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Arbeitsrecht im Betrieb 14. Rechte und Rechtsträger. www.ingendahl-rust.de. Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014. Arbeitsrecht im Betrieb 14. Rechtsträger Natürliche Personen BGB Volljährigkeit § 17 Vertretung § 164 Handelsgesellschaften: Handelsregister A
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Arbeitsrecht im Betrieb 14 Rechte und Rechtsträger www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Rechtsträger • Natürliche Personen BGB • Volljährigkeit § 17 • Vertretung § 164 • Handelsgesellschaften: Handelsregister A • Offene Handelsgesellschaft OHG § 131 HGB • Kommanditgesellschaft KG § 161 HGB auch als GmbH & Co. KG • Juristische Personen: Handelsregister B • Eingetragener Verein e.V. • Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH • Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt UG • Aktiengesellschaft AG www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Rechtsbeziehungen Privater • Subjekte: Inhaber von Rechten • Personen: Natürliche und juristische • Personengesellschaften: GbR, OHG, KG • Kapitalgesellschaften: GmbH, UG, AG Arbeitgeber: Maßgeblich für Kündigungserklärung & -schutzklage, Entschädigungsanspruch § 15 II AGG • Objekte: Gegenstand von Rechten • Absolute Rechte: Schutz gegen jedermann • Eigentum, Besitz, Urheberrechte, allg. Persönlichkeitsrecht • Relative Rechte: Ansprüche • Verträge: Begründen Ansprüche • Vertragsfreiheit • Verträge mit standardisierten Regelungen • Durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 311 Relative Rechte = Ansprüche: Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen - wird grds. durch Vertrag begründet - unterliegt der Verjährung § 823 Absolute Rechte: Schutz gegen alle: - Körper und Gesundheit - Freiheit - Eigentum, Immobilien: Grundbuch - Immaterielle Rechte, z. B. Urheberrechte, Patent, eigenes Bild www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 AN- Pflicht zu Überstunden? • Grds. nur bei vertraglicher Grundlage in • Arbeitsvertrag, ggf. konkludent o. betriebliche Übung • Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung • Im Arbeitsvertrag bei Vollzeitbeschäftigung ist • nur die betriebsübliche Arbeitszeitvereinbart: Anordnung mit angemessener Ankündigungsfrist 1 Tag bis 1 Woche • Dauer + Lage der Arbeitszeit konkret vereinbart: AN muss nur in Not- und außergewöhnlichenFällen Überstunden leisten, vertragliche Nebenpflicht §§ 241 Abs. 2, 242 BGB, § 14 Abs. 1 ArbZG, wenn • Gefahren für den Betrieb oder erheblichen betrieblichen Interessen drohen, • die für den Arbeitgeber nicht vorhersehbar waren und • dem Arbeitnehmer zumutbar sind www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 8 Personalakten, § 32 BDSG • Inhalt: Informationen, die • Arbeitgeber rechtmäßig erworben hat + für die ein sach-lichesInteresse besteht BAG, Urt. v. 13.04.1988 -5 AZR 537/86 • Nach Ermessen AG: Bewerbungsunterlagen, Zeugnisse, Ergebnisse in Auswahlverfahren, Arbeitsvertrag, Beurteil-ungen, Beförderungen, Schulungen, Abmahnungen, Lohnpfändungen, Krankenversicherung, Krankmeldungen • Strenge Vertraulichkeit: Arbeitgeber hat • Personalakten sorgfältig zu verwahren + zu verschließen: Sicherung gegen Unbefugte, insbes. Betriebsfremde • Krankheitsdaten, insbes. ärztliche Auskünfte, sofern zulässig erlangt, sind getrennt zu archivieren + besonders zu sichern • Einsichtausschließlich an: • Mitarbeiter der Personalabteilung • Vorgesetzten der Beschäftigten • Beschäftigen selbst, ggf. mit Betriebsrat, § 83 BetrVG www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2012
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Rechtsträger: Ende • Natürliche Personen • Betreuung: Vermögensverwalter • Tod: Erbrecht: Gesamtrechtsnachfolge • Insolvenz: Liquidation+Verteilung an Gläubiger, Restschuldbefreiung Gemeinschuldner • Handelsgesellschaften OHG + KG • Beendigung und Liquidation • Insolvenz • Juristische Personen: • Beendigung und Liquidation • Insolvenz www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Rechnungslegung - Jahresabschluss • Bestandteile: • Bilanz • Gewinn- und Verlustrechnung • Anhang • Lagebericht • Veröffentlichungspflicht AG, GmbH &Co, § 325 HGB: • Bis Ende des Folgejahres • Im Unternehmerregister = Internet • Verkürzte Fassung • Bedeutung für : • Handelsrechtliche Gewinnermittlung / -verteilung • Steuererklärungen • Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung www.Unternehmerregister.de www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2012
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Jahresabschluss: Bilanz ______________________________________________________________________________________________________________________ Aktiva Passiva Vermögens- Eigenkapital gegenstände Verbindlichkeiten Rückstellungen Unterkapital - Pensionen www.unternehmerregister. de www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Insolvenz: • Insolvenzgründe • Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO • Überschuldung § 19 InsO • Insolvenzantragspflicht, § 64 GmbHG: • Geschäftsführer • unverzüglich, spätestens nach 3 Wochen • Ablauf: • Insolvenzantrag: Fremd- oder Eigenantrag • Vorläufige Insolvenz + -verwalter • Insolvenz-Eröffnung: Vermögensabwicklung und Gläubigerbefriedigung mit Quoten • Beendigung: Löschung im Handelsregister www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Insolvenz des Arbeitgebers • Arbeitnehmerforderungen: • Masseverbindlichkeit: Vorabbefriedigung, §§ 53, 55 InsO • Insolvenzforderung: Tabelle = Quote, § 38 InsO • Sonderkündigung Insolvenzverwalter, § 113: • Frist: 3 Monate, sofern nicht kürzer • Schadensersatzpflicht, S. 3 • Bei Lohnausfall: Arbeitnehmer erhält in den letzten 3 Monate Insolvenzgeld, § 183 SGB III www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Insolvenz des Arbeitgebers: • Arbeitsverhältnis: besteht fort Kündigungsfrist für Insolvenzverwalter: 3 Monate, § 113 InsO • Bei Lohnausfall: Arbeitnehmer erhält für die letzten 3 Monate Insolvenzgeld, § 183 SGB III • Arbeitgeber ist juristische Person: • Nach Abwicklung des Vermögens • Beendigung durch Löschung im Handelsregister www.ingendahl-rust.de 3echt und Arbeitsrecht, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Lohnpfändung gegen AN: • Gläubiger des Arbeitnehmers: • Anspruch gegen AN einklagen o. Mahnbescheid • Vollstreckung aus Urteil: Lohnpfändung • Drittschuldner: Arbeitgeber • Pfändungsschutz: • Absolut unpfändbare Bezüge, § 850 a ZPO • Pfändungsgrenzen Arbeitseinkommen, 850 c ZPO • Verschleiertes Arbeitseinkommen, § 850 h ZPO • Mehrere Pfändungen /Abtretung: Prioritätsprinzip • Arbeitgeber hat eigene Forderung gegen AN: • Aufrechnung , §§ 387, 389 BGB wenn • Gegenseitigkeit bei Zustellung der Lohnpfändung www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Arbeitnehmer: Privat-Insolvenz • Vollstreckungsschutz • Gehaltsabtretung, pfändbarer Anteil: für 6 Jahre Wohlverhaltensfrist • Auch verschleiertes Arbeitseinkommen, § 850 h ZPO • Abschluss: Restschuldbefreiung • Beschluss des Insolvenzgerichts • Löschung im Schuldnerregister des Amtsgerichtes bei Schufa fraglich? • Änderungskündigung zur Arbeitszeitverkürzung & Annahme durch AN: Wirksam trotz § 81 InsO BAG 20.06.2013 – 6 AZR 789/11 www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Arbeitsrechtliche Compliance: • Fortwährende Anwendung aller einschlägigen Rechtsnormen • Organisationspflichten: • § 30 OWiG Begehung durch juristische Person • § 130 OWiG Aufsicht hätte Verstoß verhindert • Strafrecht: • § 266 a StGB Abführung AN- Anteile Sozialversicherungsbeiträge • § 299 StGB Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr • § 20 StVG Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, auch fahrlässig www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014
Arbeitsrecht im Betrieb 14 Arbeitsrechtliche Compliance: Schwerpunkte von Verstößen • Arbeitszeitgesetz: Pausen & Ruhezeiten • Teilzeitbeschäftigte: Gleichbehandlung • Allg. Gleichbehandlungsgesetz: Diskriminierung • Arbeitnehmerüberlassung: Scheinbarer Dienst- oder Werkvertrag • Arbeitsplatzsicherheit: VDE • Unfallverhütungsvorschriften: Berufsgenossenschaft • Insolvenz- Sicherung: Arbeitszeitkonten Betriebsrenten • Einkaufsabteilung Vorteilsannahme www.ingendahl-rust.de Arbeitsrecht im Betrieb, Sommersemester 2014