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Standardkurs: Der europäische Integrationsprozess

Standardkurs: Der europäische Integrationsprozess. Von Maastricht über Amsterdam nach Nizza. Nov. 1989 Fall der Mauer in Berlin Juli 1989 Inkrafttreten der ersten Stufe der WWU Okt. 1990 Deutsche Wiedervereinigung Febr. 1992 Unterzeichnung des Maastrichter Vertrags

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Standardkurs: Der europäische Integrationsprozess

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Presentation Transcript


  1. Standardkurs: Der europäische Integrationsprozess Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  2. Von Maastricht über Amsterdam nach Nizza • Nov. 1989 Fall der Mauer in Berlin • Juli 1989 Inkrafttreten der ersten Stufe der WWU • Okt. 1990 Deutsche Wiedervereinigung • Febr. 1992 Unterzeichnung des Maastrichter Vertrags • Juni 1993 Kopenhagener Kriterien für Erweiterung • Jan. 1994 Zweite Stufe WWU • Jan. 1995 Beitritt Schwedens, Finnlands, Österreichs Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  3. Entwicklung der EU • Okt. 1997 Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam • Jan. 1999 Inkrafttreten der dritten Stufe der WWU • März 1999 Beschluss der Europäischen Rats • Zur Agenda 2000 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  4. Entwicklung der EU • März 2000 EU-Rat beschließt Lissabon- Strategie • Febr.2001 Unterzeichnung des Vertrags von Nizza • Jan. 2002 Einführung des EURO als Bargeld • Febr. 2002 Erste Sitzung des Konvents zur Zukunft der EU • Febr. 2003 Inkrafttreten des Vertrags von Nizza • Juli 2003 Entwurf eines „Vertrages über eine Verfassung für Europa“ durch den Konvent • Mai 2004 Osterweiterung (10 Staaten) Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  5. Der Vertrag von Maastricht (1993) Europäische Union Europäische Gemeinschaft Binnenmarkt Zollunion WWU GAP Gemeinsame Außen- und Sicherheits- politik Zusammen- Arbeit in der Innen- und Rechtspolitik supranational intergouvernemental Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  6. Der Amsterdamer Vertrag (1999) • EG • Stabilitäts- und Wachstumspakt • Ausbau und Straffung des Mitentscheidungsverfahrens • Ausweitung Mehrheitsverfahren im Rat (nun 104 Fälle) • Beschäftigungspolitik als neues Kapitel • Schaffung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit • Zuständigkeitsverlagerung der Asyl- und Einwanderungspolitik von dritter in erste Säule • GASP • Hoher Beauftragter in der GASP eingeführt • Strategie- und Frühwarnungseinheit, • ZJIP • Einstimmigkeit als Entscheidungs-Modus bleibt bestehen • Polizeilich und justitielle Zusammenarbeit bleibt bestehen - Problem: Vertagung wichtiger institutioneller Fragen Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  7. Vertrag von Nizza • Politische Deklaration zur Charta der Grundrechte • Neues Regelwerk zur qualifizierten Mehrheit im Rat: drei Schwellen • Ausweitung der Anwendungsfälle für qualifiziertes Mehrheitsverfahren und Mitentscheidungsverfahren • Überarbeitung des Verfahrens der „verstärkten Zusammenarbeit“ • Erklärung zur Zukunft der Union Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  8. Der Vertrag von Nizza (2003) • Institutionelle Reformen angesichts der kommenden Erweiterung: • Kommission : ab 2005 ein Kommissar pro Land, ab 27 Mitglieder- Rotationssystem • Neugewichtung der Stimmen im Rat • QMV ausgedehnt (dreifache Mehrheit erforderlich) • Mechanismus der verstärkten Zusammenarbeit erleichtert. • Left-overs: • Mitgliederzahl des EP, des AdR und des Wirtschafts- und Sozialausschuss noch festzulegen Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  9. Stimmverteilung im Rat der EU-25 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  10. Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  11. Die Zukunftsdebatte wird in Nizza offiziell auf die EU-Agenda gesetzt: “...the Conference calls for a deeper and wider debate about the future development of the Union“ (Zukunftserklärung von Nizza) Kernpunkte der Diskussion Rolle der nationalen Parlamente Kompetenzabgrenzung EU – Mitgliedstaaten Status der Charta der Grundrechte Vereinfachung der Verträge Der Post-Nizza Prozess Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  12. Die europäische Zukunftsdebatte • Ausgelöst im Kontext der anstehenden Osterweiterung, welche die Frage nach der Finalität des Integrationsprozesses aufwirft. • Finalitätsfrage = Gretchenfrage der europäischen Integration, weil die Beziehung zwischen Europa und dem Nationalstaat geklärt werden muss und dadurch die verschiedenen Traditionen und Auffassungen von Souveränität in den Vordergrund treten. • Führt zur Frage nach einer europäischen Verfassung. Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  13. Der Post-Nizza Prozess im Überblick Europäische Verfassung Finalitätsdebatte • Konvent • RK Dokumente Zukunftserklärung Von Nizza Erklärung von Laeken 15.12.2001 Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  14. VOM KONVENT ZUR VERFASSUNG DEZEMBER DEZEMBER 2002 2003 2004 2000 2001 KONVENT Verfassungsentwurf Arbeitsgrundlage für die RK ERKLÄRUNG VON NIZZA ERKLÄRUNG VON LAEKEN RK FORUM Nationale Debatten Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke Europäische Kommission

  15. Die Erklärung von Laeken (15.12.01) = Startschuss für die nächste RK. Diese soll von einem Konvent, in umfassender und transparenter Weise vorbereitet werden. • 62 Reformfragen, die von Konvent zu beantworten sind. Die Fragen fassen sowohl intergouvernementale als auch föderalistische Reformperspektiven zusammen  großer Spielraum für den Konvent • Reformentwurf des Konvents kann als • Geschlossener Entwurf oder • Mehreren Optionen den Repräsentanten der Mitgliedstaaten als Vorlage für die RK vorgelegt werden. Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  16. Die Erklärung von Laeken (15.12.01) Zielprobleme, vom Konvent zu lösen Demokratie Legitimation Effizienz Transparenz Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  17. Der Konvent • Aufgabe: „die wesentlichen Fragen zu prüfen, welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene mögliche Antworten zu bemühen.“ (Erklärung von Laeken) • Vorsitz: Ex-Präsident Valéry Giscard d‘Estaing • Stellv.: Giuliano Amato & J. L. Dehaene • Eröffnung: 28.02.02 / Abschluss: 9.-10.07.03 • 20.06.03 Vorlage des Entwurfes eines Vertrages über eine europäische Verfassung dem Europäischen Rat in Thessaloniki Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  18. Von der RK zur Verfassung • Eröffnung der RK am 4.10.03 in Rom • Streitpunkte: • Zusammensetzung der Kommission • Doppelte Mehrheit • Ratspräsidentschaft/ Ratsformationen • Gottesbezug • Trotz intensiver Verhandlungen und Treffen auf höchster Ebene (Brüssel16/17.12, Neapel 28/29.11) und verschiedener italienischer Entwürfe bleiben die Fronten verhärtet  Abschließendes Treffen in Brüssel am 12/13.12 endet ohne eine Einigung Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  19. Von der RK zur Verfassung... • Unter der irischen Ratspräsidentschaft neuer Ansatz: informelle Treffen (bilaterale Kontakte auf höchster Ebene zwischen der Präsidentschaft und den Delegationen der Mitgliedstaaten)  Annäherung und Wiederaufnahme der Verhandlungen ab März 2004 • Verbleibende Probleme: die Größe und Zusammensetzung der Kommission, die Doppelte Mehrheit und ihr Anwendungsbereich • Beim Europäischen Rat am 17/18.06 in Brüssel wird die endgültige Einigung über den Verfassungstext erreicht. Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  20. Von der RK zur Verfassung... • Unter der irischen Ratspräsidentschaft neuer Ansatz: informelle Treffen (bilaterale Kontakte auf höchster Ebene zwischen der Präsidentschaft und den Delegationen der Mitgliedstaaten)  Annäherung und Wiederaufnahme der Verhandlungen ab März 2004 • Verbleibende Probleme: die Größe und Zusammensetzung der Kommission, die Doppelte Mehrheit und ihr Anwendungsbereich • Beim Europäischen Rat am 17/18.06 in Brüssel wird die endgültige Einigung über den Verfassungstext erreicht. Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  21. Die Europäische Verfassung • Unterschrieben am 29.10.2004 in Rom • Neue Bestimmungen: • EU erhält Völkerrechtspersönlichkeit • Säulenstruktur wird aufgehoben • EZB und Europäischer Rat werden EU-Organe • Europäischer Ratwird von einem hauptamtlichen Präsidenten geleitet. Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  22. Die Europäische Verfassung... • Rat: Rat Allgemeine Angelegenheiten + Rat Auswärtige Angelegenheiten festgeschrieben • weitere Ratsformationen vom EURat festgelegt. Der Vorsitz wird durch eine Gruppe von 3 Mitgliedstaaten für 18 Monate wahrgenommen. • Der EU-Außenminister leitet den Rat Auswärtige Angelegenheiten und ist Vizepräsident der Kommission. Im Falle eines Misstrauensvotums gegen die K. bleibt er in Erwartung einer neuen Kommission Mitglied des Rates. Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  23. Europäischer Präsident und Europäischer Außenminister • Präsident des EU-Rates • gewählt für 2,5 Jahre, einmalige Wiederwahl möglich • Vorsitz u. Vorbereitung des Rates • Außenvertretung in Außen- u.Sicherheitspolitik • Europäischer Außenminister • Leitung der GASP • Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheiten, • Vorschlagsrecht für GASP Wahl Vorsitz, Vorbereitung Wahl Vizepräsident Europäischer Rat Kommission Teilnahme Zustimmung des Präsidenten zur Wahl Europäisches Parlament Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  24. Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  25. Die Europäische Verfassung... • Entscheidungen mit Doppelter Mehrheit (55% der Mitgliedstaaten, mind. 65% der Bevölkerung) • Sperrminorität von mind. 4 Staaten • Ioannina-Formel • Kommission: • 1 Kommissar pro Land bis 2014, danach werden 2/3 der Mitgliedstaaten vertreten. • Europäisches Parlament: • als Gesetzgeber dem Rat gleichgestellt, d.h. dass das Mitentscheidungsverfahren zum „ordentlichen Gesetzgebungsverfahren“ wird • 750 Mitglieder ab 2009 (mind. 6/ max. 96)Vorläufiges Scheitern der Verfassung? • Niederländisches Referendum am 1.6.2005 • 61,6% Nein - Stimmen bei 60,7% Wahlbeteiligung • Gründe in den Niederlanden • Souveränitätsverlust • Integrations- und Erweiterungsgeschwindigkeit • Höhe des nationalen EU-Finanzbeitrags • Mangelnde EU-Transparenz • Mangelnde Partizipationsmöglichkeiten Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  26. Vorteile der Verfassung • EIN EINZIGER TEXT • DIE EUROPÄISCHE UNION ERHÄLT RECHTSPERSÖNLICHKEIT • ALLGEMEINE ANWENDUNG DES GESETZGEBUNGSVERFAHRENS • GERINGERE ANZAHL VON INSTRUMENTEN • BESSERE ABGRENZUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  27. Vorläufiges Scheitern der Verfassung? • Französisches Referendum 29.05.05 • 54,9% Non (Beteiligung 69,7%) • Unzufriedenheit mit der wirtschaftlichen und sozialen Situation • Ablehnung der amtierenden Regierung • Kluft zwischen Bevölkerung und „politischer Klasse“ • Gegensatz zwischen ungezügeltem Neoliberalismus und spezifisch frz. verstandenem Sozialstaatsmodell - mehr Markt oder mehr Staat? Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

  28. Vorläufiges Scheitern der Verfassung? • Niederländisches Referendum am 1.6.2005 • 61,6% Nein - Stimmen bei 60,7% Wahlbeteiligung • Gründe in den Niederlanden • Souveränitätsverlust • Integrations- und Erweiterungsgeschwindigkeit • Höhe des nationalen EU-Finanzbeitrags • Mangelnde EU-Transparenz • Mangelnde Partizipationsmöglichkeiten • Da auch die Erfolgsaussichten der anderen Referenden, vor allem in Polen und Großbritannien, sehr negativ bewertet wurden, kam es in der Folge zu einer langen Atem- und Denkpause in der Frage der institutionellen Weiterentwicklung! Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. W. Woyke

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