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Gliederung

Einbeziehung von Berufungsverfahren in die Entwicklungsplanung der Universität Kassel – Ein Werkstattbericht – 22.02.2007 Dr. Beatrix Kohnke Leitung der Referate für Entwicklungsplanung. Gliederung. Gesetzlicher Rahmen für Berufungsverfahren Steuerungsinstrumente der Entwicklungsplanung

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  1. Einbeziehung von Berufungsverfahren in die Entwicklungsplanung der Universität Kassel– Ein Werkstattbericht –22.02.2007Dr. Beatrix KohnkeLeitung der Referate für Entwicklungsplanung

  2. Gliederung • Gesetzlicher Rahmen für Berufungsverfahren • Steuerungsinstrumente der Entwicklungsplanung • Elemente des Berufungsverfahrens • Verfahrensanalyse – Schwächen im bisherigen System • Fachgebietsevaluation • Begleitende Aktivitäten zur Bindung von Neuberufenen

  3. Reformen im Hochschulwesen • Verantwortung für gesellschaftliche Entwicklungen • Individuelle Schwerpunkt- und Profilbildung • Interdisziplinarität • Regionale und internationale Vernetzung • Wettbewerb/Differenzierung • Institutionelle Autonomie • Neudefinition des ordnungspolitischen Rahmens • Reformen der Hochschulsteuerung

  4. § 72 HHG - Berufungsverfahren • Freie und freiwerdende Professuren und Juniorprofessuren werden von der Leitung der Hochschule unter Angabe der Art und des Umfangs der zu erfüllenden Aufgaben, der Qualifikationsmerkmale und des Zeitpunkts der Besetzung ausgeschrieben. • Der Fachbereich stellt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die Berufungsliste auf; (…) [Der Berufungsvorschlag] soll drei Namen enthalten, ihm sollen zwei vergleichende Gutachten auswärtiger Fachleute beigefügt sein. Den Ruf erteilt die Präsidentin oder der Präsident, bei unbefristeten Besetzungen oder Entfristungen im Einvernehmen mit dem Ministerium. Die Präsidentin oder der Präsident ist bei der Ruferteilung an die in der Berufungsliste angegebene Reihenfolge nicht gebunden. (…)

  5. Neue Instrumente der Hochschulsteuerung gesetzlicher Rahmen - HHG Hochschulpakt Zielvereinbarung - leistungsorientierte Budgetierung Globalhaushalt/Programmhaushalt Berichtspflichten, Rechenschaftslegung Qualitätssicherung, Evaluation Land Hochschule • Selbststeuerung • • Struktur- und Entwicklungsplanung • Qualitätssicherung • Budgetierung/ZV • Controlling, KLAR • Organisations- entwicklung • Anreizstrukturen • Marketing

  6. § 88 HHG - Struktur- und Entwicklungsplanung (…) • Die Strukturpläne in den Hochschulen geben die in den Fachgebieten der Fachbereiche sowie die in den wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen vorhandenen Personal- und Sachmittel und die beabsichtigte Entwicklung an. Sie stellen die Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkte dar, ordnen die Personal- und Sachmittel den Schwerpunkten zu und legen die zur Verwirklichung der Strukturplanung erforderlichen Verfahrensschritte fest. Festlegungen zur Ausstattung eines Fachgebiets sind grundsätzlich auf fünf Jahre zu befristen und an erbrachte oder vereinbarte Leistungen zu binden. (…)

  7. Wissenschaftsentwicklung Wissenschaftsentwicklung Landesweite Ziele der Hochschulentwicklung Staatliche Wissenschaftsfinanzierung Staatliche Wissenschaftsfinanzierung Empfehlungen des Hochschulrats Beschlüsse und Empfehlungen des Senats • Entwicklungsplanung der Hochschule (Präsidium) • Rahmenplanung / Zieldefinition • Bestandsaufnahme • Entwicklungsperspektive • Zielvereinbarung • HMWK / Präsidium • Aufgabenübernahme • Ressourcensicherung • Verfahren der Qualitätssicherung zur Realisierung zu berücksichtigen • Strukturpläne der Fachbereiche(Fachbereichsrat) • Aufgabenwahrnehmung  Bestandsaufnahme  Entwicklungsperspektive • Zielvereinbarung • Präsidium / Dekanat • Aufgabenübernahme • Ressourcenzuweisung • Verfahren der Leistungsbilanzierung • Verfahren der Qualitätssicherung zur Realisierung zu berücksichtigen

  8. Verfahren • Definition der fachlichen Ausrichtung, der Aufgaben und der Ausstattung eines Fachgebiets im Rahmen der Strukturplanung • Verständigung zwischen Präsident und Fachbereich zum Ausschreibungstext • Einrichtung einer Berufungskommission durch das Dekanat im Einvernehmen mit dem Präsidenten zur Vorbereitung eines Berufungsvorschlags (Präsidiumsmitglied) • Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission durch den Fachbereichsrat • Stellungnahme des Senats zum Berufungsvorschlag (Senatsbeauftragter) • Ruferteilung durch den Präsidenten (4 Monate befristet) • Berufungsverhandlungen/Zielvereinbarung zu Aufgaben, Leistungen und Ausstattung und Leistungsbezügen der W-Besoldung (Befristung) • Berichtspflicht zu den in Lehre und Forschung erbrachten Leistungen

  9. Vorbereitung der Berufungsverhandlung (1) • Darlegung der Potenziale zur Weiterentwicklung des Profils des Fachgebiets in Lehre und Forschung • Konzeption: • Lehraufgaben • Forschungsperspektive ⇨ Leistungsziele • Einbindung in den Strukturplan • vorhandene und erwartete apparative, personelle und räumliche Ausstattung • Mitnutzung der Infrastruktur • Berücksichtigung des DV-Konzepts des Fachbereichs • weitere individuelle Ziele

  10. Vorbereitung der Berufungsverhandlung (2) Erläuterung der Konzeption mit • Dekanat ⇒ Lehr- und Forschungsaufgaben ⇒ Einbeziehung in den Strukturplan ⇒ Ausstattung gem. Strukturplan • Bibliothek ⇒ Buchbestand, erforderliche Zeitschriften • Hochschulrechenzentrum ⇒ EDV-Konzeption • Bauplanung ⇒ räumliche Unterbringung und betrieb- liche Einbauten • Wissenstransfer ⇒ Weiterbildung, Patente, Unternehmens- ausgründungen • Personalabteilung ⇒ persönliche Bezüge

  11. Verfahrensanalyse – Schwächen im bisherigen System • Transparenz und Qualitätssicherung • Verfahrensdauer und Organisation • Rekrutierung von Bewerberinnen und Bewerbern • Information für die externen Gutachter • Berücksichtigung von Schwerpunktentwicklungen • Internationalität der Bewerber/innen • Qualifikationsanforderungen in Lehre und Management • Dual Career Couples

  12. § 70 HHG - Professorinnen und Professoren (…) • Die in Forschung und Lehre erbrachten Leistungen sind in Abständen von fünf Jahren in einem Bericht an das Präsidium darzustellen; dieses kann eine kürzere Frist festlegen. Zusagen über die Ausstattung sind zu befristen. Sie können in Ausnahmefällen auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden. (…)

  13. Berichterstattung nach § 70 Abs. 2 HHG Bericht zu den wahrgenommenen Aufgaben und erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der Berufungsvereinbarung und der Strukturplanung • Lehr- und Forschungskonzeption und Organisationsstruktur • Wahrnehmung der Lehraufgaben • Wahrnehmung von Forschungsaufgaben • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses • Aktivitäten zum Wissenstransfer • Beteiligung an der Selbstverwaltung • Übernahme besonderer Aufgaben ⇒ Überprüfung der Ausstattung gem. Berufungsvereinbarung ⇒ Leistungsbezüge in der W-Besoldung

  14. Begleitende Aktivitäten zur Bindung von Neuberufenen • Workshop für Neuberufene • Presse und Prof. • Weiterbildungsangebote u. a. Hochschuldidaktik • Coaching- und Supervisionsangebote • Gespräch mit der Hochschulleitung

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