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Leistungsbeurteilungspraxis im Überblick

Leistungsbeurteilungspraxis im Überblick. Von Informationsfeststellung zur Leistungsfeststellung zur Notenfindung. Um Kompetenzen zu Beurteilen…. …braucht es Aufgaben , die das volle Spektrum an Transfer (Eigenständigkeit, Anwendung von Wissen & Können auf neuartige Aufgaben) sichtbar machen,

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Leistungsbeurteilungspraxis im Überblick

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Presentation Transcript


  1. Leistungsbeurteilungspraxis im Überblick Von Informationsfeststellung zur Leistungsfeststellung zur Notenfindung

  2. Um Kompetenzen zu Beurteilen… …braucht es • Aufgaben, die das volle Spektrum an Transfer (Eigenständigkeit, Anwendung von Wissen & Können auf neuartige Aufgaben) sichtbar machen, • Kriterien, die für die Beurteilung derQualität des Ergebnisses der Handlung herangezogen werden, • Beschreibungen der Leistungen auf unterschiedlichen Qualitätsniveaus, die an den Kriterien und am Zielbild für die jeweilige Schulstufe orientiert sind.

  3. In der LBVO(s. Eder et al, https://www.bifie.at/buch/1024/b/6 ) • Leistungsfeststellung= ein Vorgang des Messens • Leistungsbeurteilung = ein Vorgang des Bewertens der gemessenen Leistungen entsprechend einer Notenskala • Zugleich scheint „Leistungsbeurteilung“ in der LBVO auch als Oberbegriff für den gesamten Prozess des Prüfens und Beurteilens in der Schule verwendet zu werden.

  4. Formen der Leistungsfeststellung • Informationsfeststellungen „Feststellungen der Leistungen der Schüler, die dem Lehrer nur zur Information darüber dienen, auf welchen Teilgebieten die Schüler die Lehrziele erreicht haben und auf welchen Teilgebieten noch ein ergänzender Unterricht notwendig ist“ (§ 1 Abs. 2 LBVO) • Punktuelle Leistungsfeststellungen • Unterrichtsbegleitende Leistungsfeststellungen („Mitarbeitsfeststellung“)

  5. Leistungsbeurteilungpraxis Leistungsbeurteilung umfasst 3 Praxen: • Formative Beurteilung = Informationsfeststellung • Summative Beurteilung = Leistungsfeststellung & Leistungsbeurteilung • Ermittlung einer Note = Übersetzung der Leistungsergebnisse in eine Ziffernote Jede Praxis hat eigene Prozesse und Werkzeuge!

  6. Ergebnis vs. Ziffernote Der Unterschied zwischen Ergebnis und Ziffernote ist wesentlich: • Das Ergebnis = der Messwert einer Leistung, die gemessen und aufgezeichnet wird („score“) • Die Ziffernote = eine qualitative Aussage über die Leistung („grade“)

  7. 3 Praxen der Leistungsbeurteilung: Ziele Informationsfeststellung Ziel: Lücke zwischen Ist-Stand und Ziel zu erschließen, um sie schließen zu können (Feedbackfunktion). Das Ergebnis wird von Lernenden und Lehrenden für nächste Schritte verwendet und fließt nicht in die Benotung ein. Leistungsfeststellung & Leistungsbeurteilung Ziel: Beurteilungsrelevante Daten aufzuzeichnen bzw. Kompetenz nach Qualitätsstufen zu beurteilen. Das Ergebnis und/oder die punktuelle Note wird für die Ermittlung der Gesamtnote aufgezeichnet. Ermittlung Gesamtnote Ziel: Ergebnisse und punktuelle Noten werden in eine Gesamtnote übersetzt, um eine allgemeine Aussage über die Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu treffen.

  8. Praxisprobleme bei der summativen Beurteilung (LFLB) (s. Eder et al, https://www.bifie.at/buch/1024/b/6 ) Leistungsfeststellung & Leistungsbeurteilung 1. Die aktuelle Rechtslage unterscheidet zwischen „Feststellung“ & „Beurteilung“, was praktisch gesehen dazu führt, dass sowohl Ergebnisse („scores“) als auch Noten („grades“) in den Aufzeichnungen vorkommen. Allerdings ist die Verwendung der Beurteilungsstufen der Notenskala (s. LBVO) bei Einzelprüfungen (grading) problematisch, weil diese zu einem bestimmten Zeitpunkt im Schuljahr bewertet werden und diese „Teilwertungen“ dann am Ende eines größeren Zeitraums (Semester bzw. Jahr) nach den gleichen Beurteilungsstufen in eine Gesamtbeurteilung überführt werden. Einerseits sind die Beurteilungsstufen bei manchen Einzelprüfungen nicht geeignet, andererseits muss die Bewertung in Form einer Note unter Berücksichtigung des Zeitpunktes im Unterricht und Anspruch der Aufgabe (Wesentlichkeit & Anwendung) vollzogen werden.

  9. Denkpause • Für welche Einzelprüfungen sind die Beurteilungsstufen geeignet? • Wie übersetze ich derzeit Ergebnis (Leistungsfeststellung) in eine Note (Leistungsbeurteilung)?

  10. Praxisprobleme bei der summativen Beurteilung (LFLB) (s. Eder et al, https://www.bifie.at/buch/1024/b/6 ) Leistungsfeststellung & Leistungsbeurteilung 2. Die LFLB erfolgt punktuell (Einzelprüfung) sowie unterrichtsbegleitend (Mitarbeit), wobei der Gesetzgeber die Mitarbeitsfeststellung gegenüber punktuellen Prüfungsformen deutlich priorisiert (§ 3 Abs. 1 LBVO). Es sind nur so viele punktuelle Prüfungen vorgesehen , wie dies unbedingt notwendig ist (§ 3 Abs. 4 LBVO). Der praktische Unterschied zwischen punktueller LFLB & unterrichtsbegleitender LFLB (Mitarbeit) liegt darin, dass bei punktueller LFLB Lern- und Lehrprozesse zwecks Prüfung unterbrochen werden. Hier klaffen Rechtslage & Praxis auseinander. Mitarbeit umfasst oft Verhalten (Disziplinierungsfunktion) oder nur Reproduzieren von Inhalten (z.B. Bankfragen/Handhebung) und enthält somit falsche oder mangelhafte Informationen für die Beurteilung.

  11. Denkpause • Inwieweit ist meine „Mitarbeitsnote“ im Einklang mit der Rechtslage? • Was braucht es an Werkzeugen und Prozessen, um Mitarbeitsfeststellungen entsprechend dem Gesetz zu machen?

  12. Praxisprobleme bei der summativen Beurteilung (LFLB) (s. Eder et al, https://www.bifie.at/buch/1024/b/6 ) Leistungsfeststellung & Leistungsbeurteilung 3. Lehrkräfte müssen bei der punktuellen LFLB zusammenfassende Prüfungsnoten geben und aus diesen Prüfungsnoten wiederum zusammenfassende Jahresnoten bilden. Weil die Beurteilungsstufen in der Notenskala bei Einzelprüfungen und auch bei der Beurteilung der Leistungen einer ganzen Schulstufe angewandt werden, muss die Lehrperson bei der Ermittlung der Note bei einer punktuellen LFLB den Anspruch einer Einzelaufgabe und bei der Vergabe einer Gesamtnote den Anspruch der Einzelprüfungen im Hinblick auf die Wesentlichkeit und Anwendung abwägen. Anders gesagt, eine Aufgabe mit niedrigem Anspruch (Wiedergabe, Reproduzieren, vertraute Aufgabe) kann maximal zu einem „Befriedigend“ führen.

  13. Denkpause • Inwieweit unterscheide ich in meinen Aufzeichnungen den Anspruch der Aufgabe, damit bei einer Aufgabe, die nur maximal „befriedigend“ überprüft, nicht als vollwertige Leistungsfeststellung vorkommt? • Welches System kann ich mir vorstellen, um dieses in meinen Aufzeichnungen zu berücksichtigen?

  14. Praxisprobleme bei der summativen Beurteilung (LFLB) Leistungsfeststellung & Leistungsbeurteilung 4. Eine Informationsfeststellung hat so wie auch eine LFLB Feedbackfunktion und ermöglicht Aussagen hinsichtlich des Lernprozesses oder dessen Ergebnis (z. B. Rückmeldung zu gewählten Lernwegen; Analyse von prototypischen Fehlern). Das Ergebnis bzw. die Note enthält aber nicht die Rückmeldung als solche. Diese muss im Sinne einer Rückkoppelung von der Lehrperson mit relevanten, lernförderlichen Informationen ergänzt werden.

  15. Denkpause • Wann und wie nütze ich Ergebnisse und Noten, um eine Rückkoppelung als Feedback zu geben? • Woraus besteht mein Feedback? emotionaler Rückmeldung? („Welldone!“) sachlicher Rückkoppelung?(„Wortschatz ist besser.“) Rat?(„Du muss mehr üben.“)

  16. 3 Praxen der Leistungsbeurteilung: Werkzeuge Informationsfeststellung Werkzeuge: sämtliche Vorerhebungen, Check-Tests und Aufgaben zu Teilfertigkeiten, die relevant für Ziel sind; Beurteilungsraster & Skalen, die Kriterien transparent machen. Leistungsfeststellung & Leistungsbeurteilung Werkzeuge: Aufgaben, die die erzielte Kompetenz sichtbar machen; Kriterien, Beurteilungsraster und Skalen; Aufzeichnungstabellen und Profile. Benotung Werkzeuge: Entscheidungsgrundlage für die Interpretation der Aufzeichnungen; Notenskala mit Beschreibungen.

  17. 3 Praxen der Leistungsbeurteilung: Prozesse auf der Zeitschiene Ermittlung Gesamtnote

  18. Werkzeug „4.0-Skala“ Die „Vier-Punkt-Null-Skala“ beschreibt Qualitätsstufen einer Kompetenz entlang entsprechender Kriterien.

  19. 4.0-Skala • Was ist die 4.0-Skala?Die 4.0-Skala ist ein holistischer Beurteilungsraster, mit dem der Grad der Komplexität einer Leistung (der Grad des Transfers) festgestellt werden kann. Sie legt/stellt eine Sachnorm (kriteriale Norm) fest, damit Kompetenz orientiert an Kriterien beurteilt werden kann. • Wozu die Skala?Wie jeder Beurteilungsraster ermöglicht die 4.0 Skala eine sachliche Beurteilung von fachlicher Kompetenz, die sich auf unterschiedlichen Niveaus in der Leistung zeigt. Sie trägt zu Transparenz, Gerechtigkeit und Ehrlichkeit bei und wirkt dadurch positiv auf Lern- und Lehrprozesse. • Was ist neu an der 4.0-Skala?Sie legt einen bestimmten Wert (0 – 4 Punkte) für ein bestimmtes Leistungsniveau fest. So ist es möglich, in den Aufzeichnungen Klarheit zu schaffen und dadurch die Ermittlung von akkuraten Semester- bzw. Jahresnote zu verbessern.

  20. 4.0-Skala • Ist die Skala eine neue Erfindung für die NMS?Nein. Die 4.0 Skala ist aus der Schulwirksamkeitsforschung von Marzano et al („whatworks“) entstanden, um Beurteilung möglichst wirksam zu gestalten. Kriterienorientierte Beurteilung nach Sachnorm ist grundsätzlich nicht neu und gilt für alle Schulformen (s. LBVO). • Wann und wie verwende ich die Skala?Für die Vorerhebung, um eineDifferenzierungsstrategiezubestimmen; für die Informationsfeststellung (formativ) und Mitarbeitsfeststellung (summativ) währendLehr- und Lernprozessen; für die punktuelle Leistungsfeststellung und –beurteilung (summativ). • Wann soll ich die Skala nicht verwenden?Wenn der Anspruch der Aufgabe das volle Leistungsspektrum bzw. das Kompetenzziel nicht sichtbar macht, z.B. bei einfachen Aufgaben, die nur Reproduktion erfordern, oder vertrauten Aufgaben, die Eigenständigkeit & die Fähigkeit, das eigene Wissen und Können anzuwenden, nur beschränkt überprüfen.

  21. 4.0-Skala • Warum soll ich die Skala bei einfachen Aufgaben nicht verwenden?Wenn die Aufgabe einfach ist, ist es weniger sinnvoll, die Punkte (oder auch die Note) aufzuzeichnen, weil die Aufgabe nicht das volle Leistungsspektrum ermöglicht. So haben beispielsweise Vokabelprüfungen oder wiederholte Übungen der gleichen Aufgabe mit dem Ziel, eine Teilfertigkeit zu festigen, vielleicht ihren Wert als Lernaufgabe, aber nicht als Leistungsaufgabe. Auch wenn das Ergebnis perfekt ist, liefert es keine Daten zur Kompetenz, die in der Gesamtnote beurteilt werden soll.

  22. 4.0-Skala • Wie soll ich denn Ergebnisse von einfachen Aufgaben aufzeichnen?Die Form ist offen. Grundsätzlich geht es hier darum, dass Sie Informationen, die Sie nicht vergessen wollen, dokumentieren, um dem Schüler/ der Schülerin eventuell Rückmeldung hinsichtlich seines/ihres Lernprozesses geben zu können. Die Bedeutsamkeit dieser Ergebnisse ist für die Ermittlung einer Semester- oder Jahresnote allerdings höchst fragwürdig , weil eine einfache Aufgabe als solche das Noten-Ergebnis auf maximal „genügend“ einschränkt – falls die Aufgabe hinsichtlich den Beurteilungsstufen der LBVO überhaupt relevant ist. Es empfiehlt sich, in den Aufzeichnungen zwischen Informations- und Leistungsfeststellung zu unterscheiden.

  23. 4.0-Skala • Was ist der Unterschied zwischen der 4.0 Skala und einem Kompetenzraster?Ein Kompetenzraster beschreibt meist das Zielbild in Form eines Kann-Satzes und gibt somit Orientierung für Lernen und Lehren (s. BiSta). Diese Beschreibung ist aber nicht genug, um die Beurteilung der tatsächlichen Leistung, die ein Schüler oder einer Schülerin zu einem spezifischen Zeitpunkt in einer spezifischen Schulstufe erbringt, vornehmen zu können. Dafür braucht es Kriterien, die das Zielbild bzw. den Standard konkretisieren.

  24. Beispiel Kompetenzbeschreibung aus einem Kompetenzraster: Die Schülerinnen und Schüler können über Begebenheiten und Erfahrungen verständlich sowie thematisch zusammenhängend sprechen. • Welches Fach vermuten Sie? • Welche Schulstufe? • Stellen Sie sich vor, Sie müssen diese Kompetenz beurteilen. Was brauchen Sie noch? Antwort: Fach Deutsch Bildungsstandard Volksschule 4. Klasse Mögliche Kriterien: Aufgabe erfüllt Struktur / roter Faden / Nachvollziehbarkeit Wortschatz & Satzstruktur / Verwendung von Konnektoren / Variation Wirksamkeit / Spannungsaufbau

  25. Wie mache ich eine Skala? • Ausgehend von einer Aufgabe, die neuartig für die SuS ist und Kompetenz sichtbar macht, legen Sie Kriterien für die Beurteilung der Kompetenz fest, z.B. Aufgabe erfüllt; Inhalt & Struktur; Sprache; Wirksamkeit. Für D,E,M sind die Beurteilungskriterien der BiSta hilfreich. • Dann beschreiben Sie die zu erzielende Leistung (das Zielbild) anhand der Kriterien. Wie schaut die Leistung des Schülers/der Schülerin aus, wenn das Zielbild erreicht wird? Wie zeigt sich die erzielte Sprachqualität? Wie zeigt sich Inhalt und Struktur im Zielbild (=3.0)?. • Überprüfen Sie das Zielbild hinsichtlich Schulstufe und Zeitpunkt im Schuljahr. Entsprechen die Anforderungen dem Lehrplan? Ist es stimmig mit der Progression von BiSta-Kompetenzen, die zu diesem Zeitpunkt erwartet werden kann? • Beschreiben Sie anhand der Kriterien die Leistung, die unter dem Zielbild liegt, aber immer noch eigenständig erbracht wird (= 2.0). • Beschreiben Sie anhand der Kriterien die Leistung, die über das Zielbild hinaus geht (= 4.0).

  26. Können Punkte in Ziffernoten übersetzt werden? Kurze Antwort: Ja, aber…… .Grundsätzliche Überlegungen: • Aufzeichnungen der Punktewerte, die einer Stufe der 4.0 Skala entsprechen, sind einzelne Ergebnisse („scores“) und machen dann Sinn, wenn die Aufgabe das volle Leistungsspektrum sichtbar macht. • Expert/innen empfehlen, nurErgebnisse (in diesem Fall Punkte) aufzuzeichnen, da eine Note als Gesamtnote für die Schulnachricht bzw. das Zeugnis dann sinnvoll ist, wenn es durch die Art der Aufzeichnungen zu keinen Verzerrungen kommt. Diese Empfehlung ist allerdings konträr zu den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Leistungsbeurteilung, die Noten in den Aufzeichnungen von punktuellen Prüfungen vorsehen.

  27. Können Punkte in Ziffernoten übersetzt werden? • Da punktuelle Leistungsfeststellungen (d.h. alles, was Lehr- und Lernprozesse zwecks Beurteilung unterbricht, wie z.B. Schularbeiten als „besondere Prüfungsformen“) nach der LBVO benotet werden sollen, ist es empfehlenswert, nicht nur die Note, sondern auch die (Teil-)Ergebnisse der jeweils überprüften Kompetenzen aufzuzeichnen, damit die Gesamtnote für die Schulnachricht bzw. das Zeugnis möglichst gerecht & akkurat ermittelt werden kann. • Die Beschreibung des Zielbilds (3.0) geht davon aus, dass die Leistung dem Zielbildmindestenszur Gänze entspricht, d.h. Eigenständigkeit bei neuartigen Aufgaben und mangellose Durchführung gegeben sind.

  28. Wie übersetze ich die Punkte in Noten? Die Skalastufen können wie folgt in die Beurteilungsstufen übersetzt werden:

  29. „Für die ‚Verrechnung‘ von Leistungen zu Noten und von Einzelnoten zu Gesamtnoten bietet die Rechtslage keine praktikablen Anhaltspunkte.“ (Eder et al, 2009) Aufzeichnungen & Ermittlung einer Gesamtnote

  30. Aufzeichnungen von LFLB In den Aufzeichnungen sollen folgende Informationen dokumentiert sein: • die Kompetenz bzw. das relevante Lehr-/Lernziel • Datum der Aufzeichnung • Ergebnis und/oder Note

  31. Aufzeichnungen: Beispiel 1(Klassenergebnisse) A1 = Lesen: Plakat A2 = Hören: Greetings A3 = Interaktion: Greetings / Sich vorstellen A4 = Monologue: Sich vorstellen A5 = Hören: Sich vorstellen A6 = Schreiben: Sich vorstellen …

  32. Aufzeichnungen: Beispiel 2(Schüler/inergebnisse – „Profil“) A1 = Lesen: Plakat A2 = Hören: Greetings A3 = Interaktion: Greetings / Sich vorstellen A4 = Monologue: Sich vorstellen A5 = Hören: Sich vorstellen A6 = Schreiben: Sich vorstellen

  33. Warum nur Punkte-Ergebnisse in den Beispiel-Aufzeichnungen? • Hier ist von Leistungsfeststellungen im Rahmen der Mitarbeit ausgegangen worden, mit Ausnahme der Schularbeit.

  34. Wie ermittle ich eine Gesamtnote? • Die Semester- bzw. Jahresnote ist eine Ziffernote, d.h. ein Symbol, das eine Gesamtbeurteilung nach den Beurteilungsstufen der LBVO ausdrückt. • Das bedeutet, dass eine Durchschnittswertbildung bei der Notenfindung nicht machbar ist –abgesehen davon, dass diese Praxis gesetzeswidrig ist. Sie sagt faktisch: „Dein Durchschnitt ist ‚befriedigend‘, weil ich es errechnet habe und auf befriedigend-Komma-241 gekommen bin.“ • Bei der Ermittlung der Semester- bzw. Jahresnote braucht es daher eine Entscheidungsgrundlage und -regeln, die den Beschreibungen in der LBVO entsprechen.

  35. Zum Nachdenken: Mittelwertbildung „Es wäre ausgesprochen wünschenswert, wenn der Lehrer schon am Beginn des Schuljahrs völlige Transparenz in der Notengebung schafft.“ (Neuweg 2009, S. 102). „Hinsichtlich der Ermittlung der Jahresnote aus den verfügbaren Einzelnoten sei nachdrücklich darauf hingewiesen, dass die verbreitete Praxis der Bildung von Mittelwerten aus allen oder einem Teil der Einzelnoten weder messtechnisch noch rechtlich gerechtfertigt ist…“ (Neuweg 2009, S. 103). „Zu beachten ist außerdem, dass Noten keine Exakten Zahlen, sondern in ihrer Abbildungsqualität eher Schätzungen der Leistung darstellen. Es ist daher – von der rechtlichen Fragwürdigkeit abgesehen – eine äußerst zweifelhafte Praxis, Notendurchschnitte auf zwei Dezimalen genau zu ermitteln und etwa die Entscheidung für eine Zeugnisnote ‚Befriedigend‘ oder ‚Genügend‘ davon abhängig zu machen, ob der Durchschnitt nun 3,42 oder 3,61 lautet.“ (Neuweg 2009, S. 104).

  36. Mögliche Entscheidungsregeln • Wenn ich die Gesamtergebnisse des Schülers/der Schülerin anschaue: • Gibt es Ausreiser? Wenn ja, war ein bestimmtes Ergebnis für die Mehrheit auffällig niedrig oder hoch? (Wenn ja, ist es vielleicht sinnvoll, dieses Ergebnis auszublenden oder zu relativieren.) Wenn nein, warum ist dieses Ergebnis auffällig? Gab es dabei außergewöhnliche Rahmenbedingungen für diesen Schüler/diese Schülerin? • Sehe ich einen Aufwärtstrend in der Entwicklung bestimmter Kompetenzen? (Wenn ja, sind die aktuellsten Ergebnisse relevanter, weil die Note über den aktuellen Stand Auskunft geben soll.)

  37. Notenskala (s. LBVO)

  38. Mögliche Entscheidungsgrundlage5.-6. Schulstufe Zur Erprobung

  39. Anwendungsbeispiel Entscheidungsgrundlage 5. Schulst.

  40. Anwendung Entscheidungsgrundlage Jenny: Sind mindestens die Hälfte 4.0? Nein. Sind dreiviertel 3.0 oder 4.0? Ja. Sind die restlichen nicht weniger als 2.0? Nein. Aber Moment! Nur ein Ergebnis ist 1.5, und das war ganz am Anfang des Schuljahres. Aufgabe 6 war eine Schreibaufgabe. Aber bei der Schularbeit hat sie 3.0 bei der Schreibaufgabe und der Anspruch war noch höher. Wenn ich das 1.5-Ergebnis als Ausreiser ignoriere? Ihre Schreibkompetenzen haben sich gut entwickelt. Note ist „gut“. Johnny: Sind mindestens die Hälfte 4.0? Nein. Sind dreiviertel 3.0 oder 4.0? Nein. Sind mindestens die Hälfte 2.0 oder höher? Ja. Note ist „befriedigend“.

  41. Mögliche Entscheidungsgrundlage7.-8. Schulstufe Zur Erprobung

  42. Vertiefte und grundlegende Allgemeinbildung Begriffsbestimmung & Auswirkungen auf LFLB

  43. Vertiefte und grundlegende Allgemeinbildung in den 7. und 8. Schulstufen „Vertieft“ bzw. „grundlegend“ sind ausschließlich in der Benotung, d.h. Ermittlung von Noten bei punktuellen Leistungsbeurteilungen und Ermittlung von Semester- bzw. Jahresnoten auszuweisen. „Vertieft“ bzw. „grundlegend“ bezeichnen die Qualität der Leistung, nicht der Person. Es gibt keine „vertieften Schüler/innen“ bzw. keine „grundlegenden Schüler/innen“.

  44. Praktische Handhabung Die Benotungspraxis wird weiterhin von der LBVO geregelt und bleibt theoretisch grundsätzlich unverändert: Leistungsqualität wird auf Basis objektiver Kriterien (Sachnorm) beurteilt und die Note auf Basis Leistungsergebnissen bzw. –beurteilungen orientiert an den Beurteilungsstufen der LBVO ermittelt. Eine Bestimmung einer Note auf Basis subjektiver Einschätzung der Eignung des Schülers/der Schülerin seitens der Lehrperson ist nicht beabsichtigt.

  45. Praktische Handhabung 5.-6. Schulstufe 7.- 8. Schulstufe 1 vertiefte Allgemeinbildung 2 vertiefte Allgemeinbildung 3 vertiefte Allgemeinbildung 4 vertiefte Allgemeinbildung 3 grundlegende Allgemeinbildung 4 grundlegende Allgemeinbildung 5 grundlegende Allgemeinbildung • 1 deutlich eigenständig, weit über das Wesentliche hinaus • 2eigenständig, über das Wesentliche hinaus • 3 eigenständig aber mangelhaft, das Wesentliche erfüllt • 4 keine Eigenständigkeit, das Wesentliche überwiegend erfüllt • 5 (Beschreibungen s. LBVO)

  46. Praktische Handhabung Es ergibt sich eine 7-Notenskala in den 7. und 8. Schulstufen. Es gilt, die 5-Notenskala auf die 7-Notenskala auszudehnen. Die NMS-Gesetzgebung sieht grundsätzlich das gleiche Angebot an Lerninhalten und –aufgaben vor. Differenz soll somit ausschließlich in der Beurteilung von Leistungen gebildet werden. Differenzbildung in Form von unterschiedliche Lerninhalte für unterschiedliche Schüler und Schülerinnen (Leistungsgruppen jeglicher Form) ist nicht zulässig. Weil „genügend“ in vertiefter Allgemeinbildung nach der LBVO bedeutet, dass der Schüler, die Schülerin den Lehrstoff überwiegend erfüllt aber nicht in der Lage ist, in einem entsprechenden Ausmaß eigenständig zu handeln bzw. das eigene Wissen und Können bei neuartigen Aufgaben anzuwenden, erfolgt die Ausdehnung logischerweise nach unten.

  47. Praktische Handhabung Die Ausdehnung erfolgt auf Basis einer Entscheidungsgrundlage für die Ermittlung einer Semester- bzw. Jahresnote, die erprobt werden muss. Derzeit entwickelt das ZLS gemeinsam mit Lerndesigner/innen ein System für kriteriale Beurteilung im Rahmen der Leistungsfeststellung und –beurteilung, die die akkurate Ermittlung der Semester- bzw. Jahresnote ermöglicht. Dieses System ist im Einklang mit der Rechtslage hinsichtlich Leistungsbeurteilung sowie Kompetenzorientierung im Lehrplan und den Bildungsstandards. Die Herausforderung liegt darin, dass systemweit die Praxis und die Rechtslage auseinander klaffen (vgl. Eder et al, 2009). Somit ist ein Paradigmenwechsel in der Beurteilungspraxis in Gang gesetzt worden. Es gilt, diesen Wechsel im Gang zu halten, damit eine neue Praxis entsteht. .

  48. Praktische Handhabung Eine Gefahr besteht darin, dass die Praxis der äußeren Differenzierung im „heterogenen Verbund“ weiter geführt wird. Wenn diese irrtümliche Übersetzung von faktischen Leistungsgruppen stattfindet, klaffen die Praxis und die Rechtslage nicht nur hinsichtlich Beurteilung sondern auch hinsichtlich der Schulform NMS auseinander. Es gilt, eine Paradigmenwechsel von Selektion zur Chancengerechtigkeit in Wechsel im Gang zu halten, damit eine neue Praxis entsteht. „Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Einschätzung in Bezug auf den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler regelmäßig durch genaue Beobachtung zu aktualisieren und die Differenzierungsmaßnahmen darauf abzustimmen. Einschätzungen und Prognosen über die Leistungsfähigkeit dürfen nicht bewirken, dass einzelnen Schülerinnen und Schülern Teile des Bildungsangebots vorenthalten werden.“ (NMS-LPVO, S. 11)

  49. Praktische Handhabung Die Qualitätsanspruche der NMS-Pilotierungsphase bleiben rechtlich aufrecht: • Lernen und Lehren orientiert sich an Kompetenzerwerb - wie von den Kompetenzmodellen der BiStavorgegeben. • Unterricht wird vom Ende her entwickelt, d.h.mit klaren und transparenten Zielbildern hinsichtlich der Lernergebnisse und deren Beurteilung am Ende der Lernphase. • Kultur der 2. Chancewird gepflegt und ist weiterhin im Einklang mit der LBVO, damit Lehrpersonen ihre Entscheidungen bei der Ermittlung einer Semester- bzw. Jahresnote auf Basis eines möglichst akkuraten Kompetenzbildes der Schülerin/des Schülers zum Zeitpunkt der Ermittlung der Note treffen.

  50. „Grundlegend“ und „vertieft“ als mehr oder weniger Komplex Die Gesetzgebung sieht die Beurteilung einer Leistung entlang des Grades ihrer Komplexität vor. Es gilt, sich dem Begriff „Komplexität“ anzunähern, damit dieser für die Praxis handhabbar und nützlich ist. Zwei Aspekte sind für die Praxis relevant: • Komplexitätsgrad einer Aufgabe • Komplexitätsgrad einer Leistung

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