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Unfallverhütung bei der feuerwehrtechnischen Ausbildung

Unfallverhütung bei der feuerwehrtechnischen Ausbildung. Jugendfeuerwehr. Persönliche Schutzausrüstung. Zur Schutzausrüstung der Jugendfeuerwehr gehört:. JF – Schutzhelm nach DIN EN 397 & Richtlinie der DJF. Übungsanzug nach Richtlinie der DJF. JF – Schutzhandschuhe nach DIN 4811.

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Unfallverhütung bei der feuerwehrtechnischen Ausbildung

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Presentation Transcript


  1. Unfallverhütungbei derfeuerwehrtechnischen Ausbildung Jugendfeuerwehr

  2. Persönliche Schutzausrüstung Zur Schutzausrüstung der Jugendfeuerwehr gehört: • JF – Schutzhelm nach DIN EN 397 & Richtlinie der DJF. • Übungsanzug nach Richtlinie der DJF. • JF – Schutzhandschuhe nach DIN 4811. • Schuhwerk mit sichtbarem Absatz und knöchelhoch. • JF – Schmalgurt mit Zweidornschnalle.

  3. Persönliche Schutzausrüstung Gefährdungen bei der Feuerwehrausbildung • mechanische Einwirkungen durch Stoß, Schlag, Stich, Schnitt. • thermische Einwirkungen durch Flammen Hitze, Kontakt, Strahlung, heißer Wasserdampf oder tiefkalte Gase. • klimatische Einwirkungen durch Nässe, Kälte oder Sonne. • elektrische Einwirkungen durch Spannungsführende Teile oder statistische Elektrizität. • chemische Einwirkungen durch Rauch, Gase, Dämpfe, Flüssigkeiten (Säuren, Laugen, Kraftstoffe, Lösemittel), feste Stoffe (Stäube, Fasern). • Übersehen werden im Straßenverkehr oder beim rangieren.

  4. Persönliche Schutzausrüstung Schutzziel: Zum Schutz vor den Gefahren des Feuerwehrdienstes müssen bei • Ausbildung, • Übung, • Einsatz die gesamte persönliche Schutzausrüstung getragen werden.

  5. Sicheres Aussteigen aus dem Mannschaftsraum • Ein Kamerad sollte die Tür offen halten. • Haltegriffe nutzen. • Alle Trittstufen benutzen. • Niemals aus dem Fahrzeug springen.

  6. Sicherheitsgurte • Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt werden. • Die Atemschutzgeräteträger müssen die Schultergurte anlegen. • Bei nicht anlegen des Sicherheitsgurt, besteht die Gefahr aus dem Fahrzeug geschleudert zu werden.

  7. Sicherheitsgurte der Atemschutzgeräteträger

  8. Sicherheitsgurte im Mannschaftsraum

  9. Be- und Entladen von Fahrzeugen Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen kann man sich • klemmen, • schneiden, • quetschen, • stoßen. Diese Gefahren entstehen meist durch: • scharfe Kanten oder Grate des Fahrzeuges, • hervorstehende Teile oder Kanten des Fahrzeugbaus oder der Beladung, • herausrutschende, nachrutschende, herunterfallende oder kippende Beladung durch schlechtes sichern • Deshalb müssen Feuerwehrfahrzeuge so gebaut sein, dass beim Verladen, Transport und Entladen der Geräte keine Gefahrdarstellen.

  10. Be- und Entladen von Fahrzeugen Weiterhin muss man bei der Geräteentnahme darauf achtern, dass man nicht • stolpern, • ausrutscht, • getroffen wird oder • sich überlasten. Dies kann passieren durch: • herunterfallende Schlauchkupplungen, • herausrutschende, nachrutschende, herunterfallende oder kippende Geräte oder Armaturen, • Untergrund des Bodens, Hindernisse im Verkehrsweg, Sichtbehinderungen,

  11. Be- und Entladen von Fahrzeugen • das Gewicht der Geräte und Aggregate beachten! • Bei der Jugendfeuerwehrausbildung ist immer die Verhältnismäßigkeit und das Alter der Jugendlichen zu berücksichtigen! Zu große Lasten nicht heben! Gegenseitige Hilfe Vorsicht auf die hinten stehenden Personen

  12. Wasserförderung Um der Gefahr von schlagenden Kupplungen beim auswerfen von Druckschläuchen entgegen zu wirken, müssen Schläuche beim Auswerfen unmittelbar hinter der Kupplung festgehalten werden. Schlagende Kupplungen können schwerwiegende Verletzungen der Knie hervorrufen.

  13. Wasserförderung Stolpern und umknicken auf Schläuchen gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Durch falsches bzw. unsachgemäßes Verlegen von Schläuchen an der Einsatzstelle entstehen gefährliche Unfallstellen. An der Einsatzstelle sind möglichst trittsichere Verkehrswege zu schaffen.

  14. Wasserförderung RICHTIG FALSCH

  15. Wasserförderung • Die Trittsicherheit an der Einsatzstelle ist enorm wichtig, weil gerade an Engstellen, z.B. in Treppenräumen, verlegte Schläuche einen besonderen Gefahrenschwerpunkt darstellen. • Um dem entgegen zu wirken, sollten Schläuche nah am Geländer verlegt und mit einem Schlauchhalter befestigt werden.

  16. Sicher mit tragbaren Leitern • Beim Aufrichten den Leiterfuß als Dreh- punkt der Leiter sichern. • Austrittsstellen müssen Leitern min. 1 m herausragen, wenn nicht andere Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind. • An Einstiegsöffnungen sind Leitern bündig zu einer Seite der Öffnung anzulegen. • Leitern nur an sichere Stützpunkte anlegen, z.B. an Wände. • Leitern dürfen weder einsinken noch wegrutschen können. Leitern nur auf tragfähigem Untergrund aufstellen und wenn nötig gegen Wegrutschen am Leiterfuß z.B. mittels Kantholz sichern.

  17. Sicher mit tragbaren Leitern • Leitern gegen Abrutschen und Umstürzen sichern, z.B. durch befestigen des Leiterkopfes mit einer Sicherungsleine oder durch Festhalten von oben. • Im Bereich des Straßenverkehrs sind Leitern durch eine Absperrung oder Warnposten gegen Umstoßen zu sichern. • Leitern möglichst schwingungsfrei besteigen. • Beim Besteigen dicht an die Leiter halten, dabei mit beiden Händen an den Sprossen festhalten und die Sprossen ganz umfassen. • Die Leiter nicht über den Anlegepunktpunkt hinausgestiegen.

  18. Sicher mit tragbaren Leitern • Beim Ein-, Aus- oder Übersteigen nur an den Sprossen und nicht an den Leiterholmen festhalten. • Auf Brüstungen von Wandöffnungen ist beim Ein- und Aussteigen der Reitsitz einzunehmen. • Beim Besteigen von Leitern einen Schlauch nicht über die Schultern und nicht zwischen den Feuerwehr-Sicherheitsgurt einstecken. • Schlauchleitungen über Leitern nur bis zum 1. Obergeschoß mittragen. Sicherer ist das Hochziehen von Schlauchleitungen mit der Fangleine. • Schlauchleitungen von Leitern nicht frei herunterhängen lassen, sondern an der Sprossen mit dem Schlauchhalter befestigen.

  19. Sicher mit tragbaren Leitern • Von tragbaren Leitern darf die Wasserabgabe nur mit absperr-baren Strahlrohren erfolgen. • B-Rohre dürfen von tragbaren Leitern aus nicht eingesetzt werden. • Strahlrohre auf Leitern nur langsam öffnen und schließen damit Druckstöße vermieden werden. • Nicht links oder recht zur Seite spritzen .

  20. Sicher mit tragbaren Leitern • Wenn mehr als ein Steckleiterteil zum Einsatz kommt, werden mindestens drei Feuerwehrangehörige benötigt. • Es dürfen nicht mehr als vier Steckleiterteile eingesetzt werden. • Durch einsetzten eines Einsteckteils, wird der große Abstand zwischen der Standfläche und der untersten Sprosse sicher überbrückt.

  21. Sicher mit tragbaren Leitern • Leitern sind mit einem Neigungswinkel von 65-75° zur Standfläche aufzustellen. • Wenn die Füße den Leiterfuß und der ausgestreckte Ellbogen die Leiter berühren, stimmt der Aufstellwinkel

  22. Gefahren von Verbrennungsmotoren • Abgase von Verbrennungsmotoren sind schädlich. • Verbrennungen auf Grund heißer Oberflächen am Verbrennungsmotor. • Brandgefahr beim betanken des Verbrennungsmotors.

  23. Sicherer Betrieb mit Verbrennungsmotoren • Beim Standbetrieb von Verbrennungsmotoren immer ein Abgasschlauch verwenden. • Dieser sollte so gelegt werden das die Abgase keine anderen Personen erreichen. • Windrichtung beachten. • Der Abgasschlauch sollte Handgriffe haben, um Verbrennungen zu vermeiden. • Beim Betrieb in geschlossenen Räumen, muss der Abgasschlauch aus einem Fenster oder Tür ins Freiegelegt werden.

  24. Sicherer Betrieb mit Abgasschlauch

  25. Sicherer Betrieb mit elektrischen Geräten • An Unfallstellen wenn möglich immer eigene Stromerzeuger verwenden. • Falls fremde Stromerzeuger verwendet werden müssen sind Schutzschaltgeräte in die Stromzufuhr einzubauen. • Leitungstrommeln immer ganz abwickeln. • Alle 12 Monate Prüfung der elektrischen Geräte (Sichtprüfung, Schutzleiterprüfung, Funktionsprüfung).

  26. Schutzleiterprüfung

  27. Umgang mit Handtrennschleifmaschinen • Beim Umgang mit Handtrennschleifmaschinen können folgende Verletzungen passieren: sich schneiden, von wegfliegenden Teilen getroffen werden, sich verbrennen. Gefahren: • nicht festgelegte oder nicht eingespannte Werkstücke, • Verkanten der Trennschleifscheibe und Hochschlagen der Maschine oder Bruch der Trennscheibe, • Ablegen noch laufender Maschine, • fehlende oder nicht wirksame Schutzhauben, • Nichtbenutzen von Augenschutz, • Brand- und Explosionsgefahr

  28. Umgang mit Handtrennschleifmaschinen • Für unter 15jährige sind Trenn- und Schleifarbeiten sowie Schweißarbeiten grundsätzlich verboten! • Für unter 18jährige sind Trenn- und Schleifarbeiten sowie Schweißarbeiten nur zum Zweck der Feuerwehrausbildung und unter Anleitung und Aufsicht durch fachkundige Ausbilder erlaubt.

  29. Arbeiten mit Motorsägen Arbeiten mit Motorsägen dürfen nur Personen übertragen werden, denen die damit verbundenen Gefahren bekannt und hierfür speziell ausgebildet sind. • Motorsägen, die von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden sind beim anlassen auf dem Boden sicher abzustellen und festzuhalten. • Die Kette darf beim Anwerfen keinen Kontakt mit dem Boden haben oder anderen Gegenständen haben.

  30. Umgang mit Gefahrstoffen Folgende Gefahren können beim Umgang mit Gefahrstoffen entstehen: • Berühren, • Einatmen oder • Verschlucken, Diese Gefahrstoffe können Gesundheitsschäden verursachen. Dies kann passieren: • Beim Umgang mit Kraftstoffen, Reinigern, Schmierstoffen, Frostschutzmitteln, Brems- und Kühlflüssigkeiten. • Bei der Benutzung von Säuren und Laugen. • Beim Umgang mit Lacken, Farben, Lösungs- und Verdünnungsmitteln und Desinfektionsmitteln.

  31. Umgang mit Gefahrstoffen Arbeiten im Feuerwehrbetrieb sind so zu gestalten, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe nicht freiwerden. Ein Hautkontakt mit gefährlichen Stoffen ist zu vermeiden. • Deshalb: • Gefahrstoff falls nicht bekannt, ermitteln. • geeignete Schutzkleidung tragen. • zusätzlicher Schutz mit Handschuhe, Augenschutz und ggf. Atemschutz

  32. Umgang mit Gefahrstoffen • So wenig wie möglich Gefahrstoffe beim Arbeiten verwenden, • Gefahrstoffe nicht in Eß-, Trink- oder Kochgefäßen aufbewahren, • Spritzer beim Umfüllen vermeiden, • verschmutzte Kleidung sofort wechseln, • Während der Arbeit nicht essen, trinken, • Behältnisse nach Gebrauch sofort verschließen, • Beim Umfüllen in kleinere Gebinde nur bruchfeste und beständige Behältnisse verwenden und anschließend kennzeichnen, • Verschüttete Stoffe gleich beseitigen.

  33. Jugendfeuerwehr Burghaun Wir danken allen Mitgliedern derJugendfeuerwehr Burghaun für die Ausarbeitung und Erstellung dieser Präsentation. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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