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3.3.2013: Eidg . Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

3.3.2013: Eidg . Volksinitiative «gegen die Abzockerei». Susanne Leutenegger Oberholzer SP Nationalrätin, Augst. Ausgangslage: Abzockerei ohne Ende.

cindy
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3.3.2013: Eidg . Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

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Presentation Transcript


  1. 3.3.2013:Eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» Susanne Leutenegger Oberholzer SP Nationalrätin, Augst

  2. Ausgangslage:Abzockerei ohne Ende Die Gehälter an der Spitze vieler börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz explodieren. Es gibt immer mehr Löhne in Millionenhöhe. Antritts- und Abgangsentschädigungen werden auch bei schlechtem Geschäftsgang ausbezahlt. Neuste Entwicklung: golden hello von 4 Mio. Fr. für Axel Weber als VR-Präsident der UBS. Zur Erinnerung: golden hello für Mario Corti von 12 Mio. Fr. als VR der trudelnden Swissair.

  3. Topverdiende (cherchez la femme)

  4. Die SP ist gegen die Abzockerei Die SP will… … eine Schweiz, in der sich nicht ein paar Wenige auf Kosten aller Anderen bereichern können. … der Gier und der Masslosigkeit Schranken setzen. … die weitere Öffnung der Lohn- und Vermögens-schere verhindern und verringern. …. eine Wirtschaft, die nachhaltig auf die langfristigen Interessen ausgerichtet ist.

  5. 4 SP-Projekte gegen Ungerechtigkeit 1 : 12- Initiative: Lohnschere reduzieren. Mindestlohn-Initiative: Existenzsichernde Löhne für alle. Erbschaftssteuer: Hohe Erbschaften (20 % von über 2 Mio. Fr.) für die AHV. Pauschalbesteuerung: Keine Steuerprivilegien mehr für reiche AusländerInnen. Ein Ja zur Abzocker-Initiative ist ein Signal und verbessert die Chancen für unsere Projekte.

  6. Der neue BV Art. 95 Abs. 3 (neu) Zum Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums und der Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung regelt das Gesetz die im In- oder Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften nach folgenden Grundsätzen: • Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld und Wert der Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirats ab. Sie wählt jährlich die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten und einzeln die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vergütungsausschusses sowie die unabhängigen Stimmrechtsvertreterin oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben. Die Aktionärinnen und Aktionäre können elektronisch fernabstimmen; die Organ- und Depot-stimmrechtsvertretungist untersagt. • Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung, keine Vergütung im Voraus, keine Prämie für Firmenkäufe und –verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe. Die Führung der Gesellschaft kann nicht eine eine juristische Person delegiert werden. • Die Statuten regeln die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs- und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder. • Widerhandlungen gegen die Bestimmungen nach den Buchstaben a – c wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft.

  7. Übergangsbestimmungen zur Abzocker-Initiative Art. 197 Ziff. 8 neu Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Art. 95 Abs. 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.

  8. Die Initiativ-Forderungen (1) • GV stimmt über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Verwaltungsrates (VR), der Geschäftsleitung (GL) und des Beirates ab. • GV wählt jährlich VR-Präsidium, Mitglieder von VR und Vergütungssausschusseinzeln. • GV wählt jährlich die unabhängige Stimmrechtsvertretung.

  9. Initiativ-Forderungen (2) • Verbot von Organ- und Depotstimmrecht • GV-Stimmpflicht der Pensionskassen im Interesse ihrer Versicherten und Transparenz des Stimmverhaltens • Elektronische Fernabstimmung

  10. Initiativ-Forderungen (3) • Keine Vorauszahlungen (golden hellos) an VR- und GL-Mitglieder • Keine Abgangsentschädigungen an VR- und GL-Mitglieder • Keine Prämien bei Firmenkäufen und – verkäufen an VR- und GL-Mitglieder • Keine zusätzlichen Berater- oder Arbeitsverträge mit VR- und GL-Mitglieder • Keine Delegation der Geschäftsführung an juristische Personen.

  11. Initiativ-Forderungen (4) • Statuten: Erfolgs- und Beteiligungspläne von VR- und GL-Mitgliedern • Statuten: Anzahl externer Mandate der VR- und GL-Mitglieder • Statuten: Renten der VR- und GL-Mitglieder • Statuten: Kredite an VR- und GL-Mitglieder • Statuten: Darlehen an VR- und GL-Mitglieder • Statuten: Dauer der Arbeitsverträge der GL-Mitglieder

  12. Initiativ-Forderungen (5) • Strafbestimmung bei Widerhandlung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen. Geltungsbereich:Nur börsenkotierte Gesellschaften, keine KMU

  13. Der lange Weg der Initiative • 26.2.2008: Einreichung der Abzocker-Initiative • 5.12.2008: Botschaft zur Initiative mit indirektem Gegenvorschlag • Sommer 2010: Erste Fristverlängerung • Sommer 2011: Zweite Fristverlängerung • 15.6.2012: Schlussabstimmung zur Initiative, SR Zustimmung zum Bundesbeschluss, d.h. mit Abstimmungsempfehlung; NR Ablehnung des Beschluss, d.h. ohne Abstimmungsempfehlung.

  14. Die Rolle der Economiesuisse • hat über Jahre bindende Regelungen gegen die Abzockerei im OR bekämpft. • war selbst gegen die Transparenz der Entschädigungen im OR (2004). • hat Einzelanträge im SR gegen die Aktienrechtsrevision inspiriert. • hat über einzelne Ratsmitglieder die Verzögerung der Beratungen zu verantworten. • Hat erst aus Angst vor Annahme der Initiative den Widerstand gegen griffigere Bestimmungen im OR aufgegeben. Die Economiesuisse

  15. Die Initiative ist die Sicherung • Volksinitiative (Verfassungsartikel) • Indirekter Gegenvorschlag (Obligationenrecht) • nimmt zentrale Forderungen der VI nicht auf und lässt Schlupflöcher offen. • Parlament: keine Abstimmungsempfehlung • weil Boni-Steuer (inkl. Empfehlung) versenkt wurde • Nationalrat empfahl am 17. März 2010 die Volksinitiative zur Annahme

  16. Vorteile der Initiative:GV beschliesst über Löhne • Jährlich bindende Abstimmung der Generalversammlung (GV) über: • Vergütungssumme Verwaltungsrat • Vergütungssumme Geschäftsleitung • Vergütungssumme Beirat • Exzesse finden auf Stufe Geschäftsleitung statt • Kompetenz geht von Verwaltungsrat an GV

  17. Vorteile der Initiative:Jährliche Wahlen • Jährliche (Wieder-)Wahl: • Mitglieder des Verwaltungsrates • VR-Präsident • Mitglieder des Vergütungsausschusses • Unabhängiger Stimmrechtsvertreter • Keine jahrelangen Lohnfortzahlungen

  18. Vorteile der Initiative:Stimmrechte der Alterskapitalien • Pensionskassen: • Stimmpflicht bei investierten CH-Gesellschaften • im Interesse ihrer Versicherten • Transparenz über Stimmverhalten • Einfache Ausübung via unabhängige Stimmrechtsvertreter, keine Bürokratie. • Alle BürgerInnen sind Aktionäre: via Kapital in PK & AHV-Fonds: total ̴ 800 Milliarden Franken! • Nachhaltigkeit gewährleistet.

  19. Vorteile der Initiative:gegen Fehlanreize • Mehr Aktionärsdemokratie und –rechte • Sichert öffentliche Diskussion über Lohnhöhe • Seit VI-Lancierung haben Gesellschaften wie ACE Limited, Coca Cola HBC, Foster Wheeler, Tycousw. ihren Hauptsitz in die Schweiz verlegt • Fehlanreize und Abzockerei schaden Wirtschaft und sozialem Frieden • Finanzkrise bestätigt: Selbstregulierung funktioniert nicht

  20. Gegenvorschlag weniger griffig • Abstimmung über «Vergütungsbericht» und vage, unvorhersehbare «Vergütungspolitik» (Brady Dougan: 70 Mio.): Nicht transparent • Viele Hintertüren und Schlupflöcher über Statutenregelungen • Fehlende Strafbestimmungen: Widerhandlung wird nicht geahndet • Untersteht noch dem Referendum

  21. Initiative als Sicherung • Verfassung: nur durch Volk & Stände abänderbar. • Schnelle Umsetzung: Bundesrat erlässt innert 12 Monaten Ausführungsbestimmung. • Gegenvorschlag: Erst Referendumsfrist, dann Umsetzungsfrist: erst GVs 2015/2016 • Volksinitiative tangiert nur börsenkotierte Gesellschaften (keine KMU)

  22. Die SP und die Abzockerinitiative • Die SP unterstützt die Initiative seit ihrer Lancierung, weil die SP die Abzockerei stoppen will. • Die SP DV hat mit 144 zu 2 Stimmen die Ja-Parole beschlossen. • Die Juso-DV hat mit 118 zu 1 Stimme die Unterstützung der Initiative beschlossen.

  23. Voten Signal gegen die Abzockerei und für eine gerechte Schweiz «Die Initiative Minder stellt weder das Kapital noch den Kapitalismus in Frage. Warum investiert dann Economiesuisse so viel Geld und Energie in den Kampf gegen diese Initiative? Die Antwort ist einfach: Economiesuisse will offenbar um jeden Preis verhindern, dass das Volk ein deutliches Signal für eine gerechtere Schweiz setzt und klar macht, dass es im Kampf gegen die Abzockerei nicht nur Retuschen, sondern griffige Massnahmen fordert.» Susanne Leutenegger Oberholzer, NR BL

  24. Voten «Abzocker-Saläre stehen in keinem Verhältnis zur reellen Leistung der betroffenen Personen. Diese Zahlungen schockieren zu Recht die Bevölkerung, schaden dem sozialen Zusammenhalt im Land und leisten nicht unbedeutenden ökonomischen Risiken Vorschub.» Jean Christophe Schwaab, NR VD Den sozialen Zusammenhalt der Schweiz verteidigen

  25. JA zur Abzocker-Initiative

  26. Website • Homepage SP mit Abstimmungsparolehttp://www.spschweiz.ch/abzocker

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