1 / 19

AutorInnen: Prof. Dr. Christoph Ritz/ Dr. Birgitt U. Koran

Advance Ruling „Verbindliche Auskunft“. AutorInnen: Prof. Dr. Christoph Ritz/ Dr. Birgitt U. Koran. Advance Ruling. I. Legistische Schwerpunkte: Zuständigkeit : Finanzamt Antrag : schriftlich Form : Bescheid

mirari
Télécharger la présentation

AutorInnen: Prof. Dr. Christoph Ritz/ Dr. Birgitt U. Koran

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Advance Ruling „Verbindliche Auskunft“ AutorInnen: Prof. Dr. Christoph Ritz/ Dr. Birgitt U. Koran

  2. Advance Ruling I. Legistische Schwerpunkte: • Zuständigkeit: Finanzamt • Antrag: schriftlich • Form: Bescheid • Thema: abgabenrechtliche Beurteilung von im Antragszeitpunkt noch nicht verwirklichten Sachverhalten • Voraussetzung: besonderes Interesse

  3. Advance Ruling II. Gegenstand der Auskunftsbescheide sind Rechtsfragen betreffend: • Umgründungen • Unternehmensgruppen • Verrechnungspreise

  4. Advance Ruling - Antrag III. 1. Befugnis • Abgabepflichtiger • Personengesellschaft (für Feststellungen gem. § 188 BAO) • Dritter (Person mit eigenem berechtigten Interesse) für noch nicht existente jurist. Personen/ PersGes

  5. Advance Ruling -Antrag III. 2. Inhalt: • umfassende Darstellung des noch nicht verwirklichten Sachverhalts • Darstellung des besonderen Interesses des Antragstellers • Darstellung des Rechtsproblems • Formulierung konkreter Rechtsfragen • Begründung des Rechtsstandpunkts des Antragstellers • Darlegung der für die Höhe des Verwaltungskostenbeitrags relevanten Angaben

  6. Advance Ruling IV. Zuständigkeit: • das Finanzamt, das für die Erhebung der betreffenden Abgabe oder für die Erlassung des betreffenden Feststellungsbescheids (§§ 185 ff BAO) zuständig ist • in Ermangelung eines solchen das Finanzamt, das bei Sachverhaltsverwirklichung voraussichtlich zuständig wäre • bei Zuständigkeit mehrerer FÄ  das FA, das zuerst Kenntnis vom Antrag erlangt

  7. Advance Ruling-Antragserledigung V.1. Formalerledigungen des Antrags • Zurückweisungsbescheid - SV im Antragszeitpunkt bereits verwirklicht - Rechtsfragen, die nicht den Anwendungsbereich von Advance Ruling betreffen • Zurücknahmebescheid - bei Nichtbefolgung des Auftrags zur Mängelbehebung (Formgebrechen, inhaltliche Mängel)

  8. Advance Ruling-Antragserledigung V.2. Inhalt des Auskunftsbescheides: a. Darstellung des zu Grunde gelegten Sachverhaltes b. abgabenrechtliche Beurteilung c. betroffene Abgaben/Feststellungen d. Bezeichnung der Zeiträume, für die der Bescheid wirken soll e. zu Grunde liegende Abgabenvorschriften

  9. Advance Ruling-Antragserledigung f. Berichtspflicht: Bescheid hat dem Antragsteller Berichtspflichten aufzuerlegen, - ob und wann der Sachverhalt verwirklicht wurde und - allfällige Abweichungen des Sachverhalts

  10. Advance Ruling VI. Bescheidwirkung: • Rechtsanspruch des Antragstellers auf auskunftskonforme Besteuerung bei Sachverhaltsidentität (wenn der verwirklichte Sachverhalt von dem dem Bescheid zu Grunde gelegten Sachverhalt nicht/ nur unwesentlich abweicht)

  11. Advance Ruling • Rechtsanspruch gilt auch für: • Gesamtrechtsnachfolger des Bescheidadressaten (zB gem.§ 19 Abs. 2 BAO) • Gesellschafter (Mitglieder) von Personenvereinigungen (Personengesellschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG) bezügl. an diese Gebilde gerichtete Auskunftbescheide • jP/PersGes, wenn sie das binnen 1 Monat ab rechtlicher Existenz verlangt (bei an Dritten gerichtetem Bescheid, wenn Bescheid rechtlich noch nicht existente jP/PersGes betrifft)

  12. Advance Ruling • Keine Bindung zum Nachteil der Partei:Bekämpfbarkeit der rechtl. Beurteilung der Abgaben/Feststellungsbescheide im betreffenden Berufungsverfahren • Bei Änderung oder Aufhebung der Abgabenvorschriften, die dem Bescheid zu Grunde liegen, erlischt dessen Verbindlichkeit • Änderung der Rsp/ Erlässe  kein Wegfall der Bescheidwirkungen

  13. Advance Ruling VII.Rechtsschutz: Der Auskunftsbescheid kann aufgehoben oder abgeändert werden, wenn sich der Spruch als nicht richtig erweist  rückwirkend aber nur, wenn • die Voraussetzungen für eine Berichtigung gemäß § 293 BAO vorliegen, • der Auskunftsbescheid offensichtlich unrichtig ist, • der Auskunftsbescheid durch eine strafbare Handlung herbeigeführt wurde.

  14. Advance Ruling - Kosten VIII. Kostenersatz: Verwaltungskostenbeitrag für einen Auskunftsbescheid (gestaffelt nach Umsatzerlösen des Antragstellers)

  15. Advance Ruling - Kosten IX. Höhe des Verwaltungskostenbeitrags: • 1.500 €, aber wenn Umsatzerlöse • > 400.000 € dann 3.000 € • > 700.000 € dann 5.000 € • > 9, 68 Mio. € dann 10.000 € • > 38, 5 Mio. € dann 20.000 € • für Konzernmitglieder, wenn Verpflichtung zum Konzernabschluss gem. § 244 iVm § 246 UGB besteht  20.000 €

  16. Advance Ruling - Kosten Umsatzerlöse gem. § 232 Abs. 1 UGB sind: • die für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens typischen Erlöse • aus dem Verkauf und der Nutzungsüberlassung von Erzeugnissen und Waren sowie • aus Dienstleistungen • nach Abzug von Erlösschmälerungen und • nach Abzug der USt

  17. Advance Ruling - Kosten Geringerer Verwaltungskostenbeitrag von 500 €: • bei Zurückweisung des Antrags • bei Zurücknahmebescheid (§ 85 Abs. 2 BAO) • bei Zurückziehung des Antrags vor inhaltl. Bearbeitung zu beachten: • Verwaltungskostenbeitrag ist Nebenanspruch • Abgabenschuldner ist der Antragsteller • Fälligkeit: 1 Monat ab Zustellung des Kostenbescheides

  18. Advance Ruling X.Inkrafttreten der Bestimmung: 1. Jänner 2011

  19. Advance Ruling Danke für die Aufmerksamkeit!

More Related