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Wärmeverbund Nesslau-Neu St. Johann

Wärmeverbund Nesslau-Neu St. Johann. Infoveranstaltung für Wärmebezüger Urs Zwingli Eidg. Dipl. Heizungsplaner 9630 Wattwil Mitglied Geschäftsleitung Calorex, Widmer&Partner AG Ingenieurbüro für Energietechnik, 9500 Wil. Wärmeverbund Nesslau-Neu St. Johann. Projektgrösse:.

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  1. Wärmeverbund Nesslau-Neu St. Johann Infoveranstaltung für Wärmebezüger Urs Zwingli Eidg. Dipl. Heizungsplaner 9630 Wattwil Mitglied Geschäftsleitung Calorex, Widmer&Partner AG Ingenieurbüro für Energietechnik, 9500 Wil

  2. WärmeverbundNesslau-Neu St. Johann

  3. Projektgrösse: Mit der Realisierung des Gesamtprojektes wird eines der grössten Holzenergieprojekte im Kanton realisiert. Folgende Basiszahlen zeigen die Grösse des Projektes: -Substitution von min. 1 Million Liter Heizöl pro Jahr -Wärme-und Elektrizitätsproduktion -Investitionskosten ca. 15 Millionen Franken -CO2-Einsparung ca. 3`000 Tonnen pro Jahr -Heizleistung 4`000 kW -Holzschnitzelverbrauch ca. 25`000 Sm3 pro Jahr -Fernwärmenetz Trasselänge ca. 4 km

  4. -ganzjährige Wärmelieferung -Versorgungssicherheit durch mehrere Heizkessel gewährleistet -regionale Wertschöpfung ca. Fr. 600`000 pro Jahr -Wärmelieferung ab Sommer/Herbst 2010 -Erstellung der Anlage gemäss höchstem Qualitätsstandard QM-Holzheizwerke -Förderung durch Stiftung Klimarappen -Elektrizitätsproduktion

  5. Rundholzlager bei Heizzentrale Hacken bei Heizzentrale Lagerung bei Heizzentrale Anlagekonzept mit Schnitzellagerhalle : Beschickung direkt in Heizzentrale

  6. Optimale Voraussetzungen für einen Nahwärmeverbund: -hohe Energiedichte, pro Trassemeter können 250 Liter Heizoel substituiert werden -mehrere Grossverbraucher mit bestehenden Wärme- verbünden (Büelen, Johanneum) Situationsplan:

  7. Anlagekonzept Wärmeerzeugung : Heizoellagerung 60`000 Liter Holzschnitzellagerung 2`000 m3 Oelheizkessel 4`000 kW Holzheizkessel 4`000 kW Stromproduktion 600 kW Feinstaubfilter (Elektrofilter)

  8. Endenergieverbrauch Holzschnitzel: 16`475 MWh/a (25`000 Sm3/a) Endenergieverbrauch Heizoel EL: 895 MWh/a (89`500 Liter/a) Elektrizitätsproduktion 2`430 MWh/a Nutzenergie an Verbraucher 10`625 MWh/a Die produzierte Elektrizitätsmenge entspricht dem Bedarf von 500-600 Haushalten bzw. dem gesamten Verbrauch von Nesslau-Neu St. Johann ! Energiebedarf, Zusammensetzung :

  9. Mediumdampf 270>230°C 10>0.20 bar 600 kW Elektrizitätsproduktion, ORC-Verfahren: Max. 4`000 kW 3`250 kW 315/250°C 2`600 kW 90/60°C

  10. Sämtliche Bedingungen und Vorschriften für die Wärmelieferung sind in den folgenden Dokumenten aufgeführt: • Wärmeliefervertrag • Tarifblatt • Technische Anschlussvorschriften Grundlagen für die Wärmelieferung: Im Wärmeliefervertrag und Tarifblatt sind hauptsächlich die kommerziellen Grundlagen geregelt, die technischen Anschlussvorschriften regeln die Technik.

  11. Liefergrenze Wärmelieferant HEZT Unterstation Mit Heizgruppe(n) Wassererwärmer (Neu oder best.) Kunde Übersicht Liefergrenzen:

  12.         Liefergrenzen im Detail:   

  13. Frühzeitiger Kontakt mit Heizungsinstallateur • Abgabe TAV an Heizungsinstallateur • Einholung Detaillierter Offerte(n) Heizungsinstallateurmit Festlegung Anschlussleistung (kW)Empfehlung: Verwendung Standard-Unterstation,inkl. Festlegung Fernleitungseintritt, Aufstellung,Hydraulik, Regulierung, etc. • Nebenarbeiten (Demontagen, Elektriker) berücksichtigen • Absprache mit HEZT Anschlusstermineund Festlegung des Fernleitungseintrittes • Auftragsvergabe an Unternehmer • Ausführung Empfehlung weiteres Vorgehen:

  14. Die Anschlussleistung (kW) wird durch den Heizungs- Installateur aufgrund des bisherigen Heizoelverbrauches oder gemäss Wärmeleistungsbedarfsberechnung bestimmt. Aufgrund der Anschlussleistung (kW) berechnet sich die effektive Anschlussgebühr (Fr.) Die abonnierte Anschlussleistung (kW) kann aufgrund der Durchflussmengenbegrenzung nicht überschritten werden. Anschlussleistung:

  15. Für den Ersatz der bisherigen Heizungsanlage mittels Umstellung auf Fernwärme ist kein Baugesuch erforderlich, die Arbeiten müssen jedoch gemäss den gültigen Vorschriften ausgeführt werden. Die Ausserbetriebnahme/Demontage des Heizoeltankes muss durch eine Fachfirma mit Meldung zhd. der Gemeinde ausgeführt werden ! Bewilligungen/Vorschriften:

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