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GESUNDHEITSMANAGEMENT IV Teil 4a Prof. Dr. Steffen Fle a Lst. f r Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsm

Gliederung. 1Informationswirtschaft2 Jahresabschluss3 ControllingBetriebsgenetik4.1 Innovationstheorie4.2 Lebensphasen4.3 Kooperation und Integration4.3.1 Grundlagen4.3.2 Kooperationen nach SGB V4.3.3 Ausgew?hlte Integrationsans?tze 4.3.4 Betriebswirtschaftliche Bewertung . 4 Betri

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GESUNDHEITSMANAGEMENT IV Teil 4a Prof. Dr. Steffen Fle a Lst. f r Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsm

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Presentation Transcript


    1. GESUNDHEITSMANAGEMENT IV Teil 4a Prof. Dr. Steffen Fleßa Lst. für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement Universität Greifswald

    2. Gliederung 1 Informationswirtschaft 2 Jahresabschluss 3 Controlling Betriebsgenetik 4.1 Innovationstheorie 4.2 Lebensphasen 4.3 Kooperation und Integration 4.3.1 Grundlagen 4.3.2 Kooperationen nach SGB V 4.3.3 Ausgewählte Integrationsansätze 4.3.4 Betriebswirtschaftliche Bewertung

    3. 4 Betriebsgenetik Wie weit sind wir gekommen? Umsystem Elemente Produktionsfaktoren Funktion Effizienz Einkauf – Produktion – Absatz Finanzierung – Investition – Tilgung Relationen personell (Organisation) materiell (Logistik) informationell (EDV, Jahresabschluss, Controlling) Prozesse Prozessmanagement Steuerung, Führung, Management Was fehlt noch: zeitliche Entwicklung des Unternehmens!

    6. Zeitreise Veränderungen des Umsystems Veränderungen des Wertesystems … führen zu Veränderungen des rechtlichen Systems Veränderungen des Ressourcenangebots Veränderungen der Nachfrage Veränderungen des eigenen Ziele- und Wertesystems Antworten des Unternehmens: Phasen des Unternehmenslebens: Betriebsgenetik

    7. Lebensphasen des Unternehmens Gründung Wachstum Veränderung Change Management Innovationen Produktinnovationen Verfahrensinnovationen Krisen Krisen des Geschäftsergebnisses Krisen der Funktionserfüllung Sinnkrisen Unternehmenszusammenschlüsse horizontale Integration vertikale Integration Auflösung

    8. Wichtige Fragen Wie kommen Veränderungen in die Welt? Wie erfährt das Unternehmen davon? Wie reagiert das Unternehmen darauf? Was kann das Unternehmen strukturell tun, um Veränderungen wahrzunehmen und zielsystemkonform zu reagieren? Welche aktuellen Veränderungen, Krisen und Herausforderungen existieren im Gesundheitswesen? Wie reagieren Gesundheitsdienstleister darauf? ? BETRIEBSGENETIK: Lehre von der Veränderung des Betriebs in der Zeit

    9. 4.1 Innovationstheorie 4.1.1 Theoretische Grundlagen 4.1.1.1 Das Gesundheitswesen als dissipatives System 4.1.1.2 Grundzüge der Innovationstheorie 4.1.2 Perturbationen als Herausforderungen 4.1.3 Unternehmensstrategien

    10. 4.1.1.1 Das Gesundheitswesen als dissipatives System Systemtheorie Statische Systemtheorie Dynamische Systemtheorie Theorie der Dynamik von Systemen Überlebensfähigkeit in einer sich ständig verändernden Umwelt Homöostatische Systeme: Systeme mit Beharrungstendenz Jedes offene System erstrebt selbständig die Aufrechterhaltung der Systemstruktur in einem Gleichgewicht. Bewahrung des Steady State durch die Veränderung der Stellgrößen Grundprobleme In einer dynamischen Umwelt bedeutet Homöostasie den Tod statische Systemtheorie ist nicht geeignet, dynamische Prozesse abzubilden

    11. Homöostasie Prinzip: die Stellgrößen werden verändert, damit Regelgröße Führungsgröße entspricht. Falls dies nicht mehr möglich ist, wird die Führungsgröße verändert.

    12. Störgrößen Oberste Maxime eines homöostatischen Systems: Strukturerhaltung endogene und exogene Störgrößen sollen lediglich zu einer Veränderung der Stellgrößen führen die grundsätzliche Struktur des Transformationsprozesses bleibt unverändert Störungen, die nicht durch eine Veränderung der Stellgrößen aufgefangen werden könnten: Anpassung der Führungsgröße an die Regelgröße Beispiel: Nachfrage geht zurück. Schritt 1: Verbesserung der bestehenden Prozesse Schritt 2 (falls Schritt 1 nicht genügt): Reduktion der Quantität und Qualität der Leistungserstellung, Forderung nach Subventionen

    13. Starke Störgrößen Das System muss sich entweder weiterentwickeln, oder es hört auf zu existieren Theorie dissipativer Systeme Prigogine Dissipativ: energiereich Systeme können sogar unter massiven Veränderungen ihrer Struktur und Funktion überleben wenn sie es schaffen, externe Energieströme für ihre Zwecke zu nutzen, so dass sie ständig einem Wandlungsprozess unterworfen sein können. wenn sie die veralteten Strukturen und Funktionen nicht erhalten, sondern auf Veränderungen des Umsystems mit einer Expansion über ihre ursprüngliche Kapazität hinaus reagieren.

    14. Systemregime

    15. Hysterese

    16. Ebenen Mikroebene Mesoebene Makroebene NB: Perturbationen werden zuerst in der Mikroebene wahrgenommen. Falls sie zu stark sind, werden sie an die Mesoebene abgegeben. Eine stabile Mesoebene verhindert, dass die Makroebene zu schnell Störungen ausgesetzt ist

    17. Energiefluss Dissipative Systeme benötigen stetigen Energiezufluss Ökosysteme: Sonnenergie soziale Systeme: Innovationen als Energielieferant Soziale Systeme können als Energiequelle die Kreativität des Menschen nutzen, durch die sie auf veränderte Umsysteme mit neuen Ideen und Lösungen reagieren. Innovationen werden damit zur Grundlage des Überlebens von Sozialsystemen. evolutorische Ökonomik Innovationen erlauben das Überleben dissipativer Systeme in einem dynamischen Umsystem, da sie die Anpassung an veränderte Lebenssituationen ermöglichen Gleichzeitig sind sie selbst die Quelle der größten Perturbationen.

    18. Innovation: Begriffe Invention: Erfindung, erstmaliges Auftreten einer Neuerung Innovation: Verwendung der Invention als Systemlösung von mehreren Anwendern Verdrängende Innovation alte Systemlösung wird durch neue ersetzt Erweiternde Innovation Erweiterung menschlichen Repertoires um etwas nie da gewesenes Diffusion: Ausbreitung in Raum und Zeit

    19. Meta-Stabilität Grundlage: Innovation erschüttert bestehendes System führt zu Selektionsdruck fordert Opfer Gegenmaßnahme: Versuch, Negativfolgen der Innovationen zu reduzieren Künstliche Abschirmung von Perturbationen Verhinderung von Innovationen Problem: Selbst gewählte Separierung von der Energiequelle Energiedurchlauf wird auf ein Minimum reduziert Dissipation erlischt fast völlig Überführung des dissipativen Systems in ein homöostatisches System Folge: künstliche Stabilität (Meta-Stabilität)

    20. Meta-Stabilität Sobald die künstlich stabilisierende Kraft nicht mehr aufrecht erhalten werden kann oder die Perturbationen noch zunehmen, zerfällt das künstlich stabilisierte System sehr schnell Folge: Jede Innovation muss gegen Widerstände ankämpfen, um neue Systemlösung zu werden

    22. Doppelgesicht der Innovation Ursache der meisten Pertubationen Lösung für Krisen Nischen wird eine Neuerung zu schnell eingeführt, kann sie meist nur als Nischenlösung überleben in der Nische kann sie heranreifen (Innovationskeimling), um später für eine neue Gesamtsystemlösung zur Verfügung zu stehen eine neue Systemlösung wird meist nicht von einer Invention, wohl aber von einem entwickelten Innovationskeimling initiiert.

    23. Phasen der Anpassung an Veränderungen des Umsystems Perzeption der Krise: Die Kapazität des Systems ist den gestiegenen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Engpässe werden insbesondere in der Mikrostruktur wahrgenommen. Lösungssuche: Neuartige Lösungen werden gesucht und getestet. Sie stehen als Innovationskeimlinge für die breite Anwendung bereit. Meta-stabile Phase: Die potentiellen Adoptoren beseitigen Engpässe durch geringfügige Veränderungen der alten Systemstruktur. Fluktuationen und Innovationen werden unterdrückt. Evolutorischer Sprung: Der Druck des Umsystems auf das alte Systemregime wird so groß, dass das bestehende System nicht mehr stabilisiert werden kann. Es entwickelt sich ein neues Systemregime. Die Innovationskeimlinge bestimmen die Richtung, in der sich das System am Bifurkationspunkt entwickelt.

    24. Phasen-modell des Sozial-systems in Deutsch-land

    25. Systemregime im GW Tansanias

    26. Systemregime im GW Tansanias

    27. Systemregime im GW Tansanias

    28. Systemregime im GW Tansanias

    29. Systemregime im GW Tansanias

    30. Systemregime im GW Tansanias

    31. Dynaxity und Theorie dissipativer Systeme

    32. Dynaxity und Theorie dissipativer Systeme

    33. Zonen Zone I: Synchrone Phase dauert mindestens eine Generation Zone II: Synchrone Phasen sind lange genug, um vollständige Stabilisierung („Freezing“) zu erlauben. Stabile Metastrukturen können aufgebaut werden, feste Organisationsformen, Regeln und Hierarchien sind gefragt. Anforderungen sind konstant

    34. Zonen Zone III: Synchrone Phasen sind so kurz, dass kein Einschwingen möglich ist. Statt „Freezing“ erfolgt am Ende eines diachronischen Systems eine neue Pertubation. Keine festen Regeln möglich, Ad-hoc-Entscheidungen und –strukturen nötig. Entscheidung müssen auf der Mikrostruktur basisnah getroffen werden, benötigen allerdings auch eine extrem hohe Informationsdichte, so dass Netzwerke der Mikrostrukturen ohne Hierarchien an Bedeutung gewinnen. Zone IV: Phasen und Richtung sind nicht mehr erkenntlich. Neue Perturbationen kommen vor dem Aufbau einer Metastruktur

    35. Dynaxity Komplexität Anzahl der (strukturverschiedenen) Elemente im System Anzahl der relevanten Umsysteme Zahl der tatsächlich existierenden Relationen zwischen Elementen bzw. zwischen System und Umsystem Dynamik Schnelligkeit des Entstehens neuer Elemente Schnelligkeit des Auftretens neuer Relationen Vorhersagbarkeit der Veränderungen in der Zeit Dynamik ist die Ableitung der Komplexität nach der Zeit

    36. Dynamik und Komplexität: Dynaxity

    37. Dynamik und Komplexität: Dynaxity

    38. Dynamik und Komplexität: Dynaxity

    39. Dynamik und Komplexität: Dynaxity

    40. Dynamik und Komplexität: Dynaxity

    41. Dynamik und Komplexität: Dynaxity

    42. Dynamik und Komplexität: Dynaxity

    43. Dynamik und Komplexität: Dynaxity

    44. Dynamik und Komplexität: Dynaxity

    45. Dynamik und Komplexität: Dynaxity

    46. Anforderungen in Zone III Akzeptanz von ständigem Wandel Denken in Netzen und Prozessen Multikulturelle Sensibilität Kreativität Flexibilität Schnelligkeit Kommunikationsfähigkeit Stresstoleranz Leben mit Ungewissheiten Generalisten

    47. Anforderungen in Zone III Akzeptanz von ständigem Wandel Denken in Netzen und Prozessen Multikulturelle Sensibilität Kreativität Flexibilität Schnelligkeit Kommunikationsfähigkeit Stresstoleranz Leben mit Ungewissheiten Generalisten

    48. 4.1.1.2 Grundzüge der Innovationstheorie Entstehung der Invention Unzufriedenheit mit bestehender Lösung Neugierde Neugierde als autonome Motivation („Neugierappetenz“) Appetenz: Phänomen, dass jeder Organismus aus sich selbst heraus - also ohne durch Außenreize stimuliert zu sein - unbestimmte, nichtzielgerichtete Bewegungen ausführt. nimmt mit Lebensalter oftmals ab Voraussetzung für Spielen und Lernen Spielen: Energiedissipation, Gefährdung Vorteil: Finden von Neuerungen!

    49. Grundzüge der Innovationstheorie Entstehung der Invention (Forts.) Neugier und Spiel braucht Rahmen entspanntes Umfeld Sicherheit Anregung Folge: Führung muss das gewährleisten! Furcht und Neugierde

    50. Innovation und Fremdheit

    51. Kreativität „Modewort“ Inhalt: Offenheit Neugierde, intellektuelle Werte, ästhetische Ansprüche, breite Interessen, Ambiguitätstoleranz Leistungsmotivation Ehrgeiz, Ausdauer, Konzentration, Leistungsfreude, Antrieb, Belohnungsaufschub Nonkonformität Orginalität, Unkonventionalität, Autonomiestreben, Unabhängigkeit des Urteils, Eigenwilligkeit Selbstvertrauen Fähigkeits- und Zielbezogenheit, Selbstbild „kreativ“, emotionale Stabilität, Risikobereitschaft Erfahrung Wissen, Werthaltungen, Planungs-, Monitoring- und Selbststeuerungsfähigkeit

    52. Kreativität empirische Erkenntnisse Kreativität ist hoch mit allgemeiner Intelligenz korreliert Kreativität nimmt ab dem frühen Erwachsenenalter ab „Kuss der Muse“ meist Ergebnis intensiver gedanklicher Arbeit meist in einem Moment, wo man sich nicht bewusst mit dem Problem beschäftigt „Verrückte“ sind unter den Kreativitäten extrem selten (Ausnahme: Kunst) Vorteil: Probleme werden oftmals nicht durch die „beste bekannte“ Lösung überwunden, sondern durch zusätzliche Elemente der Variation (evolutionärer Ansatz)

    53. Kreativität Umsetzung der kreativen Invention: Innovation Invention ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für eine Problemlösung wichtig: Adoptoren, die die Neuerung aufnehmen und erstmals umsetzen Early Knowers Entwicklung eines Innovationskeimlings Überwindung der „Kinderkrankheiten“ Kreative sind häufig schlechte Adoptoren 30-40jährige: hoch kreativ 50-60jährige: Machtposition zur Adoption

    54. Promotoren Fachpromotor überwindet Barriere des „Nicht-Wissens“ durch sein Fachwissen Machtpromotor überwindet Barriere des „Nicht-Wollens“ durch seine Position in der Unternehmenshierarchie Prozesspromotor überwindet administrative Barrieren bei der Einführung der Innovation in der Organisation Beziehungspromotor überwindet Systemgrenze nach Außen durch stabile Beziehungen zu anderen Betrieben, Verbänden, Innovationszentren etc.

    55. Adoption

    56. 4.1.2 Herausforderungen Demographische Transition: Übergang von einer Gesellschaft mit hoher Fertilität und Mortalität zu einer Gesellschaft mit geringer Fertilität und Mortalität bei gleichzeitiger Alterung. Epidemiologische Transition: Übergang des Krankheitspanoramas einer Gesellschaft von Infektionskrankheiten zu chronisch-degenertiven Erkrankungen

    57. Transitionsmodell

    58. Entwicklung des Altersaufbaus

    61. Bevölkerungsstruktur

    63. Konsequenzen Hohe Lebenserwartung ist menschlich positiv! Aber: Finanzierung der Krankenversicherungen problematisch Längeres Erwerbsleben wahrscheinlich Vorsorge muss erhöht werden Altersarmut ist wahrscheinlcih Umstellung der Rentenversicherung auf Kapitaldeckung

    64. Mortalitätstransition

    65. Finanzierung Grundsatz: Größerer Anteil wird privat zu tragen sein Teilung der Gesellschaft in Arm und Reich wird verstärk (auch in Gesund und Krank!)

    67. Ursachen hier nur angedeutet: Fehler in der Sozialpolitik z. B. Umlageverfahren Wiedervereinigung Globalisierung lange Wellen

    68. Kondratieff-Zyklen

    69. Weitere Perturbationen Europäische Union z. B. Reduktion der Gemeinnützigkeit Wandel von Pflicht- und Akzeptanzwerten hin zu Selbstentfaltungswerten

    70. 4.1.3 Unternehmensstrategien Überblick: Innovationspolitik Geschäftsfeldplanung Personalpolitik Integration

    71. Zusammenfassung: Innovationskultur

    72. Analyse der Stakeholder welche Stakeholder gibt es im Gesundheitswesen? Berufsgruppen Zulieferer (z. B. Pharmaindustrie) Patientenvertreter Träger (z. B. Kirchen) … Welche Eigeninteressen haben sie? Rational Choice: Altruismus ist selten ein grundlegendes Motiv

    73. Wahrnehmung von Systemmängeln „Unternehmen brauchen Krisen, um innovativ zu sein“ In einem stabilen Zustand werden diachronische Systemregime kaum wahrgenommen Tendenz zur Metastabilität Unternehmenspolitik muss Sensoren auf der Mikroebene fördern, die Krisen wahrnehmen und kommunizieren

    74. Metastabile NPO

    75. Innovationsneigung Zeitpräferenz je höher, desto langsamer ist die Adoption je höher, desto weniger Prävention

    76. Innovationskosten Direkte Kosten: Kosten der Entwicklung und Etablierung der Innovation Disruptionskosten: Neuaufbau der Formalstruktur führt evtl. zu einer Reduktion der Leistungsfähigkeit in der Transitionsphase Opportunitätskosten: Kapazität der Manager ist beschränkt und wird überwiegend von Transitionsprozess in Anspruch genommen Politische Kosten: Innovationsadoption hat negative Auswirkung auf die Erreichung weiterer Ziele der Systemsteuerung

    77. Geschäftsfeldpolitik

    78. Personalpolitik Dimensionen vertikal: Führung durch Vertrauen Führung durch Freiräume Führung durch Bereitstellung von Instrumenten zur Selbstkontrolle „Dienende Leiterschaft“ Horizontal Gruppenprozesse, formale und informelle Strukturen „Nicht-Angriffspakt“ vs. „produktives Team“ Maßnahmen Auswahl von innovationsfreudigen Mitarbeitern Schaffung von Rahmenbedingungen für Innovationsfreude Sicherheit Anregung Herausforderung Belohnung Schaffung von Rahmenbedingungen für Persönlichkeitsentwicklung

    79. Integration Inhalt: Zusammenschluss von Unternehmen Innovationspotential Zuführung von Innovationen aus anderen Unternehmen Skalenvorteile: Innovationsförderung ist kostenintensiv und rentiert sich nur, wenn die Innovation auch in mehreren Unternehmen bzw. Gebieten eingesetzt wird Vorteil von Klinikketten: einmal innovativ sein – oftmals implementieren Umsetzung: siehe nächstes Kapitel

    80. Arbeitsaufgabe Entwickeln Sie Teilkonzepte für das „Krankenhaus 2020“, z. B. Führungsstruktur Abteilungsgliederung Medizintechnik Pharmaprodukte Rehabilitation Integration …

    81. 4.2 Lebensphasen 4.2.1 Grundlagen Reguläre Lebensphasen ? Gründung ? Wachstum ? Kapitalerhöhung ? Liquidation Irreguläre Lebensphasen ? Umwandlung ? Unternehmenszusammenschlüsse ? Kapitalerhöhung ? Auseinandersetzung ? Insolvenz ? Liquidation

    82. Change Management Aufgaben, Maßnahmen und Tätigkeiten, die eine umfassende, bereichsübergreifende und inhaltlich weit reichende Veränderung - zur Umsetzung von neuen Strategien, Strukturen, Systemen, Prozessen oder Verhaltensweisen - in einer Organisation bewirken sollen i.w.S.: Management von Transitionsprozessen Finanzierung der Lebensabschnitte Personalpolitik des Wandels Lernende Organisation Geschäftsfeldpolitik, Produktpolitik in Transitionsprozessen i.e.S. oftmals Reduktionismus auf Coaching von Veränderungsprozessen

    83. Phasen des Veränderungsprozesses Unfreezing „Auftauen des bestehenden (= eingefrorenen) Gleichgewichtes“ Wahrnehmung der Krise Bereitschaft für Veränderungen Ziele der Phase: Stärkung der nach Veränderung strebenden Kräfte zu stärken Schaffung eines Veränderungsbewusstsein. Moving Eigentliche Veränderungsphase „Bewegung zu neuem Gleichgewicht“ Generierung von Lösungen Ausprobieren von neuen Verhaltensweisen Lösung von Teilproblemen Freezing Stabilisierung der Organisation Implementierung der gefundenen Problemlösungen vorläufiger Abschluss des Veränderungsprozesses

    84. Lernende Organisation als Voraussetzung

    85. Lernende Organisation als Voraussetzung

    86. Weiteres Vorgehen Zwei wichtige Phasen / Entscheidungen sollen speziell betrachtet werden: Rechtsformwahl Integration

    87. 4.2.2 Rechtsformwahl Typische Gliederungskriterien: Privatrecht und Öffentliches Recht Privatrecht: Regelung der Beziehungen von rechtlich (nicht notwendig wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten Öffentliches Recht: Regelung der Beziehungen zwischen Rechtssubjekten, wenn auf zumindest einer Seite ein Träger hoheitlicher Gewalt berechtigt oder verpflichtet wird Eigentum Anzahl der Eigentümer Haftung der Eigentümer Rechtssubjekt Juristische oder natürliche Personen Zielsystem Erwerbswirtschaftlich oder gemeinwirtschaftlich Geschäftsführung Partizipationsrecht der Eigentümer an Geschäftsführung Form des Eigenkapitals Aufteilung des Eigenkapitals Festes oder variables Eigenkapital

    88. Rechtsformen: Überblick

    89. Rechtsformen: Überblick

    90. Rechtsformen: Überblick

    91. Rechtsformen: Überblick

    92. Rechtsformen: Überblick

    93. Zur Wiederholung Einzelunternehmung Eigenschaften: Ein Eigentümer Eigentümer ist natürliche Person Vollhafter, unbeschränkte Haftung Alleiniger Geschäftsführer Vorteil: Schnelle Entscheidungsfindung Nachteil: Schmale Eigenkapitalbasis Vollhaftung Wachstum nur über Fremdkapital oder Umwandlung möglich

    94. Zur Wiederholung Offene Handelsgesellschaft (OHG) Eigenschaften: Keine eigene Rechtspersönlichkeit. Mehrere Eigentümer (=Eigenkapitalgeber). Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und solidarisch. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt Gesellschaftervertrag kann Geschäftsführung anderweitig regeln. Jeder Gesellschafter hat das Recht auf Vertretung der Gesellschaft soweit im Gesellschaftervertrag nichts anderes bestimmt ist Gewinn- und Verlustrechnung: HGB: 4% auf Kapitalanteil, Rest nach Köpfen soweit der Gesellschaftervertrag nichts anderes vorsieht

    95. Zur Wiederholung Offene Handelsgesellschaft (OHG) Vorteile: Breitere Kapitalbasis Risikoteilung Kompetenzbündelung mehrerer Gesellschafter Nachteile: Unbeschränkte Haftung Solidarische Haftung Gewinnteilung

    96. Zur Wiederholung Kommanditgesellschaft (KG) Eigenschaften: keine eigene Rechtspersönlichkeit mehrere Eigenkapitalgeber Vollhafter: Komplementäre Teilhafter: Kommanditisten Geschäftsführung: nur in Hand der Vollhafter falls nicht durch Gesellschaftervertrag besonders bestimmt Vorteile: größere Eigenkapitalbasis Leichte Aufnahme von Kommanditisten Kein Einfluss der Kommanditisten auf Unternehmensführung Beschränkte Haftung für Kommanditisten Nachteile: unbeschränkte Haftung der Komplementäre

    97. Zur Wiederholung Stille Gesellschaft Eigenschaften: Beteiligung einer Person an dem Unternehmen eines anderen als stiller Gesellschafter Eigenkapitalbeteiligung Stiller Gesellschafter tritt nach Außen nicht in Erscheinung keine Geschäftsführung durch Stille Gesellschafter Gewinn/Verlustbeteiligung Arten: Typische Stille Gesellschaft: Bei Auflösung der Gesellschaft hat der stille Gesellschafter nur Anspruch auf seinen Eigenkapitalwert Atypische stille Gesellschaft: Er hat Anspruch auf stille Reserven, d.h., wenn der anteilige Liquidationserlös das EK übersteigt, erhält er den entsprechenden Überschuss

    98. Zur Wiederholung Kapitalgesellschaften als Juristische Personen Rechtsfähigkeit Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit Träger von Rechten und Pflichten Eigentümer von Vermögen Kann im eigenen Namen klagen und verklagt werden Geschäftsfähigkeit: Juristische Personen sind nicht geschäftsfähig, Sie benötigt Organe (=geschäftsfähige Menschen), um Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen. Vorteile von Kapitalgesellschaften Großer Kreis von anonymen Eigenkapitalgebern Kleiner Kreis von Einflussnehmenden Scharfe Trennung von Eigentum und Geschäftsführung (Management) Haftungsbeschränkung Allein Gesellschaftsvermögen haftet Völlige Loslösung vom Vermögen der Kapitalgesellschaft und dem Vermögen der Gesellschafter

    99. Zur Wiederholung Aktiengesellschaft (AG) Eigenschaften der AG Juristische Person Aufteilung des Grundkapitals in kleine Anteile (= Aktien) Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter Indirekter Einfluss der Gesellschafter auf Leitung Organe der AG Hauptversammlung: Versammlung der Aktionäre Aufsichtsrat: Überwachungsorgan. Vorstand: Leitungs- und Vertretungsorgan: wird vom Aufsichtsrat auf max. 5 Jahre bestellt

    100. Zur Wiederholung Aktiengesellschaft (AG) (Forts.) Vorteile der AG Weite Streuung des Gesellschaftskapitals: Geringer Kapitalbetrag pro Aktie breites Publikum Einfachheit des Handels mit Aktien Einfache Übertragung per Vertrag (Inhaberpapier) Handel ohne Kenntnis der AG an der Börse Beschränkung der Haftung Nachteile der AG Hohes Gründungskapital Gründungskapital: mind. 50.000 Euro Kapitalarten: Grundkapital gesetzliche Rücklagen freiwillige Rücklagen Strenge Mitbestimmung: u.U. paritätische Mitbestimmung Publizitätspflicht: Veröffentlichung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Geschäftsbericht)

    101. Zur Wiederholung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Eigenschaften Juristische Person Gesellschafter sind mit einer Einlage an dem in Geschäftsanteile zerlegten Stammkapital beteiligt Haftungsbeschränkung Theoretische Trennung von Geschäftsführung und Kapitaleigentum Geschäftsanteile (=Stammeinlagen): auf jeden beliebigen Betrag ausstellbar und nur mit notarielle Beurkundung übertragbar Organe der GmbH Gesellschafterversammlung Aufsichtsrat Geschäftsführer

    102. Zur Wiederholung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Vorteile: gegenüber Personengesellschaften hohes Eigenkapital durch viele Miteigentümer beschränkte Haftung gegenüber AG geringeres Gründungskapital (50.000 DM) geringere Gründungskosten (Aktiendruck) Nachteile gegenüber Personengesellschaften Mindestkapital: 25.000 Euro Publikationspflicht deutlich höher als in Personengesellschaften Körperschaftssteuer gegenüber AG Schwerere Übertragbarkeit der Geschäftsanteile gegenüber Aktien Geringere Kreditwürdigkeit

    103. Zur Wiederholung GmbH & Co KG Konstruktion: Teilhafter der Kommanditgesellschaft: natürliche Person Vollhafter der Kommanditgesellschaft: GmbH Vorteile: Ausschluss persönlicher Haftung Teilhafter der KG können Eigentümer der GmbH sein Ausschluss der Körperschaftssteuer keine Publikationspflicht

    104. Verein Definition: Ein Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der einen gemeinsamen Namen trägt, sich von hierzu bestimmten Mitgliedern vertreten lassen kann und in dem jeder im Rahmen der Satzung nach freien Stücken ein- und austreten kann.“ Mindestvoraussetzung für die Gründung: sieben Vereinsmitgliedern Satzung, insb. Vereinszweck Befugnisse des Vereinsvorstands

    105. Verein Typen Nicht-rechtsfähige Vereine § 21 BGB: Nicht eingetragener Idealverein nicht auf einen Wirtschaftsbetrieb ausgerichtet z. B. Gesangsverein § 54 BGB: Handelnder haftet persönlich Rechtsfähige Vereine Altrechtlicher Verein bestanden bereits vor dem Inkrafttreten des BGB nicht im Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen, aber dennoch juristische Personen. Eingetragene Verein (e.V.), § 21 BGB Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist Voraussetzung: nicht wirtschaftlicher Verein

    106. Eingetragener Verein Eintragung: Vereinsregister beim Amtsgericht Satzung muss gemeinwirtschaftlich ausgerichtet sein „nicht wirtschaftlicher Verein“ Rechtssubjekt: Eingetragene Vereine sind juristische Personen Sie sind rechtsfähig Vertretung nach Außen: Vorstand Haftung Für Verbindlichkeiten, die der Verein durch seinen Vorstand begründet, haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen, sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Ausnahme: Durchgriffshaftung der Vorstandsmitglieder bei grobem Verstoß

    107. Eingetragener Verein Organe Vorstand Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich Mitgliederversammlung Oberstes Organ des Vereins zuständig für alle Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand oder einem anderen in der Satzung bestimmten Organ zu besorgen sind Einberufung durch Vorstand (in der Regel jährlich) Entscheidung mit der Mehrheit der erschienenen Mitglieder Satzungsänderung sowie Auflösung des Vereins: 75 % der Erschienenen Änderung des Zwecks des Vereins: nur mit Zustimmung aller Mitglieder

    108. Eingetragener Verein Mitgliedschaft Erwerb: Mitwirkung als Gründer Beitritt Beitritt als Vertrag zwischen Verein und Mitglied Antrag auf Mitgliedschaft Annahme des Antrages durch Vorstand Rechte sind nicht übertragbar

    109. Eingetragener Verein Bedeutung: hohe Verbreitung im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege klassische Rechtsform bürgerlichen Engagements des 19. Jahrhunderts Vorteile: Ausdruck der Zivilgesellschaft breite Expertise möglich Partizipation der Betroffenen möglich Nachteile: schwerfällige Führung geringe Kapitaldecke

    110. Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts Synonym: GbR, BGB-Gesellschaft Definition: Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB). Häufig: zeitlich befristet auf die Erreichung eines gemeinsamen Zieles ausgerichtet (z. B. Bankenkonsortium) Abgrenzung zur OHG Freiberuf: Freiberufler können keine OHG bilden ansonsten relativ ähnlich wir OHG GbR muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden

    111. Freiberuf Definition: Als Freie Berufe oder Freiberuf werden Berufe bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Grundsatz: Heilberufe sind grundsätzlich Freiberufe Arzt Psychologischer Psychotherapeut Zahnarzt Tierarzt Heilpraktiker Hebamme Physiotherapeut/Krankengymnast

    112. Freiberuf Folgen: Freiberufler sind keine Kaufleute i.S. des HGB Folge: OHG kommt als Rechtsform für Ärzte etc. nicht in Frage Apotheken sind keine Freiberufler, da sie überwiegend Kaufhandlungen durchführen Vorteile: nicht gewerbesteuerpflichtig Angehörige der freien Berufe sind im Gegensatz zu Gewerbetreibenden bei der Wahl ihres Geschäftssitzes nicht an die Vorgaben und Zulässigkeiten eines Bebauungsplanes gebunden Nachteile Kapitalgesellschaften werden nicht als Freiberufler behandelt, d.h. eine Praxis-GmbH wird als Gewerbe eingestuft Hinweis: 2005 wurden Ärztegesellschaften zugelassen (Musterberufsordnung der Ärzte), so dass Ärzte sich in de rForm der juristischen Person des Privatrechts zusammenschließen können (AG, GmbH, Heilkundegesellschaften)

    113. Partnerschaft Definition: Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie ist die auf Dauer ausgerichtete Variante der BGB-Gesellschaft für Freiberufler (seit 1995 möglich) Voraussetzungen: sie übt kein Handelsgewerbe aus nur natürliche Personen sein bloße Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig Anwendung: bislang gering

    114. Besonderheiten der Partnerschaft keine Mindestkapitaleinlage Firma muss den Namen mindestens eines Partners sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Eintragung im Partnerschaftsregister: Gründung mit allen Gründungspartnern, Ein- und Austritt eines Partners Namensänderungen etc. müssen zur Eintragung ins Partnerschaftsregister angemeldet werden Geschäftsführung/Vertretung nach Außen Gemeinsame Geschäftsführung (es sei denn, Partnerschaftsvertrag sagt etwas anderes) Geschäftsführung durch Nichtgesellschafter ausgeschlossen Rechtsfähigkeit der Partnerschaft Eine Partnerschaft kann unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben und vor Gericht klagen und verklagt werden. Haftung der Partner Gesamtschuldnerische Haftung Haftungskonzentration: Unbeschränkte Haftung kann auf einen oder zwei Partner konzentriert werden Steuerliche Behandlung einer Partnerschaft Die Partnerschaft ist nicht gewerbesteuerpflichtig. Einkommensteuerpflichtig ist nicht die Partnerschaft, sondern jeder einzelne Partner.

    115. gGmbH Eine GmbH wird gGmbH durch Zuerkenntnis der Gemeinnützigkeit keine eigentliche Rechtsform Gemeinnützigkeit: "Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern." (§ 52 Absatz 1 Satz 1 AO) Freigemeinnützig: Einrichtungen, die von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden Vorteile: Befreiung von der Körperschaftssteuer Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen Spenden an gemeinnützige Organisationen sind als Sonderausgaben (von Privatpersonen) oder Betriebsausgaben (von Betrieben) absetzungsfähig

    116. gGmbH Gemeinnützigkeit: "Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern." (§ 52 Absatz 1 Satz 1 AO) Freigemeinnützig: Einrichtungen, die von Trägern der kirchlichen und freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereinen unterhalten werden Voraussetzungen: Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke Selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Verfolgung des Zwecks Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben. Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel). Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen. Eine GmbH wird gGmbH durch Zuerkenntnis der Gemeinnützigkeit keine eigentliche Rechtsform

    117. Stiftung Definition: eine durch Zuwendung von Vermögenswerten (Stiftungsakt) errichtete Institution, die mit Hilfe ihres Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck verfolgen soll Arten: Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit (rechtsfähige Stiftung oder Stiftung bürgerlichen Rechts) in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung) Abgrenzung: Körperschaft: Stiftungen haben keine Mitgliedschaft Anstalt: Stiftungen haben keine Benutzer Stiftung: hat lediglich Begünstigte (Destinatäre) NB: Stiftungen sind nicht automatisch gemeinnützig z.B.: Unternehmen kann als gewinnorientierte Stiftung aufgebaut werden

    118. Rechtsfähige Stiftung Charakteristika Stiftung entsteht durch Willenserklärung des Stifters staatliche Anerkennung durch Stiftungsbehörde Stiftungszweck muss klar in Satz definiert sein bleibt bis zur Auflösung der Stiftung unveränderlich Stiftungsvermögen muss ausreichend hoch sein, um den Zweck der Stiftung dauerhaft und nachhaltig aus den Erträgen des Vermögens verwirklichen zu können Folge: Zinserträge abzgl. einer Inflationsrücklage

    119. Rechtsfähige Stiftung Charakteristika (Forts.) Gemeinnützigkeit muss vom Finanzamt bescheinigt werden ergibt sich aus dem Stiftungszweck Zustiftung bestehende Stiftungen können durch neue Stifter ergänzt werden eine Veränderung der Satzung ist ausgeschlossen Steuerliche Aspekte u. U. fällt Schenkungssteuer bzw. Erbschaftssteuer bei Stiftung an Zuwendungen zu gemeinnützigen Stiftungen haben höhere Obergrenzen als Spenden

    120. Sonderformen der Stiftung Stiftungen des öffentlichen Rechts vom Staat durch Gesetz oder Rechtsverordnung, in seltenen Fällen auch durch einfachen Kabinettsbeschluss errichtet oft lediglich Sachvermögen (Immobilien, Kunstwerke, …), das keine Erträge wie Zinsen, Mieten oder Pachten erbringt langfristig auf laufende Zuwendungen des Staates angewiesen sind privatrechtliche Stiftungen mit einer vergleichbaren Vermögensausstattung hätten kaum Aussicht auf Anerkennung Beispiel: Museum als Stiftung, Universität als Stiftung Kirchliche Stiftungen Sonderform der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts Zweck: überwiegend kirchlichen Aufgaben zu dienen Verwaltung: nach dem Willen des Stifters von einer Kirche verwaltet eigene Rechtspersönlichkeit ansonsten wie „normale“ rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts

    121. Genossenschaft Definition: Genossenschaften dienen der Förderung ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Charakteristika juristische Person keine Kapitalgesellschaft Mitgliederzahl nicht geschlossen Kein Mindestkapital, variables Eigenkapital Abstimmung nach Köpfen, nicht nach Anteilen Vorrang der Förderung der Mitglieder vor eigenwirtschaftlichen Zielen Genossenschaft ist eine NPO, die aber durchaus dem Gewinnstreben ihrer Mitglieder dienen kann, z. B. Einkaufgenossenschaft

    122. Genossenschaften Arten: Fördergenossenschaften Genossenschaft unterstützt andere Aktivitäten der Genossen Einkaufsgenossenschaft, Vermarkungsgenossenschaft, genossenschaftliche überbetriebliche Ausbildung,… Idenität von Mitgliedern und Nutzer Produktivgenossenschaften: Genossenschaft dient Mitgliedern als Erwerbsquelle Identität von Mitglied und Arbeitnehmer der Genossenschaft Rechtsform der eingetragene Genossenschaft (eG) Grundlage: Genossenschaftsgesetz Abgrenzung zum e.V.: Unterschiede: Zweck ist immer die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder Kaufmann i.S. des HGB Organe: Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung. Gemeinsamkeiten: juristische Person mindestens sieben Mitglieder Eintrag ins Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts

    123. Rechtsformen des Bürgerlichen Rechts: Bewertung Gemeinnützigkeit? Zahl der Gesellschafter 1: Einzelunternehmen mehrere: Gesellschaft Freiberuflichkeit ja: GbR, Partnerschaf nein: OHG, GmbH, AG Haftungsbeschränkung vollständig: GmbH, AG, Stiftung, Verein teilweise: KG, Partnerschaft Geschäftsführung alle bzw. Alleineigentümer professioneller Geschäftsführer Kapitalbeschaffungsmöglichkeit

    124. Öffentliche Betriebe und Unternehmen Grundsatz: heute viele Mischformen Unterscheidung: Rechtsformen öffentlichen oder privaten Rechts Trägerschaft Private Trägerschaft: Mehr als 75 % des Eigenkapitals liegt in den Händen von Personen des Privatrechts Öffentliche Trägerschaft: Mindestens 25 % des Eigenkapitals liegt in den Händen von Personen des öffentlichen Rechts Zielsystem erwerbswirtschaftlich gemeinwirtschaftlich

    125. Zielsystem und Trägerschaft

    126. Zielsystem und Trägerschaft

    127. Rechtsformen des öffentlichen Rechts Überblick Regiebetriebe Eigenbetriebe Sondervermögen Körperschaften des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts Stiftungen des öffentlichen Rechts

    128. Rechtsformen des öffentlichen Rechts Regiebetrieb (Unselbständige Anstalt) Nichtrechtsfähige, nachgeordnete Einrichtung eines Verwaltungsbetriebes Organisatorisch ausgegliedert Finanzwirtschaftlich der Verwaltung gehörig Einnahmen und Ausgaben gehen unsaldiert in den Haushalt der Gebietskörperschaft ein (= Bruttobetrieb) im Grunde ein Amt der übergeordneten Verwaltung z. B. Städtisches Krankenhaus Stadtrad trifft alle wichtigen Entscheidungen Finanzplan Teil des städtischen Haushalts alle haushaltsrechtlichen Regularien müssen eingehalten werden keine eigene Rechtspersönlichkeit Verwaltungsleiter als städtischer Beamter

    129. Rechtsformen des öffentlichen Rechts Verselbständigte Regiebetriebe keine eigene Rechtspersönlichkeit organisatorisch und finanzwirtschaftlich selbständig Einnahmen und Ausgaben fließen saldiert i8n den Haushalt der Gebietskörperschaft ein (=Nettobetrieb) Haushaltsrecht trifft nur bedingt zu höhere Unabhängigkeit bei Entscheidungen Arten: Eigenbetriebe: verselbständigte Regiebetriebe der Gemeinden Sondervermögen: verselbständigte Regiebetriebe der Länder und des Bundes

    130. Rechtsformen des öffentlichen Rechts juristische Personen des öffentlichen Rechts juristische Person: eigene Rechtspersönlichkeit eigener Haushalt, relative Unabhängigkeit durch Organe vertreten wird Arten: Körperschaften des öffentlichen Rechts Verband des öffentlichen Rechts, der außerhalb der durch die Behörden dargestellten unmittelbaren Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und gegebenenfalls unter Einsatz hohheitlicher Mittel wahrnimmt Beispiele: Ortskrankenkasse, Religionsgemeinschaften Anstalten des öffentlichen Rechts im Gegensatz zur Körperschaft, die als Verband Mitglieder hat, hat die Anstalt nur Nutzer z. B. Krankenhäuser, Rundfunkanstalten

    131. Arbeitsaufgabe Erstellen Sie eine Liste von 10 Einrichtungen des Gesundheitswesens in ihrer Nähe. Untersuchen Sie die Rechtsform und begründen Sie diese. In den letzten Jahren kam es zu einem Wandel bei öffentlichen Krankenhäusern: von Regiebetrieben bis zu gGmbHs. Begründen Sie diese Entwicklung. Ist sie alternativenlos? Worin liegen die Probleme?

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