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Schweizerisches Institut für Berufspädagogik Forschung und Entwicklung

Unterrichtsgestaltung in der zweijährigen beruflichen Grundbildung Fachkundige individuelle Begleitung. Schweizerisches Institut für Berufspädagogik Forschung und Entwicklung Fachstelle Pädagogische Fördermassnahmen Bettina Hübscher. Gesetzliche Grundlagen. BBG Art. 18:

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Presentation Transcript


  1. Unterrichtsgestaltung in der zweijährigen beruflichen GrundbildungFachkundige individuelle Begleitung Schweizerisches Institut für Berufspädagogik Forschung und Entwicklung Fachstelle Pädagogische Fördermassnahmen Bettina Hübscher

  2. Gesetzliche Grundlagen BBG Art. 18: Berücksichtigung individueller Bedürfnisse. Der Bundesrat erlässt Bestimmungen über die fachkundige individuelle Begleitung. BBG Art. 212: Die Berufsfachschule berücksichtigt die unterschiedlichen Begabungen und trägt mit speziellen Angeboten den Bedürfnissen …. von Personen mit Lernschwierigkeiten Rechnung.

  3. Zweijährige berufliche Grundbildung BBG Art. 172: Die zweijährige Grundbildung schliesst in der Regel mit einer Prüfung ab und führt zum eidg. Berufsattest. Sie ist so ausgestaltet, dass die Ange- bote den unterschiedlichen Vorausset- zungen der Lernenden besonders Rechnung tragen.

  4. BBV Art.10: 4. Ist der Bildungserfolg gefährdet, so entscheidet die kantonale Behörde nach Anhörung der lernenden Person und der Anbieter der Bildung über eine fachkundige individuelle Begleitung. 5. Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst nicht nur schulische, sondern sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person.

  5. Wo soll die fachkundige individuelle Begleitung positioniert werden? • Lernort Schule • Lernort Betrieb • Sozialpädagogische und sozialarbeiterische Begleitung

  6. Ein Modell

  7. Früherfassung: Beobachtung und Förderung sind miteinander verknüpft • 6 – 8 Wochen Beobachtungsphase. • 1. Leistungsstarke, die evtl. im Berufsfeld unterfordert sind • 2. Lernende, die die Anforderungen des gewählten Berufes voraussichtlich erfüllen können • 3. Lernende, die Unterstützung brauchen • 4. Lernende, die die Lernvoraussetzungen für den gewählten Beruf nicht mitbringen

  8. Diagnostik • Entwicklungspsychologie: Welche Aufgaben hat der Mensch im Jugendalter zu lösen? • Wie beziehe ich das System der Lernenden mit ein? • Lernpsychologie: Welche Faktoren beeinflussen den Lernprozess? Wie spielen diese Faktoren zu- sammen? • Beeinträchtigungen: Welche Faktoren können den Lernprozess beeinträchtigen oder stören?

  9. Diagnose und Lernförderung • Lehrpersonen kennen Instrumente der pädagogi- schen Diagnostik und können ausgewählte Instru- mente anwenden. • Lernförderung und Lernfortschritte Lehrpersonen kennen Möglichkeiten der Prävention und Intervention bei ausbleibenden Lernfortschritten

  10. Standort Betrieb Bei Problemen im Bereich des betrieblichen Lernens Wird erbracht durch erfahrene Ausbildner, die sich im Bereich Coaching und Lernen weiterbilden oder delegiert an internen Beratungsdienst oder externen Leistungserbringer Schwerpunkte: Lernförderung in berufspraktischen Tätigkeiten und Unterstützung bei sozialen und persönlichen Schwierigkeiten

  11. Fallverantwortliche Begleitperson Externer Beratungsdienst In Coaching und Beratung ausgebildete Lehrperson Beratungsdienst der Berufsfachschule Sozialpädagogische und sozialarbeiterische Begleitung

  12. Begleitung ausserhalb von Betrieb und Schule Fachleute der Sozialpädagogik, der Sozialarbeit, der Medizin oder der Psychologie Indiziert bei: Sozialen, psychischen, psychosozialen und medizinischen Problemen Beispiele: Probleme am Arbeitsplatz, Delinquenz, Suchtverhalten, psychosomatische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Delinquenz Kurz: Ausbildungsgefährdende Faktoren Wichtig: Begleitung und Beratung ist freiwillig

  13. Fachkundige individuelle Begleitung: Umsetzung in den KantonenKantonBern: Gesetzliche Grundlagen: Neues Gesetz über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung(nBerG), dazu eine Verordnung (BerV).

  14. Berufsfachschule: Individualisierung und gezielte Lernförderung·Kleine Klassen·Individualisierte Lehrformen·PFM-geschulte Lehrpersonen.·Zusätzliche fachkundige individuelle Begleitung Ort der Umsetzung:Berufsfachschule und externe Stellen der psychosozialen Versorgung

  15. Kanton Basel • Gesetzliche Grundlagen: • Kantonale Richtlinien Umsetzung zweijährige berufliche Grundbildung. • Funktionsbeschreibung für FIB Controllingsystem durch Schulleitung Anspruchsberechtigung für FIB durch Lernende Kompetenzprofil Lehrende für FIB

  16. ·Ort der Umsetzung: Berufsfachschulen in Zusammenarbeit mit den andern Lernorten (FIB-Fachgruppe) Angebot: ·Lehrprofil am Anfang ·Stütz- und Fördermassnahmen ·Individuelle Begleitung durch Lehrperson ·Gute Vernetzung (Triage an externe Fachstellen) ·Pädagogisch-didaktisch-diagnostische Schulung Berufsbildner/innen ·Schulung Lehrpersonen Coaching und Beratung

  17. Waadtland Gesetzliche Grundlagen: Loi vaudoise sur la formation professionnelle (LVFPr) Transition Ecole-Métier (TEM): seit September 2003 vom waadtländischen Berufsbildungsamt Mandat für Begleitung und Beratung von Jugendlichen.

  18. Ort der Umsetzung: Begleiter/innen zu sozialen und beruflichen Fragen (maître-sse-s socioprofessionnel-le-s ). Begleitung setzt auf Volksschulstufe ein. Unterstützung bei Lehrstellensuche, Stütz- und Fördermassnahmen. Lehrlingsberater/innen (conseiller-ère-s aux apprenti-e-s), betreuen Lernende und Ausbilder/innen in acht Berufsfachschulen und in den Betrieben in Krisensituationen und wirken mediativ.

  19. Förderinstrumente => Weiterbildung Modelle Anlaufstelle => Koordinationsstelle Fachkundige Individuelle Begleitung Berufsfeldbezogene Klassen Leistungseinschätzungen => mit BSL FIB im Wallis: PROJEKT BERUFSBILDUNG FÜR ALLE

  20. KÜCHENANGESTELLTE PROJEKTINHALTE BERUFSFELDBEZOGENE KLASSE METZGER BÄCKER HAUSWIRTSCHAFT

  21. PROJEKTINHALTE FACHKUNDIGE INDIVIDUELLE BEGLEITUNG (FiB)

  22. PROJEKT- INHALTE ERFASSUNGS- INSTRUMENT

  23. PROJEKTINHALTE MODELLE

  24. Bundesgesetz für Berufsbildung (BBG 2002) und die dazugehörende Verordnung (BBV) auf Bundesebene gesetzlichen Grundlagen. • In Anlehnung an „Leitfaden zur zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Attest“ • Richtlinien klären Bestimmungen für individuelle Begleitung für Umsetzung in Praxis. • Erweiterung mit Empfehlungen

  25. 1. Zuständigkeiten 2. Geltungsbereich 3. Ziel 4. Rahmenbedingungen 5. Lernende Personen mit Förderbedarf als Zielgruppe 6. Berufsbildner/innen als besondere Gruppe von Leistungserbringern 7. Anforderung an die Fachpersonen 8. Qualitätssicherung und Wirkungskontrolle Richtlinien klären folgende Fragen:

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