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Hochschulkurs Umstellung auf Bachelor- und Masterprogramme 17. und 18. Januar 2005

Hochschulkurs Umstellung auf Bachelor- und Masterprogramme 17. und 18. Januar 2005 Welche Aufgaben sind bei einer Umstellung einer Hochschule auf BMS zu bewältigen Ludwig Voegelin Hochschulentwicklung Consult GmbH. Voraussetzungen.

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Hochschulkurs Umstellung auf Bachelor- und Masterprogramme 17. und 18. Januar 2005

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  1. Hochschulkurs Umstellung auf Bachelor- und Masterprogramme 17. und 18. Januar 2005 Welche Aufgaben sind bei einer Umstellung einer Hochschule auf BMS zu bewältigen Ludwig Voegelin Hochschulentwicklung Consult GmbH

  2. Voraussetzungen Bei einem Prozess der Umstellung auf gestufte Studiengänge einer gesamten Hochschule sollte gegeben sein: • Eine dazu entschlossene Hochschulleitung • Die Abstimmung mit der Landesgesetzgebung • Ggf. eine Verankerung des Vorhabens in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium • Ein entsprechender Beschluss des Senats • Ggf. die Abstimmung mit dem Hochschulrat

  3. Verfahren Keine hochschulweite Umstellung auf BMS verläuft konfliktfrei. Deshalb Zentrale Rahmenvorgaben – deren Überprüfung und Relativierung durch die Fächer/Fachbereiche/Fakultäten (‚Gegenstromverfahren‘) Einrichtung von die Fächergruppen repräsentierenden, aber entscheidungsfähigen Arbeitsgruppen Transparenz des Verfahrens Mitwirkungsmöglichkeiten für alle (Foren, öffentliche Diskussions-veranstaltungen u.v.a.)

  4. Einheitliche Lösungen Einheitliche Regelungen für die gesamte Hochschule sollten insbesondere getroffen werden für: • Die Gesamtdauer der Bachelor- und der Masterprogramme, • Den Zulassungstermin (ein- oder zweimal pro Jahr), • Grundsätze über die Größe der Module (ggf. Spannbreiten; Austauschbarkeit), • Grundsätze für die curriculare Grundstruktur (Ein- oder mehrfach Bachelor-Studiengänge; Umfang des Studiums von Schlüsselqualifikationen, Internationalisierung, Kriterien für die Einrichtung von Masterstudiengängen), • Rahmenbestimmungen für das Prüfungsgeschehen.

  5. Studiendauer Für konsekutive Studienangebote sollten die gemäß KMK maximal 10 Semester in der Hochschule einheitlich aufgeteilt werden (6 + 4; 7 + 3) Dies schließt andere Lösungen bei Master-Programmen (nicht konsekutiv; weiterbildend) nicht aus. Das Studienjahr sollte der Orientierungsmaßstab sein (europäischer Vergleich)

  6. Größe der Module Eine einheitliche Modulgröße (gemessen in CP) erleichtert den Austausch von Modulen zwischen den Studienprogrammen und fördert interdisziplinäres Studium. Sie steht nur dann im Widerspruch zu fachgruppenspezifischen Traditionen, wenn von der bisherigen curricularen Struktur der Fächer ausgegangen wird. Wenn keine einheitliche Größe sinnvoll oder durchsetzbar ist, sollte auf eine einheitliche Mindestgröße und deren jeweils Vielfaches hingewirkt werden (z.B. 3, 6 oder 9 CP)

  7. Curriculare Grundstruktur Zentrale Entscheidungen sollten getroffen werden für: • Die fachliche Grundstruktur des Bachelor-Studiums (Ein-Fach-Bachelor, Major und Minor Fach, zwei gleichberechtigte Fächer) • Den Umfang und die Organisation des Studiums von Schlüsselqualifikationen (Zentrale Angebote, Zentrale und in die fachlichen Module integrierte Angebote, Umfang in CP) • Die Möglichkeiten zur Internationalisierung der Studienangebote (Fremdsprachenerwerb, fremdsprachliche Lehrveranstaltungen, Auslandssemester) • Die Kriterien für die Einrichtung von Masterstudiengängen (Profilbildung)

  8. Rahmenprüfungsordnung Rahmenprüfungsordnungen können die fachspezifischen Regelungen entlasten. Sie entlasten auch die Verwaltung eines studienbegleitenden Prüfungssystems. Sie können zur Reduzierung des Selbstverwaltungsaufwandes genutzt werden (Prüfungsausschüsse).

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