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Wege der Umsetzung des Salzburger Landesentwicklungsprogramms. Gliederung:. 1. Das bestehende LEP 1994 2. Beispiele der Umsetzung - z.B. Rückwidmung 3. Auftrag zur Fortschreibung und wesentliche inhaltliche Änderungen
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Wege der Umsetzung des Salzburger Landesentwicklungsprogramms Gliederung: 1. Das bestehende LEP 1994 2. Beispiele der Umsetzung - z.B. Rückwidmung 3. Auftrag zur Fortschreibung und wesentliche inhaltliche Änderungen 4. Beispiele für die neue Struktur bei den Zielen und Maßnahmen
LANDESPLANUNG ROG 1998 §§6 - 8, §§ 10 - 11 Planungsträger Land Landesentwicklungsprogramm REGIONALPLANUNG Sachprogramme(z.B. Golfanlagen) ROG 1998 § 6, §§ 9 - 11 Planungsträger Regionalverband zusammen mit dem Land Regionalprogramme Die 3 Ebenen und Träger der Raumplanung in Salzburg ÖRTLICHE RAUMPLANUNG ROG 1998 § 12 ff. Planungsträger Gemeinde Räumliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Grundstufe Bebauungsplan Aufbaustufe
§ 7 Salzburger Raumordnungsgesetz 1998 Das Landesentwicklungsprogramm hat die Grundsätze und Leitlinien der Landesplanung festzulegen. Dabei sind insbesondere die zentralen Orte und die Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen zu bestimmen, grundlegende Aussagen über die Siedlungsstrukturen und -dichten zu treffen und das Land in Planungsregionen zu gliedern.
1. Grundsätze und Leitlinien der Landesentwicklung 2. Landesstruktur * Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur * Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen * Zentralörtliche Struktur - Planungsziele 3. Abgrenzung der Regionalverbände 4. Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung der Landesstruktur 5. Grundsätzliche Ziele und Maßnahmen zu Fachbereichen (Empfehlungen) LEP 1994 - Aufbau und Inhalte
Ballungskerngemeinde Ballungsrandgemeinde Verdichtungsgemeinde Touristisch geprägte Gemeinde Ländlich strukturierte Gemeinde Grenze Zentralraum - Ländlicher Raum LEP 1994 Landesstruktur Zentralraum Ländlicher Raum
Legende: Bürmoos Mattsee Straßwalchen Stufe A Oberndorf Neumarkt Seekirchen Stufe B Thalgau Hof Stufe C Salzburg St.Gilgen Stufe D Hallein Kuchl Funktionsteilung Lofer Golling Abtenau Werfen Bischofshofen Saalfelden Radstadt Altenmarkt St.Johann Wagrain Schwarzach Zell am See Taxenbach Mittersill Neukirchen Mauterndorf Bad Hofgastein Tamsweg St.Michael Badgastein LEP 1994 - Zentralörtliche Struktur
1 Flachgau-Nord 2 Salzburger Seengebiet 3 Salzburg-Stadt u. Umgebungsg. 4 Osterhorngruppe 5 Hallein und Umland 6 Lammertal 7 Unterer Salzachpongau 8 Enns-Pongau 9 Oberer Salzachpongau 10 Gasteinertal 11 Lungau 12 Unteres Saalachtal 13 Oberes Saalachtal 14 Oberpinzgau 15 Zeller Becken 16 Unterpinzgau LEP 1994 - Gliederung in Planungsregionen Planungsregionen
LEP 1994 - Beispiele für Ziele und Maßnahmen • Zielsetzungen zur Siedlungsentwicklung: • Konzentration der Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten • Haushälterische Nutzung von Grund und Boden • Maßnahmen: • Wohn- und Betriebsstandorte im Einzugsbereich von ÖV-Haltestellen • Bessere Nutzung von vorhandenen Bebauungspotentialen • Entwicklung flächensparender Siedlungsstrukturen
LEP 1994 - Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten Maßnahme: Baulandausweisungen in fußläufigen Einzugsbereich leistungsfähiger öffentlicher Verkehrsträger (maximale Luftlinienentfernung 1.000 m zur Schiene oder 500 m zum Bus Rückwidmung unbebauter Wohnbauflächen auf den 10-Jahresbedarf
LEP 1994 - Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten Instrumente: REK-Überarbeitung bis längstens 31.12.1998 FWP-Überarbeitung bis 31.12.1999
Entwicklungsziele der Gemeinden Rückwidmung von Bauland in neuen Flächenwidmungsplänen Gemeinde Eugendorf: (6.300 EW) +800 Einwohner, +18% WohnungenRückwidmung: 140.000 m2 Gemeinde Thalgau: (4.500 EW) + 683 Einwohner, +36% Wohnungen Rückwidmung: 340.000 m2 Gemeinde Strobl: (3.390 EW) +370 Einwohner, +17% Wohnungen Rückwidmung: 320.000 m2 Gemeinde Puch: (3.700 EW) +461 Einwohner, +20% Wohnungen Rückwimung: 500.000 m2 ha
Vorgaben des Raumordnungsgesetzes zum Flächensparen • Raumordnungsgrundsätze: • haushälterische Nutzung von Grund und Boden • Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach innen • Vermeidung von Zersiedelung Vereinbarungen mit Grundeigentümern bzw. verpflichtende Nutzungserklärung für unverbaute Baulandflächen, sie innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren einer Bebauung zuzuführen. Ausmaß des unverbauten Baulandes für Bedarf innerhalb von zehn Jahren Verpflichtende Bebauungspläneunter Bedachtnahme auf einen sparsamen Bodenverbrauch und eine geordnete Siedlungsent-wicklung.
Bis 1995:Nichtverfügbarkeit von BaulandHöchste BaulandpreiseMassive Anwendung der EinzelbewilligungAusufernde Zersiedelung
Seit ROG 1992 und LEP 1994:Baulandpreise begannen 1995 zu stagnierennicht verbaute Baulandreserven deutlich zurückgenommen starke Verdichtung nach innenSuburbanisierungsprozess hintan gehaltenneue Wachstumspole an Entwicklungsachsen
Bearbeitungsstand „Regionalplanung“ Bereits verordnet: Flachgau Nord, Salzburg Stadt und Umgebungs-gemeinden, Lungau, Tennengau, Unteres Saalachtal In Bearbeitung: Salzburger Seengebiet Regionales Entwicklungs- konzept Gesamter Pinzgau
Straßwalchen Regionalzentrum festgelegter Zielwert für zusätzliche Wohnungen Neumarkt Oberndorf Regionales Nebenzentrum maximaler Wohnungszuwachs 35% Stadt Salzburg Ergänzungsgemeinden maximaler Wohnungszuwachs 35 % Sonstige Gemeinden maximaler Wohnungszuwachs 15 % Hallein Vorgaben für die BaulandbedarfsberechnungPlanungszeitraum 10 Jahre Sachprogramm „Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte im Salzburger Zentralraum“ - Strukturmodell
LEP 1994 - Handelsgroßbetriebe Maßnahme: Neuausweisung von Gebieten für Einkaufszentren über 1.000 m² Verkaufsfläche nur in zentralen Orten der Stufe A, B und C
Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe lt. ROG 1998 § 11 a (1) Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe (§ 17 Abs 9) werden von der Landesregierung erlassen und legen fest, dass die Verwendung von Flächen in einer Gemeinde für Handelsgroßbetriebe vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung des Landes zulässig ist. Solche Standortverordnungen haben sich auf bestimmte Grundflächen zu beziehen und das Höchstausmaß der Gesamtverkaufsflächen und die zulässigen Kategorien der Handelsgroßbetriebe festzulegen.
Ziel: Stärkung der Orts- und Stadtkerne Maßnahme: Nutzung von Orts- und Stadtkernbereichen für die Versorgung sicherstellen und stärken Instrumente: ROG (keine Standortverordnung), REK (Abgrenzung), FWP (Kenntlichmachung) Neues LEP:
Arbeitsüberkommen der Salzburger Landesregierung für die12. Legislaturperiode des Salzburger Landtages von 1999 bis2004, S. 52: „Textliche Überarbeitung der Programme (LEP, Sachprogramme, regionale Entwicklungsprogramme) mit dem Ziel ihrer Vereinfachung“
1. Grundsätze und Leitlinien zur Landesentwicklung 2. Landesstruktur 2.1 Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur 2.2 Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen 2.3 Zentralörtliche Struktur - Planungsziele 3. Planungsregionen und Regionalverbände 4. Grenzüberschreitende Raumplanung 5. Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung der Landesstruktur A. Definitionen B. Siedlungswesen 1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien 2. Bebauung und Historische Zentren C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraum und Landschaft 1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung 2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtschaft D. Wirtschaft 1. Standortentwicklung und Betriebsansiedlung 2. Tourismus und Freizeitwirtschaft 3. Land- und Forstwirtschaft 4. Rohstoffgewinnung 5. Versorgungsinfrastruktur E. Infrastruktur 1. Technische Infrastruktur 2. Soziale Infrastruktur 3. Verkehrsinfrastruktur
Stärkung der Orts- und Stadtkerne nachhaltige Raumnutzung und zeitgemäße Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes gezielte Steigerung der Wirtschaftskraft Korridore und Trassen für höherrangige Infrastruktur freihalten (z.B. HL) Betriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutung in regionaler Abstimmung 3. Ziele und Maßnahmen
Zentralraum, Ländlicher Raum und Neu: Stadt- und Umlandbereiche Abstimmung der grenzüberschreitenden Verflechtungen mit dem LEP Bayern Zentralörtliche Struktur: Einführung einer Zwischenstufe A* im Zentralraum WESENTLICHE ÄNDERUNGEN1. Festlegungen zur Landesstruktur
Zentralörtliche Ziele beziehen sich auf: a) Ziele des Landes zur „dezentralen“ Konzentration“ (im Sinne einer gestreuten Schwerpunktbildung, an Standorten mitguter Verkehrsanbindung, insbes. im ÖV) b) vorhandene zentralörtliche Ausstattung,um Synergieeffekte zu nutzen
Zentrale Orte der Stufe A* dienen zur Versorgung der Bevölkerung von mehreren Planungsregionen mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfes und teilweise auch deshöheren Bedarfs. Als Zentrale Orte der Stufe A* gelten folgende Gemeinden: HalleinTamsweg sowie in Funktionsteilung:Bischofshofen und St. Johann i. P. Saalfelden und Zell am See
Der Zentrale Ort der Stufe A dient zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des spezialisierten, höheren Bedarfs. Seine Bedeutung für das Land Salzburg, für sein Einzugsgebiet im oberösterreichischen und bayerischen Grenzraum, für die Republik Österreich und den europäischen Raum soll gesichert werden. Als einziger Zentraler Ort der Stufe A gilt Salzburg.
Maßnahmen in Verbindung mit Stadt- und Umlandbereichen C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung D.5. Versorgungsinfrastruktur
... und Hinweise zur Verstärkung grenzüberschreitender Kooperationen
Weiterhin geringste Arbeitslosigkeit höhere Einkommen höchste Lebensqualität Kultur- und Einkaufsmetropole Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen usw. Vision für SalzburgDank LEP 2003