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Prof. Dr. Matthias Horst Hauptgeschäftsführer

XVI. Jahreshauptversammlung des BLC am 13. / 14. Oktober 2006 in Erlangen Risikoorientierung im Verbraucherschutz – ein Risiko für Verbraucher ? Kernforderungen der Lebensmittelwirt-schaft an die Lebensmittelüberwachung. Prof. Dr. Matthias Horst Hauptgeschäftsführer

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  1. XVI. Jahreshauptversammlung des BLC am 13. / 14. Oktober 2006 in ErlangenRisikoorientierung im Verbraucherschutz – ein Risiko für Verbraucher ?Kernforderungen der Lebensmittelwirt-schaft an die Lebensmittelüberwachung Prof. Dr. Matthias Horst Hauptgeschäftsführer Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. Berlin

  2. Ausgangssituation • Zunehmende Klagen über Organisation, Durchführung und Effizienz der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland (Öffentlichkeit / Medien; Bund; Länder; EU – Kommission; Lebensmittelwirtschaft) • Anlass: „Gammelfleischskandal“ 2006 • Politische Folgen:- 10 Punkte – Sofortprogramm von Bundesminister Seehofer vom November 2005- 13 Punkte – Plan der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 07. September 2006- Vorschläge des BMELV zur Reform der Lebensmittelüberwachung in Deutschland vom 10. Oktober 2006 • Verordnung (EG) Nr. 882/2004 bildet Brücke für Reformansätze

  3. Hauptkritikpunkte in der öffentlichen Diskussion • Mangelnde Effizienz • Unzureichende personelle, finanzielle / sächliche Ausstattung • Unzureichende Frequenz der Betriebskontrollen • Unzureichende Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen • Unterschiedliche Überwachungsstandards in den Bundesländern • Fehlende Koordinierung der Bundesländer untereinander und zwischen Bund und Ländern bei Krisensituationen und bei der Auslegung und Anwendung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften • Unzureichender behördlicher Informationsfluss bei länderübergreifenden Sachverhalten • Kein ausreichender Schutz vor „Verfilzungen“

  4. Ansatz der Lebensmittelwirtschaft • KeinePauschalkritik aber: Diskussion von Mängeln und Verbesserungsvorschlägen aus der Praxis • Lebensmittelwirtschaft hat ein ureigenes Interesse an einer gut funktionierenden, effizienten und anerkannten staatlichen Lebensmittelüberwachung. • Lebensmittelüberwachung ist und bleibt Aufgabe der Bundesländer; aber: Länder stehen bei übergreifenden Sachverhalten in der Verantwortung zur Kooperation untereinander und mit dem Bund • BLL hat eine interne Meinungsbildung in der Lebensmittel-wirtschaft angestoßen; die Ergebnisse werden mit der Über-wachung, den Bundesländern, dem Bund diskutiert, um zu sachgerechten und gemeinsam getragenen Ergebnissen zu kommen!

  5. Kritikpunkte der Wirtschaft Beispiele: • Doppelbegehungen der Betriebe durch Lebensmittelkontrolleure und Veterinäre • keine Information über Untersuchungsziele bei Probenahme • Mehrfach-Kontrollen und –Beanstandungen ein und desselben Produkts in unterschiedlichen Bundesländern • fehlende Abstimmung in der Auslegung und Anwendung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften innerhalb der Bundesländer und länderübergreifend • geringer werdende Sachkenntnis in der Warenkunde und in der lebensmittelrechtlichen Beurteilung • Fehlen einer länderübergreifenden Koordination in Krisensituationen, insbesondere hinsichtlich der Krisenkommunikation

  6. Verbesserungspotentiale aus Sicht des BLL • Verbesserung der internen Überwachungsorganisation- Konsequente und zeitnahe Einführung von Qualitätsmanage- mentsystemen auf Landes- und Bundesebene - Unabhängige (länderübergreifende) Auditierung • Verbesserung der Effizienz und Konsistenz der Überwachung - Übernahme bundeseinheitlicher Überwachungsstandards im Rahmen der AVV – Rahmenüberwachung (müssen konstruktiv und zügig vorangetrieben werden) - streng risiko- und schwachstellenorientierte Ausrichtung der Betriebsinspektionen auf allen Stufen der Lebensmittel-Kette - Einführung von effizienzsteigernden Maßnahmen bei den Kontrollen vor Ort - „Einstellen“ auf „moderne“ Warenströme

  7. Verbesserungspotentiale aus Sicht des BLL • Verbesserung der Personalqualifizierung- verstärkte Fortbildung in Lebensmittelrecht und Warenkunde (Hilfestellung des BLL?)- keine Sparpolitik zu Lasten des Überwachungspersonals • Verbesserung der behördeninternen Kommunikation und bundesweiten Koordination- Stärkerer Informationsaustausch zwischen den Bundes- ländern untereinander bzw. zwischen Bundesländern und Bund über FIS-VL oder andere Kommunikationssysteme- Koordination bei länderübergreifenden Sachverhalten durch den Bund (BVL) – „Sinnvolles, konstruktives Miteinander“ statt „isolierte, publikumswirksame Profilierung“- Verbesserung des Informationsaustauschs mit den Strafverfolgungsbehörden

  8. Weitere Diskussionspunkte • Privatisierung der Lebensmittelüberwachung- allenfalls von unterstützenden Tätigkeiten (Analysen) - keinesfalls von hoheitlichen Aufgaben - aufwändiges Auswertungs- und Aufsichtssytem - Interessenkollision? - wenn, dann nur bundeseinheitlich • keine Gebührenerhebung für „normale Überwachungstätigkeit“

  9. Weitere Diskussionspunkte • nationales Frühwarnsystem?Ausnahme vom VIG • EU-Meldepflicht für Angebot unsicherer Lebensmittel • keine Strafverschärfung dafür Erhöhung des Verfolgungsdruckes • Schwerpunktermittlungsbehörden • Schwerpunktgerichte • Leitlinien zum Verbraucherinformationsgesetz

  10. Forderungen des BLL • Sachorientierte – „sine ira et studio“ - Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und ihre zügige Umsetzung • Beteiligung der Lebensmittelwirtschaft Angesichts des EU-Binnenmarkts und der zunehmenden globalen Handelsströme können wir uns ein Kompetenzgerangel nicht mehr leisten!

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