnehmen knnen. Bei Videoverleihautomaten, deren Angebot nicht oder mit keine Jugendfreigabe gekennzeichnete Bildtrger umfasst, muss mittels technischer Vorkehrungen sichergestellt sein, dass ausschlielich volljhrige Personen Zugang haben. (Fr Minderjhrige nicht zugnglicher oder einsehbarer Raum, Videoberwachung, kombinierter Einsatz einer Chipkarte, PIN und biometrischer Sicherung) (vgl. Erlass des Innenministeriums Baden-Wrttemberg vom 28.7.2003, AZ 3-0221.4) 43

    44. Alterskennzeichnung von Computerspielen Auch Computerspiele und Bildschirmspielgerte mssen nun wie Kinofilme und Videofilme mit einer Alterskennzeichnung versehen werden und sind dann fr Kinder und Jugendliche nur entsprechend dieser Alterskennzeichnung freigegeben. !!! Veranstalter mssen dafr sorgen, dass z.B. bei LAN-Parties oder in Internet-Cafes nur Spiele mit der entsprechenden Altersfreigabe gespielt werden. 44

    46. Alte Spiele / bergangsregelungen Alte USK - Kennzeichnungen bis ab 16 werden als Kennzeichnung im Sinne des JuschG bernommen Dies gilt nicht fr Spiele, die von der USK eine Einstufung nicht geeignet unter 18 Jahren erhalten haben Neuprfung: bei jugendgefhrdend erfolgt keine Kennzeichnung, bei jugendbeintrchtigend Kennzeichnung mit keine Jugendfreigabe ltere Spiele ohne USK - Empfehlung gelten als nicht gekennzeichnet mit den entsprechenden Vertriebs- und Abgabebeschrnkungen

    47. Internet-Cafe = Spielhalle? Internetcaf: berwiegender Zweck ist Information und Kommunikation, auch wenn Spiele im Internet abrufbar sind ? nicht mit Spielhalle gleichzusetzen ! Dagegen: lokal installierte Spiele und an den meisten Rechner kein Internetzugang, dazu evtl. Verdunklung, Dekoration etc. ? legt den Vergleich mit einer Spielhalle nahe! 47

    48. Internet-Cafes in der Jugendarbeit Empfehlungen: Konzeption erstellen Regeln vereinbaren pdagogische Begleitung sicher stellen ggf. berwachung sicher stellen Interessante Startseite (z.B. SWR-Kindernetz od. interessante Links fr Jugendliche) 48

    49. Kontrolleinrichtungen zum Jugendmedienschutz und ihre Aufgabenverteilung Kommission fr Jugendmedienschutz (KJM) Als zentrale Aufsichtsstelle auf Lnderebene wurde die KJM mit Sitz in Erfurt gegrndet. Ihr gehren an: 6 Mitglieder aus dem Kreis der Direktoren der Landesmedienanstalten 4 Mitglieder von den fr den Jugendschutz zustndigen obersten Landesbehrden 2 Mitglieder von der fr den Jugendschutz zustndigen obersten Bundesbehrde den Vorsitz fhrt ein Direktor einer Landesmedienanstalt 49

    50. Zustndigkeiten der KJM Die KJM ist zustndig fr die abschlieende Beurteilung von Angeboten nach dem JMStV. Sie ist insbesondere zustndig fr: berwachung der Bestimmungen des JMStV Anerkennung von Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle Festlegung von Sendezeiten und Ausnahmen Genehmigung einer Verschlsselungs- und Vorsperrtechnik Anerkennung von Jugendschutzprogrammen Stellungnahme zu Indizierungsantrgen Entscheidung ber Ordnungswidrigkeiten 50

    51. Bundesprfstelle fr jugendgefhrdende Medien (BPjM) Die BPjM ist verantwortlich fr Indizierung aller herkmmlichen und aller neuen Medien Feststellung jugendgefhrdender Inhalte in Online-Medien Fr Indizierung von Telemedien ist eine Stellungnahme der Kommission fr Jugendmedienschutz (KJM) einzuholen. 51

    52. Wichtige Neuerung bei der BPjM ! BPjM darf auch auf Anregung (bisher auf Antrag) ttig werden. Indizierungs-Anregungen knnen nun auch durch freie Trger erfolgen (Bisher: nur Jugendbehrden) 52

    53. jugendschutz.net Einrichtung der Obersten Landesjugendbehrden organisatorisch an KJM angebunden berprft Angebote der Telemedien Beratung und Schulung bei Telemedien-Anbietern bei festgestellten Versten werden Anbieter darauf hingewiesen ber festgestellte Verste werden Selbstkontrolleinrichtungen und KJM informiert Fr Hinweise auf problematische Internet-Angebote gibt es eine Beschwerde-Hotline: hotline@jugendschutz.net 53

    54. Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter (FSM) Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) Aufgaben: Mitwirkung bei Entwicklung von Jugendschutzprogrammen Pflicht zur Entwicklung und Bereitstellung von technischen und inhaltlichen Kriterien fr Jugendschutzprogramme Einrichtung von Beschwerdestellen (hotline) Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle werden durch die KJM zertifiziert. 54

    55. Jugendschutzbeauftragte Veranstalter / Anbieter von Fernsehen, Telemedien und Suchmaschinen mssen Jugendschutzbeauftragte bestellen ! Neu : nur Firmen unter 50 Mitarbeiter/innen knnen diese Funktion an eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle abtreten. JSBs brauchen Fachkunde, arbeiten weisungsfrei, sind Ansprechpartner fr die Nutzer/innen und beraten Anbieter. 55

    56. Vielen Dank fr Ihre Aufmerksamkeit!

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