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Explosionsschutz I. Was sie zum Thema „Staub-Ex-Schutz“ wissen sollten!. Vorwort. Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung. In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Explosionsschutz“.
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Explosionsschutz I Was sie zum Thema „Staub-Ex-Schutz“ wissen sollten!
Vorwort Vorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Explosionsschutz“. Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice). * Hinweise: Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG) Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben. Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben. Eine Leistungsbewertung findet nicht statt! Übrigens, mein Name steht für LernManager In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen Ihr LeMan
Explosionsschutz I • INHALT: • Begriffsbestimmungen • Definition der Zonen für Stäube • Gefährliche Stoffe • Voraussetzungen für eine Staubexplosion • Gefährliche Ablagerungen (mit Kurzfilm) • Schutzmaßnahmen • Konstruktiver Explosionsschutz • Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre • Vermeiden wirksamer Zündquellen • Arbeiten in Ex-Bereichen • Zusammenfassung • Wichtiger Hinweis LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Explosionsschutz I In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Explosionsschutz“ informiert!
Normalbetrieb ist der Zustand, in dem die Arbeitsmittel oder Anlagen und deren Einrichtungen innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt oder betrieben werden. Bemerkung: Inspektion und Wartung sowie die Freisetzung geringer Mengen brennbarer Stoffe können zum Normalbetrieb gehören, z. B. die geringe Freisetzung von Stoffen aus Dichtungen, deren Wirkungen auf der Benetzung durch die geförderte Flüssigkeit beruht oder bei betriebsüblichen Störungen (z. B. Abrutschen eines Sackes von einer Fülleinrichtung). Störungen (z. B. Versagen von Dichtungen, von Pumpen oder Flanschen oder die Freisetzung von Stoffen infolge von Unfällen), die z. B. Instandsetzung oder Abschaltung erfordern, werden nicht als Normalbetrieb angesehen. Explosionsschutz I Begriffsbestimmungen Auszüge aus der TRBS 2152 Quelle: TRBS 2152
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie:Diese Demoversion beinhaltet nur einen kleinen Ausschnitt der Vollversion Explosionsschutz I Wichtiger Hinweis