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Tariftreueregelungen in Deutschland und Europa – ein Überblick

Tariftreueregelungen in Deutschland und Europa – ein Überblick. Dr. Thorsten Schulten. DGB Bezirk Sachsen, Betrieb- und Personalrätekonferenz „Tariftreuegesetz für Sachsen – keine Vergabe unter 8,50 €“ Dresden, 20. September 2011.

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Tariftreueregelungen in Deutschland und Europa – ein Überblick

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Presentation Transcript


  1. Tariftreueregelungen in Deutschland und Europa – ein Überblick Dr. Thorsten Schulten • DGB Bezirk Sachsen, Betrieb- und Personalrätekonferenz • „Tariftreuegesetz für Sachsen – keine Vergabe unter 8,50 €“ • Dresden, 20. September 2011

  2. 1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen 2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland 3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze und ihrer Umsetzung in der Praxis Inhalt 2 Dr. Thorsten Schulten

  3. Geschichte von Tariftreueregelungen Ergebnisse der historischen Forschung: • Regelungen über soziale Kriterien bei öffentlicher Auftragsvergabe finden sich bereits Mitte des 19. Jahrhunderts • Motive:Sozialpolitik undQualität der Arbeit • Öffentliche Vergabe spielte in vielen europäischen Ländern eine wichtige Rolle bei der Festlegung gesetzlicher Mindestlöhne und der Entstehung und Stabilisierung des Tarifvertragssystems Umfangreiche Studie über internationale Erfahrungen bei der Nutzung öffentlicher Aufträge zur Durchsetzung sozialer Ziele 3 Dr. Thorsten Schulten

  4. Geschichte von Tariftreueregelungen Dokumentation des Kaiserlichen Amtes für Statistik aus dem Jahre 1907: „Die Regelung des Arbeitsverhältnisses bei Vergebung öffentlicher Arbeiten“ • Mehreren Länderund zahlreichenStädtedes damaligen DeutschenReichesverfügten über gesetzlicheVorgaben über die Zahlung ortsüblicher oder tariflicher Löhne bei öffentlichen Aufträgen 4 Dr. Thorsten Schulten

  5. Geschichte von Tariftreueregelungen Dresden: „Die städtische Arbeiten ausführenden beziehungsweise liefernden Unternehmen sind vertragsmäßig zu verpflichten, die in dem Gewerbe beziehungsweise Beruf etwa durch Tarif zwischen Unternehmen und Arbeitern festgelegten Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erfüllen.“ Antrag an den Rat der Stadt Dresden vom 30. Juni 1906, der jedoch von der Mehrheit abgelehnt wurde 5 Dr. Thorsten Schulten

  6. Tariftreueregelungen in Großbritannien Fair Wage Resolution (1909): Verpflichtung öffentlicher Auftragnehmer zur Zahlung üblicher Löhne und zur Bereitstellung üblicher Arbeitsbedingungen • 1983 unter Margaret Thatcher aufgehoben • gilt heute noch in Irland 6 Dr. Thorsten Schulten

  7. Tariftreueregelungen in den USA Davis-Bacon Act (1931):Verpflichtung zur Zahlung ortsüblicher Löhne bei der Durchführung öffentlichen Bauaufträgen Walsh-Healey Public Contracts Act (1936): Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen Living-Wage-Regelungen:Örtliche Mindestlöhne für öffentliche Aufträge 7 Dr. Thorsten Schulten

  8. Legitimität von Tariftreueregelungen ILO Konvention 94 über dieArbeitsklauseln in den von Behörden abgeschlossenen Verträgen (1949) „Die Verträge … müssen Klauseln enthalten, die den beteiligten Arbeitnehmern Löhne (einschließlich Zulagen), eine Arbeitszeit und sonstige Arbeitsbedingungen gewährleisten, die nicht weniger günstig sind als die Bedingungen, die im gleichen Gebiet für gleichartige Arbeit in dem betreffenden Beruf oder in der betreffenden Industrie gelten auf Grund a) eines Gesamtarbeitsvertrages (…) c) der innerstaatlichen Gesetzgebung.“ (Artikel 2) Ratifizierungvon 60 Staaten 11 EU-Staaten: AT, BE, BU, CY, DK, ES, FI, FR, IT, NL, UK Nicht von Deutschland! 8 Dr. Thorsten Schulten

  9. Legitimität von Tariftreueregelungen Vergaberichtlinie der Europäischen Union (2004) „Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.“(Artikel 26) 9 Dr. Thorsten Schulten

  10. Legitimität von Tariftreueregelungen Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts 2009 (§ 97, Abs. 4) „Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“ 10 Dr. Thorsten Schulten

  11. Legitimität von Tariftreueregelungen Bundesverfassungsgericht (Urteil zum Berliner Vergabegesetz von 2006) • Keine Benachteiligung tariftreuer Unternehmen • Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenwirken • Bekämpfung der Arbeitslosigkeit • Schutz der Beschäftigung solcher Arbeitnehmer, die bei tarifgebundenen Unternehmen arbeiten • Erhaltung als wünschenswert angesehener sozialer Standards • Entlastung der Sozialversicherungssysteme • Unterstützung des Tarifvertragssystems !!! 11 Dr. Thorsten Schulten

  12. Warum sind Tariftreueregelungen wichtig ? Erosion des Tarifvertragssystems • abnehmende Tarifbindung • Ausdehnung des Niedriglohnsektors Ökonomische Bedeutung öffentlicher Beschaffung • Erhebliche Marktmacht der öffentlichen Auftraggeber • 17% des BIP: 409 Mrd. in Deutschland (2009) • 900 Mio. Land Sachsen(Vergabebericht 2010) • Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen 12 Dr. Thorsten Schulten

  13. 1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen 2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland 3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze und ihrer Umsetzung in der Praxis Inhalt 13 Dr. Thorsten Schulten

  14. Zwei Phasen: Vor dem Rüffert-Urteil des EuGH(März 2008) Nach dem Rüffert-Urteil (2008ff.) Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland 14 Dr. Thorsten Schulten

  15. Tariftreueregelungenvor dem Rüffert-Urteil 1999ff.:Erste Tariftreuegesetze auf Landesebene:Berlin (1999), Bayern (2000), Saarland (2000), Sachsen-Anhalt (2001) 2002: Scheitern einesbundesweiten Tariftreuegesetzesim Bundesrat 2002ff.: Verabschiedung von weiteren Tariftreuegesetzen in Niedersachsen (2002), Bremen (2002), NRW (2002), Schleswig-Holstein (2003), Hamburg (2004) Aufhebung des Tariftreuegesetzes in Sachsen-Anhalt (2002) und NRW (2006) 2006: Urteil desBundesverfassungsgerichteszur prinzipiellen Zulässigkeit von Tariftreueregelungen 2008: Verabschiedung neuer Tariftreugesetze:Hessen, Rheinland-Pfalz (geplant), Erweiterung bestehender Gesetze:Berlin, Bremen (geplant), Dr. Thorsten Schulten

  16. Tariftreueregelungen vor dem Rüffert-Urteil Politische Dynamik: Immer mehr Bundesländer mit Tariftreueregelungen Immer größer werdender Geltungsbereich von Tariftreueregelungen Von Bauindustrie und ÖPNV bis zur Aufhebung der Branchenbeschränkung in Berlin und Bremen Einführung von Mindestlohnregelungen Berlin und Bremen (2007ff.) Dr. Thorsten Schulten

  17. Das Rüffert-Urteil des EuGH(April 2008) Tariftreueregelung verstößt gegen: Die Europäische EntsenderichtlinieEuGH-Interpretation: Nur gesetzliche Mindestlöhne und allgemeinverbindliche Tarifverträge sind gedeckt. Die Europäische DienstleistungsfreiheitEuGH-Interpretation: Keine besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers, da Tariftreueregelungen nur auf öffentliche Aufträge beschränkt sind Dr. Thorsten Schulten

  18. Tariftreueregelungennach dem Rüffert-Urteil 2008ff.:Alle Bundesländer setzen ihre Tariftreuegesetze aus !!! 2008: Revision in Niedersachsen und Hamburg 2009: Revision in BremenAufhebung in Bayern 2010: Revision in Berlin und dem Saarland Erstmalige Einführung in Rheinland-Pfalz 2011: Erstmalige Einführung in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommernund Thüringen Geplante Einführung: Baden-Württemberg,Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt Dr. Thorsten Schulten

  19. Nach demRüffert-Schock ist das Thema wiederauf der Tagesordnung Derzeit haben 9 Bundesländer Tariftreuegesetze Perspektivisch könnten es 12 von 16 Bundesländer sein Comeback der Tariftreue ! Dr. Thorsten Schulten

  20. 1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen 2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland 3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze und ihrer Umsetzung in der Praxis Inhalt 20 Dr. Thorsten Schulten

  21. Tariftreueregelungen nachdem Rüffert-Urteil Drei Ansätze zur Regelung eines bestimmten Lohnniveaus bei öffentlichen Aufträgen Tariftreueerklärung auf der Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) Umfassende Tariftreureglung für den Verkehrssektor begründet durch seine europarechtlichen Sonderstellung Festlegung eines allgemeinen vergabespezifischen Mindestlohns Weitere soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe Dr. Thorsten Schulten

  22. Tariftreueregelungen nachdem Rüffert-Urteil Arbeitnehmer- Entsende- gesetzes Dr. Thorsten Schulten Quelle: WSI-Tarifarchiv, Stand 1. September 2011

  23. Tariftreueregelungennach dem Rüffert-Urteil Klassische Tariftreuereglung im Verkehrssektor Europarechtliche Sonderregelung für den Verkehr (Art. 51 Abs. 1 EGV) Rüffert-Urteil nicht übertragbar !!! Eigene EU-Verordnung für den ÖPNV (VO 1370/2007) Anwendung: Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland; Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen Geplant: Baden-Württemberg, NRW Konflikt: Tariftreue bei allen oder nur repräsentativen Tarifverträgen Dr. Thorsten Schulten

  24. Vergabespezifische Mindestlohn Eingeführt in 4 Bundesländern: Berlin, Bremen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz In Planung in 2 weiteren Bundesländer:Baden-Württemberg undNRW Zwischen 7,50 und 8,62 Euro pro Stunde Dr. Thorsten Schulten

  25. Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil Weitere soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe Bevorzugte Vergabe bei Frauenförderung Bereitstellung von Ausbildungsplätze Beschäftigung von Behinderten Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei öffentlicher Beschaffung Einhaltung ökologischer Kriterienbei öffentlicher Beschaffung Dr. Thorsten Schulten

  26. Tariftreue in der Praxis Kontrolle von Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben • Hoher Anteil von Verstößen • Vergabestellen sind mit der Kontrolle oft überfordert • Landeseigene Service-, Beratungs- und Kontrollstelle zur Unterstützung der lokalen Vergabestellen • Präqualifizierung Dr. Thorsten Schulten

  27. Tariftreueregelungen nachdem Rüffert-Urteil Fazit: Comeback der Tariftreue Erweiteter Geltungsbereich(Keine Branchenbegrenzung) Erweiterte inhaltlichen Regelungen(Tariftreue, Mindestlohn, ILO-Kernarbeitsnormen usw.) Bei der Tariftreue fehlt aberdie Verbindlichkeit der gesamten Lohntabelle Dr. Thorsten Schulten

  28. Weitere Informationen:www.tariftreue.de 28 Dr. Thorsten Schulten

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